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Kartellrecht

Das Kartellrecht ist Teil des Wirtschaftsrechts und reguliert das Verhalten von Kartellen, die den Wettbewerb einschränken.

Was sind horizontale und vertikale Vereinbarungen?

Das Kartellrecht stuft wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Vereinbarungen als erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs ein. Es unterscheidet dabei zwischen horizontalen und vertikalen Vereinbarungen. Bei Horizontalvereinbarungen legen die Unternehmen eines Kartells bestimmte Preise fest, beschränken die Produktion oder teilen Märkte oder Kunden untereinander auf. Bei Vertikalvereinbarungen bestimmen an einem Kartell beteiligte Unternehmen einen Preis für ein bestimmtes Produkt, um den Kundenkreis, an den der Mitwettbewerber verkaufen könnte, einzuschränken.

EU-Kartellrecht gegenüber dem deutschen Kartellrecht

Neben dem deutschen Kartellrecht zur Regulierung des Wettbewerbs sind mit Artikel 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Regelungen auf europäischer Ebene getreten. Artikel 101 und 102 sollen den Handel zwischen den EU-Staaten vor wettbewerbsbeeinträchtigenden Vereinbarungen schützen. Demnach sind auch hier horizontale und vertikale Vereinbarungen sowie die Ausübung gewerblicher Schutzrechte verboten. So sollen im Wesentlichen die nationalen Märkte durchdrungen und ein gemeinsamer großer europäischer Markt geschaffen sowie Urheberrechte geschützt werden, wenn der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt wird.

Grundsätzlich steht das europäische Kartellrecht über dem deutschen, es beschränkt sich jedoch auf den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Auf beiden Ebenen sieht das Kartellrecht Vorschriften zum Kartellverbot, dem Marktmachtmissbrauch und der Zusammenschluss-Kontrolle vor.

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