Kassenwart Verein
Für die Verwaltung der Finanzen verantwortliches Mitglied eines Vereins.
Der Kassenwart (auch Schatzmeister) führt die Kassen und verwaltet damit die Finanzen eines Vereins. Er ist damit einer der bedeutungsvollsten Verantwortlichen innerhalb der Organisation. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Schatzmeister sich verantwortungsvoll verhält und gut mit Zahlen umgehen kann; im Idealfall hat er einen kaufmännischen Hintergrund. Es ist für einen Verein nicht verpflichtend, einen Kassenwart zu haben. Aber da Vereine buchführungspflichtig sind, ist es für sie häufig sinnvoll, einen Schatzmeister zu beschäftigen.
Was sind die Aufgaben eines Kassenwarts?
Die Aufgaben des Kassenwarts müssen gründlich und zuverlässig ausgeführt werden. Sie umfassen unter anderem:
- die Führung der Vereinskasse/Buchführung
- die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben
- die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- die Erstellung der Steuererklärung und Abführung der Steuern
- die Erstellung des jährlichen Haushaltsplans
- die Ausstellung von Spendenbescheinigungen
- die Erstellung von Berichten über die Finanz- und Vermögenslage des Vereins
- die Mitgliederverwaltung (Neuaufnahme und Abmeldung von Mitgliedern)
- die Annahme der Beiträge der Mitglieder
- sowie die Bearbeitung von Förderungsanträgen und sonstigen Zuschussmöglichkeiten
So macht der Kassenwart die Einnahmen und Ausgaben für die Mitglieder des Vereins transparent und kann dem Verstand einen Überblick der finanziellen Entwicklung des Vereins geben. Dabei ist er sowohl dem Vorstand als auch dem Finanzamt sowie der Mitgliederversammlung gegenüber verpflichtet, Rechenschaft abzulegen. Aus diesem Grund sollte der Kassenwart besonders verantwortungsbewusst handeln und gründlich arbeiten.
Der Kassenführer muss nicht dem Vorstand angehören und wird bei der Mitgliederversammlung gewählt. Möchte er freiwillig zurücktreten, muss er gegenüber dem Vorstand eine Rücktrittserklärung vorlegen. Auch ohne Zustimmung des Vorstands ist der Rücktritt dann ab sofort gültig. Dies bedeutet, dass er das Amt nicht mehr weiter ausüben muss. Bei der Niederlegung seines Amtes ist der Kassenwart zu einer ordentlichen Übergabe, also der Herausgabe aller Unterlagen an seinen Nachfolger, verpflichtet. Er kann allerdings auch von seinem Amt abberufen werden, beispielsweise wenn Zweifel an seinem Können bestehen.
Schadensersatzpflicht von Kassenwarten
Grundsätzlich haftet der Kassenführer für Schäden und den Ersatz dieser, wenn er seine Kassenführungspflichten verletzt. Es muss bei der Übergabe an einen neuen Kassenwart eine ordnungsgemäße Kassenprüfung stattfinden. Damit wird der alte Schatzmeister entlastet. So ist er nicht mehr schadensersatzpflichtig, es sei denn, es kommen Umstände zum Vorschein, die bei der Übergabe der Kasse noch nicht bekannt waren.
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