Kinderlärm
Unter Kinderlärm versteht man Geräusche, die aus dem natürlichen Spielen von Kindern entstehen.
Was ist üblicher Kinderlärm?
Alle Geräusche, die aus dem natürlichen Spielverhalten der Kinder entstehen, wie zum Beispiel Lachen oder Weinen, gelten als üblicher Kinderlärm. Das Landesimmissionsschutzgesetz betrachtet Kinderlärm als Ausdruck kindlicher Entfaltung. Eine Einschätzung, die das Bundesimmissionsschutzgesetz teilt und deshalb festlegt, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Dementsprechend schwierig ist es für Nachbarn, gegen Kinderlärm gerichtlich vorzugehen.
Spielplätze, Bolzplätze oder auch Schulhöfe werde als Orte verstanden, an denen Kinder ihren natürlichen Spieltrieb ausleben können. Daher geht von diesen auch keine Lärmbelästigung für Anwohner aus. Auch im Falle eines Neubaus von einem Spielplatz in einem Wohngebiet haben die Beschwerdeversuche der Anwohner in der Regel geringe Erfolgsaussichten, da der Bau nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. Vermieter, die aufgrund von Kinderlärm ein Mietverhältnis kündigen möchten, stehen vor ähnlichen Schwierigkeiten.
Wann ist Kinderlärm rücksichtsloses Verhalten?
Nachbarn müssen jedoch nicht jede Art von Lärmbelästigung durch Kinderlärm tolerieren. Alles was über den üblichen Kinderkrach hinausgeht, gilt als rücksichtloses Verhalten, dem sich Nachbarn nicht unterordnen müssen. Dazu gehört zum Beispiel anhaltendes Fahren mit einem Spielzeugroller über den Fußboden in der Wohnung oder lautes Springen von Stühlen, sodass der Mieter in der unteren Etage einer permanenten Ruhestörung ausgesetzt ist. Eltern sind dazu verpflichtet, diese Art von Lärm zu unterbinden. Auch lautes Musikhören zählt zu rücksichtslosem Verhalten.
Grundsätzlich muss sich der Nachbar zwar den Interessen der Kinder unterordnen, ist der Lärm jedoch dauerhaft über der üblichen Geräuschkulisse, hat der Mieter das Recht auf eine Mietminderung, sofern der Vermieter nicht für eine Unterbindung der Lärmbelästigung sorgt. Ob eine Mietminderung bewilligt wird und wenn ja, in welcher Höhe, hängt immer vom jeweiligen Fall ab.
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