Zum Hauptinhalt springen

Lärmprotokoll

Ein Lärmprotokoll ist eine schriftlich verfasste Dokumentation von auftretendem Lärm.

Was ist ein Lärmprotokoll?

Ein Lärmprotokoll ist eine Dokumentation von auftretendem Lärm, die in Schriftform erfolgen muss. Solch ein Protokoll ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um mietrechtliche Fälle handelt. Ein Beispiel hierfür ist der Wunsch nach einer Mietminderung. Mieter müssen beweisen, dass tatsächlich eine Ruhestörung vorliegt beziehungsweise in der Vergangenheit vorgelegen hat.

Das Lärmprotokoll muss fortlaufend ausgefüllt werden. Folgende Angaben bezüglich des Lärms sind hierfür zwingend notwendig:

  • Art
  • Datum
  • Dauer
  • Intensität
  • Uhrzeit
  • Verursacher

Welche Angaben gehören in ein Lärmprotokoll?

Wenn ein Messgerät zur Verfügung steht, ist es sinnvoll, die Lautstärke des gegenwärtigen Lärms im Protokoll anzugeben. Auch eventuelle Zeugen, die den Lärm mitbekommen haben, sollten dann mit Namen und voller Anschrift notiert werden. Diese sollten zudem durch eine eigenhändige Unterschrift bestätigen, dass die jeweiligen Notizen wahrheitsgemäß sind.

Generell ist niemand dazu verpflichtet, Lärm zu ertragen. Die allgemein bekannte Annahme, dass man störende Geräusche einfach so hinnehmen und mit ihnen leben müsste, ist nicht richtig. Es liegen außerdem keine Gesetze vor, die festlegen, dass Personen ein Recht auf Lärm haben. Wobei es ein Recht auf Ruhe gibt.

Es ist jedoch eine subjektive Empfindung, unter welchen Lärmpegel „gewöhnlicher Lärm“ und „störender Lärm“ fallen. Die Aufstellung von solchen Lautstärkemessgeräten zur Bestätigung der Intensität des Lärms ist hier sehr sinnvoll. Ein etwas lauteres Streitgespräch bei den Nachbarn wird beispielsweise kaum als Lärmbelästigung angesehen, ein Geschrei in Höhe von mehreren Dezibel allerdings schon.

Wozu kann ein BASS-System dienen?

In manchen Bundesländern hat man als Lärmprotokollführer die Option, das sogenannte „BASS-System“ hinzuzuziehen. Hierbei handelt es sich um Schallspeicher, die die Lautstärke aufnehmen. Solche Geräte sind nicht manipulierbar und stellen ein sehr geeignetes Beweismittel dar.

Bestenfalls erlaubt sogar der Lärm verursachende Nachbar, die Aufstellung des Gerätes bei sich in der Wohnung.

Ist das Lärmprotokoll über einen bestimmten Zeitraum, der mindestens zwei Wochen umfasst, erstellt worden, kann sich der Geschädigte damit, je nach Situation, an den Vermieter, das Ordnungsamt oder einen Rechtsanwalt wenden. Er kann so gegen den Verursacher des Lärms vorgehen. Der Erfolg eines Lärmprotokolls ist umso größer, je detaillierter es geführt worden ist.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung