Landwirtschaftliche Krankenkasse
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist ein Teil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und in Deutschland neunmal vertreten.
Was ist die Landwirtschaftliche Krankenkasse?
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist ein Teil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) in Deutschland und somit des deutschen Sozialversicherungssystems.
Es gibt neun Landwirtschaftliche Krankenkassen in Deutschland, deren Sitz und Zuständigkeit von denen der neun wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entsprechend abhängt.
Anders als die Allgemeinen-, Ersatz-, Innungs- und Betriebskrankenkasse haben die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse kein Wahlrecht. Die Notwendigkeit einer eigenständigen Krankenkasse begründet sich darin, dass
- die LKK alle Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind (also auch Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige, Altenteiler, nicht jedoch familienfremde Beschäftigte) versichert,
- der Beitrag zur LKK von der Wirtschaftskraft der Landwirtschaftlichen Unternehmen nach dem Solidaritätsprinzip abhängig ist,
- im Krankheitsfall die Landwirtschaft andere Anforderungen an eine Krankenkasse zur Aufrechterhaltung eines landwirtschaftlichen (Familien-) Unternehmens und der daraus entstehenden wirtschaftlichen Situation der Landwirte haben (beispielsweise kann von der LKK im Krankheitsfall auch eine qualifizierte landwirtschaftliche Arbeitskraft verlangt werden).
Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen haben, genauso wie die allgemeine Krankenversicherung, eine Geschäftsführung, einen Vorstand und eine Vertreterversammlung als Gremien, um sich selbst zu verwalten.
« zur Glossar-StartseiteHinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.
Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!