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Mieterschutz

Der Mieterschutz schränkt die Kündigungsrechte eines Vermieters zum Vorteil für einen Mieter ein.

Was ist der Mieterschutz?

Der Mieterschutz schränkt die Kündigungsrechte eines Vermieters zugunsten eines Mieters ein. Deshalb kann ein Vermieter nach dem Gesetz nur dann ordentlich kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse seinerseits an der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Mieter seine Mieterpflichten durch ein eigenes Verschulden grob verletzt hat. Dazu zählen beispielsweise die Tierhaltung in der Wohnung entgegen eines ausdrücklichen Verbotes oder nachhaltige Störungen des Hausfriedens im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie bei einer extremen Lärmbelästigung der Nachbarn.

Der Mieterschutz ist in Deutschland darüber hinaus so geregelt, dass der Vermieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf nachvollziehbare Gründe für die Eigennutzung anführen muss. Zudem bedarf eine Kündigung seitens des Vermieters der Schriftform und muss einen Kündigungsgrund enthalten. Mündliche Kündigungen sind nicht gültig.

Für welche Mieter ist das Widerspruchsrecht bei einer Kündigung von Vorteil?

Mieter haben generell immer die Option, einer Kündigung zu widersprechen – selbst, wenn diese rechtmäßig erfolgt ist. Entsprechende Härtefallregelungen sind im Gesetz vorzufinden.

Die Härtefallklausel schützt Mieter mit mehreren Kindern vor einer Kündigung. Auch Schwangere, Schwerbehinderte sowie alte und kranke Menschen sind durch die Regelungen gesondert geschützt. Zudem können dem Mieterschutz zufolge keine willkürlichen Mieterhöhungen durchgeführt werden. Mietanpassungen müssen sich an den ortsüblichen Vergleichsmieten orientieren. Wenn die Anpassungen von diesen zu sehr abweichen, sind die Mieterhöhungen nicht gesetzeskonform.

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