Mietkaution
Eine Mietkaution ist eine klassische Sicherheitsleistung, die einem Vermieter vom Mieter entgegengebracht wird. Sie umfasst in der Regel drei Monatsmieten und wird vom Vermieter auf einem Bankkonto hinterlegt.
Was ist eine Mietkaution?
Eine Mietkaution ist eine klassische Sicherheitsleistung für einen Vermieter und kommt zum Einsatz, wenn ein Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nicht gerecht wird – insbesondere dann, wenn er die Miete nicht zahlt.
Die Kaution ergibt sich aus einer besonderen Abmachung zwischen einem Vermieter und einem Mieter, die im schriftlichen Mietvertrag thematisiert sein kann. Wenn ein Mieter einem Vermieter zur Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit gewähren muss, darf diese im Rahmen der Kaution maximal das Dreifache der auf einen Monat entfallenen Miete betragen. Die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten sind darin aber nicht enthalten. Ein Mieter hat generell das Recht, eine Ratenzahlung (drei Monatsraten) in Anspruch zu nehmen.
Wie wird eine Mietkaution angelegt?
Nach dem Gesetz muss ein Vermieter die ihm als Sicherheit gebotene Geldsumme bei einem Kreditinstitut, zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz, anlegen. Die Anlage muss jedoch vom Vermögen des Vermieters getrennt werden, die Erträge stehen dem Mieter zu. Wenn ein Vermieter die Mietkaution nicht ordnungsgemäß anlegt, kann er sich damit strafbar machen.
Darüber hinaus können sich die Vertragsparteien dem Gesetz zufolge auf eine andere Anlageform einigen. Der Gesetzgeber gibt den Mietparteien dadurch die Möglichkeit, das Geld ertragreicher anzulegen. Dies kann beispielsweise in Form von festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien erfolgen.
Nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache an einen Vermieter ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Im Zuge der Abrechnung und Rückzahlung der Mietkaution muss ein Vermieter eine angemessene Frist einhalten. Diese darf nur in Ausnahmefällen mehr als sechs Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses betragen.
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