Was ist Mobbing?
Mobbing ist jede Handlung, die eine Person schikanieren oder ihr seelisches Leid zufügen soll.
Welche Arten und Formen gibt es beim Mobbing?
Mobbing kann an verschiedenen Orten vorkommen, beispielsweise am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Gefängnis. Wenn es im Internet stattfindet, wird es „Cyber-Mobbing“ genannt.
Mobbing kann verschiedene Formen annehmen:
- Es muss nicht unbedingt nur verbal erfolgen.
- Es kann sich ebenfalls in der Körpersprache zeigen, wenn beispielsweise dem Opfer umgangssprachlich der Vogel gezeigt wird.
- Auch durch bewusste und provozierende Ignoranz kann bei dem Opfer ein Gefühl des Unwohlseins hervorgerufen werden.
- Dasselbe gilt für Mobbing, welches in organisatorischer Form betrieben wird. Dies liegt beispielsweise vor, wenn das Opfer zunehmend an seiner Arbeitsstätte degradiert und an immer schlechtere Arbeitsplätze versetzt wird.
Welche Folgen kann Mobbing haben?
Wer wiederholt Schikanen und Verrufen ausgeliefert ist, kann Angstzustände oder sogar Panikattacken erleiden. Das eigene Selbstbewusstsein leidet und das Opfer fängt an, sich immer mehr zurückzuziehen und Situationen mit den Tätern aus dem Weg zu gehen. In vielen Fällen, vor allem am Arbeitsplatz und in der Schule ist das jedoch schwer. Auch Schlafstörungen und Appetitlosigkeit können als Folgen andauernder Mobbingattacken auftreten.
Was kann man bei Mobbing tun?
Wenn man selbst zum Opfer von Psychoterror wird, sollte man Möglichkeiten suchen, sich zu wehren. Das kann erst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Täter sein. Dieses sollte mit Ruhe und Vernunft angegangen werden, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Unbeteiligte können hier Vermittler sein.
Wenn das Mobbing am Arbeitsplatz stattfindet, was in der Praxis mit zu den häufigsten Mobbingfällen zählt, und das Gespräch nicht zum erhofften Erfolg führt, kann eine Beschwerde wegen ungerechter Behandlung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Er entscheidet dann, ob die die Beschwerde zulässig oder unzulässig ist. Erst einmal muss eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation angestrebt werden. Darüber hinaus kann die Mobbinghandlung sogar einen Strafbestand erfüllen, was dem Opfer die Erstattung einer Anzeige ermöglicht. Wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und nicht dabei hilft, die Mobbinghandlungen zu unterbinden, macht er sich eventuell schadensersatzpflichtig. Auch die Forderung von Schmerzensgeld ist hier möglich.
Beispiel: Cyber-Mobbing
Vor dem Landgericht Bonn gab es einen Fall des Cyber-Mobbings. Zwei 13-jährige Schüler haben ein demütigendes Video über einen Klassenkameraden erstellt und dieses bei Youtube hochgeladen. Es zeigte den aus Afrika stammenden Klassenkameraden und seine Familie, die sich rassistischen und sexistischen Äußerungen und Beleidigungen ausgesetzt sahen. Das Opfer erfuhr durch Schulfreunde von dem Video und teilte dies seiner Familie mit. Gegen die beiden minderjährigen Schüler wurde Anzeige erstattet. Das Video wurde daraufhin aus dem Netz entfernt. Die Familie des Mobbingopfers forderte Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Das Landgericht bevorzugte eine gütliche Einigung, die von beiden Parteien angenommen wurde. Durch den Vergleich wurde der Familie des Opfers 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Des Weiteren mussten die verklagten Jugendlichen die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben.
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