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Monopolstellung

Eine Monopolstellung meint die Position eines Unternehmens, wenn es eine wirtschaftliche Vormachtstellung auf dem Markt hat und ihn dadurch beherrscht.

Was ist eine Monopolstellung?

Eine Monopolstellung ist eine marktbeherrschende Position eines Unternehmens. Bei den Monopolen gibt es verschiedene Arten, die voneinander zu unterscheiden sind. Der Begriff „Monopol“ meint eine Marktform, bei der auf der Seite des Angebots nur ein Verkäufer besteht, während auf der Seite der Nachfrage mehrere potentielle Käufer existieren. Ein Unternehmen, das ein solches Monopol innehat, hat dadurch eine wirtschaftliche Vormachtstellung auf dem Markt (Monopolstellung).

Welche Arten von Monopolen gibt es?

1. Das natürliche Monopol

Ein natürliches Monopol liegt vor, wenn das Unternehmen seine Monopolstellung (idealtypisch) ohne marktregulierenden Einfluss besitzt. Gründe können der alleinige Zugriff auf bestimmte Rohstoffe oder die alleinige Verfügung über bedeutende Technologien sein.

Ein natürliches Monopol kann aber auch aufgrund natürlicher Markteintrittsbarrieren entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine aufwendige flächendeckende Infrastruktur notwendig ist, wie beispielsweise bei Eisenbahnnetzen oder der Versorgung mit Wasser, Strom oder Gas.

Als natürliches Monopol im engeren Sinne wird auch eine Marktform bezeichnet, in der ein Unternehmen mit sinkenden Durchschnittskosten bei steigender Produktionsmenge der Nachfrage gerecht werden kann. Das Unternehmen produziert deswegen dauerhaft kostengünstiger, wodurch es die Konkurrenz vom Markt verdrängen kann.

2. Das Quasi-Monopol

Ein Quasi-Monopol liegt vor, wenn auf einem Markt zwar mehr als zwei Unternehmen bestehen, jedoch eins von ihnen wegen eines sehr starken natürlichen Wettbewerbsvorteils eine marktbeherrschende Stellung (Monopolstellung) besitzt. Hier liegt also kein echtes Monopol vor, allerdings ähneln sich die jeweiligen Auswirkungen.

Als Beispiel dient hier Microsoft mit Microsoft Windows als ein Quasimonopol für PC-Betriebssysteme.

3. Das Kollektivmonopol

Ein Kollektivmonopol (vertragliches Monopol) ist ein künstliches Monopol. Es besteht nur deshalb, weil sich alle Anbieter oder Nachfrager auf gemeinsame Leistungen und Preise einigen (Kartell) und dadurch der Wettbewerb ausgeschaltet wird. Eine solche Monopolstellung ist gewöhnlich nicht erwünscht. Deswegen sind in den meisten Ländern derartige Absprachen generell untersagt. In Deutschland ist ein solches Verbot im Gesetz gegen Wettbewerbungsbeschränkungen (GWB) festgelegt.

4. Das rechtliche Monopol

Ein rechtliches Monopol besteht allein wegen einer gesetzlichen Bestimmung. Kommt diese vom Staat, spricht man vom „Staatsmonopol“. In einem solchen Fall tritt also nur der Staat als Anbieter eines Gutes auf. Ein rechtliches Monopol kann allerdings auch bei Staatsbetrieben vorkommen, wie beispielsweise das „Postmonopol“. Rechtliche Monopole sind aber auch Monopole, die aufgrund von Patenten oder anderen immateriellen Monopolrechten, wie dem Urheberrecht, bestehen.

5. Das bilaterale Monopol

Ein bilaterales Monopol (zweiseitiges Monopol) liegt vor, wenn auf der Angebots- und Nachfrageseite des Marktes für ein Produkt auf beiden Seiten jeweils nur ein Marktteiler existiert.

6. Das sogenannte „Incentive“

Ein sogenanntes „Incentive“ liegt vor, wenn ein Unternehmen temporär eine Monopolstellung innehat. Ein solches Monopol ist in einer dynamischen Wirtschaft generell notwendig und deswegen erwünscht. Es besteht allerdings oft die Gefahr, dass das Unternehmen versuchen wird, aus der vorübergehenden eine dauerhafte Monopolstellung zu machen.

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