Numerus Clausus
Der Numerus Clausus für Studiengänge wie beispielsweise Jura ist eine Kennzahl zur Regulierung und Zuordnung von Studienplätzen an Universitäten, Hochschulen und Schulen. Die Kennzahl entspricht der Abiturnote.
Was ist der Numerus Clausus und was sagt er aus?
Der Numerus Clausus (NC) ist eine Methode zur Zulassungsbeschränkung an Universitäten, Hochschulen und Schulen. Wortwörtlich aus dem Latein übersetzt bedeutet der Begriff „geschlossene Anzahl”. Der Abiturdurchschnitt, also der NC einer Person, wird hier zur Beurteilung herangezogen. Der Numerus Clausus steht auf dem Abiturzeugnis. Dabei kommt es auch darauf an, in welchem Bundesland man sein Abitur macht. Man kann ihn aber auch selbst ausrechnen.
Er wird angewendet, wenn die Nachfrage an Studienplätzen das vorhandene Angebot überschreitet. Folglich müssen Universitäten und Hochschulen den Zugang zu den Studienplätzen beschränken und regulieren. Dieses geschieht beispielsweise durch den Numerus Clausus für Jura.
Welchen NC muss man für ein Studium erreichen?
Der Erfolg einer Bewerbung um einen Studienplatz hängt heutzutage viel vom erreichten Numerus Clausus ab. Der benötigte NC unterscheidet sich von Universität zu Universität und von Studiengang zu Studiengang. Er wird jedes Jahr neu aus Angebot und Nachfrage berechnet. In bestimmten Studienrichtungen ist der Numerus Clausus besonders hoch, beispielsweise bei Psychologie oder Jura. Aber auch im medizinischen Bereich sind viele Studiengänge zulassungsbeschränkt. Viele Studenten weichen daher auch auf Studiengänge im Ausland aus.
Wenn der NC für ein bestimmtes Fach an einer Universität beispielsweise 2,1 ist, werden nur solche Personen zugelassen, die einen NC von 2,1 oder besser erreicht haben. Bei mehreren Bewerbern mit dem gleichen Numerus Clausus werden zusätzlich auch nachrangige Kriterien herangezogen. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl von Wartesemestern oder ein abgeleisteter, freiwilliger Wehrdienst. Teilweise entscheidet im Endeffekt auch ein Losverfahren, da der Numerus Clausus bei bestimmten Studiengängen wie Jura oder Medizin oftmals nicht ausreicht.
Der Numerus Clausus unterscheidet sich allerdings je nach Hochschule und Fach stark. In manchen Universitäten ist so kein bestimmter Numerus Clausus für ein Jura-Studium erforderlich. Andere Universitäten fordern hingegen für Jura einen NC, der besser als 1,7 ist.
Links: Zulassungsbeschänkungen nach Studiengang
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