Pro-bono
Pro-bono ist die Bezeichnung für kostenlose Dienstleistungen von Ärzten oder Anwälten.
Die Zulässigkeit von Pro-bono-Tätigkeiten im Rechtswesen wurde bereits mehrfach vor Gericht verhandelt. Das Landesgericht Essen entschied am 10.10.2013 diesbezüglich, dass zumindest eine kostenlose Erstberatung zulässig ist. Dem Urteil des Landesgerichts liegt §49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zugrunde. Demnach sind Forderungen von Gebühren, die unterhalb der Vorgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liegen, nicht zulässig.
Seit der Reform des RVG im Jahr 2006 gibt es jedoch keine gesetzlich festgelegten Gebühren für außergerichtliche Beratungen. Somit führt die Vereinbarung über eine Gebühr in diesem Bereich nicht zu einem Verstoß gegen §49b BRAO. Dieses Urteil bestätigte der Anwaltsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen mit seinem Urteil vom 09.05.2014. Zudem erklärt er mit Verweis auf die RVG-Reform, dass nach §4 Absatz 1, Satz 3 RVG Pro-bono-Tätigkeiten erlaubt sind.
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