Schreckschusswaffen
Schreckschusswaffen sind Nachbildungen von Schusswaffen wie Pistolen. Allerdings werden von der Waffe keine Projektile verschossen.
Eine Schreckschusswaffe ist also keine echte Waffe. Sie verschießt dabei keine Projektile und kann damit auch keine Personen mit einer Kugel verletzen. Allerdings sehen sie trotzdem wie echte Waffen wie Revolver oder Pistolen aus. Dabei enthalten sie im Gegensatz zu regulären Waffen ein Kartuschenlager. Dieses ist allerdings nur zum Abfeuern von Kartuschenmunition möglich. Im Waffengesetz zählen Schreckschusswaffen dennoch als Waffe. Die Führung von Schreckschusswaffen ist daher gesetzlich reglementiert. Auch der Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen ist streng gesetzlich geregelt.
Schreckschusspistolen sind vor allem beim Einsatz zu Silvester beliebt, obwohl das Verschießen von Pyrotechnik mit Schreckschusswaffen verboten ist. Sie werden ansonsten oftmals zur Selbstverteidigung und zum eigenen Schutz verwendet.
Kann man eine Schreckschusswaffe auch ohne Waffenschein kaufen?
Gesetzlich geregelt wird das Führen von Schreckschusswaffen im Waffengesetz (WaffG). Für den Erwerb und Besitz von Schreckschusswagen ist keine Erlaubnis nötig. Daher kann man Schreckschusswaffen auch ohne Waffenschein, also eine waffenrechtliche Besitzerlaubnis, kaufen. Voraussetzung ist, dass man über 18 Jahre alt ist.
Möchte man die Waffe allerdings außerhalb seines eigenen Grundstücks, der eigenen Wohnung etc. führen und ist auf dieser ein Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen) abgebildet, muss man den kleinen Waffenschein erwerben. Für den Schein werden Kosten zwischen 50 und 100 Euro fällig. Hat die Schreckschusswaffe kein PTB-Zeichen, muss man hingegen eine Waffenbesitzkarte erwerben. Schreckschusswaffen ohne dieses Siegel gelten als scharfe Schusswaffe und sind in Deutschland nicht ohne Waffenbesitzkarte legal zu erhalten.
Man macht sich strafbar, wenn man eine Schreckschusswaffe ohne Waffenschein besitzt. Dabei kann es sich um eine Geldstrafe handeln, aber auch eine Freiheitsstrafe ist nicht auszuschließen.
Welche Voraussetungen müssen für den kleinen Waffenschein erfüllt werden?
Für den Besitz eines kleinen Waffenscheins muss der Anwärter drei Bedingungen erfüllen.
Man muss:
- zuverlässig,
- persönlich geeignet
- und mindestens 18 Jahre alt sein.
Ebenfalls schaut die Waffenbehörde im Bundeszentralregister als auch in polizeilichen und staatsanwaltlichen Systemen nach Einträgen vor der Ausstellung des kleinen Waffenscheins.
Welche Munition ist für Schreckschusswaffen geeignet?
In eine Schreckschusspistole gehören entweder Platzpatronen oder Reizgasmunition. Beide verursachen einen lauten Knall beim Abfeuern. Durch diesen Knall soll abgeschreckt werden. Wie weit der Effekt der Schreckschusswaffe geht und wie lange er anhält, kommt darauf an, welches Kaliber und welche Munition verwendet wird. Zudem können Schreckpistolen auch pyrotechnische Munition verschießen. Damit kann man dann auch Leuchtsignale abfeuern.
Wann und wo ist die Nutzung von Schreckschusswaffen erlaubt?
Das Führen der Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ist nur erlaubt, wenn man den kleinen Waffenschein besitzt. Der Transport der Waffe muss zudem in einem verschlossenen Behältnis geschehen.
Feuert man eine Schreckschusswaffe ohne Erlaubnis ab, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Laut Waffengesetz wird diese Handlung dann dementsprechend bestraft. Das Feuern einer derartigen Waffe in der Öffentlichkeit ist somit ebenfalls verboten. Dies gilt auch an Feiertagen wie Silvester und bei öffentlichen Veranstaltungen.
Eine Ausnahme zur Nutzung der Waffe gilt hier im Falle eines Notstandes oder der Notwehr. Nur in Notfällen darf man die Schreckschusswaffe dann abfeuern.
Welche Schäden können durch die Nutzung der Waffe entstehen?
Besitzer von Schreckschusswaffen müssen auf die sachgemäße Nutzung der Waffe achten. Ansonsten kann man aus Versehen Unbeteiligte verletzen. Beispielweise kann bei einer Person eine Tränenblindheit entstehen, da durch das Abfeuern der Waffe ein Nebel entsteht. So können ungeübte Träger sich auch selbst gefährden.
Auch, wenn man die Waffe aus direkter Nähe abfeuert, kann sie zu Verletzungen bis hin zum Tod führen. Dies geschieht durch die von der Pistole ausgelösten Druckwirkung.
Zudem ist auch die Reaktion der Mitmenschen auf das Abfeuern einer Waffe unberechenbar. Denn für Außenstehende ist es oftmals nicht erkennbar, ob es sich bei der Waffe um eine echte Waffe oder eine Schreckschusswaffe handelt. Daher kann das Abfeuern Überreaktionen der herumstehenden Menschen hervorrufen. Träger von Waffen sollten sich dieser Gefahren bewusst sein.
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