Schufa
Die Schufa ist Auskunftgeber über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland. Damit können Vertragspartner deren Zahlungsbereitschaft einschätzen, also die Wahrscheinlichkeit, nach der jemand in der Lage sein wird, einen Kredit innerhalb der festgelegten Frist vollständig zurückzuzahlen.
Genutzt wird die Abfrage vor allem von Banken, aber auch von Onlineshops sowie Vermietern. Je nach Kreditwürdigkeit wird ein Bonitätswert für jede Person, auch Score genannt, vergeben.
Wann bekommt man einen Schufa-Eintrag und welche Daten werden gesammelt?
Die Schufa sammelt umfangreich persönliche Daten und verkauft sie bereits seit 1927 an Unternehmen und sonstige Teilnehmer am Wirtschaftsleben. In der größten deutschen Auskunftsdatei werden Daten von 67,2 Millionen Bürgern gespeichert. Dazu gehören:
- aktuelle und frühere Anschriften
- der Name
- das Geburtsdatum
- das Geschlecht
- offene Forderungen
- Inkassodaten bei nicht bezahlten Rechnungen
- Negativmerkmale wie Haftbefehle oder eidesstattliche Versicherungen
- die Anzahl der eröffneten Girokonten
- laufende Verträge mit Kredit- und Leasinggesellschaften
- Informationen zum Zahlungsverhalten.
Daraufhin wird ein individueller Schufa Score erstellt, der sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Zu den Kunden der Schufa gehören vor allem Banken, aber auch Einzelhandels- u. Versandhandelsunternehmen, sonstige Dienstleister und Inkassounternehmen. Mit der Schufaauskunft können sie sich absichern und sich vor einem Kreditausfall schützen.
Wer nutzt die Schufa und woher kommen die Daten?
Die Schufa zentralisiert die Daten von mehr als 9.000 Vertragspartnern, wie Banken oder Anbietern von Telefon- oder Stromverträgen. Unternehmen nutzen die Schufa bei Bedarf, um die Daten über einen potenziellen Kunden abzufragen. Die verschiedenen Akteure(also beispielsweise Kreditinstitute) im Markt kommunizieren die Daten untereinander, sodass sich ein vollständiges Bild eines Schuldners ergibt.
Schufa-Auskünfte beruhen so generell auf Gegenseitigkeit: Unternehmen übermitteln Daten über eine Person an die Schufa und diese gibt dann die gesammelten Daten an Unternehmen zurück. Zudem werden auch Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen, wie den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, einbezogen.
Gläubiger dürfen Daten erst nach zweimaliger schriftlicher Mahnung an die Schufa melden. Dabei müssen mindestens vier Wochen zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung an die Schufa vergangen sein. Sind sich Schuldner und Gläubiger über die Forderung strittig, darf der Gläubiger die Daten nicht an die Schufa weiterleiten.
Persönliche Daten werden beispielsweise dann ausgewertet, wenn man einen Kreditantrag stellt. In diesem Fall würde der Mitarbeiter dann gegen eine Zahlung an die Schufa die Daten über diejenige Person von der Schufa erhalten. Dabei werden die Daten zu einem Schufa-Scoring zusammengefasst. Je nach Punktzahl wird man dann in eine Scoringklasse eingeordnet, die die Ausfallwahrscheinlichkeit einschätzt. Die höchste Klasse ist A, hier liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird, nur bei unter einem Prozent. Ist der Score sehr niedrig, kann dies dazu führen, dass Kredite nur mit hohen Zinssätzen abgeschlossen werden können oder überhaupt kein Kredit gewährt wird. Die Skala für den Schufa-Score reicht von 0 bis 1000. Je höher der Wert, desto besser die Kreditwürdigkeit.
Wie kann man den eigenen Schufa-Eintrag einsehen?
Gesetzlich ist die Schufa nach dem Datenschutzgesetz zur Offenlegung der Daten verpflichtet, die sie über eine Person hat. Durch die Selbstauskunft kann man sich so gut einen Überblick über die eigene Kreditwürdigkeit verschaffen.
Als Privatperson kann man sich seit 2010 einmal im Jahr kostenlos eine Auskunft geben lassen. Zusätzlich gibt es auch noch mehrere Anbieter im Internet, bei denen man gegen eine Zahlung seinen Schufa Eintrag auch online anzeigen lassen kann. Um nicht auf kostenpflichtige Angebote zurückgreifen zu müssen, suchen man am besten nach einer „Datenkopie“ statt der Schufa-Auskunft.
In der kostenlosen Selbstauskunft stehen Infos zu gespeicherten Daten, zu welchem Zweck sie gespeichert wurden sowie wer Informationen eingeholt hat. Zudem kann man auch den aktuellen Bassiscore anzeigen lassen, der alle drei Monate erneuert wird.
Wie kann man den Schufa-Score beeinflussen?
Positiv auf den Schufa-Score wirkt sich vertragsgemäßes Verhalten aus, also beispielsweise wenn ein Kredit pünktlich und wie vereinbart zurückgezahlt wird.
Negativ auf den Schufa-Eintrag wirkt sich aus, wenn die Bank einen mahnt, das Konto kündigt oder es sogar gepfändet wird. Schulden haben dabei ebenfalls einen Einfluss auf den Schufa-Score. Eine Schuld ist laut ihrer Definition eine Verbindlichkeit gegenüber jemand anderem. Auch zu viele Schufa-Anfragen können die Kreditwürdigkeit herabsetzen.
Nur, weil man mehrere Kreditverträge oder Girokonten besitzt heißt das noch lange nicht, dass man bei der Schufa negativ gesehen wird. Im Gegenteil: es zeigt ein hohes Vertrauen bei Banken an. Allerdings sollten die Bankkonten nicht zu häufig gewechselt werden. Auch das Alter kann einen Einfluss auf den Schufa-Score haben.
Kann man einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Sind im Schufaeintrag fehlerhafte Daten gespeichert, kann man die falsche Schufa-Eintragung löschen lassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Daten regelmäßig zu überprüfen.
Aber auch veraltete Daten, wie ordnungsgemäß abbezahlte Kredite oder Kreditanfragen, löscht die Schufa selbstständig nach einer bestimmten Zeit:
- Informationen über Kredite werden drei Jahre nach Rückzahlung des Kredits gelöscht.
- Kreditanfragen, Kreditkonditionen-Anfragen und sonstige Anfragen von Unternehmen werden nach zwölf Monaten gelöscht.
- Haftbefehle und Abgaben der Vermögensauskunft werden nach drei Jahren gelöscht, allerdings auch früher, wenn durch das Amtsgericht eine Löschung vorgewiesen werden kann.
- Informationen über Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort, nachdem die Schufa über die Auflösung des Kontos informiert wurde, gelöscht.
- Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungen werden drei Jahre nach der Beendigung des Verfahrens gelöscht.
- Falsche Angaben können jederzeit gelöscht werden.
Auch Härtefälle können unter Umständen frühzeitig gelöscht werden, beispielweise wenn sich die Forderungen auf weniger als 2.000 Euro belaufen und der Betrag innerhalb von sechs Wochen gezahlt wurde.
Wie kann man falsche Angaben melden?
Man kann die Löschung der Daten entweder direkt gegenüber der Schufa geltend machen oder sich an das Unternehmen wenden, das die falschen Daten an die Schufa übermittelt hatte. Falsche Daten können den Namen oder die Adresse betreffen, aber auch bereits bezahlte Forderungen können unter Umständen noch nicht gelöscht worden sein. Die Fehler können schriftlich, online und sogar per Telefon gemeldet werden, die Auskunft gebenden Unternehmen sind verpflichtet, die Daten zu korrigieren.
Finden sich bei der Schufa-Auskunft Forderungen, die bereits bezahlt wurden, sollte man sich zuerst an das jeweilige Unternehmen wenden und diese um einen Erledigungsvermerk bitten, der dann an die Schufa gesendet wird. Auch, wenn Angaben zu Verträgen oder Krediten nicht stimmen, kann man sich sowohl an das Unternehmen als auch an die Schufa-Auskunft wenden, entweder mit einem Musterschreiben oder sogar mit anwaltlicher Unterstützung. Damit kann man so den Schufa Eintrag löschen lassen.
Wenn die Schufa den Eintrag nicht berichtigen möchte, gibt es auch die Möglichkeit, den so genannten Ombudsmann der Schufa zu kontaktieren. Dieser versucht dann kostenlos, die Angelegenheit zu klären und wenn nötig richtig zu stellen. Dazu kann er eine Prüfung der Daten beim Vertragspartner anordnen und den Datensatz gegebenenfalls korrigieren. Letztendlich kann man auch mit einem Anwalt gegen nicht gerechtfertigte Schufa-Einträge vorgehen und den Eintrag bei der Schufa löschen lassen.
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