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Stammaktien

Eine Stammaktie ist eine bestimmte Art von Aktie. Sie ist unter anderem mit Stimmrechten ausgestattet.

Gesetzlich geregelt werden die Stammaktien in Deutschland im Aktiengesetz (AktG). Vor allem in den letzten Jahren ist die Nachfrage an Aktien gestiegen. Dies liegt unter anderem auch an der momentanen Niedrigzinspolitik. Man handelt sie an den verschiedenen Börsen. Weitere Arten von Aktien sind beispielsweise die Vorzugsaktie oder Namensaktie. Allerdings gibt es nicht in jedem Unternehmen auch verschiedene Arten von Aktien. Beispielsweise bieten allerdings sowohl BMW als auch Volkswagen beide oben genannten Arten von Aktien an.

Welche Rechte haben Inhaber von Stammaktien?

Inhaber dieser Art von Aktien können alle im Aktienrecht vereinbarten Rechte in Anspruch nehmen. Hierzu zählt vor allem das Stimmrecht. Damit erlangen sie also nicht nur die Firmenanteile, sondern können auch auf der Hauptversammlung eines Unternehmens abstimmen. Damit können sie auch Entscheidungen des Unternehmens beeinflussen. Dabei gilt: eine Stammaktie zählt für ein Stimmrecht.

Weitere Rechte der Inhaber von Stammaktien umfassen:

  • das Dividenden- und Bezugsrecht,
  • das Recht auf Rechenschaftslegung und Information,
  • sowie das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.

Insgesamt stellt diese Form von Aktien die geläufigste dar. Der Gegensatz zu Stammaktien sind die so genannten Vorzugsaktien. Bei ihnen hat der Aktionär kein Stimmrecht. Dafür wird er aber anderweitig entschädigt. Dies kann beispielsweise durch eine höhere Dividende geschehen. Damit hat die Vorzugsaktie zumindest einen monetären Vorteil.

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