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Syndikusanwalt

Ein Rechtsanwalt, der ausschließlich für ein Unternehmen als Rechtsberater tätig ist.

Ein Syndikusanwalt, oder auch Unternehmensanwalt genannt, ist als Rechtsexperte ausschließlich für ein nichtanwaltliches Unternehmen tätig. Er ist somit ein Arbeitnehmer wie jeder andere, für den es darum geht, seinen Arbeitgeber zu Fragestellungen juristisch zu beraten.

Wie unterscheidet sich ein Syndikusanwalt von einem Rechtsanwalt?

Durch seine Anstellung im Unternehmen hat ein Syndikusanwalt nur einen Mandanten. Er muss sich dementsprechend nicht um die Akquise von neuen Mandaten kümmern. Bei Rechtsanwälten hingegen ist es anders. Insbesondere, wenn es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, müssen beispielsweise neue Mandanten gewonnen werden. Sowohl die Rechts- als auch die Syndikusanwälte müssen zudem in der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingetragen sein.

Gemäß §27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) muss ein Syndikusanwalt ebenfalls eine Kanzlei unterhalten. Das bedeutet, die Syndikusse sind zwar nur für ihren Arbeitgeber tätig, müssen jedoch einen Kanzleistandort festlegen. Da nicht alle nebenher als Rechtsanwalt agieren, gibt es sogenannte Wohnzimmerkanzleien. Das bedeutet, die Syndikusanwälte geben ihren Wohnort als Kanzleistandort fest.

Welche Aufgaben hat ein Syndikusanwalt?

Die Aufgaben eines Syndikusanwalts sind dabei sehr vielfältig. So agiert er als Allrounder für seinen Arbeitgeber, um diesen bestmöglich in allen rechtlichen Fragestellungen zu beraten. Eine der Aufgaben ist oftmals die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Gleichzeitig müssen häufig auch erste rechtliche Einschätzungen gegeben werden, wenn ein Unternehmen beispielweise ein anderes kaufen möchte.

Auch in Fällen von Schulungen für die Mitarbeiter ist ein Syndikusanwalt gefragt. Um Gesetzesüberschreitungen zu vermeiden, stellen Unternehmen Rechtsberater ein, welche die gesetzlichen Vorgaben im Blick haben sollen.

Insbesondere bei großen Konzernen sind die Rechtsabteilungen sehr vielfältig und auf verschiedene Fachbereiche aufgeteilt. Die Arbeit unterscheidet sich teilweise dann nicht mehr von der in einer Kanzlei, da die Syndikusanwälte auf einen bestimmten Fachbereich festgelegt sind.

Wie unterscheidet sich ein Syndikusanwalt von einem Justiziar?

Anders als ein Syndikusanwalt muss ein Justiziar nicht beide Staatsexamina abgelegt haben. Das bedeutet Justiziare können auch Wirtschaftsrecht studiert haben. Sie agieren dabei als Rechtsberater, ohne zwingend der Rechtsanwaltskammer anzugehören.

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