Überstunden berechnen
Die Berechnung der Überstunden lässt sich über zwei verschiedene Wege verwirklichen. Dabei können sich die Überstunden an einem festen Stundenlohn oder einem festen monatlichen Gehalt orientieren. Sie werden fällig, wenn ein Arbeitnehmer die maximale tägliche Arbeitszeit auf Anordnung des Arbeitgebers oder zumindest mit dessen Wissen überschreitet.
Wie entstehen Überstunden?
Überstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer mehr als seine maximale Arbeitszeit leistet. Dies kann beispielsweise durch Notfälle, Personalengpässe oder einfach auch durch ein Arbeitspensum, das in der normalen Arbeitszeit nicht geleistet werden kann, geschehen. Der Arbeitgeber muss die Überstunden dabei anordnen oder zumindest darüber Kenntnis haben. Dabei hat der Arbeitgeber ein so genanntes Weisungsrecht. Mit diesem kann er bestimmten, wo und wann Mitarbeiter Überstunden leisten.
Der Mitarbeiter darf die Überstunden nicht zu verschulden haben, sie also eigenständig und ohne das Wissen des Arbeitgebers umsetzen.
Wie läuft die Bezahlung von Überstunden?
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, für geleistete Überstunden auch entlohnt zu werden. Der Anspruch von Arbeitnehmern auf die Vergütung der Überstunden ist dabei im §612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Da den Umständen entsprechend die Dienstleistung nur gegen Vergütung zu erwarten ist, gilt sie in diesem Fall auch als stillschweigend vereinbart. Das heißt, dass nicht konkret festgelegt werden muss, dass der Mitarbeiter für seine Überstunden bezahlt wird. Stattdessen wird eine Bezahlung automatisch fällig.
Zur Auszahlung dieser Überstunden ist es zuerst einmal notwendig, eine Berechnung der Überstunden vorzunehmen. Dies kann auf zwei verschiedene Arten geschehen. Oftmals sind Vereinbarungen zu Überstunden auch in Arbeits- oder Tarifverträgen festgehalten. Ist dies nicht der Fall, muss die Vergütung der Überstunden nach dem branchenüblichen Satz erfolgen. Teilweise wird auch ein Überstundenzuschlag fällig.
Individuelle Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie rechtswirksam formuliert sind. Vor allem Klauseln, die besagen, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden, sind in vielen Fällen unzulässig.
Freizeitausgleich statt Überstunden
Alternativ zur Auszahlung von Überstunden kann auch ein Freizeitausgleich stattfinden. Die Überstunden werden nach ihrer Berechnung beim Freizeitausgleich eins zu eins in Freizeit umgewandelt.
Wie hoch liegt die maximale tägliche Arbeitszeit?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale tägliche Arbeitszeit. Laut diesem Gesetz dürfen Mitarbeiter eine normale Arbeitszeit von täglich acht Stunden normalerweise nicht überschreiten. Falls der Mitarbeiter doch mehr Arbeitsstunden ableistet, gelten sie als Überstunden. Der Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen Überstunden anordnen.
Allerdings gibt es in bestimmten Branchen auch tarifvertragliche Regelungen und so einige Ausnahmen. Sie können dann auch von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Durch die Berechnung der Überstunden kann man nachfolgend dann ermitteln, wie viel der Arbeitgeber als Zusatzvergütung zu bezahlen hat.
Wie die Berechnung der Überstunden abläuft
Berechnung der Überstunden bei einem Festgehalt
Ein Festgehalt richtet sich im Gegensatz zum festen Stundenlohn nicht nach einer bestimmten Anzahl von Stunden. Hier gibt es zwei verschiedene Methoden, um eine Berechnung der Überstunden durchzuführen. Beide Methoden führen allerdings in etwa zum gleichen Ergebnis
- Methode: (Monatliches Bruttogehalt x 3) / 13 / Stunden pro Woche = Brutto-Stundenlohn
Beispiel: Person A verdient 3500 Euro brutto im Monat.
Berechnung: (3500 Euro x 3) / 13 / 40 = 20,19 Euro
Der Stundenlohn beträgt in diesem Fall also 20,19 Euro. Diesen Stundenlohn multipliziert man dann mit der Anzahl der Überstunden. Ein Mitarbeiter, der im Monat 20 Überstunden geleistet hat, würde damit in etwa 404 Euro als Überstundenvergütung ausbezahlt bekommen.
- Methode:
Schritt 1: Bruttolohn / 4,33 / Durchschnittswochenarbeitsstunden = Stundenlohn
Beispiel: Person A verdient 3500 Euro brutto im Monat. Monatlich hat er 160 Arbeitsstunden, wöchentlich sind es 40 Arbeitsstunden. Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von 20,21 Euro (3500 / 4,33 / 40).
Schritt 2: Geleistete Überstunden * Stundenlohn
Beispiel: Der Mitarbeiter hat statt der vereinbarten 160 Stunden 180 Stunden im Monat gearbeitet. Die 20 Überstunden multipliziert man dann mit dem Stundenlohn.
Es steht ihm eine Überstundenvergütung von in etwa 404 Euro zu (20 * 20,21 Euro).
Berechnung der Überstunden bei einem festen Stundenlohn
Bei einem festen, stundenbasierten Stundenlohn gilt dieser als Berechnungsgrundlage für die Überstunden. Zusätzlich können unter Umständen auch Überstundenzuschläge fällig werden.
Wie läuft die Berechnung der Überstunden bei einer Teilzeittätigkeit oder bei Auszubildenden ab?
Wie auch bei regulären Überstunden sind sie nur zu zahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet und der Mitarbeiter in Teilzeit sie nicht zu verschulden hat. Die Berechnung und Vergütung der Überstunden richtet sich dabei entweder nach dem Stundenlohn oder nach dem monatlichen Arbeitslohn, wenn die Parteien keinen Stundenlohn vereinbart haben. Bei einer Arbeitsstelle in Teilzeit werden die Überstunden daher oftmals ähnlich wie beim Festgehalt berechnet.
Ein Fallstrick ist hier aber die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, diese abzuführen, wenn der Lohn einen Betrag von 400 Euro bei der Vergütung überschreitet. Geringfügig Beschäftigte können allerdings zweimal im Jahr diese Verdienstgrenze überschreiten, ohne dass die Sozialversicherungspflicht greift.
Auch Auszubildende können die Überstunden ausbezahlt bekommen, wenn sie die Überstunden nicht durch Freizeit ausgleichen können.
Wann muss ein Überstundenzuschlag gezahlt werden?
In manchen Branchen oder Betrieben sind auch Überstundenzuschläge üblich, die dann auch an die Mitarbeiter weitergegeben werden müssen. Die Höhe des Überstundenzuschlags ist vertraglich festgelegt. Steht ihm Vertrag nichts zu einem Überstundenzuschlag, ist auch keiner zu zahlen.
Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert, Überstunden zu bezahlen?
Ist die Berechnung der Überstunden vom Arbeitgeber falsch oder zahlt er die Überstunden nicht, kann sich der Arbeitnehmer an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Dieser kann dann die Auszahlung der Überstunden einfordern. Kommt es letztendlich zu einem Gerichtsverfahren, hat der Arbeitnehmer zu bewiesen, dass der Arbeitgeber die Überstunden entweder angeordnet oder zumindest geduldet hat.
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