Verjährung
Der Zeitpunkt bis zu dem man ein bestimmtes Recht gegenüber seinem Vertragspartner durchsetzen kann.
Die Verjährung ist bei vielen Fragen von großer Bedeutung. Grundsätzlich ist damit nur gemeint, bis wann man ein bestimmtes Recht gegenüber dem Vertragspartner durchsetzen kann. Wer zum Beispiel eine Sache kauft, der hat gemäß §438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Recht zur Minderung des Kaufpreises, wenn die Sache einen Mangel hat.
Will nun der Käufer das Recht zur Minderung geltend machen, muss er dies in einem bestimmten Zeitrahmen machen. Andernfalls besteht sein Recht zwar immer noch, er kann es aber nicht mehr durchsetzen. Im Falle der Minderung einer Kaufsache beträgt die Verjährungsfrist beispielsweise 2 Jahre bei beweglichen Sachen. Bewegliche Sachen sind dabei alle Sachen, die nicht mit Grundstücken fest verbunden sind.
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