Vermieterpfandrecht
Das Vermieterpfandrecht berechtigt einen Vermieter, Gegenstände des Mieters zu pfänden. Ein möglicher Grund dafür wäre beispielsweise ein Rückstand bei der Miete.
Es kommt manchmal vor, dass Mieter ihrer Pflicht nicht nachkommen und die Mietzahlungen schleifen lassen. In diesem Fall kann der Vermieter dann das Vermieterpfandrecht anwenden. Somit kann er das Eigentum des Mieters pfänden. Das Vermieterpfandrecht stellt dabei eine Art des Schuldrechts dar. Es ist im §562 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Wann kann ein Vermieter sein Vermieterpfandrecht ausüben?
Mit der Pfändung der Gegenstände des Mieters kann der Vermieter Forderungen begleichen. Diese Forderungen ergeben sich vor allem aus Rückständen bei Miete und Nebenkosten. Zusätzlich kann es aber auch in anderen Fällen angewendet werden, wie bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung des Mietgegenstands. Der Vermieter darf es bereits vor Ende des Mietsverhältnisses ausüben. Für zukünftige Forderungen greift das Vermieterpfandrecht allerdings nicht. Der Vermieter ist dabei grundsätzlich in der Pflicht, das Pfandrecht zu beweisen. Oftmals geht das Vermieterpfandrecht Hand in Hand mit einer vom Vermieter ausgesprochenen Mietkündigung.
Welche Gegenstände fallen unter das Vermieterpfandrecht?
Die zu pfändenden Gegenstände müssen alleiniges Eigentum des Mieters sein. Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Betten, fallen nicht unter des Vermieterpfandrecht und sind damit von der Pfändung befreit. Außerdem darf der Vermieter keine geliehenen Sachen pfänden. Dies gilt ebenso für Gegenstände, die sich außerhalb des Mietobjekts befinden, beispielsweise Autos. Dazu zählen auch Sachen, die nicht dem Mieter selbst, sondern seinen Mitbewohnern oder dem Partner gehören. Dabei dürfen die Personen nicht im Mietvertrag aufgeführt sein. Sonstige Möbel können hingegen gepfändet werden.
Wie läuft die Ausübung des Vermieterpfandrechts ab?
Zuerst informiert der Vermieter den Mieter darüber, dass er das Pfandrecht ausüben möchte. Darauffolgend muss das zuständige Gericht einen Vollstreckungstitel erstellen. Der Vermieter darf nicht eigenmächtig die Wohnung des Mieters betreten. Ein Gerichtsvollzieher erstellt ebenfalls vor Ausstellung des Vollstreckungstitels eine Liste der Gegenstände des Mieters. Anhand dieser Liste kann der Vermieter dann später sein Vermieterpfandrecht ausüben und die Pfändung durchführen. Die Gegenstände kommen dann in Besitz des Vermieters. Er kann sie versteigern lassen und offene Forderungen damit begleichen.
Wie kann man dem Vermieterpfandrecht entgehen?
Wenn man die Pfändung verhindern möchte, kann man beim zuständigen Amtsgericht eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese muss mindestens die bestehenden Forderungen abdecken. Dies ist entweder mit Geld oder durch einen Wertgegenstand möglich. Dann kann der Vermieter das Pfandrecht nicht geltend machen. Übrigens können Vermieter auch Gegenstände einfordern, wenn diese nach Erstellung der Pfändungsliste aus der Wohnung entfernt wurden.
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