Waffenaufbewahrung
Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist Pflicht, die Rechtsgrundlage dazu wurde im Jahr 2017 verschärft.
Wer heutzutage eine Waffe besitzt, ist auch dazu verpflichtet, sich um eine rechtskonforme und sichere Waffenaufbewahrung und Munitionsaufbewahrung zu kümmern. Aus diesem Grund entwickelte der Gesetzgeber Standards zur Aufbewahrung von Pistolen, Schrotflinten oder anderen Waffen.
Der Gesetzestext des Waffengesetzes betrifft dabei die Aufbewahrung der Waffen im privaten Bereich. So soll verhindert werden, dass sie abhandenkommen. Die getroffenen Regelungen sind für alle Waffenbesitzer in Deutschland verbindlich.
Was bedeutet eine ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung?
Die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung betrifft eine Vielzahl verschiedener Waffen. Dazu gehören Kurzwaffen wie Pistolen und Langwaffen wie Schrotflinten, aber auch Taser und andere Waffen sind schutzbedürftig. Die Waffen müssen angemeldet und sicher aufbewahrt werden. Aus diesem Grund traten bereits schon früh Grundsätze und Regelungen zur Aufbewahrung von Waffen in Waffenschränken und Tresoren in Kraft. Dabei müssen diese bestimmten Voraussetzungen erfüllt und zertifiziert werden.
Im Gesetzestext §36 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG) wird die Pflicht zur Waffenaufbewahrung folgendermaßen erklärt: „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“
Nur, wer die Waffen sicher aufbewahren kann, darf überhaupt eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffen- oder Jagdschein erwerben. Der Waffenbesitzer muss gegenüber der Waffenbehörde die ordnungsgemäße Aufbewahrung beweisen. Er kann mit der Rechnung oder einem Kaufvertrag über einen Waffenschrank darlegen, dass er alle notwendigen Vorkehrungen dafür getroffen hat. Die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung kann von der Behörde unangemeldet überprüft werden.
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können zu einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe führen. Auch kann die Besitzerlaubnis für die Waffe widerrufen werden.
Was ist die aktuelle rechtliche Lage zur Waffenaufbewahrung?
Am 6. Juli 2017 trat das neue Waffengesetzt in Kraft. Darin wurden verschärfte Regelungen zur Aufbewahrung von Waffen festgelegt. Laut dem Gesetz sind sowohl Jäger, Sportschützen, Waffenbesitzes, Sicherheitsunternehmen als auch öffentliche Behörden wie die Polizei oder der Zoll dazu verpflichtet, ihre Waffen gesichert aufzubewahren. Für neue Waffenschränke ist seit diesem Zeitpunkt vorgeschrieben, dass diese mindestens den Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 einhalten müssen.
Auch am 20. Februar 2020 traten zuletzt noch weitere Gesetzesänderungen im Waffengesetz in Kraft. Mit dem erneuten Waffenrechtsänderungsgesetz möchte die Bundesregierung durch den Ausbau des nationalen Waffenregisters den vollständigen Lebenszyklus einer Waffe und von Waffenteilen dokumentieren. So soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden. Eine bedeutende Änderung im Waffengesetz stellt hier auch die Einrichtung so genannter Waffen- und Messerverbotszonen an bestimmten Orten dar.
Wie viele Waffen darf man im Waffenschrank lagern?
Wie viele und welche Waffen in einem Schrank aufbewahrt werden dürfen, ist immer unterschiedlich. In Waffenschränken mit dem Widerstandsgrad 0 dürfen:
- eine unbegrenzte Zahl von Langwaffen und bis zu fünf Kurzwaffen gelagert werden, wenn er weniger als 200 Kilogramm wiegt.
- eine unbegrenzte Zahl von Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen gelagert werden, wenn er mehr als 200 Kilogramm wiegt.
Bei Waffenschränken des Widerstandsgrads 1 dürfen eine unbegrenzte Menge an Lang- oder Kurzwaffen gelagert werden. Munition und Waffen dürfen bei den Widerstandsgraden 0 und 1 gemeinsam aufbewahrt werden.
Wie müssen Waffen und Waffenschränke aufbewahrt werden?
Eine Verankerung des Waffenschrankes ist nicht Pflicht, sie ist allerdings eine sinnvolle Maßnahme, um ihn gegen Diebstahl zu schützen, vor allem, wenn der Waffenschrank nur ein geringes Eigengewicht hat. Wenn ein Schrank des Widerstandgrads 0 weniger als 200 Kilogramm wiegt, allerdings fest verankert ist, dürfen auch in ihm bis zu zehn Kurzwaffen gelagert werden. Der Waffenschrank- oder Waffentresor muss ebenfalls an einem Ort aufbewahrt werden, zu dem kein anderer als der Waffenbesitzer Zugang hat.
Wenn zwei Waffenbesitzer gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, dürfen sie auch die Waffen gemeinsam in einem Waffenschrank aufbewahren, wenn dieser der Sicherheitsnorm DIN/EN 1143-1 entspricht oder die zur Waffe gehörende Munition nicht im selben Schrank gelagert wird. Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Waffen haben.
Wie müssen die Waffenschränke gesichert sein?
Die Waffenschränke müssen mit einem Schlüssel- oder Zahlenschloss gesichert werden. Viele bewahren den Schlüsse für den Waffenschrank auch in einem separaten Tresor auf, damit niemand anderes an die Waffe kommen komm. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen können auch außerhalb eines Waffenschranks aufbewahrt und beispielsweise als Dekorationsgegenstand aufgehängt werden.
Was war die rechtliche Lage zur Waffenaufbewahrung vor 2017?
Bis 2017 konnte man Waffen in Waffenschränken der Stufen A und B aufbewahren. Heutzutage ist der Kauf dieser Waffenschränke nicht mehr zulässig, da sie als technisch veraltet gelten. Es greift jedoch der so genannte Bestandsschutz. Dieser sagt aus, dass die Waffenschränke, die vor der Gesetzesänderung gekauft wurden, noch weiterhin benutzt werden dürfen. Allerdings können sie nicht mehr gekauft werden. Auch wenn ein Waffenschrank der Stufe A oder B weiterverkauft wird, greift der Bestandsschutz nicht mehr.
Bei den Waffenschränken der Kategorien A und B darf Munition nicht zusammen mit der Waffe aufbewahrt werden, es sei denn, die Munition gehört zu einer anderen Waffe.
Welche und wie viele Waffen dürfen in welchem Waffenschrank aufbewahrt werden?
Aufbewahrung | Langwaffen | Kurzwaffen | Munition |
Stahlschrank mit Schwenkriegelverschluss (ohne Klassifizierung) | Nein | Nein | Ja |
Stahlschrank Sicherheitsstufe A (VDMA 24992) | Bis zu 10 | Nein | Im abschließbaren Innenfach** |
Stahlschrank Sicherheitsstufe A (VDMA 24992) mit abschließbarem Innenfach Sicherheitsstufe B (VDMA 24992) | Bis zu 10 | Bis zu 5 im Innenfach | Zusammen im abschließbaren Innenfach* |
Stahlschrank Sicherheitsstufe B (VDMA 24992) ohne Innenfach | Unbegrenzt | Bis zu 10* | Nein** |
Stahlschrank Sicherheitsstufe B (VDMA 24992) mit abschließbarem Innenfach | Unbegrenzt | Bis zu 10* | Zusammen im abschließbaren Innenfach* |
Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 bis 200 kg (EN 1143-1 oder gleichwertig) | Unbegrenzt | Bis zu 5 | Ja (ohne räumliche Trennung) |
Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 ab 200 kg (EN 1143-1 oder gleichwertig) | Unbegrenzt | Bis zu 10 | Ja (ohne räumliche Trennung) |
Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 1 (EN 11443-1 oder gleichwertig) | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Ja (ohne räumliche Trennung) |
* Liegt das Gewicht oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200 kg, dürfen nur 5 Kurzwaffen darin auf- bewahrt werden.
** Überkreuz-Aufbewahrung: d.h. nicht zu einer Waffe gehörende Munition kann gemeinsam mit dieser aufbewahrt werden.
Wenn die Waffe nicht zuhause aufbewahrt wird
Soll die Waffe in den Urlaub mitgenommen werden oder im Auto aufbewahrt werden, gelten besondere Regelungen. Auch hier hat der Waffenführer die Pflicht, die Waffe vor dem Abhandenkommen zu schützen und eine den Anforderungen gerechte Aufbewahrung auszuüben.
Im Hotel reicht es, die Waffe in einem verschlossenen Schrank, einem verschlossenen Transportbehältnis oder einem anderen geschlossenen Behältnis aufzubewahren. Der Hotelsafe reicht hier nicht immer aus, dies kommt jedoch auf den Einzelfall an. In jedem Fall sollte die Munition getrennt von der Waffe aufbewahrt werden. Man kann auch einen Teil der Waffe mitnehmen und am Körper führen, da die Waffe damit dann unvollständig und damit nicht schießfähig ist.
Das Mitführen der Waffe im Auto ist nur temporär, also für die Dauer des Transportes, erlaubt. Das Auto kann theoretisch aber auch so umgerüstet werden, dass es den Regelungen der DIN-Norm entspricht. Es besteht hier aber eine erhöhte Gefahr, da in das Auto eingebrochen oder es gestohlen werden kann.
Links:
Gesetzliche Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung
Hinweisblatt zur Waffenaufbewahrung
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