Zeitarbeit
Zeitarbeit beschreibt ein Arbeitsmodell, bei dem sich Unternehmen bei akutem Personalbedarf an Personaldienstleister wenden. Diese vermitteln dann einen Zeitarbeiter, wodurch ein Dreiecksverhältnis zwischen den drei Parteien entsteht.
Mit dem „ Arbeiten auf Zeit“ bietet seit den 60ern die Zeitarbeit eine Alternative zum herkömmlichen zweiseitigen Arbeitsverhältnis. Sie wird auch als Temporär- oder Leiharbeit bezeichnet, bei dieser Art von Arbeitsverhältnis gibt es drei Beteiligte:
- Der Betrieb mit Personalbedarf
- Das Zeitarbeitsunternehmen, das den Arbeitnehmer an Einsatzbetriebe übermittelt
- Den Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens
In der Praxis liegt also in dieser modernen Beschäftigungsform eine Dreieckkonstellation zwischen den Beteiligten vor. Genutzt wird die Zeitarbeit häufig um Arbeitsgebern flexibel und befristet Personal zu beschaffen. Arbeitnehmern bietet die Zeitarbeit dabei einen schnellen und leichten Einstieg in das Berufsleben und erleichtert es, Berufserfahrung zu sammeln.
Es besteht ein meist unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeiter und dem Zeitarbeitsunternehmen. Die Arbeitsleistung wird allerdings nicht bei der Zeitarbeitsfirma erbracht, sondern bei Dritten. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt seine Mitarbeiter an Kunden mit Personalbedarf für eine bestimmte Zeit, daher auch der Begriff „Arbeitnehmerüberlassungen“.
Die Zeitarbeit stellt ein personalstrategisches Instrument zur Flexibilisierung der Personalpolitik dar und ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Marktveränderungen. Ebenfalls ist eine Kompensation von konjunkturellen oder saisonalen Auftragsschwankungen möglich, zusätzlich zur Kosteneinsparung des Auftraggebers. Unternehmen mit schwankender Auftragslage können den Personalbedarf abfangen, wie es nicht im Rahmen einer vorausschauenden Planung oder durch innerbetriebliche Maßnahmen nicht möglich wäre.
Warum ist Zeitarbeit nötig?
Fast immer sind Personalengpässe im auftraggebenden Betrieb der Auslöser für die Einstellung von Zeitarbeitern, da das Unternehmen seine Aufgaben mit seinem eigenen Personal allein nicht termingerecht erledigen kann. Personalengpässe können unter anderem durch Krankheit oder Schwangerschaft beziehungsweise Erziehungsurlaub entstehen. Der Entleiher zahlt dem Verleiher für die Beschaffung von Arbeitskraft eine vertraglich festgelegt Leiharbeitsgebühr. Dieser bezahlt den Mitarbeiter und behält einen Teil der Entleihungsgebühr als Gewinn ein.
Für die Verleiher ist der Zeitarbeiter ein fester Mitarbeiter und der Entleiher in diesem Fall der Kunde. Die Zeitarbeitsfirma sucht gezielt nach Mitarbeitern und Kunden und kooperiert dafür häufig mit dem Arbeitsamt. Auch im Internet sowie in sonstigen Stellenbörsen suchen Sie nach Arbeitskräften und Kunden. Sie können jedoch nicht als Arbeitsvermittler betitelt werden.
Welche Arten von Jobs führen Zeitarbeiter aus?
Generell entstammen Zeitarbeiter allen Qualifikationsstufen und Tätigkeitsfeldern. Besonders oft werden Zeitarbeiter jedoch für einfache Arbeiten eingesetzt, so ist laut der Agentur für Arbeit jeder zweite Zeitarbeiter als Helfer tätig. Vor allem in der Dienstleistungsbranche ist ein steigender Trend für den Einsatz von Zeitarbeitern zu erkennen. Sie dürfen auch ohne Vorkenntnisse Arbeitskraft erbringen, explizit ohne in dem eingesetzten Bereich eine schulische oder betriebliche Ausbildung absolviert zu haben. Die Zeitarbeitsfirma übernimmt keine Garantie für die Anforderungen vom Entleiher an den Leiharbeiter.
Das Arbeitsverhältnis
Den Leiharbeiter und Verleiher verbindet ein Tarifvertrag, welcher den tarifvertraglichen und gesetzlichen Rechten untersteht. Bei der Zeitarbeit handelt es sich um ein reguläres, sozial geschütztes Arbeitsverhältnis, das jedem anderen regulären Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt ist. Die Grundsätze dazu werden im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Da die Zeitarbeit einem regulären Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt ist hat die Zeitarbeitsfirma hinsichtlich Leistungen der Kranken- und Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung die normalen Pflichten eines Arbeitgebers. Der Zeitarbeitsnehmende erhält auch im Krankheitsfall Lohnfortzahlungen; bezahlter Urlaub steht ihm ebenfalls zu.
Der Leiharbeiter ist zwar bei der Leiharbeitsfirma angestellt, der Entleiher hat allerdings ein auftragsbezogenes Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeiter. Er ist den fest angestellten Mitarbeitern hinsichtlich der Hierarchiestufe gleichgestellt.
Ist ein Zeitarbeitsvertrag befristet ist läuft er automatisch aus und bedarf keiner Kündigung. Ansonsten finden die Kündigunsfristen des jeweiligen Tarifs Anwendung.
Die Vergütung der Zeitarbeit
Bezahlt wird Mitarbeiter von Entleiher. Die Entlohnung ist vertraglich festgelegt. Der Mindestlohn finden nicht Einsatz, sondern spezielle Verordnungen über Lohnuntergrenzen. Die Zeitarbeitsfirma hat sich an diese zu halten, allerdings kann die Lohnhöhe immer wieder durch die befristeten Verordnungen der Lohnuntergrenzen an die momentane Wirtschaftssituation angepasst werden.
In gewissen Branchen gibt es zudem Zuschläge für Zeitarbeiter, unter anderem in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie im Schienenverkehr. Nach neun Monaten in derselben Firma haben Zeitarbeiter hinsichtlich dem „Equal Pay“ einen Anspruch auf dasselbe Gehalt wie die Stammbelegschaft, ansonsten fallen die Löhne für Zeitarbeiter jedoch immer niedriger als die der Stammbelegschaft aus.
Wenn ein Leiharbeiter mangelhafte Arbeit liefert darf er vom Lohn runtergestuft werden. Nach einer Begutachtung zur Bewertung der Qualifikationen des Leiharbeiter kann der Mitarbeiter ebenfalls von der Beschäftigung abgezogen werden, der Verleiher muss dann für Ersatz sorgen.
Überstunden werden selten monetär vergütet, meist geschieht ein Freizeitausgleich über ein tarifrechtlich vereinbartes Arbeitszeitkonto mit dem Zeitarbeitsunternehmen.
Gut zu wissen: Der Lohn wird auch gezahlt, wenn der Zeitarbeiter gerade nicht in einem Arbeitsverhältnis eingesetzt werden kann.
Aus dem Zeitarbeitsverhältnis ergeben sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber wichtige Chancen, aber auch die durch das Zeitverhältnis resultierenden Probleme sollten nicht außer Acht gelassen werden.
Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Angestellten haben durch die Tätigkeit als Leiharbeiter eine größere Chance auf eine feste Beschäftigung, wenn Unternehmen sie anschließend als festen Mitarbeiter einstellen. Zusätzlich haben Leiharbeitsfirmen einen Zugriff auf exklusive projektbezogene oder befristete Stellen.
Den Beschäftigten bietet die Zeitarbeit zusätzlich einen schnellen und leichten Einstieg in das Berufsleben und erleichtert es ihnen, Berufserfahrung zu sammeln, Kontakte im Berufsnetzwerk zu knüpfen und sich neu zu orientieren.
Auch als schnelle Überbrückung für eine beschäftigungsfreie Zeit oder als Erleichterung für Berufsrückkehrer und Berufseinsteiger kann die Tätigkeit als Leiharbeiter gesehen werden. Mögliche Zusatzqualifikationen wie der Gabelstaplerschein können für Mitarbeiter zusätzliche Anreize schaffen.
Die Zeitarbeit kann übrigens auch besonders für Migranten interessant sein: Sie können ihre Kenntnisse unter Beweis stellen, denn Abschlüsse aus dem Ausland sind nicht immer anerkannt oder von Firmen richtig einschätzbar. Die Arbeit schafft auch eine Hilfe beim Spracherwerb.
Der Arbeitgeber hingegen hat durch die Zeitarbeit die Möglichkeit, kurzfristig qualifiziertes Personal zu finden und diese auf einer sehr transparenten Kosten- und Leistungsebene einzustellen. Auch die Einsparung von Personalkosten wird für so manche Firma einen großen Anreiz für die Nutzung von Zeitarbeitsverträgen stellen.
Bedenkenswerte Aspekte der Zeitarbeit
Es existiert kein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeiter und dem Entleiher, also hat der Entleiher auch keine arbeitsrechtlichen Pflichten gegenüber dem Mitarbeiter, außer der Verantwortung für den Arbeitsschutz.
Zusätzlich liegt der Stundensatz für Zeitarbeiter immer unter dem eines fest angestellten Mitarbeiters und unter dem für die Branche üblichen Stundensatzes, was Sorgen hinsichtlich von Lohndumping aufkommen lässt.
Das Zeitarbeitermodell kann ebenfalls vom Entleiher missbraucht werden, um Lohnkosten zu sparen, wenn feste Mitarbeiter entlassen und die Stellen mit Zeitarbeitern neu besetzt werden. Zudem müssen im Betrieb die häufig wechselnden Leiharbeiter immer wieder vom Entleiher eingearbeitet werden.
Weitere Dokumente:
Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-leiharbeit_ba013184.pdf
Informationsvideo Zeitarbeit:
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