Bußgeldbescheid: Einspruch einlegen
80% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
- Wir sind bundesweit erfolgreich für Sie tätig
- Ohne Provision, ohne Kostenrisiko
- Bußgeldbescheide und Strafdelikte wie Alkohol am Steuer
Inhaltsverzeichnis
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Unsere Anwälte für Verkehrsrecht sind bundesweit erfolgreich
So gut wie jeder Autofahrer hat schon einmal einen Bußgeldbescheid erhalten, denn so gut wie jeder ist schon einmal zu schnell gefahren, ist noch schnell über die rote Ampel gehuscht oder hat falsch geparkt. Kleine Verkehrssünden passieren schnell, doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist auch wirklich rechtens. Rund 80 Prozent der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und daher anfechtbar. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen.
Alles Wichtige zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Kürze:
- 80 Prozent aller Bußgeldbescheide beinhalten technische, formale oder andere Fehler.
- Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen eingehen.
- Besser keine Mustervorlagen verwenden: Diese haben meist keinen Erfolg.
- Ein unbegründeter Einspruch wird häufig abgelehnt und verursacht meistens nur noch mehr Kosten. Einen Anwalt zur Rate zu ziehen ist daher absolut sinnvoll.
- Besonders bei hohen Bußgeldern, die mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten einhergehen, ist anwaltliche Unterstützung ratsam.
Bußgeldbescheid erhalten? Möglichen Einspruch prüfen!
Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte diesen auf keinen Fall ignorieren. Verpassen Sie die im Bescheid gesetzte Frist, können Sanktionen wie Geldstrafen oder Ähnliches auf Sie zukommen. Als Erstes sollten Sie daher den Bußgeldbescheid gründlich prüfen und schauen, ob alle Angaben korrekt sind. Die wichtigsten Informationen können Sie auch selber schnell prüfen:
- Die Angaben zur Person
- Das Autokennzeichen
- Die gesetzte Frist
- Ist eine Rechtsmittelbelehrung vorhanden?
Ist bereits eine dieser Informationen fehlerhaft, sollten Sie auf jeden Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, denn das macht ihn anfechtbar. Besonders bei hohen Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten in Flensburg mach es außerdem Sinn, einen Anwalt zu kontaktieren und weitere Schritte zu besprechen.
Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid beinhalten?
Ein Bußgeldbescheid wird postalisch an die Adresse des Fahrzeughalters versendet und muss neben dem konkreten Tatvorwurf weitere Informationen zwingend enthalten:
- Angaben zur Person bzw. zu den Personen, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen (Name, Anschrift, Kennzeichen)
- Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder des Vertreters
- Der Tatvorwurf mit Tatzeit und -ort
- Die genauen Bußgeldvorschriften sowie die gesetzlichen Merkmale des Vorfalls
- Die genauen Rechtsfolgen müssen beschrieben werden
- Beweismittel, wie beispielsweise das Blitzerfoto, müssen beiliegen oder genannt werden
- Das festgesetzte Bußgeld (zzgl. Gebühren) und eventuelle Nebenfolgen wie Fahrverbote
Punkte in Flensburg fallen hier nicht unbedingt unter die Nebenfolgen, sondern lediglich verhängte Fahrverbote. Für die Verhängung von Punkten ist nicht die Bußgeld-, sondern die Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Der Bußgeldbescheid ist daher auch ohne Angabe der Punkte wirksam. Häufig werden sie im Bußgeldbescheid aber dennoch miterfasst.
Wichtig: Die StVO-Novelle von April 2020 ist ungültig! Der neue Bußgeldkatalog, welcher erst im April 2020 in Kraft getreten ist, ist unwirksam. Da die Novelle einen Formfehler enthält, hat das Bundesverkehrsministerium diese im Juli 2020 für ungültig erklärt. Besonders Bußgeldbescheide, die in diesem Zeitraum ausgestellt wurden, sind dadurch anfechtbar: Ein Einspruch sollte hier auf jeden Fall eingelegt werden! Gerne beraten wir Sie dazu in unserer kostenlosen Erstberatung.
Video zum fehlerhaften Bußgeldbescheid – Warum sich ein Einspruch lohnt!
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Der Anhörungsbogen: Was ist das und wie reagiere ich darauf?
Der Anhörungsbogen wird in der Regel verschickt, bevor der Bußgeldbescheid erlassen wird. Da in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern der tatsächliche Fahrer, nicht aber zwingend der Halter des Fahrzeugs für einen Verstoß verantwortlich gemacht werden kann, muss die Bußgeldbehörde diesen zunächst ausfindig machen. Daher wird dem Halter des Fahrzeugs nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit der Anhörungsbogen zugestellt.
Der Fahrer hat außerdem die Gelegenheit, sich zu dem Vorfall zu äußern. Wer einen Anhörungsbogen erhält, sollte allerdings nicht vorschnell irgendwelche Angaben zum Verkehrsdelikt machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst oder andere zu belasten. Auch Familienmitgliedern oder Kollegen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Auskünfte zu tätigen. Idealerweise sollten die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle eingesehen und ausgewertet werden, bevor hier irgendwelche Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann diesen Unterlagen entnehmen, ob und mit welchem Einwand Erfolgsaussichten bei einem Einspruch des Bußgeldbescheides bestehen.
Welche Kosten und Gebühren sind mit einem Bußgeldbescheid verbunden und wann muss ich zahlen?
Die Höhe der Kosten des Bußgeldbescheids hängt von dem Verkehrsdelikt ab. Neben den eigentlichen Kosten können Sie aber auch noch Punkte in Flensburg und Fahrverbote bekommen.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass mit jedem Bußgeldbescheid nicht nur die jeweilige Strafe zu zahlen ist, sondern auch Gebühren von der Behörde erhoben werden. Diese können je nach Delikt mindestens 25 Euro bis maximal 7.500 Euro betragen und werden unter anderem für die Bearbeitung durch die Behördenmitarbeiter fällig. Zusätzlich können noch sogenannte Auslagegebühren anfallen, beispielsweise für das Porto.
Die Zahlungsfrist, innerhalb derer Sie das Bußgeld und die Gebühren bezahlen sollten, beträgt im Normalfall 14 Tage. Eine Zahlungsfrist sollte aber auf jeden Fall in Ihrem Bußgeldbescheid angegeben sein. Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, verlängert sich die Frist entsprechend.
Unser Tipp:
Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, denn daraus dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Kontaktieren Sie zunächst einen spezialisierten Anwalt und lassen Sie sich beraten.
Wichtig: Die Verjährungsfrist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Bei der postalischen Zustellung ist der Bußgeldbescheid immer automatisch mit einer sogenannten Zustellungsurkunde versehen. Der Postbote muss also festhalten, wann der Brief in den Briefkasten eingeworfen wurde. Lesen Sie den Bescheid erst später, hat dies keinen Einfluss auf die Frist.
Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird?
Konkret lässt sich die Dauer für die Zustellung des Bußgeldbescheids nicht vorhersagen, aber in der Regel sind es zwei bis drei Wochen. Wichtiger ist in diesem Zusammenhang die Frist, wie lange die Bußgeldbehörde Zeit hat, um den Bescheid zuzustellen: Diese beträgt drei Monate. Ist der Bußgeldbescheid innerhalb der drei Monate nicht eingegangen, ist die Verjährungsfrist verstrichen und der Bescheid nicht mehr gültig. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist dann auf jeden Fall möglich.
Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen – Einspruch vom Anwalt prüfen lassen
Besonders, wenn es sich um ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot handelt, sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid also auf jeden Fall auf einen möglichen Einspruch prüfen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Unsere Erfahrungen mit dem Einspruch gegen Bußgeldbescheide
Vertrauen Sie auf unsere fachliche Expertise. Wir gehören zu den führenden Kanzleien in Deutschland beim Thema Verkehrsrecht und sind durch unsere jahrelange Erfahrung aus über 10.000 Fällen hoch spezialisiert.
DB-Anwälte Rechtsanwälte als Experten und Verbraucherschützer im WDR.
Wann ist ein Bußgeldbescheid verjährt?
Die Verjährungsfrist von einem Bußgeldbescheid liegt in der Regel bei drei Monaten. Ist der Bescheid innerhalb dieser Frist nicht bei Ihnen eingegangen, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr kommen. Es gibt allerdings auch Situationen, in denen die Verjährungsfrist unterbrochen wird. Dies kann beispielsweise passieren, wenn:
- ein Anhörungsbogen verschickt wurde,
- der Betroffene zunächst vernommen wird,
- die Akte an die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht weitergeleitet wird,
- eine Hauptverhandlung angesetzt wird,
- das Verfahren vorübergehen eingestellt wird.
Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass die Verjährungsfrist nicht unbegrenzt häufig unterbrochen werden darf. Demnach tritt die Verjährung spätestens nach der doppelten Zeit der eigentlichen Frist ein – bei Ordnungswidrigkeiten also spätestens nach einem halben Jahr
Die Verjährungsfristen sind allerdings nicht bei allen Verkehrsdelikten gleich lang. Bei Alkoholverstößen hinter dem Steuer verjährt die Frist frühestens nach sechs Monaten. Lag der Promillewert allerdings über 1,1, handelt es sich bereits um eine Straftat und nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Diese verjährt nach frühestens drei Jahren. Diese Verjährungsfrist ist ebenfalls bei anderen Drogen am Steuer gültig.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen drohen Punkte in Flensburg, eine hohe Geldstrafe oder sogar ein Fahrverbot? Dann lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenfrei von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. In 80 Prozent der Fälle ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich durchsetzbar.