Anwalt bei Verkehrsunfall: Wann ist er nötig und wer zahlt?
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Inhaltsverzeichnis
Anwalt bei Verkehrsunfall
Insgesamt 2.667.863 Mal hat es 2019 auf Deutschlands Straßen gekracht. Dabei belief sich der Großteil nur auf einen Sachschaden. Doch immerhin rund 300.000 Verkehrsunfälle hatten einen Personenschaden zur Folge. Doch ganz gleich ob reiner Blechschaden oder nicht, ein Verkehrsunfall geht immer mit vielen Unsicherheiten einher. Denn häufig ist nicht sofort klar, wie man sich korrekt zu verhalten hat und wer eigentlich Schuld hatte. Besonders aber, wenn es sich um größere Schäden handelt, sollte ein Anwalt bei einem Verkehrsunfall hinzugezogen werden. Wir klären auf, wie Sie dabei vorgehen sollten.
Anwalt nach Verkehrsunfall einschalten? Wie sollte man sich verhalten?
Pauschal kann bei einem Verkehrsunfall nicht gesagt werden, inwiefern Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung oder auch Pflichten gegenüber den Unfallbeteiligten bestehen. Das muss individuell geprüft werden und kommt ganz auf den Unfallhergang an. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Beteiligten die Kontaktdaten ausgetauscht haben.
Ebenfalls sind alle Informationen über den Unfallhergang wichtig. Wer hat den Unfall verursacht? War der Unfall vorhersehbar? War der Verursacher abgelenkt? Oder war es rutschig auf der Fahrbahn, so dass das Auto ins Schlittern geraten ist?
Haben Sie direkt nach dem Unfall die Polizei gerufen, erstellt diese im Normalfall einen offiziellen Unfallbericht. Dieser kann hilfreich sein, um beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung den Unfall unkompliziert zu melden. Doch auch einem Anwalt kann dieser helfen, Ihre Ansprüche nach dem Verkehrsunfall besser einzuschätzen.
Muss ich nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufen?
Viele Autofahrer sind verunsichert, ob man nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufen sollte. Denn es gibt keine grundsätzliche Pflicht, diese zu rufen. Handelt es sich nur um einen kleinen Blechschaden und die Schuldfrage ist offensichtlich, werden sich die Betroffenen häufig so einig. Schwieriger ist es, wenn es sich um größere Blech- oder gar Personenschäden handelt oder nicht klar ist, wer den Unfall eigentlich verursacht hat. Wer sich sicherer fühlt, die Polizei einzuschalten, sollte dies in jedem Fall tun. Anders als beispielsweise der Einsatz eines Krankenwagens, ist der Polizeieinsatz nämlich immer kostenlos.
Besonders, wenn die Verkehrshaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen soll, ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Diese erstellt dann einen offiziellen Unfallbericht, den Sie bei der Versicherung einreichen können.
Zahlt meine Kfz-Versicherung den Schaden nach einem Verkehrsunfall?
Je nachdem, welche Kfz-Versicherung der Unfallverursacher hat, reguliert diese den Schaden am eigenen und/oder am fremden Fahrzeug:
- Haftpflicht: Ist Pflicht in Deutschland für jeden Fahrzeughalter. Diese übernimmt alle Schäden am fremden Fahrzeug.
- Teilkasko: Diese zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, allerdings nicht alle. Abgedeckt sind häufig Wild- oder Hagelschäden.
- Vollkasko: Diese Versicherung deckt alle Schäden ab, auch selbstverschuldete.
Generell gilt: Wer den Unfall verursacht hat, muss diesen auch zahlen bzw. dessen Versicherung.
Schwierig wird es, wenn die Unfallursache nicht geklärt ist oder der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen will. Einen Anwalt einzuschalten, der auf Verkehrsunfälle spezialisiert ist, kann dann durchaus sinnvoll sein, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Was passiert, wenn der Unfallverursacher für den Schaden nicht aufkommen will?
Es kommt immer wieder vor, dass Betroffene behaupten, nicht der Schuldige für den Verkehrsunfall zu sein. Es kann ebenfalls passieren, dass sich die Beteiligten die Schuld gegenseitig zuschieben wollen. Dann ist es wichtig, am Unfallort zumindest schon einmal die Kontaktdaten oder das Nummernschild zu notieren. Mit diesen Informationen sollten Sie dann zeitnah einen Anwalt hinzuziehen, der sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen auskennt.
Verkehrsunfall-Schäden – das gibt’s zu beachten
Bei Unfall-Schäden wird zwischen Reparaturschaden, technischem Totalschaden und wirtschaftlichem Totalschaden unterschieden.
Reparaturschaden:
Beim Reparaturschaden können Sie Ihr Auto in einer Werkstatt reparieren lassen und als Unverschuldeter die Werkstattrechnung zur Begleichung an die gegnerische Versicherung weiterreichen (konkrete Abrechnung). Während des Reparaturzeitraumes, in dem Sie auf Ihr Auto verzichten mussten, können Sie einen Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe wird vom Sachverständigen im Gutachten festgelegt.
Alternativ können Sie auch einen Mietwagen anmieten. Hierüber sollten Sie zuvor jedoch mit einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht Rücksprache halten, denn die Höhe der Mietwagenkosten ist häufig ein strittiges Thema zwischen Geschädigtem und Unfallverursacher.
Entscheiden Sie sich dafür, das beschädigte Fahrzeug nicht in einer Werkstatt reparieren zu lassen (z. B. weil Sie das Auto selber reparieren können oder wenn Sie das Fahrzeug lieber unrepariert weiterfahren möchten), können Sie die Netto-Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung einfordern (fiktive Abrechnung). Diese werden durch den Sachverständigen im Gutachten kalkuliert. Die Geltendmachung von Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten ist bei der fiktiven Abrechnung nur dann möglich, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie aufgrund einer Teilreparatur tatsächlich auf Ihr Fahrzeug verzichten mussten (durch Reparatur-Fotos des Fahrzeuges oder eine Reparatur-Bestätigung durch den Sachverständigen).
Bei beiden Abrechnungsmodellen kann in den meisten Fällen vom Geschädigten ein finanzieller Ausgleich für die Wertminderung des Fahrzeuges durch den Unfall eingefordert werden. Die Höhe der Wertminderung wird vom Sachverständigen im Gutachten bestimmt.
Wirtschaftlicher Totalschaden:
Beim wirtschaftlichen Totalschaden könnte das Fahrzeug zwar noch repariert werden. Eine tatsächliche Reparatur wäre jedoch so teuer, dass die Kosten hierfür den Wiederbeschaffungswert übersteigen würden. Eine Reparatur des Autos ist in diesem Fall nicht mehr wirtschaftlich.
Technischer Totalschaden:
Ist das Fahrzeug durch den Unfall derart beschädigt, dass eine Reparatur technisch ausgeschlossen werden kann, handelt es sich um einen technischen Totalschaden.
Schmerzensgeldansprüche – so viel steht Ihnen zu
Eines der strittigsten Themen nach einem Verkehrsunfall ist das Thema Schmerzensgeld. Dieses steht Geschädigten zu, wenn sie durch den Unfall einen Schaden erlitten haben. Doch häufig ist es als Unfallopfer schwierig, Schmerzensgeld tatsächlich einzufordern. Denn gegnerische Versicherungen verlangen stichfeste Beweise für ihre tatsächliche Schädigung. Diese müssen in Form eines Sachverständigengutachtens (i. d. R. verfasst durch spezialisierte Ärzte, wie bspw. Neurologen oder Orthopäden) erbracht werden und die Verletzungen im Detail belegen. Insbesondere bei langfristigen Verletzungsfolgen und besonders hohen Schmerzensgeldforderungen versuchen gegnerische Versicherungen häufig, Gegengutachten zu erwirken, die dem widersprechen.
Eine Beratung durch einen Anwalt, ist daher insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden empfehlenswert.
Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich nicht an einer allgemeingültigen Schmerzensgeldtabelle. Denn jeder Schmerzensgeld-Fall ist ein Einzelfall, den die Gerichte individuell bewerten. Allerdings geben Tabellen erste Anhaltspunkte, welche miteinander vergleichbare Schmerzensgeld-Gerichtsurteile zusammenfassen (z. B. Celler Schmerzensgeldtabelle des OLG Celle oder Beck’sche Schmerzensgeldtabelle). Diese können als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Beispiele für Schmerzensgeldansprüche:
- Gehirnerschütterung und Unfallschock: ca. 500 Euro
- Leichte Gehirnerschütterung, Kopfplatzwunder, leichtes HWS-Syndrom und Brustkorbprellung: ca. 2.600 Euro
- Mittelschwere Distorsion der HWS, Schädelprellung und Schulter-Prellung: 4.000 Euro
Um auf der sicheren Seite zu sein, dass Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche auch durchgesetzt bekommen, sollten Sie daher einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall muss der Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten für einen Anwalt erstatten. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese – unabhängig davon wer den Unfall verschuldet hat – die Kosten.
Wir sind erfahrene Anwälte bei dem Thema Verkehrsunfall
Vertrauen Sie auf unsere fachliche Expertise. Wir gehören zu den führenden Kanzleien in Deutschland beim Thema Verkehrsrecht und sind durch unsere jahrelange Erfahrung aus über 10.000 Fällen hoch spezialisiert.
DB-Anwälte Rechtsanwälte als Experten und Verbraucherschützer im WDR.
Welche Kosten entstehen, wenn ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalte und wer zahlt?
Viele Beteiligte eines Autounfalls scheuen sich davor, einen Anwalt einzuschalten, häufig aus Angst vor hohen Kosten. Doch wer einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall beauftragt, beispielsweise um die Schadensregulierung durch die Versicherung zu überwachen, muss in der Regel nicht selber zahlen. Diese Kosten übernimmt die Versicherung.
Grundsätzlich gilt: Haben Sie den Unfall nicht verursacht, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten.
Haben Sie eine Teilschuld am Unfall, übernimmt die Versicherung des Gegners normalerweise einen Teil der Kosten.
Doch auch in diesem Fall haben wir verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie durchzusetzen. Sprechen Sie uns darauf an.
Was kann ich tun, wenn ein Beteiligter vom Unfallort flüchtet?
Wenn Sie mitbekommen, dass ein Unfallbeteiligter den Unfallort einfach verlassen will, sollten Sie versuchen, das Kennzeichen zu notieren. Anhand des Kennzeichens kann zumindest die Versicherung des Flüchtigen ermittelt werden. Dazu können Sie den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 kontaktieren und die zuständige Versicherung ermitteln.
Haben Sie niemanden am Unfallort angetroffen, da der Verursacher bereits weggefahren ist, können Sie bei der Polizei auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ist die Polizei nicht in der Lage den Verursacher zu ermitteln, kann man sich bei der Verkehrsopferhilfe melden. Dies ist ein gemeinnütziger Fonds, den die Kfz-Haftpflichtversicherungen führen und den Opfern von Fahrerflucht zu einer Schadensregulierung verhilft.
Wie wird Unfallflucht bewertet?
Eines vorweg: Fahrerflucht kann je nach Schwere des Unfalls als Straftat gewertet und mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Sind Sie in einen Unfall verwickelt worden, sollten Sie also zunächst am Unfallort bleiben und zumindest mit den anderen Unfallbeteiligten die Personalien austauschen. Hat einer der Beteiligten sogar die Polizei gerufen, müssen Sie am Unfallort warten, bis die Beamten eintreffen.
Als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zählt, wenn:
- Sie den Unfallort verlassen, ohne den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, Ihre Personalien festzustellen,
- Sie nicht angemessen lange auf den Besitzer des beteiligten Fahrzeugs gewartet haben,
- es Ihnen zwar erlaubt wurde, den Unfallort zu verlassen, Sie aber nachträglich keine Möglichkeit zur Feststellung gegeben haben.
Unterschieden wird allerdings zwischen einem leichten Sachschaden am Fahrzeug des Anderen und einem schweren Sach- oder sogar Personenschaden. Bei leichtem Sachschaden drohen drei Punkte in Flensburg, bei schwerem Sach -oder Personenschaden allerdings eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten gegen den Sie vorgehen wollen? Dann kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch prüfen unsere spezialisierten Anwälte für Verkehrsrecht Ihren individuellen Fall und legen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch schnell und ohne Kostenrisiko für Sie ein.
Sollte ich einen Anwalt einschalten, wenn ich den Verkehrsunfall verursacht habe?
Auch wenn klar ist, dass Sie den Verkehrsunfall verursacht haben, sollten Sie zeitnah einen Anwalt konsultieren. Denn dieser kann Ihnen Ihre Rechte und Pflichten mitteilen. Eventuell trifft Sie auch nur eine Teilschuld. Dann kann ein Rechtsanwalt mach einem Verkehrsunfall sowohl mit der eigenen als auch der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und Ansprüche durchsetzen.
Wichtig: Auf keinen Fall sollten Sie am Unfallort ein Schuldeingeständnis unterschreiben! Auch nicht dann, wenn Sie der Meinung sind, den Unfall verursacht zu haben. Füllen Sie lediglich den Unfallbericht wahrheitsgemäß aus und kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt.
Als Anwälte im Verkehrsrecht sind wir auf Verkehrsunfälle spezialisiert und haben Erfahrung aus 10.000 Fällen. Gerne besprechen wir Ihren individuellen Fall in einer kostenlosen Erstberatung und prüfen Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie.