Die häufigsten Fragen unserer Mandanten:
Sie haben Fragen zu Ihrem Sachstand oder eine Rechnung erhalten und wissen nicht, wie Sie damit verfahren sollen?
Dann sind Sie hier genau richtig! Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten unserer Mandanten
In den allermeisten Fällen ja. Eine Rechtschutzversicherung muss eintreten, wenn der Rechtsschutzfall zu einem Zeitpunkt eingetreten ist zu dem die Rechtschutzversicherung bereits bestand (Wartezeit abgelaufen) und die Rechtschutzversicherung den Falltyp nicht bereits in Ihren Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat. Achtung: Die meisten Rechtschutzversicherungen haben den Widerruf in den Allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB) der neueren Rechtschutz-Policen bereits ausgeschlossen. Daher raten wir vor Erklärung des Widerrufes unbedingt dazu, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, damit Sie die Kosten nicht wegen völlig unnötiger Fehler im Ablauf selbst tragen müssen. Da erst die Ablehnung des Widerrufes den Deckungsfall bildet, kann in den meisten Fällen noch eine neue Rechtschutzversicherung geschlossen werden, welche die Kosten übernimmt. Das ist eine sehr seltene Konstellation im deutschen Recht und ermöglicht die außergewöhnliche Chance sich erst von einem spezialiserten Anwalt über die Erfolgschancen beraten zu lassen und soweit noch keine passende Rechtschutzversicherung bestehen sollte, noch die passende Police günstig abzuschließen, um so viele Tausend Euro an Verfahrenskosten zu sparen. Damit besteht beim Widerrufsjoker die außergewöhnliche Chance für Verbraucher ohne Kostenrisiko viele Tausend Euro zu erzielen! Als Spezialisten kennen wir die korrekten Rechtschutzversicherung ohne Ausschluss in den ARB für den Widerrufsjoker und können Ihnen daher den Ablauf exakt erläutern, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Von der Mandatierung bis zum Ausgang des Falles in der Regel drei Monate bis zwei Jahre, je nachdem wie umfangreich das Mandat ist und wie viele Instanzen bzw. Verfahrensschritte benötigt werden.
Wenn Sie eine Rechnung von der Gerichtskasse bekommen haben, senden Sie diese einfach per E-Mail an info@db-anwaelte.de.
Machen Sie sich keine Sorgen, wir kümmern uns darum. Es kommen keine Kosten auf Sie zu.
Wenn Sie eine Ladung vom Gericht erhalten haben, müssen Sie nicht tätig werden. Sie müssen nicht zum Gerichtstermin erscheinen.
Wir senden Ihnen rechtzeitig unaufgefordert die Terminvollmacht zu, damit wir Sie vor Gericht vertreten dürfen.
Wenn Sie unbedingt persönlich bei Gericht erscheinen wollen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir geben Ihnen alle wichtigen Details.
Ja, wenn eine der Parteien in Berufung geht, muss die Deckung der Rechtsschutzversicherung für den Verfahrensabschnitt erneut eingeholt werden.
Selbstverständlich kümmern wir uns darum, damit Sie schnellstmöglich eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung bekommen.
Die Parteien haben vier Wochen Zeit, um die Berufung einzulegen.
Eine unterzeichnete PDF-Datei per E-Mail reicht völlig aus.
Bei einem gewonnenen Urteil erhalten Sie Ihr Geld in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach dem Urteil, soweit keine weitere Instanz benötigt wird. Bei einem Vergleich erhalten Sie das Geld in der Regel innerhalb der im Vergleich vereinbarten Zeit. Es kann dabei zu Verzögerungen um bis zu vier Wochen kommen.