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Beratungsschein: So erhalten Sie kostenlose Hilfe vom Anwalt

Alles rund um die Beratungshilfe

  • Vorbereitung der Insolvenz
  • außergerichtliche Einigung möglich
  • Begleitung und Beratung durch Spezialisten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Durch Beratungsschein Hilfe vom Anwalt kostenlos erhalten: Wie das geht, erfahren Sie in diesem Artikel. Lesen Sie hier, wie, wo und wann Sie Beratungshilfe beantragen können, welche Voraussetzungen für den Antrag gelten und welche Leistungen Sie mit dem Beratungshilfeschein erhalten.

Bekannt aus:

Update Juni 2023

Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "Insolvenz" annehmen. Wir bitten um Verständnis.

Beratungsschein: Alles Wichtige in Kürze

  • Der Beratungsschein ist ein Schriftstück des Amtsgerichts.
  • Durch ihn erhalten einkommensschwache Menschen eine fast kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt oder andere beratende Personen.
  • Beratungshilfe erhalten bedürftige Personen mit wenig oder keinem Einkommen und Vermögen.
  • Die Beratungshilfe muss unbedingt erforderlich sein und es darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe bestehen.
  • Die Beratungshilfe gilt nur für die außergerichtliche Vertretung, aber – bis auf wenige Ausnahmen – für alle Rechtsgebiete.

Beratungshilfeschein beantragen: So gehen Sie vor

  • Den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht stellen.
  • Sie müssen in dem Antrag Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbaren.
  • Dem Antrag müssen entsprechende Belege beigefügt werden.
  • Beantragen Sie Beratungshilfe, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen – oder halten Sie eine Frist von vier Wochen ab dem ersten Kontakt ein.
  • Wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt, können Sie durch eine Erinnerung erreichen, dass die Entscheidung noch einmal überprüft wird.

 

Anwaltskosten: Beihilfe mithilfe des Beratungsscheins

Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen wollen oder eine Entschuldung ohne Privatinsolvenz anstreben und einen Beratungshilfeschein haben, wirkt dieser wie eine Anwaltskosten-Beihilfe. Für die bei Privatinsolvenz dringend benötigte außergerichtliche Vertretung bezahlen Sie damit nur 15 Euro Eigenanteil. Für alles andere bieten wir Ihnen überschaubare Festpreise und eine flexible Ratenzahlung an.

Beratungshilfe: Gesetz – rechtliche Grundlage

Damit sich auch einkommensschwache Menschen bei rechtlichen Problemen zur Wehr setzen können, gibt es die Beratungshilfe. Diese ist im Beratungshilfegesetz (BerHG) festgelegt. Dort sind auch die Voraussetzungen verankert, die für die Bewilligung von Beratungshilfe gegeben sein müssen.

Beratungshilfeschein – kostenlose Hilfe vom Anwalt bekommen!

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Bei uns ist das Erstgespräch immer kostenfrei.

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Vereinbaren Sie jetzt gleich Ihren Termin und wir beraten Sie gerne zu den weiteren Kosten und wie Sie Beratungshilfe beantragen können.

Beratungshilfeschein: Voraussetzungen

Diese folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie einen Beratungshilfeschein beantragen können:

  • Sie können die erforderlichen Mittel aufgrund Ihrer finanziellen Lage nicht selbst aufbringen.
  • Die Rechtsberatung muss notwendig sein, das heißt, Sie können Ihr Problem weder selbst lösen noch über eine andere Möglichkeit, zum Beispiel eine kostenlose Beratungsstelle.
  • Es handelt sich um eine außergerichtliche Beratung, das heißt, es wurde noch kein Gericht involviert.
  • Es erging bisher noch keine gerichtliche Entscheidung zu der Sache.
  • Die Inanspruchnahme der Beratungshilfe ist nicht mutwillig, es liegt also ein sachlicher Grund für die Rechtsverfolgung vor.

Beratungshilfe: Einkommensgrenze

Beratungshilfe erhalten Personen, die selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsberatung zu bezahlen. Bei der Bestimmung der Einkommensgrenze spielen verschiedene Freibeträge eine Rolle, die sich jedes Jahr ändern. Entsprechende Rechner und Informationen finden Sie im Internet.

Zu den Freibeträgen gehören zum Beispiel der Grundfreibetrag, Miete, Kinderfreibeträge und Unterhaltsfreibeträge. Nach Abzug aller Freibeträge dürfen nach derzeitigem Stand maximal 19 Euro verbleiben, damit ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht.

Erstberatung durch einen Anwalt - Kostenübernahme durch Beratungshilfe

Wurde der Antrag auf Beratungshilfe bewilligt, können Sie mit dem Beratungsschein zu einem Rechtsanwalt oder einer anderen anerkannten Stelle gehen und erhalten dort zunächst eine Erstberatung zu Ihrem Fall. Ist anschließend eine weitere außergerichtliche Vertretung notwendig, greift der Beratungsschein ebenfalls.

Leistungen der Beratungshilfe

Zu einer außergerichtlichen Vertretung können zum Beispiel diese Tätigkeiten des Anwalts gehören: Führen von Schriftverkehr und Telefonaten oder die Unterstützung in einem Widerspruchsverfahren.

Alles, was über eine außergerichtliche Vertretung hinausgeht – wenn also eine gerichtliche Klärung notwendig wird – ist nicht mehr durch den Beratungshilfeschein gedeckt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren zu beantragen.

 

„Dank der anwaltlichen Unterstützung bin ich endlich wieder schuldenfrei.“

– Ben Z.

Beratungshilfe: Kosten

Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro, die sogenannte Beratungshilfegebühr, für die anwaltliche Beratung bezahlen. Die weiteren Kosten rechnet der Anwalt direkt mit dem Gericht ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

 

Beratungshilfe: Rechtsanwalt – Welchen dürfen Sie wählen?

Sie dürfen frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt Sie mit dem Beratungshilfeschein aufsuchen, solange dieser Mitglied in der Rechtsanwaltskammer ist. Der Rechtsanwalt, für den Sie sich entscheiden, darf Sie nicht ablehnen.

 

Rechtsberatungsschein beantragen: Welche Rechtsgebiete sind abgedeckt?

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Beratungsschein zu allen rechtlichen Problemen gestellt werden, beispielsweise im Zivilrecht (beispielsweise Mietrecht oder Scheidungsrecht), im Arbeitsrecht (bei Kündigung oder Abmahnung), dem Sozialrecht oder dem Verwaltungsrecht. Auch zum Thema Insolvenzverfahren können Sie Beratungshilfe erhalten.

Im Strafrecht bzw. Recht für Ordnungswidrigkeiten können Sie durch die Beratungshilfe ebenfalls eine Beratung erhalten, jedoch keine Vertretung. Betrifft Ihr Fall ausländisches Recht, können Sie ebenfalls keine Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

 

Antrag auf Beratungshilfe stellen – so geht`s

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Wird dieser genehmigt, erhalten Sie vom Gericht ein amtliches Dokument, den Beratungsschein, mit dem Sie dann zu einem Anwalt oder einer anderen Beratungsstelle gehen können.

Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen

Die zuständige Stelle für den Antrag auf Beratungshilfe ist das Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Den Antrag können Sie dort schriftlich einreichen oder vor Ort mündlich stellen.

Beratungsschein online beantragen

Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie sich im Netz, zum Beispiel beim Bundesamt für Justiz, herunterladen und dann direkt am PC ausfüllen. Eine vollständige Online-Beantragung, also inklusive Übermittlung an das Gericht, gibt es jedoch nicht.

Das sagen unsere Mandanten

L
Liam O.

Ich hatte mich überschuldet und wusste nicht mehr wie es weiter geht. Dank den Anwälten bin ich dabei schuldenfrei zu werden und kann mir wieder eine Existenz aufbauen.

C
Christoph I.

Die Kanzlei hat mich von Anfang an sehr gut behandelt und mir wertvolle Tipps gegeben, um raus aus der Schuldenfalle zu kommen.

P
Pia M.

Durch die Beratungshilfe konnten die Anwälte von DB-Anwälte eine drohende Privatinsolvenz in letzter Minute abwenden.

M
Mesut I.

Die Anwälte haben einen tollen Vergleich mit den Gläubigern hingezaubert. Ich bin so begeistert, bald bin ich endlich schuldenfrei.

Beratungshilfe beantragen: Diese Daten müssen Sie angeben

  • Persönliche Daten
  • Ihre vollständigen monatlichen Einkünfte sowie diejenigen Ihres Ehepartners
  • Guthaben auf Giro- und Sparkonten
  • Bausparvermögen
  • Wertpapiere
  • Grundeigentum
  • Fahrzeuge, die Ihnen gehören
  • Weitere Vermögenswerte wie Lebensversicherungen, Barvermögen oder Wertgegenstände
  • Darüber hinaus dürfen Sie Verbindlichkeiten angeben, zum Beispiel Kredite, Unterhaltsverpflichtungen, Mietkosten etc.

Beratungshilfe-Antrag: Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis in Kopie
  • Belege zu Ihrem rechtlichen Problem (zum Beispiel Dokumente, Verträge, Schriftverkehr)
  • Belege zum Nachweis Ihrer Bedürftigkeit (Kontoauszüge)
  • Ihren Mietvertrag
  • Nachweise zu Ihren monatlichen Verbindlichkeiten (zum Beispiel zu Versicherungen)
  • Ggf. letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • Ggf. Hartz IV-Bescheid oder Bescheide über den Erhalt anderer Sozialleistungen

Die Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem Antrag einreichen. Denken Sie daran, Ihr rechtliches Anliegen so genau und ausführlich wie möglich zu schildern, so kann das Gericht Ihren Antrag besser prüfen.

Wann Sie den Antrag auf Beratungshilfe stellen müssen

Sie sollten den Beratungsschein beantragen, bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Nur so können Sie sichergehen, dass die Kosten übernommen werden. Jedoch ist es auch möglich, den Antrag nachträglich zu stellen.

In diesem Fall müssen Sie jedoch eine Frist von vier Wochen ab dem Erstkontakt zu Ihrem Anwalt einhalten. Lassen Sie diese verstreichen, wird der Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt.

Beratungshilfe abgelehnt – was tun?

Wurde Ihr Beratungshilfe-Antrag abgelehnt, können Sie mit einer sogenannten Erinnerung erreichen, dass die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Sie brauchen Hilfe? Sprechen Sie uns gerne in der kostenlosen Erstberatung darauf an.

Beratungsschein: Hilfe vom Anwalt kostenlos – FAQ

Ein Beratungsschein ist ein Dokument des Amtsgerichts, das Sie bei einem Anwalt oder einer anderen anerkannten Stelle vorlegen können und damit eine kostenlose außergerichtliche Rechtsberatung erhalten.

Beratungshilfe erhalten Personen mit geringem Einkommen, die selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für eine anwaltliche Beratung zu tragen. Die Bedürftigkeit muss durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden. 

Antragstellern, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, wird in der Regel ein Gesuch auf Beratungshilfe bewilligt, ohne dass sie ihr Einkommen nachweisen müssen. Auch Personen, die nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten Beratungshilfe.

Um die Einkommensgrenze für die Beratungshilfe zu bestimmen, werden verschiedene Freibeträge abgezogen, die sich regelmäßig ändern. Dazu gehören zum Beispiel Miet- oder Unterhaltszahlungen. Nach Abzug aller Freibeträge dürfen derzeit maximal 19 Euro verbleiben, damit Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben.

Die Beratungshilfe können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen – entweder schriftlich oder persönlich.

Beratungshilfe können Sie beantragen, indem Sie einen Vordruck, den Sie auch im Internet downloaden können, ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Dem Antrag müssen Sie alle Dokumente beilegen, die dem Nachweis Ihrer Bedürftigkeit dienen, beispielsweise Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Mietvertrag oder Bescheide über Sozialleistungen. Außerdem müssen Sie im Antrag Ihr rechtliches Anliegen schilden, zu dem Sie eine Beratung wünschen.

Damit Beratungshilfe bewilligt wird, dürfen Sie zum einen nicht in der Lage sein, die Kosten für eine anwaltliche Beratung selbst zu tragen.

Außerdem muss die Rechtsberatung notwendig sein, d. h. Ihr Problem darf nicht anderweitig lösbar sein. Es darf noch kein Gericht in die Angelegenheit involviert sein und es muss ein sachlicher Grund für die Rechtsverfolgung vorliegen.

Den Beratungshilfe-Antrag sollten Sie stellen, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen. So können Sie sicherstellen, dass die Kosten wirklich übernommen werden.

Es ist aber auch möglich, den Antrag nachträglich zu stellen. Dann müssen Sie aber eine Frist von vier Wochen ab dem Erstkontakt zu dem Anwalt einhalten.

Wurde Ihnen Beratungshilfe gewährt, müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro für die anwaltliche Beratung bezahlen. Alle weiteren Kosten rechnet der Anwalt direkt mit dem Gericht ab.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Erinnerung einzureichen. Dann wird die Entscheidung über die Beratungshilfe noch einmal überprüft.

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