Regelinsolvenz: Antrag, Ablauf, Dauer - alle Infos im Überblick
Kostenlose Erstberatung zur Regelinsolvenz
- Vorbereitung der Insolvenz
- außergerichtliche Einigung möglich
- Begleitung und Beratung durch Spezialisten
Als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler können Sie einen Regelinsolvenz-Antrag stellen, wenn Sie Ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um das Regelinsolvenzverfahren. Lesen Sie alles zum Ablauf der Regelinsolvenz, der Antragstellung, den Kosten, der Dauer und den Voraussetzungen.
Inhaltsverzeichnis
Update Juni 2023
Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "Insolvenz" annehmen. Wir bitten um Verständnis.
Regelinsolvenz beantragen: Was bedeutet das?
Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Sie kann bzw. muss beantragt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, die Schulden des Unternehmens also nicht mehr beglichen werden können.
Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen sind dazu verpflichtet, Regelinsolvenz anzumelden, wenn sie zahlungsunfähig bzw. überschuldet sind. Dazu gehören insbesondere AG, SE, GmbH, UG, eG und GmbH & Co. KG.
Restschuldbefreiung 3 Jahre nach Antrag auf Regelinsolvenz
Die Regelinsolvenz bietet Unternehmern die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Das heißt, wenn der Schuldner sich während der Regelinsolvenz an alle Verpflichtungen hält (Wohlverhaltensphase), werden ihm nach drei Jahren seine restlichen Schulden erlassen.
Firmeninsolvenz beantragen: Voraussetzungen
Um Regelinsolvenz (auch Firmeninsolvenz genannt) zu beantragen, müssen Sie selbstständig sein. Als Privatperson ist hingegen die die Privatinsolvenz das richtige Verfahren für Sie. Neben der Selbstständigkeit gelten einige weitere Voraussetzungen für die Regelinsolvenz, die wir Ihnen im Folgenden nennen werden.
Regelinsolvenzverfahren: Voraussetzungen im Überblick
- Sie sind zahlungsunfähig, überschuldet oder es droht Ihnen Zahlungsunfähigkeit (Eröffnungsgründe für das Insolvenzverfahren gemäß Insolvenzordnung)
- Ihr Lebensmittelpunkt ist zum Zeitpunkt der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens in Deutschland
- Alternativ zur Selbstständigkeit: Sie haben mehr als 19 Gläubiger aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit
Regelinsolvenz für Unternehmen, Einzelunternehmen und Selbstständige
Das Regelinsolvenzverfahren ist für jeden gedacht, der kein Verbraucher ist, also für Unternehmen, Einzelunternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Die Regelinsolvenz wird oft auch als Firmeninsolvenz, gewerbliche Insolvenz oder Geschäftsinsolvenz bezeichnet.
Regelinsolvenz: Kosten im Überblick
Die Kosten für das Regelinsolvenzverfahren setzen sich aus den Anwaltskosten und den Verfahrenskosten zusammen. Letztere beinhalten die Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter. Wie hoch die Kosten genau sind, hängt beispielsweise von der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger ab.
Die Anwaltskosten für das Regelinsolvenzverfahren müssen Sie als Schuldner bezahlen. Für die Verfahrenskosten gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung zu stellen. Dann ist es möglich, diese erst nach der Restschuldbefreiung in Raten zu begleichen.
Anwaltskosten im Regelinsolvenzverfahren
Die Erstberatung zur Regelinsolvenz ist bei uns kostenlos. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation und besprechen das bestmögliche Vorgehen mit Ihnen. Wenn Sie uns anschließend beauftragen, haben Sie die Möglichkeit, unsere Gebühren in flexiblen Raten zu bezahlen.
Der Ablauf der Regelinsolvenz
Der Ablauf der Regelinsolvenz kann in drei Abschnitte eingeteilt werden: Die Vorbereitung der Regelinsolvenz, das Insolvenzverfahren mit der Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung. Was in den einzelnen Abschnitten passiert, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Vorbereitung der Regelinsolvenz
Bereits zur vorbereitenden Phase sollten sich Unternehmer gut beraten lassen. Hier geht es darum, die wirtschaftliche Lage und die Erfolgsaussichten für das Unternehmen einzuschätzen. Es wird ein individueller Entschuldungsplan erstellt und ggf. eine Auffanggesellschaft gegründet.
Denn als Selbstständiger haben Sie, wenn Sie Ihren Betrieb nicht auflösen wollen, zwei Möglichkeiten für die Regelinsolvenz. Entweder diese wird bei laufendem Geschäftsbetrieb durchgeführt oder es wird eine Auffanggesellschaft gegründet.
Regelinsolvenz bei laufendem Geschäftsbetrieb
Bei einer positiven wirtschaftlichen Prognose für Ihr Unternehmen erteilt der Insolvenzverwalter die Freigabe für den Betrieb. Dann können Sie Ihr Unternehmen fortführen, müssen jedoch monatlich einen bestimmten Betrag an den Insolvenzverwalter bezahlen.
Gründung einer Auffanggesellschaft bei Regelinsolvenz
Der zweite Weg ist eine Auffanggesellschaft. Diese sollte möglichst früh vor der Insolvenz von einer Vertrauensperson gegründet werden. Sie werden als Arbeitnehmer angestellt und beantragen als solcher die Insolvenz. So können Sie Ihren Betrieb behalten und Ihr Einkommen bleibt kalkulierbar.
Beide Möglichkeiten müssen als Teil der Vorbereitung abgewogen werden und machen eine rechtliche Beratung unerlässlich. Da es hierbei um wichtige Entscheidungen für den Erfolg der Regelinsolvenz und den Fortbestand des Unternehmens geht, sollten keine voreiligen Entscheidungen im Alleingang getroffen werden.
Einigungsversuch vor dem Regelinsolvenzverfahren
Im Zuge der Vorbereitungsphase kann auch versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu finden, sodass ein Regelinsolvenzverfahren vermieden werden kann. Jedoch ist dieser außergerichtliche Einigungsversuch – anders als bei der Verbraucherinsolvenz – nicht verpflichtend.
Auch nach Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kann durch einen Insolvenzplan noch eine Einigung erreicht werden. Dabei handelt es sich um einen Sanierungsplan, über den alle Gläubiger abstimmen müssen. Wird dem Plan zugestimmt, kann das Insolvenzverfahren ebenfalls vermieden werden.
Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens
Im Anschluss an die Vorbereitungsphase wird der Regelinsolvenz Antrag gestellt und nach dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren, das ab diesem Zeitpunkt drei Jahre dauert (für alle Verfahren ab dem 01.10.2020). Vom Gericht wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
Dieser erstellt ein Verzeichnis aller Gläubiger und Forderungen. Diese werden bei einem Prüftermin vom Insolvenzgericht bestätigt oder abgelehnt. Vermögenswerte werden vom Insolvenzverwalter beschlagnahmt und verwertet und in einem Schlusstermin auf die Gläubiger verteilt.
Pfändungsschutz nach der Verfahrensöffnung bei Regelinsolvenz
Mit der Verfahrenseröffnung tritt außerdem der Pfändungsschutz in Kraft, d. h. die Gläubiger können keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen. Sie als Schuldner kommunizieren nicht mehr mit den Gläubigern, sondern nur noch mit dem Insolvenzverwalter, der die Interessen der Gläubiger vertritt.
Wohlverhaltensphase in der Regelinsolvenz: einzuhaltende Pflichten
Circa ein bis zwei Jahre nach der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens startet die Wohlverhaltensphase. Währenddessen reduziert sich der Kontakt zum Insolvenzverwalter und Sie werden in der Regel nur noch einmal jährlich zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen befragt.
In der Wohlverhaltensphase müssen Sie folgende Pflichten erfüllen:
- Den pfändbaren Einkommensanteil an den Insolvenzverwalter abgeben
- Einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um diese bemühen
- Jeden Wohnort- oder Arbeitgeberwechsel dem Insolvenzverwalter mitteilen
- Zahlungen nur an den Insolvenzverwalter und nicht an einzelne Gläubiger leisten
- 50 Prozent einer Erbschaft oder Schenkung abgeben
- Keine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verbindlichkeiten eingehen
Restschuldbefreiung bei der Regelinsolvenz
Der dritte und letzte Abschnitt der Regelinsolvenz ist die Restschuldbefreiung. Wurden die Pflichten während der Wohlverhaltensphase eingehalten, beschließt das Gericht nach deren Ablauf die Restschuldbefreiung. Das heißt alle restlichen Schulden werden Ihnen erlassen.
Regelinsolvenz Antrag stellen: Das müssen Sie beachten
Vor dem Antrag auf Regelinsolvenz sollten Sie sich in jedem Fall anwaltliche Hilfe holen, da das Verfahren weit mehr umfasst als das Ausfüllen eines Insolvenzantrags. Der Regelinsolvenzantrag wird dann bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eingereicht.
Neben dem Antragsformular, das Sie oftmals auf Internetseiten der Justiz herunterladen können, müssen Sie eine Auflistung Ihrer Vermögensverhältnisse sowie ein Gläubigerverzeichnis und eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben vorlegen.
Insolvenzverfahren für Unternehmen: Vor- und Nachteile
Ein großer Vorteil der Regelinsolvenz ist, dass Sie nach der Wohlverhaltensphase von Ihren Schulden befreit werden können. Das heißt, Sie sind – wenn alles gut verläuft – nach drei Jahren schuldenfrei (Verfahren seit dem 01.10.2020). Hier die weiteren Vor- und Nachteile der Regelinsolvenz:
Die Vorteile der Regelinsolvenz
- Es ist möglich, Ihr Unternehmen trotz Regelinsolvenz fortzuführen
- Sie sind, wenn Sie sich an alle Vorgaben halten, sicher nach drei Jahren schuldenfrei
- Sie müssen nicht mehr mit den Gläubigern kommunizieren und sind keinen Vollstreckungs- und Pfändungsversuchen ausgesetzt
- SCHUFA-Einträge werden drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht
Die Nachteile der Regelinsolvenz
- Das pfändbare Vermögen wird durch den Insolvenzverwalter eingezogen
- Die Regelinsolvenz wird veröffentlicht
- Ihr Wohnsitz muss in Deutschland sein
Regelinsolvenz-Antrag: Fragen und Antworten im Überblick
Die Regelinsolvenz können zahlungsunfähige Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler beantragen. Für Privatpersonen gibt es hingegen die Verbraucherinsolvenz.
Regelinsolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 dauern drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Für zuvor begonnene Verfahren gibt es eine Übergangsregelung.
Wenn Sie das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchlaufen und sich an Ihre Pflichten halten, werden Ihnen nach drei Jahren Ihre restlichen Schulden erlassen und Sie sind schuldenfrei.