Schulden loswerden ohne Privatinsolvenz: So geht`s!
Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz
- Vorbereitung der Insolvenz
- außergerichtliche Einigung möglich
- Begleitung und Beratung durch Spezialisten
Sie wollen Ihre Schulden loswerden ohne Privatinsolvenz? Lesen Sie hier, wie das funktioniert. Erfahren Sie, wie Sie als Alternative zur Privatinsolvenz mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan schuldenfrei werden können und was Sie dabei beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Update Juni 2023
Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "Insolvenz" annehmen. Wir bitten um Verständnis.
Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz: Geht das?
Wenn Sie Ihre Schulden loswerden wollen, müssen Sie nicht unbedingt Privatinsolvenz anmelden. Wenn Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen, können Sie Schulden auch ohne Privatinsolvenz abbauen und schuldenfrei werden.
Anders als für Unternehmen gibt es für Verbraucher keine Pflicht zur Insolvenzanmeldung. Daher steht es Privatpersonen frei, ob Sie die Privatinsolvenz durchlaufen, oder nicht.
Entschuldung ohne Privatinsolvenz: So funktioniert es
Möchten Sie Schulden loswerden, ohne Privatinsolvenz anzumelden, sind die folgenen Schritte notwendig:
- Überblick über die finanzielle Situation verschaffen
- Eine Auflistung aller Gläubiger und Schulden erstellen
- Schuldenbereinigungsplan erstellen
- Mithilfe des Schuldenbereinigungsplans einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern versuchen
- Falls nötig, den Plan anpassen
- Schulden gemäß Schuldenbereinigungsplan abbauen
- Restschuldbefreiung
Schuldenbereinigungsplan: Außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern
Möchten Sie eine Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz durchführen, müssen Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen – ein solcher Einigungsversuch ist übrigens auch die Voraussetzung, um Privatinsolvenz beantragen zu können. Um eine Einigung zu erreichen, wird den Gläubigern der sogenannte Schuldenbereinigungsplan unterbreitet. Er ist die Grundlage für einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern und muss daher für alle akzeptabel sein.
Inhalt eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
Für den Schuldenbereinigungsplan gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Er kann also frei gestaltet werden, sollte jedoch diese Angaben enthalten:
- Auflistung aller Gläubiger und Forderungen
- Darlegung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners (inklusive Angaben zum Einkommen und zu Unterhaltsverpflichtungen)
- Vorschlag zum Schuldenabbau, beispielsweise durch Einmal- oder Ratenzahlungen, Stundung, Zahlungsaufschub und/oder teilweisem Schuldenerlass
Voraussetzung für eine Schuldenbereinigung ohne Insolvenzverfahren
Eine Voraussetzung für eine Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz ist, dass alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen. Für Sie als Schuldner bedeutet dies, dass Sie die Summe, die im Schuldenbereinigungsplan enthalten ist, aufbringen müssen.
Sie müssen also in der Lage sein, eine Einmalzahlung oder Ratenzahlungen – wie im Schuldenbereinigungsplan angegeben – zu bezahlen. Im Fall einer Ratenzahlung muss sichergestellt sein, dass Sie die Rate regelmäßig über einen gewissen Zeitraum aufbringen können.
Schnell raus aus den Schulden ohne Privatinsolvenz
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann es – je nachdem, in welcher Höhe Sie die Zahlungen aufbringen können – sein, dass Sie im Vergleich zum dreijährigen Verfahren der Privatinsolvenz sogar schneller schuldenfrei werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile der Entschuldung ohne Privatinsolvenz, die wir im Folgenden kurz nennen.
Schuldenabbau ohne Privatinsolvenz – die Vorteile
- Keine Veröffentlichung im Internet
- Ihr Arbeitgeber muss nichts von Ihren Schulden erfahren
- Keine Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter
- Freie Verfügung über Ihr Geld (nach Zahlung der vereinbarten Raten)
- Keine weiteren Zinsen oder Gebühren nach der Einigung mit den Gläubigern
- Deutliche Reduzierung der Schulden
- Keine Bezahlung von Verfahrenskosten
Schuldenbefreiung ohne Insolvenz erfolgreich durchführen
Für den Weg in ein schuldenfreies Leben ohne Privatinsolvenz sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe holen. Insbesondere der Schuldenbereinigungsplan erfordert Professionalität und Verhandlungsgeschick, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Dabei muss immer die individuelle Situation betrachtet werden.
Angebote auf eigene Faust funktionieren meistens nicht und werden von den Gläubigern selten akzeptiert. Experten wissen hingegen, worauf es dabei ankommt. Kontaktieren Sie uns gern für ein kostenloses Erstgespräch und wir besprechen, welche Lösung für Sie die beste ist.
Mit Beratungshilfeschein beinahe kostenlos: außergerichtliche Beratung
Wenn Sie sich rund um die außergerichtliche Schuldenbereinigung beraten lassen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Wird Ihnen diese bewilligt, müssen Sie für die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt nur einen Eigenanteil von 15 Euro bezahlen.
Schulden loswerden ohne Privatinsolvenz: Antworten zusammengefasst
Ja, auch ohne Privatinsolvenz können Sie schuldenfrei werden. Dafür ist es nötig, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu finden. Dies erfolgt über einen Schuldenbereinigungsplan.
Ein Schuldenbereinigungsplan ist sozusagen ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern. In ihm werden alle Forderungen und Gläubiger aufgelistet und es wird diesen ein konkretes Zahlungsangebot unterbreitet, beispielsweise eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung – oftmals auch verbunden mit einem teilweisen Schuldenerlass.
Eine gesetzliche Vorlage für einen Schuldenbereinigungsplan gibt es nicht, dieser muss immer individuell erstellt werden und auf die jeweilige Situation des Schuldners und die unterschiedlichen Gläubiger angepasst werden.
Bei Beurteilung der Situation des Schuldners werden viele Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören die bestehenden Unterhaltsverpflichtungen, das aktuelle Einkommen sowie die Prognose über die berufliche Zukunft und vieles mehr.
Daher sollten Sie sich für den Schuldenbereinigungsplan immer anwaltliche Hilfe holen, um die Erfolgschancen für die außergerichtliche Einigung zu erhöhen.
Nicht alle Gläubiger müssen dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen. Es reicht, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen und davon mehr als die Hälfte der Schuldensumme umfasst ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ersetzt das Insolvenzgericht bestehende Einwendungen durch eine Zustimmung und ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan kann erstellt werden. Das Insolvenzverfahren ist damit abgewendet.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen jedoch nicht vor, stellen wir den Insolvenzantrag. Im Zuge dessen kann es sein, dass die Gläubiger dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan doch noch zustimmen – in diesem Fall wäre ebenfalls kein Insolvenzverfahren nötig.