Amazon-Datenleck: So wehren Sie sich!
Betroffene können Schadensersatz fordern
- bis zu 5.000€ Schadensersatz
- umfassender Betroffenheits-Check
- in wenigen Sekunden Überblick gewinnen
Sie glauben, Opfer eines Amazon-Datenlecks geworden zu sein? Das ist nicht unwahrscheinlich, denn in der Vergangenheit wurden bereits mehrmals sensible Informationen von Hackern kopiert oder sogar von Amazon-Mitarbeitern verkauft. Mit unserem kostenlosen Datenleck-Checker erfahren Sie schnell und sicher, ob Ihre persönlichen Daten betroffen sind. Welche Ansprüche Sie bei einem Datenleck Amazon gegenüber haben, erklären wir im Folgenden. Für einen ersten Überblick über Ihre individuelle rechtliche Situation bieten wir unsere kostenlose Erstberatung.
Gab es in der Vergangenheit schon Datenlecks bei Amazon?
Ja, allein im Zeitraum 2020 bis 2022 gab es mindestens drei Datenlecks. Danach wurden zum Teil hochsensible Daten im Darknet zum Verkauf angeboten. Bei einem Amazon-Datenleck 2021, das etwa 14 Millionen Kunden betraf, landeten sogar die Telefonnummern und Passwörter der Betroffenen auf den Rechnern der Hacker.
Besonders perfide: Bereits mehrmals in der Geschichte des Konzerns wurden Daten nicht etwa von Hackern, sondern von den eigenen Mitarbeitern entwendet und an Dritte weitergegeben. Dass dies immer noch passiert, ist ein Anzeichen dafür, dass man es hier mit der Sicherheit Ihrer Daten nicht so genau nimmt. Wenn Sie betroffen sind, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Könnten meine Daten geklaut worden sein?
Wenn Sie einen der vielen Amazon-Dienste in Anspruch nehmen und dort private Daten hinterlegt haben, dann besteht immer das Risiko, dass diese Daten entwendet werden oder sogar schon wurden. Nutzen Sie unseren kostenlosen Datenleck-Checker um herauszufinden, ob Ihre Daten bereits im Umlauf sind.
Amazon bietet heutzutage die unterschiedlichsten Services an, vom Shop über den hauseigenen Streamingdienst Prime bis zum Hörbuch-Angebot von Audible. Nutzen Sie eines dieser Angebote, dann liegen Ihre persönlichen Informationen beim Unternehmen und könnten damit von einem Datenleck betroffen sein. Wenn diese geleakt wurden, sollten Sie Schadensersatz einfordern.
So können Cyberkriminelle ein Amazon Datenleck nutzen
Selbst, wenn Sie keine Zahlungsdaten bei Amazon hinterlegt haben: Ihre im Datenleck geleakten Informationen sind ein Angriffspunkt für Kriminelle. Ihre E-Mail-Adresse kann z.B. dazu genutzt werden, Ihnen Phishing-Mails zuzuschicken, über die ein Angreifer Viren auf Ihr Endgerät schleusen oder an weitere sensible Daten gelangen kann.
Allein durch die Zusammenführung von Namen, Adresse und Geburtsdatum lassen sich schon gefährliche Social-Engineering-Angriffe durchführen. So könnten Kriminelle beispielsweise Ihre Identität stehlen und sich telefonisch oder digital gegenüber anderen Unternehmen und Dienstleistern als Sie ausgeben und dort kostenpflichtige Bestellungen tätigen oder weitere Informationen abgreifen.
Das ist Ihre Handhabe gegen Amazon-Datenlecks
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für Konzerne vor, dass sie die ihnen anvertrauten Daten gewissenhaft durch technische und strukturelle Maßnahmen zu schützen haben. Schaffen sie das nicht, steht den geschädigten Kunden "immaterieller Schadensersatz" gemäß Art. 82 DSGVO zu. Die juristische Situation ist also klar: Sie haben das Recht, zu klagen.
Unsere Datenschutz-Experten unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Recht gegen Amazon geltend zu machen. Nutzen Sie unseren Datenleck-Checker um herauszufinden, ob Sie aktuell betroffen sind, und kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Erlauben Sie nicht, dass Megakonzerne den Schutz Ihrer Daten auf die leichte Schulter nehmen!
Häufig gestellte Fragen zu Amazon-Datenlecks
Nein! Sie tragen zwar Ihre Daten ein und das System gleicht diese automatisch mit einer Datenbank bekannter Leaks ab. Langfristig gespeichert werden sie im Rahmen dieses Info-Services jedoch nicht.
Ihre Informationen werden von uns lediglich dann abgespeichert, wenn Sie sich dazu entschließen, mit unserer Hilfe gegen den Konzern vorzugehen. Egal, ob das Amazon ist, Facebook, LinkedIn oder ein beliebiger anderer Datenkrake.
Auf welche Summe sich der gemäß Art. 82 DSGVO zugesicherte Schadensersatz beläuft, hängt in der Rechtsprechung vor allem davon ab, welche Daten entwendet wurden. Hier sind Zahlungen bis in den vierstelligen Bereich möglich. Konkret wurden bereits Entschädigungen bis 5.000 Euro erstritten.
Der Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bezieht sich zunächst nur darauf, dass Ihre Daten tatsächlich entwendet wurden. Entstehen dadurch weitere Schäden (zum Beispiel nicht-autorisierte Kreditkartenzahlungen) kann hier weiterer Schadensersatz geltend gemacht werden.
Allein in Deutschland zählt der Amazon-Konzern über 17 Millionen Abonnenten seines Prime-Dienstes. Das bedeutet, dass etwa 20 % der deutschen Bevölkerung Kundendaten bei Amazon hinterlegt hat. Und hier sind noch gar nicht diejenigen Menschen mitgerechnet, die Amazon-Services ohne Abo nutzen.
Damit verfügt das amerikanische Unternehmen über unzählige sensible Nutzerdaten, vom vollen Namen über Privatanschrift und Geburtsdatum bis hin zu Zahlungsdaten wie Kreditkartennummern oder Bankverbindungen. Das macht Amazon-Datenbanken zu einem extrem lohnenswerten Ziel für Cyberkriminelle und sogar die eigenen Mitarbeiter.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie betroffen sind, ist damit recht hoch. Das gilt, wenn Sie einen der Dienste wie Prime benutzen, als auch wenn Sie ohne konkretes Konto einmal etwas bestellt haben. Ihre Adressdaten könnten potenziell sogar in Umlauf sein, wenn eine andere Person einmal etwas über Amazon zu Ihnen bestellt hat – beispielsweise als Geschenk.