Bitmarck-Datenleck: Kassenversicherte sollten Schadensersatz einklagen
Mit spezialisiertem Anwalt Entschädigung erhalten
- bis zu 5.000€ Schadensersatz
- umfassender Betroffenheits-Check
- in wenigen Sekunden Überblick gewinnen
Die Firma Bitmarck hat ein Datenleck: Anfang 2023 kam es zu gleich zwei großen Angriffen auf den IT-Dienstleister für betriebliche und gesetzliche Krankenkassen. Cyber-Security-Experten meldeten, dass dabei Daten von Versicherten abgeflossen und bereits im Darknet aufgetaucht sind. Nutzen Sie unseren Datenleck-Checker und testen Sie, ob ihre persönlichen Daten bei ihrer Krankenkasse durch den Bitmarck-Cyberangriff geleaked wurden. Falls ja, können Sie mit unseren spezialisierten Anwälten bis zu 5.000 Euro Schadensersatz geltend machen.
Bitmarck-Datenleck Stand Mai 2023: Ausnahmezustand
Innerhalb von nur vier Monaten haben sich Hacker im Januar und April 2023 bereits zweimal Zugang zu den internen Systemen der Firma Bitmarck verschafft. Diese beteuert zwar, dass keine Versichertendaten entwendet worden seien. Doch unabhängige Experten der Computerzeitschrift c't fanden bereits im Januar gestohlene Datensätze mit persönlichen Daten von hunderttausenden Krankenversicherten.
Damit ist zur aktuellen Zeit noch völlig unklar, wie viele Menschen insgesamt wirklich betroffen sind. Die Dunkelziffer bei den Millionen potenziell betroffenen Versicherten liegt sehr hoch. Und der Konzern klärt nicht auf. Nutzen Sie unbedingt unseren kostenlosen Bitmarck Datenleck-Checker. So finden Sie heraus, ob Ihre Daten bereits im Darknet verkauft werden.
Der Bitmarck-Hack kann jeden Krankenversicherten betreffen
Bitmarck ist ein IT-Dienstleister, der vor allem mit betrieblichen und gesetzlichen Krankenversicherungen zusammenarbeitet. Die Firma stellt digitale Infrastruktur zur Verfügung. Sie hat damit Zugriff auf Millionen von Patientendaten sowie persönliche Daten wie Namen und Versichertennummern.
Damit besteht die Möglichkeit, dass Ihre persönlichen Daten gestohlen wurden, auch wenn Sie noch nie etwas von der Firma gehört haben. Als betrieblich oder gesetzlich Krankenversichertem werden Ihre Daten routinemäßig über Bitmarck-Systeme verwaltet.
Darum können Sie beim Bitmarck-Datenleck Schadensersatz fordern
Gemäß Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht Ihnen immaterieller Schadensersatz zu, sofern Ihre Daten im Rahmen eines Leaks entwendet werden. Dabei ist unerheblich, ob Ihnen ein tatsächlicher Sachschaden entstanden ist. Die Entwendung der Daten allein kann Ihnen bis zu 5.000 Euro immateriellen Schadensersatz bringen.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, um zu erfahren, welche Schadensersatzansprüche Sie haben. Unsere spezialisierten Anwälte haben bereits tausende Datenleck-Klagen erfolgreich abgeschlossen. Zum Beispiel im Zuge von Datenlecks bei Facebook oder MasterCard. Unsere spezialisierten Anwälte erstreiten Ihren immateriellen Schadensersatz.
DSGVO-Auskunftsrechte: Mit Anwalt erfahren, ob Sie betroffen sind
Als Privatperson müssen Sie gemäß Art. 34 DSGVO von Unternehmen darüber informiert werden, wenn Ihre Daten bei einem Datenleck gestohlen wurden. Nach aktuellem Informationsstand ist Bitmarck dieser Informationspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Allerdings haben Sie nach Art. 15 DSGVO das Recht, eine solche Auskunft beim Unternehmen einzufordern.
Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen, Ihr Auskunftsgesuch gegenüber Bitmarck durchzusetzen. Denn ohne anwaltliches Schreiben ignorieren viele Firmen Ihre Auskunftsgesuche. Oder sie zögern die Antwort hinaus. Denn die Unternehmen wissen: Sobald Ihnen bekannt wird, dass Sie vom Datenleck betroffen sind, können Sie Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen.
Beim Bitmarck-Datenleck wurden DSGVO-Sicherheitspflichten verletzt
Zumindest die Ursache des Datenlecks vom Januar 2023 scheint mittlerweile aufgeklärt zu sein: Die Daten wurden durch Unbekannte erbeutet, die sich mit geklauten Login-Daten von Bitmarck-Mitarbeitern Zugang zu den Firmensystemen verschafft hatten. Dort waren die persönlichen Daten unzähliger Versicherter weitestgehend ungeschützt einsehbar. Es wurde also deutlich zu wenig zur Sicherheit Ihrer sensiblen Daten getan.
Das macht den Bitmarck-Konzern rechtlich angreifbar: Gemäß DSGVO müssen alle notwendigen technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz persönlicher Daten ergriffen werden. In diesem Fall gab es aber laut übereinstimmender Berichte von Golem.de, heise.de und c't nicht einmal eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dieser Schutzmechanismus ist heute sogar bei privaten E-Mail-Konten der Mindeststandard. Mit ihm hätte das Datenleck möglicherweise verhindert werden können.
Bis 5.000 Euro Schadensersatz mit Anwalt erhalten
Mit unserem kostenlosen Datenleck-Checker, finden Sie heraus, ob Ihre persönlichen Versichertendaten bereits im Internet zum Verkauf angeboten werden. Auch eine DSGVO-Auskunft kann vom IT-Dienstleister eingefordert werden. Dazu stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte zur Seite.
Wurden Ihre Daten tatsächlich über das Datenleck entwendet, klagen unsere Anwälte außerdem Ihr gutes Recht vor Gericht ein. Bis zu 5.000 Euro immaterieller Schadensersatz sind so möglich. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um sich über Ihre Optionen zu informieren
Häufige Fragen zum Bitmarck-Datenleck
Nach aktuellem Informationsstand sind bereits gestohlene Passwörter, Namen, Versichertennummern und Geburtsdaten von Betroffenen im Internet aufgetaucht. Werden diese Daten aus dem Datenleck zusammengeführt, können sie verwendet werden, um Social-Engineering-Angriffe zu starten.
Beispielsweise könnten Kriminelle bei Ihrer Krankenversicherung anrufen und sich mit Ihrem Namen und Ihrer Versichertennummer als Sie ausgeben. So lassen sich dann weitere, noch sensiblere Informationen abgreifen. Waren Sie bereits Opfer eines Datenlecks bei einem anderen Konzern, können diese Informationen ebenfalls zusammengeführt werden.
Kennt ein Krimineller beispielsweise Ihren vollen Namen und weitere persönliche Informationen, kann er die Daten aus dem Bitmarck-Hack nun damit kombinieren. So hat er bald eine umfängliche Datensammlung über Sie hergestellt. Mit ihr lassen sich in Zukunft Phishing-Angriffe oder Identitätsdiebstahl durchführen.
Welche Krankenkassen vom Bitmarck-Sicherheitsvorfall betroffen sind, lässt sich leider nicht genau sagen. Der Konzern verweist lediglich darauf, dass er IT für über 80 Krankenkassen mit etwa 25 Millionen Versicherten bereitstellt. Als gesichert gilt lediglich, dass die DAK Krankenversicherung Bitmarck-Systeme nutzt. Insbesondere befinden sich viele Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen unter den Kunden des Konzerns.
Sind Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert, sollten Sie umgehend unseren Datenleck-Checker nutzen. Doch auch Versicherte bei anderen Krankenkassen könnten betroffen sein. Das ist für Sie schwer erkennbar. Schließlich wissen Sie nicht, welche IT-Systeme Ihre Krankenkasse intern nutzt. Prüfen Sie noch heute, ob Ihre Daten über das Datenleck ins Darknet gelangt sind.
Ja! Nach aktuellen Informationen hatten die Angreifer auch Zugang zu persönlichen Daten von Nutzerinnen und Nutzern der IT-Systeme. Das beinhaltet auch Angestellte und Führungspersonal der Krankenkassen. Sind Ihre persönlichen Daten ebenfalls betroffen, können Sie nach Art. 82 DSGVO genauso immateriellen Schadensersatz geltend machen wie die Versicherten.
Wie hoch Ihr immaterieller Schadensersatz ausfällt, muss das Gericht entscheiden. Erfahrungsgemäß sind hier bis zu 5.000 Euro möglich. Ist Ihnen im Zuge des Datendiebstahls noch ein weiterer Schaden entstanden, können Sie sogar noch zusätzlichen Schadensersatz einklagen. Zum Beispiel, wenn Kriminelle nachweislich Ihre geleakten Daten dazu verwendet haben, um Ihnen Geld zu stehlen.