Datenklau: So erhalten Sie Schadensersatz
Millionen deutscher Internetnutzer von Datenlecks betroffen
- bis zu 5.000€ Schadensersatz
- umfassender Betroffenheits-Check
- in wenigen Sekunden Überblick gewinnen
Datenklau ist eine der großen Herausforderungen der Digitalisierung. Viele Unternehmen halten sich nicht ausreichend an die scharfen Datenschutzvorgaben der DSGVO. Meist ist das eine Kostenfrage. Es ist deshalb kein Wunder, dass durch Datenlecks immer wieder teils vertrauliche Nutzerinformationen öffentlich zugänglich werden. Als Betroffener können Sie Daten, die erst einmal im Umlauf sind, nicht mehr zurückholen. Allerdings können Sie sich für den Datenklau entschädigen lassen. Wie das funktioniert und wie wir juristisch dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
Welche Gefahren entstehen durch einen Datenklau?
Unmittelbare Gefahren sind von der Art der Daten abhängig. Werden hochsensible Daten wie Banking-Zugänge oder Versicherungs- und Krankendaten erbeutet, können Kriminelle große Schäden anrichten. Dabei muss nicht immer gleich Geld entwendet werden. Auch Erpressungsversuche sind an der Tagesordnung. Es könnte zum Beispiel damit gedroht werden, bestimmte Informationen gegenüber Ihrem Arbeitgeber preiszugeben.
Meist liegt die Gefahr aber eher in den weiteren Folgen des Datenklaus. Betroffen sind nämlich besonders häufig Kontaktdaten wie Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnummer. Das mag auf den ersten Blick nicht allzu schlimm erscheinen. Allerdings werden die Informationen dazu genutzt, um Sie weiter auszuspähen. Sie erhalten dann beispielsweise Phishing-Mails oder Anrufe von Hochstaplern.
So erkennen Sie den Datendiebstahl
Im ersten Schritt werden Daten meist von den Servern von Unternehmen entwendet. Dort finden sich die größten Datenbanken und damit das größte Erfolgspotenzial für Hacker. Von einem Datenleck betroffene Unternehmen teilen das ihren Kunden leider häufig gar nicht mit. Den Datenklau bekommen Sie dann später zu spüren.
Die beim Datenklau erbeuteten Informationen werden danach beispielsweise im Darknet zum Verkauf angeboten. Einzelne aber auch organisierte Kriminelle nutzen die Datenbanken dann, um Stück für Stück immer weiter in Ihre Privatsphäre einzudringen. Viele Verbraucher merken das aber erst, wenn der tatsächliche Schaden eintritt. Umso unverantwortlicher ist es, dass viele Unternehmen den Datenklau nicht öffentlich zugeben.
Datenklau, was tun?
Sie können sich schützen. Zunächst sollten Sie immer kritisch hinterfragen, wer Ihnen Mails schreibt oder sie anruft. Mit ausreichend Wachsamkeit lassen sich viele Betrugsversuche gut erkennen. Außerdem sollten Sie regelmäßig prüfen, ob Ihre Daten durch einen Datendiebstahl kompromittiert worden sind. Hierfür bieten wir Ihnen unseren regelmäßig aktualisierten kostenlosen Datenleck-Checker.
Wir speichern Ihre Eingabe nicht, sondern nutzen sie nur für den einmaligen Abgleich mit unseren Datenbanken. So können Sie sehen, ob Ihre Daten in Umlauf geraten sind, und vor allem auch aus welcher Quelle. Wenn sich Unternehmen nämlich die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen stehlen lassen, begründet das in vielen Fällen einen Schadensersatzanspruch.
Datendiebstahl: Was tun Anwälte für geschädigte Verbraucher?
Zunächst setzen wir für Sie Ihr Auskunftsrecht durch. Sie haben einerseits nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Auskunftsrecht darüber, wie mit Ihren Informationen verfahren wird. Zum anderen besteht nochmal eine gesonderte Mitteilungspflicht für Unternehmen, sollte eine Verletzung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten vorliegen. Ein Datenklau ist eine solche Verletzung.
Die Auskunftspflicht ergibt sich aus Artikel 34 DSGVO, wird aber sehr häufig missachtet. Der Grund ist einfach: Mit dem Eingeständnis setzen sich die Firmen teuren Schadensersatzforderungen aus, die man gern vermeiden möchte. Der Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung ergibt sich dann aus Artikel 82 DSGVO.
Daten durch Diebstahl kompromittiert, aber noch kein Vermögensschaden
Häufig glauben Verbraucher sie hätten gar keine Ansprüche im Fall eines Datenklaus, solange ihnen noch niemand konkret damit geschadet hat. Das ist rechtlich gesehen nicht korrekt. Alleine das unberechtigte Inverkehrkommen Ihrer Daten stellt einen sog. "immateriellen Schaden" dar. Dieser besteht bereits durch die Möglichkeit, dass sich Unbefugte Ihrer Daten ermächtigen.
Sollten Ihnen materielle Schäden entstehen, können diese natürlich gesondert entschädigt werden. Der Datenklau für sich genommen begründet aber dennoch bereits einen Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO. Diesen können unsere spezialisierten Anwälte für Sie durchsetzen. Hierfür ist auch nicht immer eine Klage nötig. Manchmal reicht bereits ein Schreiben vom Anwalt, um ein Einlenken zu erreichen.
Häufige Fragen vom Datenklau betroffener Mandanten
Grundsätzlich kann das nur geschätzt werden. Die Zahl der von Datenlecks betroffenen Menschen geht aber weltweit in die Milliarden. Zwei der größten Leaks aus den letzten Jahren sind bei Facebook und LinkedIn bekannt. Die Zahl der betroffenen User summiert sich allein bei diesen Fällen auf sage und schreibe 1,2 Milliarden.
Das ist aber natürlich nur die Spitze des Eisbergs. Experten schätzen die Dunkelziffer als nochmal deutlich höher ein. Damit wäre ein großer Prozentsatz der gesamten Weltbevölkerung und damit auch ein Großteil der deutschen Verbraucher in irgendeiner Art und Weise betroffen. Als Internetnutzer bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als grundsätzlich achtsam mit Ihren eigenen Daten und Ihrer Kommunikation umzugehen.
Unabhängig davon haben Sie aber zumindest die Möglichkeit, sich für die Datenlecks entschädigen zu lassen, die einen Datenklau überhaupt erst ermöglicht haben.
Digitale Informationen wurden schon bei sehr vielen Unternehmen erbeutet. Große Lecks gab es bei Facebook und LinkedIn. Es mehren sich aber auch Hinweise bei Apple oder Amazon. Besonders im Fokus war in letzter Zeit auch der IT-Dienstleister Modern Solution. Dieser hatte Software für Drittanbieter auf bekannten Online-Marktplätzen verwaltet.
Dabei waren aber massive Sicherheitslücken und schwere Verstöße gegen die DSGVO festgestellt worden. Betroffen sind Nutzerdaten bei bekannten Seiten wie otto.de, kaufland.de und Check24.
Das kommt auf den individuellen Fall an, es sind aber schon vielfach Beträge im vierstelligen Eurobereich erstritten worden. Eine erste Einschätzung der rechtlichen Umstände in Ihrem Fall erhalten Sie von uns im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.
Für den Datendiebstahl selbst sind zwar die entsprechenden Kriminellen verantwortlich. Allerdings sind diese häufig nicht ermittelbar. Nach den Regeln der DSGVO haben Unternehmen aber eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit Ihren Informationen. Wenn ein Datenklau stattgefunden hat, wurde fast immer eine Lücke ausgenutzt, die es eigentlich nicht geben sollte.
Dafür ist das entsprechende Unternehmen verantwortlich, dem Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen. Insofern haben Sie auch diesem gegenüber einen Schadensersatzanspruch. Um zu erfahren, aus welcher Quelle Ihre Nutzerdaten geklaut wurden, machen Sie einfach unseren Datenleck-Check.