Facebook-Datenleck: Millionen Verbraucher haben Anspruch auf Schadensersatz
Mit kostenlosem Facebook-Datenleck-Checker prüfen
- bis zu 5.000€ Schadensersatz
- umfassender Betroffenheits-Check
- in wenigen Sekunden Überblick gewinnen
Bin ich vom Facebook-Datenleck betroffen und kann Schadensersatz fordern? Das fragen sich viele User, seit der Datenskandal bekannt wurde. Mit unserem Facebook-Datenleck-Checker können Sie leicht herausfinden, ob Sie betroffen sind. Außerdem erfahren Sie, welche Ansprüche Sie gegen den Konzern haben und wie Sie diese durchsetzen können. In Deutschland ist ca. jeder fünfte Nutzer der Social-Media-Plattform betroffen. Die Aufarbeitung des Skandals ist bis heute relevant und begründet nach wie vor Schadensersatzansprüche (Stand 2024).
Facebook-Datenleck: Immer noch Schadensersatzansprüche für Millionen Nutzer
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verpflichtet Unternehmen, die ihnen zur Verfügung gestellten Daten zu schützen. Passiert das nicht ausreichend und entsteht ein Datenleck, bestehen in vielen Fällen Schadensersatzansprüche nach Paragraf 82 DSGVO. Nachdem einige deutsche Gerichte hier teilweise verbraucherunfreundlich geurteilt hatten, wurde das vom Europäischen Gerichtshof wieder geradegerückt. Die Chancen für Betroffene vom Leak bei Facebook und anderen Datenlecks haben so gute Chancen wie nie zuvor.
Da das Thema mittlerweile viel mediale und juristische Aufmerksamkeit erhalten hat, haben wir den gesamten Vorgang sowie die Folgen für Sie als Verbraucher detailliert aufgearbeitet:
Teil 1: Datenleck bei Facebook prüfen: So kommen Schadensersatzansprüche zustande
Schadensersatzansprüche können sich gleich in doppelter Art und Weise begründen. Am Anfang steht der Verlust Ihrer Daten. Damit ist gemeint, dass Sie einen Kontrollverlust erleiden und sich nun im Alltag mit negativen Auswirkungen auseinandersetzen müssen. Das kann beispielsweise eine gefühlte Zunahme von Spam-Mails und unerwünschten Anrufen oder ein sonstiger Missbrauch Ihrer Daten sein. Wenn Sie das belegen können, ist das gut. Das europäische Verbraucherrecht mutet Ihnen das aber nicht mehr zwingend zu.
Früher war es nötig, diese Beeinträchtigungen konkret nachzuweisen und in einen direkten kausalen Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck zu bringen. Das wäre sehr aufwendig. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich das nun geändert, wodurch sich das Verfahren für betroffene Verbraucher deutlich vereinfacht. Zunächst sollten Sie unseren kostenlosen Datenleck-Checker nutzen, um herauszufinden, ob Sie zu den etwa 6 Millionen Betroffenen Facebook-Nutzern in Deutschland gehören.
Facebook-Datenleck prüfen – So funktioniert der Check
In unserem Datenleck-Checker können Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Mobilfunknummer eintragen. Ihre persönlichen Daten werden dabei nur für den einmaligen Abgleich mit unserer Datenbank verwendet und nicht länger gespeichert. Auch das Ergebnis Ihrer Anfrage bekommen nur Sie selbst zu sehen. Das System durchsucht die Datenbank nach den eingegebenen Daten und schlägt Alarm, wenn sich diese finden lassen.
Die Datenbank enthält Informationen aus vielen heute bekannten Datenlecks. Wenn Sie beispielsweise zunehmend Spam-E-Mails erhalten, wissen Sie zunächst nicht verbindlich, von welchen Datenlecks Sie betroffen sind. Solche gab es in den letzten Jahren schließlich viele. Die Zahl der weltweit betroffenen persönlichen Datensätze geht in den Milliarden-Bereich. Betroffen sind neben Facebook auch weitere Megakonzerne wie Amazon.
Vom Facebook-Datenleak betroffen: Auch Mehrfachtreffer möglich
Wenn der Checker anschlägt, sind Sie betroffen. Sie sehen nun direkt, ob Ihre persönlichen Informationen bei Facebook oder einer anderen Plattform geleakt worden sind. Beispielsweise aus dem Darknet und Hacker-Foren weiß man, welche Datenpakete aus welchen Quellen stammen. Hier sind auch mehrfache Treffer möglich. Zum Facebook-Mutterkonzern Meta gehören auch andere Plattformen wie beispielsweise der Messenger WhatsApp oder Instagram.
Außerdem gab es weitreichende Leaks bei LinkedIn, Deezer und vielen anderen Firmen, die Nutzerdaten benötigen und verarbeiten. Das gilt auch für Drittanbieter, die mit der Verwaltung von Nutzerdaten beauftragt sind. Ein Beispiel ist das Modern Solution Datenleck, bei dem Daten von otto.de entwendet wurden. Es ist vorstellbar, dass Ansprüche gegen mehrere Unternehmen bestehen. Unabhängig davon, wo das Leck besteht, bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose Erstberatung an.
Facebook-Datenleck: Schadensersatz-Erfahrungen
Wir haben bei DB-Anwälte bereits hohe Summen für unsere Mandanten erstreiten können. Diese liegen bei bis zu 5.000 Euro. Die Erfahrung zeigt, dass betroffene Nutzer hier gute Gewinne machen können. Die Kontrolle über Ihre Daten werden Sie ohnehin nicht wiederbekommen. Einmal im Darknet veröffentlicht, lässt sich der Kontrollverlust nicht rückgängig machen. Die Entschädigung dafür sollten Sie aber mitnehmen.
Dabei geht es auch nicht nur ums Geld. Der Schadensersatzanspruch aus Paragraf 82 DSGVO ist auch ein wichtiger Kontrollmechanismus für Unternehmen. Würden Verbraucher Ihre Rechte nicht durchsetzen, hätten viele Konzerne wie Facebook kaum einen Anreiz, sich an die Regeln im Umgang mit Ihren Daten zu halten. Machen Sie den Datenleck-Check und sichern Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung.
Teil 2: Facebook-Datenleck: Schadensersatz immer noch möglich – Aktueller Stand 2024
Wenn Sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind, sollten Sie sich beeilen. Nach 2024 dürften viele Ansprüche aus dem Datenleck 2021 verjährt sein. Ausnahmen können bestehen, Sie sollten aber dennoch keine Zeit verlieren. Den Datenleck-Check sollten Sie allerdings in jedem Fall durchführen, da schließlich immer wieder neue Leaks auftauchen. Von welcher Quelle Ihr Datensatz geleakt wurde, spielt für Ihren Schadensersatzanspruch ohnehin keine Rolle. Wir setzen Ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen durch.
Ende 2023 haben sich außerdem die Chancen auf eine Datenleck-Entschädigung in Höhe von bis zu 5.000 Euro drastisch erhöht. Das liegt an der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Dabei wurde unsere Rechtsansicht bestätigt, dass für einen Schadensersatzanspruch eben kein konkreter Missbrauch der Daten nachweisbar sein muss. Damit widerspricht der EuGH indirekt vereinzelter, verbraucherunfreundlicher Rechtsprechung, wie z. B. durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte
Der europäische Gerichtshof (EuGH) erließ am 14.12.2023 ein wegweisendes Urteil in der Rechtssache C-340/21. Auch hier ging es um ein Datenleck, das 2019 bei der Nationalen Agentur für Einnahmen des bulgarischen Staates entstanden war. Auch wenn es sich hierbei um eine staatliche Behörde handelt, sind die Rechtsvorschriften des europäischen Datenschutzrechts für Unternehmen gleichermaßen bindend. Das Urteil entfaltet also auch Signalwirkung für das Facebook-Datenleck und andere Leaks. Der Bundesgerichtshof (BGH) sowie Oberlandesgerichte (OLG) und Landgerichte (LG) richten sich meist nach den Einschätzungen des EuGH.
Die Richter stellten folgende Punkte fest:
- Ein Data-Leak beweist nicht zwangsläufig, dass Schutzmaßnahmen unzureichend waren. Die Beweislast, dass sie ausreichend waren, liegt aber beim Unternehmen.
- Gehen personenbezogene Daten verloren, wird gehaftet. Ausnahmen bestehen nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Unternehmen für das Leck nicht verantwortlich ist.
- Die Daten müssen nicht nachweislich durch Dritte missbraucht werden. Es reicht aus, dass die betroffene Person dies befürchten muss.
Folge: Viele Verbraucher können im Facebook-Datenskandal eine Entschädigung erhalten
Wenn Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind, ist das in vielerlei Hinsicht eine sehr gute Nachricht. Zwar bedeutet die Tatsache, dass ein Datenleck zustande gekommen ist, nicht automatisch, dass ein Unternehmen dieses auch durch nachlässige Speicherung zu verantworten hat. In der Praxis ist das aber häufig der Fall, was Sie als Verbraucher nun nicht einmal mehr nachweisen müssen. Im Gegenteil: Unternehmen müssen bei einem Rechtsstreit beweisen, dass Ihre Maßnahmen ausreichend waren.
Außerdem müssen Sie auch keine Schäden durch den Kontrollverlust nachweisen. Sie müssen weder aufzeigen, dass Cyberkriminelle Ihren Datensatz missbraucht haben, noch, dass hierfür eine unmittelbar bevorstehende Gefahr besteht. Es kann schon einen sog. „immateriellen Schaden“ darstellen, wenn Sie in Folge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchten, dass Ihre Daten missbraucht werden könnten. Die Beweislast verschiebt sich dadurch deutlich auf Unternehmensseite, was Klagen in der Rechtspraxis um ein Vielfaches einfacher macht.
Welche Beträge können beim Meta-Datenleck insgesamt zusammenkommen?
Das entscheidet das Gericht je nach Einzelfall. Dabei orientiert es sich am Empfinden des Klägers. Je eher man sich gestört, verfolgt oder unsicher fühlt, desto höher fällt der Anspruch aus. Meist liegt dieser zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Darüber hinaus können auch noch weitere Ansprüche begründet sein. Solche könnten beispielsweise vorliegen, wenn Sie durch das Datenleck tatsächlich materielle Schäden erleiden mussten.
Außerdem ist mit einem Urteil in der Regel ein Unterlassungsanspruch verbunden. Das würde dann bedeuten, dass Ihnen Facebook bzw. Meta nicht nur Schadensersatz zahlen muss, sondern auch in Zukunft dafür Sorge zu tragen hat, dass Ihr Datensatz nicht verloren geht. Sollte also in der Zukunft bei Facebook ein weiteres Datenleck zustande kommen, kann es sein, dass die Ansprüche auf Entschädigung sogar nochmals deutlich steigen.
Teil 3: Facebook-Datenleck 2021: Überblick über vergangene Entwicklungen
Anfang April 2021 gab es einen großen Datendiebstahl bei Facebook, von dem circa 6 Millionen User aus Deutschland betroffen sind. Die gestohlenen Daten tauchten in Hackerforen auf. Dazu gehörten:
- Nutzernamen
- E-Mail-Adressen
- Telefonnummern
Hinzu kommen zahlreiche weitere persönliche Angaben wie Geburtsdatum und Beziehungsstatus. Das hing aber auch davon ab, wie viele Daten Benutzer jeweils in Ihren Social-Media-Konten hinterlegt hatten. Weltweit sollen allein durch dieses Datenleck 533 Millionen sensible Kontaktdaten von Nutzern betroffen sein, darunter auch Daten von ca. 6 Millionen Nutzern aus Deutschland. Das sind ca. 20 Prozent der deutschen Nutzer. Dass Ihr Account dabei ist, ist also durchaus wahrscheinlich.
Wie kam der Facebook-Leak zustande?
Zahlreiche Medien berichten, dass die Daten 2021 über eine Sicherheitslücke erbeutet wurden, die das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits im August 2019 als geschlossen gemeldet hatte. Offenbar war das Problem aber entgegen der Behauptung gar nicht behoben. Schon damals waren u. a. Handynummern von Facebook-Profilen mittels einer „Scraping“ genannten Methode unverschlüsselt zugänglich.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, die ihnen anvertrauten Daten zu schützen. In Anbetracht von Menge und Sensibilität der Daten würde man von einem Megakonzern wie Facebook erwarten, dass er diese gewissenhafter schützt. Wiederkehrende Sicherheitslücken wurden aber offenbar nicht ausreichend geschlossen und führen nun zu hohen Schadensersatzansprüchen.
Datenleck bei Facebook: Was tun Kriminelle mit den erbeuteten Daten?
Immer wieder unterschätzen Verbraucher die Gefahren, die vom Facebook-Datenleck und anderen Sicherheitslücken ausgehen. Viele können sich gar nicht vorstellen, welchen Schaden man mit einer einfachen Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse anrichten kann. Das Problem ist, dass die tatsächliche Gefahr erst noch folgt und Sie Vermögensschäden unter Umständen erst später erleiden.
Die Daten werden nun nämlich für betrügerische Spam-Nachrichten per SMS oder E-Mail missbraucht. Eines von vielen Beispielen sind gefälschte Paketbenachrichtigungen, die Betroffene über einen Link auf eine Malware-Seite umleiten. Da die Unbefugten konkrete Informationen vorliegen haben, sind die Nachrichten meist sehr glaubwürdig.
Bei Verdacht mit Facebook-Datenleck-Checker E-Mail testen
Wer vom Facebook-Leak betroffen ist, hat also ein hohes Risiko, Opfer von Cyberkriminellen zu werden, die personenbezogene Daten und Passwörter missbrauchen. Dabei kann es sich um Phishing-Attacken, Malware, Betrug, Erpressung oder Bedrohung handeln. Häufig sind die nun folgenden Nachrichten der Grundstein, um nach und nach an weitere Daten zu gelangen.
So dringen Unbefugte Schritt für Schritt immer tiefer in Ihre Privatsphäre ein. Häufig passiert das geduldig über längere Zeiträume, ohne das Wissen der Betroffenen. Sobald die Verbrecher beispielsweise Kontodaten erreichen, schlagen sie zu. Sie sollten deshalb Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf ein Datenleck überprüfen lassen. Das geht einfach mit unserem Datenleck-Checker.
Für Facebook-Datenleck Schadensersatz fordern: Ihre Rechte
Unternehmen sind gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Bei einer Datenpanne haben sie ebenfalls bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel Melde- und Auskunftspflichten. Durch das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft darüber verlangen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind.
Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen, stehen die Chancen gut, dass Ihnen Schadensersatz bzw. „immaterieller Schadensersatz“ gemäß Art. 82 DSGVO zusteht. Immaterieller Schadensersatz bedeutet: Sie können eine Entschädigung dafür erhalten, dass Ihre Daten „geklaut“ wurden und in Umlauf geraten sind, auch wenn Ihnen (noch) kein unmittelbarer finanzieller Schaden durch Cyber-Attacken entstanden ist.
Facebook-Datenleck: Ist eine Klage sinnvoll?
Wenn Ihr Datensatz im Facebook-Leak auftauchen, haben Sie grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen Meta, wie das Unternehmen heute heißt. Die Datenpanne ist ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zunächst machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend, was häufig schon ausreichen kann. Ob zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs eine Klage erforderlich und sinnvoll ist, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Pflichtverletzungen und Verstöße gegen die DSGVO können fallabhängig einen Schadensersatzanspruch bis zu 5.000 Euro auslösen. Da durch die Datenpanne hochsensible persönliche Daten der Facebook-User an die Öffentlichkeit gelangten, ist ein entsprechend hoher Schadensersatzanspruch äußerst wahrscheinlich. Die Erfolgsaussichten hierfür sind gut, da die Lecks ausreichend belegt sind. Außerdem gab es bereits viele positive Urteile zugunsten geschädigter Verbraucher.
Teil 4: Beispielurteile gegen Facebook, gegliedert nach Gericht
Nachfolgend eine Liste von Urteile zum Facebook-Datenleck, alphabetisch nach Gericht sortiert, mit Angabe des Aktenzeichens (Az.) und des zugesprochenen Schadensersatzes. Diese Liste ist stellt nur einen kleinen Auszug der Masse von Urteilen gegen Facebook dar.
Amtsgericht München
- Az.: 142 C 14677/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Aachen
- Az.: 12 O 354/22
- Schadensersatz: 300 Euro
Landgericht Bayreuth
- Az.: 31 O 312/23, 31 O 276/22, 31 O 326/22, 31 O 40/23
- Schadensersatz: 100 Euro
Landgericht Berlin
- Az.: 8 O 77/22, 14 O 149/22
- Schadensersatz: 500 Euro, 1000 Euro
Landgericht Bonn
- Az.: 13 O 245/22, 13 O 126/22
- Schadensersatz: 250 Euro
Landgericht Chemnitz
- Az.: 1 O 878/22, 1 O 757/22, 1 O 429/22, 1 O 746/22, 1 O 845/22
- Schadensersatz: 500 Euro, 250 Euro, 300 Euro, 700 Euro
Landgericht Duisburg
- Az.: 8 O 86/22, 8 O 87/22
- Schadensersatz: 250 Euro
Landgericht Erfurt
- Az.: 3 O 580/22 (2), 3 O 348/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Frankfurt a.M.
- Az.: 2-27 O 194/22, 2-18 O 114/22
- Schadensersatz: 1000 Euro, 500 Euro
Landgericht Freiburg im Breisgau
- Az.: 8 O 192/23, 8 O 116/23, 8 O 124/23, 8 O 23/23, 8 O 28/23, 8 O 32/23, 8 O 20/23, 8 O 10/23, 8 O 14/23, 8 O 9/23, 8 O 121/23
- Schadensersatz: 300 Euro, 800 Euro
Landgericht Gießen
- Az.: 3 O 256/22, 7 O 334/22
- Schadensersatz: 1000 Euro
Landgericht Göttingen
- Az.: 10 O 41/22
- Schadensersatz: 400 Euro
Landgericht Hagen
- Az.: 6 O 65/22
- Schadensersatz: 350 Euro
Landgericht Halle
- Az.: 4 O 250/22
- Schadensersatz: 400 Euro
Landgericht Hamburg
- Az.: 325 O 56/22, 325 O 111/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Hannover
- Az.: 18 O 108/22, 18 O 198/22, 13 O 88/23, 13 O 63/23, 18 O 48/22, 18 O 89/22, 18 O 157/22, 18 O 96/22, 18 O 81/22, 13 O 1/23, 13 O 80/22, 13 O 62/22, 13 O 177/22, 13 O 139/22, 13 O 77/22, 13 O 89/22, 13 O 85/22, 13 O 83/22
- Schadensersatz: 500 Euro, 300 Euro
Landgericht Heidelberg
- Az.: 7 O 3/23, 7 O 14/22, 7 O 10/22
- Schadensersatz: 250 Euro
Landgericht Hof
- Az.: 33 O 99/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Ingolstadt
- Az.: 85 O 1810/22
- Schadensersatz: 1000 Euro
Landgericht Itzehoe
- Az.: 10 O 48/23
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Karlsruhe
- Az.: 4 O 108/22
- Schadensersatz: 300 Euro
Landgericht Kleve
- Az.: 36 C 44/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Lübeck
- Az.: 15 O 205/23, 15 O 147/23, 15 O 73/23, 15 O 146/23, 15 O 158/23, 15 O 143/22, 15 O 74/22, 15 O 109/22, 15 O 126/22, 15 O 132/22, 15 O 107/22, 15 O 105/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Lüneburg
- Az.: 3 O 79/23, 3 O 54/23, 3 O 179/22, 3 O 45/23, 3 O 193/22, 3 O 180/22, 3 O 9/23, 3 O 3/23, 3 O 17/23, 3 O 119/22, 3 O 151/22, 3 O 115/22, 3 O 81/22, 3 O 82/22, 3 O 83/22, 3 O 116/22
- Schadensersatz: 300 Euro, 500 Euro
Landgericht München
- Az.: 15 O 6231/22, 15 O 4507/22
- Schadensersatz: 500 Euro, 600 Euro
Landgericht Nürnberg-Fürth
- Az.: 10 O 2039/23, 10 O 4186/23, 10 O 1922/23, 10 O 468/23, 10 O 285/23, 10 O 2800/23, 10 O 2823/23, 10 O 3710/22, 10 O 133/23, 10 O 2852/22, 10 O 1510/22, 10 O 3248/22, 10 O 3586/22, 10 O 3026/22
- Schadensersatz: 250 Euro
Landgericht Oldenburg
- Az.: 5 O 1809/22
- Schadensersatz: 3000 Euro
Landgericht Paderborn
- Az.: 4 O 100/23, 2 O 115/22, 3 O 236/22, 8 O 86/22, 2 O 308/22, 2 O 212/22, 2 O 185/22, 2 O 236/22, 3 O 99/22, 3 O 193/22
- Schadensersatz: 400 Euro, 1000 Euro, 500 Euro, 100 Euro
Landgericht Ravensburg
- Az.: 5 O 100/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Siegen
- Az.: 5 O 169/22, 5 O 188/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Stendal
- Az.: 23 O 193/22
- Schadensersatz: 500 Euro
Landgericht Stuttgart
- Az.: 29 O 210/23, 52 O 14/23, 54 O 8/23, 8 O 16/23, 1 O 757/22, 4 O 118/22, 4 O 124/22, 8 O 38/23, 15 O 148/22, 15 O 149/22, 51 O 75/22, 51 O 76/22, 24 O 65/22, 3 O 220/22, 54 O 9/23, 54 O 60/22, 54 O 56/22
- Schadensersatz: 200 Euro, 400 Euro, 600 Euro, 800 Euro, 1000 Euro, 300 Euro
Landgericht Trier
- Az.: 3 O 137/23, 2 O 116/22, 2 O 99/22, 2 O 50/22
- Schadensersatz: 400 Euro, 500 Euro
Landgericht Ulm
- Az.: 4 O 173/23, 4 O 261/22, 4 O 7/23, 4 O 187/22, 4 O 380/22, 4 O 50/23
- Schadensersatz: 500 Euro, 350 Euro
Landgericht Zwickau
- Az.: 7 O 334/22
- Schadensersatz: 1000 Euro
Teil 5: Facebook-Datenleck: Häufige Fragen besorgter Nutzer
In der Regel ja. Die Deckungszusage für das Verfahren holen wir gerne für Sie ein. Je nach Selbstbeteiligung tragen Sie dann kein weiteres Kostenrisiko. Außerdem kann es auch sein, dass Ihr Rechtsschutz weitere Personen in Ihrem Haushalt, wie beispielsweise Ihren Partner oder Ihre Kinder, beinhaltet. Da vom Leak bei Facebook und vielen anderen Plattformen Millionen Verbraucher betroffen sind, sollten Sie auch die Daten in Ihrem näheren Umfeld direkt mitprüfen.
Hier kann es sich auch lohnen, sogar im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Beachten Sie dann aber, ob es eine Sperrfrist gibt. Manchmal sind Policen nach Abschluss erst mit Ablauf einer solchen Sperrfrist nutzbar. Abseits davon lässt sich eine Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung anstreben. Welche Kosten dann potenziell auf Sie zukommen könnten, erklären wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.
Eine konkrete Prognose kann hierfür nicht seriös gemacht werden. Die Erfahrungen zeigen aber, dass sich der gesamte Prozess in der Regel innerhalb von 3-12 Monaten bestreiten lässt. Für Sie persönlich dürfte das in der Regel auch sekundär sein. Sobald Sie uns mit der Sache beauftragt haben, kann der Sachverhalt auch nicht verjähren. Ob Sie eine Schadensersatzzahlungen nach drei oder zwölf Monaten bekommen, ist für die meisten unserer Mandanten weniger wichtig.
Ob Sie vom Datenleck betroffen sind, erfahren Sie schnell und einfach über unseren Facebook-Datenleck-Check (LINK funnel.db-anwaelte.de/datenleck_schadensersatz_erhalten. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten in wenigen Sekunden das Ergebnis.
Der Datenleck-Checker gleicht Ihre Daten mit den Datenbanken vergangener Leaks ab. Das betrifft zum Beispiel auch das LinkedIn-Datenleck und viele weitere Sicherheitslücken. Schließlich wissen Verbraucher nicht immer sicher, von wo genau Ihr Datensatz in falsche Hände gelangt sind. Durch den Abgleich haben Sie Sicherheit. Sie erfahren nicht nur, ob Sie betroffen sind, sondern auch wo das Leck war.
Dadurch wissen wir, gegen wen sich Ihr Schadensersatzanspruch richtet und wer die Verantwortung dafür trägt, dass Ihre Daten nun für kriminelle Zwecke missbraucht werden können. Wir speichern Datensätze nicht ohne Ihr Einverständnis und nutzen diese auch nicht. Wir speichern Ihren Datensatz nur, wenn Sie uns beauftragen, da wir natürlich für Ihre rechtlichen Belange einen Kontakt benötigen.
Nein. Wir nutzen Ihre Eingabe nur zur einmaligen Abfrage und zum Abgleich mit unserer Datenbank. Sollte der Leak-Checker anschlagen, sind Ihre Daten ohnehin frei in Umlauf. Ist das nicht der Fall, werden Ihre Eingaben auch bei uns nicht gespeichert. Ihnen entsteht durch die Abfrage also kein Risiko.
Das kommt darauf an, welche Informationen Sie hinterlegt hatten. In vielen Fällen sind mindestens folgende Daten betroffen:
- Telefonnummer
- Mail-Adresse
- Name (je nachdem ob Klarnamen verwendet wurden oder sich aus der Mail-Adresse erschließen lassen)
Da ein Leck aber nicht nur bei Facebook vorliegen kann, sondern teils auch bei Bezahldienstleistern und Online-Shops, können auch Kontodaten entwendet worden sein. Wir raten deshalb dazu, unseren Check regelmäßig durchzuführen. Dazu können Sie diese Seite beispielsweise als Lesezeichen in Ihrem Browser hinterlegen.
Nach Art. 82 DSGVO kann Betroffenen von Datenpannen ein immaterieller Schadensersatz zustehen. Das bedeutet: Sie können eine Entschädigung dafür verlangen, dass Ihre Daten im Rahmen des Datenlecks gestohlen wurden und damit für kriminelle Zwecke genutzt werden können. Darüber hinaus können Sie auch materielle Schäden ersetzen lassen, zum Beispiel die Kosten für die Einrichtung einer neuen E-Mail-Adresse.
Unsere erfahrenen Anwälte kämpfen regelmäßig für Verbraucherrechte und wissen genau, welche Schäden zu ersetzen sind. Häufig bestehen hier Möglichkeiten, die juristischen Laien gar nicht bekannt sind. Hierzu beraten wir Sie aber gerne persönlich im Detail.
Wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann, muss im individuellen Fall geprüft werden. Klar ist aber, dass gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen geltend gemacht werden kann. Erfahrungsgemäß kann das entsprechende „Schmerzensgeld“ bis zu 5.000 Euro betragen.
Die Höhe des Schadensersatzes hängt zum Beispiel davon ab, welche Daten betroffen sind, ob Mithilfe bei der Entwendung unterstellt werden kann und vieles mehr. Außerdem wird Ihrem persönlichen Gefühl vom Gericht Rechnung getragen, wie sehr Sie sich individuell beeinträchtigt fühlen. Wenn Sie uns kontaktieren, betrachten wir Ihren konkreten Fall und sagen Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, wie Sie weiter vorgehen können.
Wenn viele Betroffene ihre Rechte geltend machen und Konsequenzen fordern, hat dies auch auf einen Großkonzern wie Facebook Auswirkungen.
Er muss sich an die Regeln der DSGVO halten und wird bei entsprechenden Vergehen bestraft. Datenschutzbehörden haben bereits hohe Millionenbußgelder gegen Unternehmen verhängt.
Wir vertreten viele Betroffene und können Ansprüche gebündelt geltend machen. Durch unsere Erfahrung bei Datenschutzverstößen wissen wir, wie wir Ihre Rechte durchsetzen können.
Der Facebook-Leak-Check, mit dem Sie herausfinden können, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind, ist kostenlos. Das gilt auch für unsere Erstberatung, in der wir mit Ihnen gemeinsam Ihren Fall und das weitere Vorgehen besprechen.
In diesem Rahmen besprechen wir auch mögliche zukünftige Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns damit beauftragen, Ihre Ansprüche gegen den Meta-Konzern durchzusetzen. Sollten wir Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen, muss der Konzern auch die Kosten dafür übernehmen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie unter Umständen sogar gar kein Risiko. Die Deckung des Falls und die konkrete Kommunikation mit Ihrem Versicherer übernehmen wir gerne für Sie.
Nein, klassische Sammelklagen sind vom deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. Es gibt nur die Musterfeststellungsklage, die von einem Verband geführt werden kann. Häufig sind das Verbraucherzentralen. Diesen Klagen kann man sich anschließen. Für das Facebook-Datenleck ist keine solche Klage geplant. Wir vertreten Sie aber auch individuell und setzen für Sie anwaltlich Schadensersatz durch.
Zumindest nicht direkt. Die Vorgänge sind aber von Leak zu Leak vergleichbar. Ob Amazon, WhatsApp, Apple oder LinkedIn-Leak: Fast alle Vorfälle haben Gemeinsamkeiten. Der Check auf Schwachstellen in den digitalen Infrastrukturen der Unternehmen wurde in vielen Fällen nicht ausreichend streng oder regelmäßig durchgeführt. Deshalb haben Hacker solche Lücken gefunden und konnten sie ausnutzen.
Als Folge sind Ihre Nutzerdaten, wie Mobilfunknummer und Mailadresse, offen im Netz gelandet und können nun von Unbefugten missbraucht werden. Von Unternehmen dieser Größenordnung kann man erwarten, dass der Check der eigenen Datensicherheit gewissenhaft stattfindet. Wenn dem nicht so ist, handelt es sich um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, für die Sie sich angemessen entschädigen lassen können.
Das bringt Ihnen zwar nicht Ihre Daten zurück. Es schafft aber zumindest einen Ausgleich für die Pflichtverletzung und führt in Zukunft auch hoffentlich dazu, dass die betroffenen Firmen die Datensicherheit ernster nehmen. Würden Verbraucher den Leak ihrer persönlichen Informationen einfach so hinnehmen, gäbe es hierfür deutlich weniger Anreiz. Machen Sie deshalb am besten gleich den Datenleck-Check.
Leider ja. Das Facebook Data Leak von beispielsweise US-amerikanischen User-Daten betrifft Sie zwar nicht direkt. Allerdings erzeugt die gewaltige internationale Dimension des Lecks auch mehr Reichweite. Das bedeutet, dass die Informationen für global agierende kriminelle Organisationen besonders interessant sind.
Dabei geht es nicht nur um organisierte Kriminalität, sondern auch um staatliche Akteure wie Russland und Nordkorea. Im zweiten Fall ist sogar bekannt, dass ein nicht unerheblicher Teil des gesamten Staatshaushaltes über Cyber-Kriminalität „erwirtschaftet“ wird. Die nun offen verfügbaren Daten sind dafür leider eine sehr gute Möglichkeit.