Einspruch Grundsteuer Bayern: Ihre Optionen
Wie Sie Rechtsmittel gegen Bescheide einsetzen
- Unterschiede beim Einspruch kennen
- negative Auswirkungen vermeiden
- alle Ansprüche & Fristen im Überblick
Der Einspruch gegen die Grundsteuer in Bayern wird von vielen Experten empfohlen, die die bundesweite Reform der Grundsteuerberechnung als nicht grundgesetzkonform kritisieren. Ein Musterbrief zum Einspruch gegen die Grundsteuer kann dabei hilfreich sein. Da Bayern jedoch ein eigenes Modell zur Berechnung der Steuer nutzt, werden Einsprüche wegen Verfassungsbedenken geringere Erfolgsaussichten haben. Mit welchen Möglichkeiten Sie trotzdem noch Geld sparen können, zeigen wir Ihnen hier.
Einspruch Grundsteuer in Bayern: Was bisher geschah
Wer in Deutschland Grundstücke besitzt, muss für diese Steuern zahlen. Schon vor einigen Jahrzehnten gingen Experten davon aus, dass das Modell, nach dem diese Steuer berechnet wurde, möglicherweise nicht verfassungskonform sei. 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 10. April 2018, 1 BvL 11/14), dass die Bemessungsgrundlage tatsächlich verfassungswidrig sei. Es sollte bis spätestens Ende 2019 eine Reform auf den Weg gebracht werden. Als Reaktion darauf haben die Bundesländer neue Bemessungsmodelle erstellt:
Elf Bundesländer nutzen für die Berechnung der ab 2025 erhobenen neuen Grundsteuer ein einheitliches Bundesmodell, während Bayern und vier weitere Länder eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer erstellt haben. Ein Grundsteuer-Einspruch gegen diese Neuberechnung kann noch erhoben werden. In Rheinland-Pfalz wurde beispielsweise bereits im Rahmen zweier Einsprüche im Sinne der Steuerpflichtigen entschieden (Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Urteile vom 23.11.2023, Az. 4 V 1295/23 sowie 4 V 1429/23).
Sonderfall Bayern: Das Flächenmodell
Der Freistaat Bayern orientiert sich bei der Grundsteuerreform nicht am Bundesmodell, sondern nutzt ein sogenanntes Flächenmodell. Dabei werden ungeachtet der Nutzungsart (Wohn- oder Wirtschaftsgelände bzw. -gebäude) vor allem die Größe des Grundstücks sowie die Größe der darauf stehenden Gebäude beachtet. Dadurch wird dieses Modell von einigen Experten als einfach und verständlich bezeichnet.
Allerdings gehen diese auch bei diesem Modell davon aus, dass es als verfassungswidrig eingestuft werden könnte: zum Beispiel, weil das Modell Bayerns nicht zwischen Grundstücken in unterschiedlichen Lagen (Speckgürtel, Innenstadt etc.) differenziert. Die einfache Beschaffenheit des Modells könnte also im Gegenzug zu Ungleichheiten in der Verteilung der Steuerlast führen.
Grundsteuer-Einspruch am Muster Bayern
In Bayern musste bis zum 30. April 2023 von allen Grundsteuerpflichtigen eine neue Grundsteuererklärung abgegeben werden. Auf Basis dieser Grundsteuererklärung wird nun von den Bayerischen Steuerbehörden die fällige Grundsteuer berechnet. Im Zuge dieser Berechnung bekommen Sie drei Bescheide:
- Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid
- Grundsteuermessbetragsbescheid
- Grundsteuerbescheid
Bei den ersten beiden Bescheiden handelt es sich um sogenannte Feststellungsbescheide. Das heißt: Ihr Finanzamt stellt offiziell wichtige Grundlageninformationen fest. Haben Sie gegen diese Bescheide nicht innerhalb von einem Monat plus drei Tagen nach Eingang Einspruch eingelegt, wird davon ausgegangen, dass sie die Richtigkeit der Bescheide akzeptiert haben. Das gilt grundsätzlich für behördliche Bescheide, also auch für Ihren Steuerbescheid oder auch einen Bußgeldbescheid.
Gegen was kann noch Einspruch erhoben werden – und bis wann?
Prinzipiell können sie gegen jeden der drei Bescheide im Rahmen der Grundsteuer-Reform Einspruch erheben. Denn es handelt sich dabei um ein Rechtsmittel, das Ihnen hier genauso zur Verfügung steht, wie zum Beispiel bei der Steuererklärung. Legen Sie beispielsweise Einspruch gegen Ihren Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid ein, dann muss das Finanzamt diesen erneut genau prüfen. So lassen sich Fehler in den Bescheiden anmerken und korrigieren.
Beachten Sie allerdings die Frist: Gegen jeden der drei Bescheide können Sie nur innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dabei gilt als Beginn der Frist das Datum drei Tage nach Ausstellung des Bescheids. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Bescheid innerhalb von drei Tagen nach Ausstellung mit der Post bei Ihnen ist. Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, müssen die Einsprüche am darauffolgenden Werktag eingetroffen sein.
Was geschieht nach einem Grundsteuer-Einspruch per Musterschreiben?
Zunächst einmal ist es unerheblich, ob Sie einen Mustereinspruch gegen die Grundsteuer in Bayern nutzen oder alles selbst formulieren: Solange aus dem Schreiben klar ersichtlich wird, dass Sie einen Einspruch gegen einen spezifischen Bescheid einlegen, muss das Finanzamt diesen erneut prüfen. Es gibt aber auch formale Vorgaben, die Sie beachten sollten. Deshalb lohnt sich ein Musterschreiben, um auf Nummer Sicher zu gehen.
Sie können Ihre Identifikationsdaten, Objektadresse, Steuerbescheid-Nummer, das Datum des Bescheides, eine präzise Begründung Ihres Einspruchs sowie alle relevanten rechtlichen Argumente und Nachweise in unser Musterformular eintragen. Achten Sie auf die formale Korrektheit und vervollständigen Sie alle erforderlichen Freifelder mit Ihren persönlichen Daten und einer Unterschrift. Nutzen Sie gern unser Musterschreiben zum Einspruch als Download.
Einsprüche gegen die Grundsteuer in Bayern haben keine aufschiebende Wirkung
Wenn Sie in Bayern Einsprüche gegen Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid, Grundsteuermessbetragsbescheid oder Grundsteuerbescheid einlegen, hat das zunächst keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Sie müssen weiterhin innerhalb der gesetzten Fristen Ihre Grundsteuer bezahlen.
Lediglich falls dem Einspruch stattgegeben wird, können Sie darauf hoffen, dass Ihnen Geld zurückgezahlt wird. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, Einsprüche gegen die Steuer in Bayern zu erheben. Das gilt allerdings nur, wenn es tatsächlich etwas daran auszusetzen gibt. Die Zahlung herauszögern können Sie damit nicht.
Grundsteuer Bayern: Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit?
Ja, auch im Freistaat Bayern können Sie Einsprüche gegen Ihre Bescheide einlegen, wenn Sie als Begründung angeben, dass Sie an deren Verfassungsmäßigkeit Zweifel hegen. Da aktuell jedoch keine Verfassungsklage gegen die Grundsteuerreform anhängig ist, können Sie davon ausgehen, dass diesem Einspruch gegen die Grundsteuer in Bayern nicht stattgegeben wird. Sie müsste also im Zweifel selbst den Klageweg gehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Bayern ein eigenes Berechnungsmodell nutzt. Das heißt: Selbst, wenn zum Beispiel die aktuell in Baden-Württemberg anhängigen Musterklagen der Vereine Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund Erfolg haben sollten, wäre damit lediglich das Modell dieses Bundeslands als verfassungswidrig definiert. Eine entsprechende Musterklage im Freistaat gibt es noch nicht.
Wie erhebe ich Einspruch gegen die Grundsteuer in Bayern?
Einspruch gegen die Grundsteuer erheben Sie ganz einfach mit einem Schreiben, das Ihren Willen zum Einspruch klar macht. Es muss sich also explizit auf den jeweiligen Bescheid beziehen und erklären, dass Sie nicht einverstanden sind. Der Begriff Einspruch muss dabei nicht zwangsläufig fallen. Das Schreiben muss spätestens am letzten Tag der Frist beim für Sie zuständigen Finanzamt eingegangen sein.
Einen Musterbrief zum Grundsteuer-Einspruch finden Sie hier bei uns zum Download. Idealerweise sollte Ihr Schreiben bereits die Begründung für Ihren Grundsteuer-Einspruch beinhalten. Also entweder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit oder Zweifel an der sachlichen Korrektheit. Wenn es für Sie dabei um hohe Beträge geht, sollten Sie aber in jedem Fall den Rat Ihres Steuerberaters einholen.
Wie finanziere ich meine Grundsteuer, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird?
Steuerexperten befürchten, dass im Zuge der Grundsteuerreform auf viele Haushalte deutliche Mehrausgaben zukommen. Aufgrund des Flächenmodells kann es in Bayern vor allem diejenigen Immobilienbesitzer treffen, die große Grundstücke besitzen. Auch, wenn diese Grundstücke zum Beispiel aufgrund ihrer Lage eigentlich nicht so viel wert wären, wie z. B. ein kleineres Grundstück im Speckgürtel um München. Es kann also notwendig sein, Ihre laufenden Kosten auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls laufende Verträge abzustoßen.
Verfügen Sie zum Beispiel über eine Lebensversicherung (die Ihnen möglicherweise ohnehin wenig Rendite bringt), dann können Sie eventuell Ihre Lebensversicherung widerrufen. In einigen Fällen können Sie durch den sogenannten Widerrufsjoker alle bereits gezahlten Raten inkl. Zinsen und Gebühren in voller Höhe wiedererlangen. Das ist immer dann möglich, wenn keine ausreichende Widerrufsbelehrung im Versicherungsvertrag verankert wurde. Nehmen Sie hierzu gerne unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.
Fazit: Grundsteuer in Bayern: Einsprüche sind noch möglich!
Sie können gegen alle drei Bescheide vom Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform Einsprüche einlegen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, um zum Beispiel die errechnete Grundsteuer noch zu verringern, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Ist eine Verringerung der Steuerlast nicht zu erwarten, können Einsprüche in Bayern zwar noch Protestcharakter haben. Allerdings ist es nahezu ausgeschlossen, dass die Erhebung der reformierten Grundsteuer ausgesetzt wird, sofern noch keine Verfassungsklage Erfolg hatte.
Nutzen Sie Ihre Rechtsmittel innerhalb der Frist von einem Monat. Dazu stellen wir Ihnen Musterschreiben zur Verfügung. Oder warten Sie ab, bis in Bayern eine erfolgreiche Musterklage durchgeführt wird. Bis dahin, können Sie Mehrbelastungen aber auch an anderer Stelle wieder reinholen. Informieren Sie sich über die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten von Widerruf und Widerspruch. Mit diesen können Verbraucher hohe Kosten aus laufenden Verträgen, wie z. B. einer Lebensversicherung oder der PKV vermeiden.
Häufige Fragen zum Einspruch gegen die Grundsteuer in Bayern
Haben Sie für ein Grundstück in Bayern bereits den Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid und den Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten? Wenn Sie bei beiden keinen Einspruch innerhalb der Frist eingelegt haben, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, gegen den darauf basierenden Grundsteuerbescheid Einspruch einzulegen. Dieser kommt voraussichtlich 2024 und gilt als offizielle Zahlungsaufforderung.
Haben Sie allerdings keinen Einspruch gegen die vorherigen beiden Bescheide eingelegt, wird davon ausgegangen, dass Sie diese akzeptieren. Damit akzeptieren Sie automatisch einen Großteil der Berechnungsgrundlagen für Ihre Grundsteuer. So sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in Bayern mit Einsprüchen gegen ihren Grundsteuerbescheid erfolgreich sein werden.
Die besten Chancen haben Sie in einem solchen Fall dann, wenn die über Ihren Grundsteuerbescheid von der Finanzverwaltung Bayern erhobenen Steuern falsch berechnet wurden. Dann sollten Sie Einspruch gegen die Grundsteuer einlegen, auch wenn Sie das bei den ersten beiden Bescheiden nicht oder nicht erfolgreich getan haben. Dann haben Sie zwar keine Chance mehr, die Berechnungsgrundlagen nachträglich noch zu ändern, aber Sie können verhindern, dass Sie aufgrund von Rechenfehlern noch mehr Steuern zahlen müssen.
Der Freistaat wendet ein eigenes Modell für die Grundsteuerberechnung an. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine erfolgreiche Verfassungsklage gegen das Bundesmodell, das von 11 anderen Bundesländern verwendet wird, kein Grund zur Freude ist. Denn in einem solchen Fall wäre die Verfassungskonformität des Bayerischen Flächenmodells nicht erfolgreich widerlegt. Besitzen Sie also Grundstücke in Bayern, dann stehen Sie mit Ihrem Grundsteuer-Einspruch zunächst allein da, bis die verfassungsrechtliche Situation speziell für den Freistaat geklärt wurde.
Nein. Wenn Ihre Bescheide im Rahmen des Einspruchs erneut geprüft werden, kann es zwar sein, dass Fehler entdeckt werden, die tatsächlich zu Ihren Gunsten sind. Doch das Finanzamt muss Ihnen eine durch die Prüfung erhöhte Steuerlast als sog. „Verböserung“ ankündigen. Sie haben dann noch die Chance, durch Zurückziehen des Einspruchs bei der ursprünglich angekündigten Steuerlast zu bleiben.
Es kann aber durchaus sein, dass der Fehler auch in darauffolgenden Jahren nicht entdeckt worden wäre. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, vor einem Einspruch gegen die Grundsteuer in Bayern mit Ihrem Steuerberater zu sprechen.