Anwalt für Kindergartenrecht
Kitaplatz und Ansprüche auf Aufwendungsersatz einklagen
- Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
- Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
- für Arbeitnehmer und Selbständige
Ein Anwalt für Kindergartenrecht wäre gar nicht nötig, wenn die Kommunen Ihrem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung ausreichend vieler Kitaplätze nachkommen würden. Schon seit 2013 besteht für Kinder der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer frühkindlichen Betreuungseinrichtung, sobald sie das erste Lebensjahr vollendet haben. Weil die Vergabeverfahren für die umkämpften Plätze oft undurchsichtig und unfair sind, verzweifeln viele Eltern. Sie haben allerdings einige rechtliche Handlungsoptionen.
Kann Ihnen der Anwalt einen Kitaplatz verschaffen?
Ja, das geht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Recht gegenüber der zuständigen Kommune einzuklagen. Diese wird dann gezwungen, Ihrem Kind einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen ist das auch tatsächlich möglich. Dass grundsätzlich keine Plätze vorhanden seien, ist häufig gar nicht wahr.
Doch selbst wenn die Kapazitäten so überlastet sind, dass es in der Praxis nicht möglich ist, einen Platz bereitzustellen, haben Sie noch Handlungsmöglichkeiten. Private Betreuungsangebote sind meist einfacher zu finden, dafür allerdings auch teuer. Die Erstattung dieser Kosten können Sie aber einklagen.
Anwalt für Kindergartenrecht: Ihre Optionen auf einen Blick
Unsere Anwälte können, basierend auf Ihrem Recht auf einen Kitaplatz, verschiedene Ansprüche durchsetzen. Diese sind:
- Kitaplatz einklagen
- Verdienstausfall geltend machen
- Kosten für private Betreuung einklagen
Um diese Möglichkeiten ausschöpfen zu können, sind allerdings zahlreiche Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Eltern, die anfangs relativ unbedarft vorgehen, verbauen sich dabei leider in vielen Fällen selbst den Rechtsweg. Es ist deshalb wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsbeistand mindestens beratend hinzuzuziehen.
Wichtige Voraussetzungen, um Ihr Recht durchzusetzen
Im ersten Schritt müssen Sie zunächst selbst nach einem Platz in einer zumutbaren Betreuungseinrichtung suchen. Diese Anfragen sollten Sie zur späteren Nachvollziehbarkeit schriftlich stellen. Ablehnungsschreiben sollten Sie dabei sorgfältig aufbewahren. Wenn Ihre Suche keinen Erfolg hat, zeigen Sie Ihren Betreuungsbedarf gegenüber dem Jugendamt an.
Beide Schritte sollten möglichst frühzeitig erfolgen. Das Schreiben an die Jugendhilfe sollte etwa 6 Monate vor Beginn des Betreuungsbedarfs mitgeteilt werden. Um hierbei rechtssicher vorzugehen, können Sie unsere Mustervorlage nutzen. Noch besser ist es, das Schreiben gleich vom Anwalt aufsetzen zu lassen.
Warum lohnt sich das Anschreiben direkt per Anwalt?
Das hat zwei Gründe. Einerseits ist damit eine einwandfrei rechtssichere Kommunikation garantiert. Verwaltungsrechtliche Fehler können nämlich bereits an dieser Stelle schwerwiegende Probleme verursachen oder mindestens wertvolle Zeit kosten.
Zum anderen hat ein Anwaltsschreiben einen automatischen Effekt auf die Art und Weise wie Ihr Anliegen bearbeitet wird. Wer bereits an dieser Stelle klar macht, dass er im Zweifel bereit ist, den Rechtsweg einzuschlagen, wird meist mit mehr Ernsthaftigkeit und Priorität behandelt.
Schreiben vom Anwalt: Kindergartenplatz trotzdem noch nicht erhalten
Wenn das Jugendamt an dieser Stelle noch nicht einlenkt, erhalten Eltern einen Ablehnungsbescheid. Diesem widersprechen wir umgehend, spätestens aber innerhalb einer Frist von vier Wochen. Die entsprechenden Sachbearbeiter sind dann gezwungen, Ihr Anliegen nochmals zu überprüfen. Das ist aber meist eher zweitrangig.
Die nochmalige Prüfung wird wahrscheinlich keine neuen Erkenntnisse bringen. Der Widerspruch eröffnet für uns aber den Rechtsweg per Anwalt. Nun kann geklagt werden, um Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Die Chancen für einen erfolgreichen Prozess stehen in vielen Fällen deutlich besser als Eltern glauben.
Anwalt für Kindergartenrecht kann keine Plätze schaffen, aber…
Wo keine Plätze sind, können sie auch keine bekommen. Weil aber die Kommunen trotzdem gesetzlich verpflichtet sind, Ihnen einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, machen sich diese schadenersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun. Die Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Kommune das tatsächlich nicht konnte.
Deshalb ist es auch so wichtig, Ihre Suche zu dokumentieren. Vor Gericht zählen nun alle Ablehnungsbescheide von Kitas und Jugendamt sowie unser Widerspruch. Ersatzansprüche können sich nun auf zwei verschiedene Arten von Kosten beziehen: Verdienstausfälle und Aufwendungen für alternative Betreuung.
Ersatzansprüche gerichtlich durchsetzen
Wenn Ihnen Kosten für eine teure private Betreuung entstehen, weil Ihnen kein Kitaplatz angeboten wurde, können wir deren Erstattung durchsetzen. Die Stadt ist damit gezwungen ihrer Verpflichtung Ihnen gegenüber zumindest auf diese Weise nachzukommen.
Außerdem haben viele Eltern wegen des fehlenden Kitaplatzes Verdienstausfälle. Auch der Ersatz dieser Aufwendungen kann durchgesetzt werden. Das gilt im Übrigen für Angestellte und Selbständige gleichermaßen. Damit das funktioniert, muss ein Anwalt für Kindergartenrecht Ihr Recht durchsetzen.
Häufige Fragen an den Anwalt für Kindergartenrecht
Viele Laien glauben, Kindergartenrecht habe viel mit Familienrecht zu tun. Das ist aber falsch. Da es bei dem Rechtsanspruch auf Kita, Krippe oder Kindergarten jeweils um staatlich garantierte Rechte geht, sind die jeweiligen Kommunen in der Verantwortung.
Prozesse in diesem Kontext sind deshalb meist verwaltungsrechtlicher Natur. Da wir auch abseits vom Kindergartenrecht häufig mit verwaltungsrechtlichen Themen zu tun haben, verfügen wir über zahlreiche Spezialisten auf diesem Gebiet. Ein Teil dieser Anwälte beschäftigt sich ganz konkret mit Ansprüchen rund um das Thema Kita.
Nein. Die Fachanwaltstitel sind von der Bundesrechtsanwaltskammer konkret vorgegeben und beziehen sich immer auf breitere Fachgebiete. Kindergartenrecht ist dafür zu speziell. Es gibt aber Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Fachanwalt ist also ein feststehender Begriff. Anwälte können sich dennoch auch abseits dieser konkreten Bezeichnung der Anwaltskammer auf das Kindergartenrecht spezialisieren.
In allen Fällen handelt es sich um Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die Grenzen zwischen den Begriffen verschwimmen häufig. Folgende Einteilung ist aber die Regel und richtet sich nach dem Alter der Kinder:
- Krippe: 4 Monate bis 3 Jahre
- Kita: 1-3 Jahre
- Kindergarten: 3 Jahre bis zur Einschulung
Die Unterscheidung wird im allgemeinen Sprachgebrauch aber meist nicht richtig gemacht. Außerdem gibt es auch integrative Mischkonzepte, die das gesamte Altersspektrum bis zur Einschulung abdecken.
Ja. Letztlich sind die Begriffe ohnehin nicht zu 100% trennscharf. Für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr besteht grundsätzlich ein Recht auf Betreuung. Um welche Einrichtung es sich dann konkret handelt ist zweitrangig. Unsere Rechtsanwälte für Kindergartenrecht kennen sich in allen Fällen aus.
Unbedingt. Hierbei brauchen Sie keinerlei Bedenken zu haben. Die Klage richtet sich nämlich nicht gegen einzelne Kitas, sondern gegen die entsprechende Verwaltungseinheit. Diese ist dann gezwungen Ihnen einen Platz zuzuweisen. Die eigentliche Kita betrifft dieser Prozess juristisch gesehen überhaupt nicht.
Das geht nur, wenn Sie aus Gründen abgelehnt worden sind, die gegen geltendes Recht verstoßen. Themen wie Diskriminierung können hier eine Rolle spielen. Die Chancen das nachzuweisen, sind aber meist nicht besonders hoch.
Sollten Sie aber der Meinung sein, bei der Vergabe eines Kindergartenplatzes aus solchen Gründen benachteiligt worden zu sein, sollten Sie uns das zumindest juristisch prüfen lassen. Nehmen Sie am besten gleich unsere kostenlose Erstprüfung in Anspruch.