Kein Kindergartenplatz vorhanden: häufig nicht die Wahrheit
Mehrere rechtliche Optionen für entnervte Eltern
- Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
- Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
- für Arbeitnehmer und Selbständige
Kein Kindergartenplatz ersetzt die Erziehung durch die Eltern. Dennoch ist er gerade für Berufstätige völlig unverzichtbar, um eine Betreuung während des Arbeitstags gewährleisten zu können. Kinder haben ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, den viele Kommunen aber nicht einräumen können oder wollen. Was politisch und verwaltungstechnisch verschlafen wurde, sollte nicht zulasten Ihrer Familie gehen.
Kein Kita-Platz – was tun gut informierte Eltern?
Sie finden sich zunächst keinesfalls einfach damit ab. Schließlich hat jedes Kind seit dem 01.08.2013 ganz unmissverständlich ein Recht auf einen Kindergartenplatz, sobald es das erste Lebensjahr vollendet hat. Das ist in § 24 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch) vom Gesetzgeber festgeschrieben.
Wo ein Recht besteht, kann es auch in Anspruch genommen werden. Das bedeutet in der Praxis aber leider nicht immer, dass man es Ihnen auch einräumt. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie sich aber wehren.
Kein Kindergartenplatz: Erhalten Familien trotzdem Recht?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um dennoch eine angemessene Betreuung für Ihr Kind zu sichern. Diese sind:
- Kindergartenplatz einklagen
- Kosten für alternative Betreuung erstatten lassen
- Verdienstausfall geltend machen
Für alle Varianten ist es gleichermaßen wichtig, dass Sie bestimmte Voraussetzungen beachten. Dazu gehören beispielsweise die rechtssichere Anzeige Ihres Bedarfs gegenüber dem Jugendamt und der saubere Widerspruch gegen einen etwaigen Ablehnungsbescheid. Eine rechtliche Beratung ist daher in allen Fällen äußerst hilfreich.
Voraussetzungen in allen Fällen gleich
Die Grundvoraussetzung für alle rechtlichen Optionen ist, dass Sie bereits im Vorfeld selbst gesucht haben. Um später Probleme zu vermeiden, sollten Sie das auch dokumentieren. Stellen Sie Anfragen an potenzielle Kindergärten also immer schriftlich und heben Sie die Antwortschreiben auf.
Nach Ihrer eigenen Suche müssen Sie Bedarf gegenüber dem örtlichen Jugendamt anmelden. Um das rechtssicher zu formulieren, bieten wir Ihnen hierfür ein Musterschreiben oder übernehmen das für Sie. Sollte das Jugendamt Ihnen dann einen negativen Bescheid schicken, legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein.
Trotzdem keinen Kindergartenplatz bekommen: Anwalt einschalten
Spätestens bei einem Ablehnungsbescheid vom Jugendamt sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Für alle juristischen Vorgehensweisen ist es wichtig, zu 100 Prozent rechtssicher zu kommunizieren. Mit unseren Anwälten können Sie einen Platz einklagen oder Ersatzansprüche für Verdienstausfall oder private Betreuung durchsetzen.
Häufig lohnt es sich außerdem, bereits im Vorfeld rechtlich aktiv zu werden, wenn absehbar ist, dass Ihnen wahrscheinlich kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden wird. Ein Schreiben vom Anwalt hat eine andere Wirkung als ein privates und öffnet teilweise Türen, die anderen verschlossen bleiben.
Kein Kindergartenplatz? Häufig stimmt das gar nicht!
Wenn Ihnen kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt wird, heißt das nicht immer, dass es keinen gäbe. Fehlendes Verwaltungspersonal, nachlässig geführte Register, unsaubere Meldungen der Einrichtungen und vieles mehr können theoretisch zu falschen Ablehnungsschreiben führen.
In diesem Fall legen Sie zunächst Widerspruch ein. Sollte auch nach erneuter Prüfung kein Kindergartenplatz bereitgestellt werden, klagen wir. Durch das verwaltungsrechtliche Vorgehen zwingen Sie die Kommune, ihrer Pflicht nachzukommen. Sie können dadurch einen Platz erhalten, den man Ihnen bisher nicht zur Verfügung stellen wollte.
Kein Kindergartenplatz mit 4 Jahren – genauso rechtswidrig
Ihr Kind hat ab dem ersten vollendeten Lebensjahr ein Anrecht auf einen Kitaplatz. Normalerweise wird daraus ab dem vollendeten dritten Lebensjahr der Kindergarten. Es gibt aber auch Betreuungen mit gemischten Altersgruppen. Am Rechtsanspruch ändert das jedoch überhaupt nichts.
Dieser besteht abseits der konkreten Bezeichnung durchgehend bis zu Einschulung. Wichtig ist nur, dass Ihrem Kind von Seiten der Kommune ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Dieser muss den Anforderungen des Entwicklungsstandes Ihres Kindes genügen. Das kann je nach Alter Krippe, Kita oder Kindergarten sein.
Kein Kindergartenplatz: Ihre weiteren Ansprüche
Wenn es keine Kindergartenplätze für Sie gibt, haben Sie zumindest die Möglichkeit, Schadenersatz zu erhalten. Dieser kann sich auf zwei Kostenpunkte richten, die Sie unter Umständen wegen des fehlenden Kindergartenplatzes haben. Verdienstausfall und alternative private Betreuung.
Sollten Sie eine private Einrichtung, Tagesmutter, Au-Pair oder Ähnliches in Anspruch nehmen müssen, können Sie auf Erstattung dieser Kosten klagen. Das gleiche gilt, wenn Sie Verdienstausfälle dadurch hatten, dass Sie Ihr Kind rund um die Uhr selbst betreuen mussten.
Wie stehen die Chancen?
Gut. Da der Gesetzgeber Ihrem Kind das Recht auf einen Platz in einer Tagesbetreuung einräumt, entsteht Ihnen ein Schaden, wenn das in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Diesen müssen wir zwar nachweisen, mit einer fundierten Rechtsberatung ist das aber meist kein Problem.
Wie Ihre Chancen im Einzelnen aussehen, muss juristisch detailliert geprüft werden. Nutzen Sie am besten direkt unsere kostenlose Erstberatung. Über unser praktisches Online-Formular müssen Sie nur ein paar Rahmendaten angeben und wir melden uns in der Regel bereits innerhalb weniger Stunden bei Ihnen zurück.
Kein Kindergartenplatz – häufige Fragen besorgter Eltern
Nein. Für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr besteht der Anspruch bis zur Einschulung. Das gilt auch, wenn Sie umziehen am neuen Wohnort.
Je nach Alter des Kindes können die Bezeichnungen für die entsprechenden Betreuungseinrichtungen aber auseinander gehen. Ab drei Jahren ist meist der Kindergartenplatz das Richtige. Es gibt aber auch Kitas mit durchmischter Altersstruktur.
Einerseits spielt der politische und verwaltungstechnische Gestaltungswille eine Rolle. Überbordende Bürokratie bremst den Ausbau der Kapazitäten häufig stark aus. Das viel größere Problem ist aber die Finanzierung und die Suche nach Personal. Die Betreiber der Kitas trifft dabei häufig gar keine Schuld.
Der Gesetzgeber hat richtigerweise zwar allen Kindern das Recht auf einen Kindergartenplatz eingeräumt. Vor Ort fehlt es aber meist nicht nur an Einrichtungen, sondern auch an qualifiziertem Betreuungspersonal. Um die Beschäftigung attraktiver zu machen, wird aber nichts unternommen.
Wo durch die öffentliche Hand immer noch kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt wird, sollten Sie selbst aktiv werden. Immerhin besteht der Rechtsanspruch auf Kita bereits seit 2013. Daher gibt es auch keine Entschuldigung für fehlende Plätze mehr und Sie sollten Ihre Rechte durchsetzen lassen.
Wenn es keine Plätze gibt, können Sie lange klagen. In manchen Fällen lohnt es sich deshalb, wenn Sie sich gar nicht damit aufhalten. Alternativ kann auch direkt die Erstattung von Unkosten durchgesetzt werden, die Sie durch eine private Betreuung zu tragen haben.
Was sich in welchem Fall lohnt, erfahren Sie von einem Anwalt für Kindergartenrecht. Nutzen Sie für einen ersten Überblick unsere kostenfreie Erstberatung.
Das kommt auf unsere Tätigkeit an. Die Erstberatung ist kostenlos, um Ihnen eine Ermessensgrundlage zu verschaffen. Eine detaillierte Rechtsberatung erhalten Sie bei uns relativ günstig. Für konkrete Vertretungen vor Gericht wird ein Honorar fällig. Dieses können wir nicht beeinflussen.
Es richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerade in Ballungsräumen, in denen Sie keinen Platz bekommen können, rechnet sich die Beauftragung aber teils extrem. Schließlich sind die Kosten für private Betreuungsangebote in vielen Fällen absurd hoch. Diese Beträge sollten sich Angestellte und Selbstständige erstatten lassen.
Insbesondere für Letztere ist das Thema Verdienstausfall wichtig. Ihnen entgehen Umsätze, weil Sie sich wegen eines fehlenden Kindergartenplatzes selbst um Ihr Kind kümmern müssen? Klagen Sie diese ein. Der Verdienstausfall muss zwar nachgewiesen werden, mit einer fundierten Rechtsberatung ist das aber gut möglich.
Wahrscheinlich viel. Häufig deckt diese unser Honorar. Die Gerichtskosten gehen im Erfolgsfall ohnehin zulasten der Kommune. Außerdem kann es sein, dass es gar nicht zum Verfahren kommen muss, weil das Anwaltsschreiben die Behörden häufig schon zum Einlenken bewegt.
Was Ihre Rechtsschutzversicherung konkret bezahlt, prüfen wir gerne für Sie. Sie selbst haben dann so gut wie keine Arbeit mehr mit dem gesamten Prozess.