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Kita-Platz einklagen: Abhilfe für entnervte Eltern

Deutschlandweit mit hohen Chancen möglich

  • Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
  • Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
  • für Arbeitnehmer und Selbständige

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Viele Eltern müssen leider den Kita-Platz einklagen, der ihrem Kind rechtmäßig zusteht. Seit 2013 haben Kinder ab dem ersten vollendeten bis inklusive dem dritten Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung. Das gilt im Besonderen, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Die Kita-Platz-Klage ist aber nicht Ihre einzige Option. Sie können auch Kosten für private Betreuungsangebote und sogar Ihren Verdienstausfall einklagen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Bekannt aus:

Update März 2024

Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "Kitaplatz-Klagen" annehmen. Wir bitten um Verständnis.

Sie bekommen keine Kita? Platz einklagen!

Viele Eltern sind verzweifelt, weil Sie keinen Kita-Platz für ihr Kind finden. Spätestens wenn der Ablehnungsbescheid vom Jugendamt kommt, sehen Familien sich bereits mit Unsummen für eine private Betreuung konfrontiert. Dabei scheitert es gar nicht immer an fehlenden Plätzen.

Keine Frage: Gerade in größeren Städten wie Frankfurt oder Stuttgart ist ein oft Kita-Platz Mangelware. Meist sind aber trotzdem Kapazitäten verfügbar, sie gehen jedoch an Andere. Sie haben dabei durchaus Handlungsmöglichkeiten und sollten diese auch ausschöpfen. Sie können beispielsweise einen Platz einklagen.

Grundvoraussetzung für eine Klage – Kitaplatz zunächst selbst suchen

Egal, wie Sie später vorgehen: Auch wenn Sie einen Kita-Platz einklagen wollen, müssen Sie zunächst selbst aktiv nach einer für Sie zumutbaren Betreuungseinrichtung suchen. Was zumutbar ist, richtet sich nach der Entfernung zu Ihrem Wohnsitz:

  • Maximal 5 Kilometer entfernt
  • Innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar

Dabei ist es nicht immer notwendig, dass Sie jede Kita kontaktieren, die nach diesen Kriterien in Betracht kommt. Ihre Bemühung muss aber ersichtlich sein. Damit das auch später in einem Verfahren klar wird, sollte Ihre Kontaktaufnahme wenn möglich immer schriftlich stattfinden. Telefonate lassen sich später nicht ausreichend nachweisen.

Jetzt Kita-Platz einklagen und viel Ärger sparen

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Kitas und Jugendämter speisen Eltern oft mit fadenscheinigen Gründen ab. Plätze sind häufig trotzdem verfügbar.

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Diese können wir vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einklagen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung der Rechtslage.

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Alternativ können wir für Sie Kostenersatz für alternative Betreuungsmöglichkeiten und Verdienstausfall durchsetzen.

Kitaplatz einklagen – Schritt Zwei: Jugendamt einschalten

Nach erfolgloser Suche müssen Sie Ihren Bedarf gegenüber dem Jugendamt anzeigen. Hier liegt allerdings bereits eine der verwaltungsrechtlichen Hürden. Ihr Anschreiben an die Jugendhilfe sollte rechtssicher formuliert sein und alle nötigen Informationen enthalten. Als Service bieten wir hierfür ein Musterschreiben.

Im schlechtesten Fall behindert ein falsches Anschreiben Ihre Möglichkeit, später erfolgreich einen Einrichtungsplatz einklagen zu können. Eine juristische Beratung ist deshalb an dieser Stelle trotzdem ratsam. Wir können uns außerdem in Ihrem Auftrag auch direkt an das Jugendamt wenden. So gehen Sie juristisch auf Nummer sicher.

Behörden lenken meist bereits beim Anwaltsschreiben ein

Bevor Sie etwas einklagen müssen, kann es sein, dass ein Schreiben vom Anwalt bereits den gewünschten Erfolg bringt. Der Grund ist einfach: auch in Behörden möchte man sich ungern mit einem Rechtsstreit herumärgern. Wenn Ihr Anschreiben bereits vom Anwalt kommt, werden Sie unter Umständen bevorzugt behandelt.

Sachbearbeiter in jeglichen Behörden sind dazu angehalten, rechtliche Verfahren möglichst zu vermeiden. Diese sind schließlich mit Kosten verbunden. Wenn Sie bereits indirekt die Bereitschaft zu einem rechtlichen Vorgehen zeigen, erfolgt häufig ein Einlenken.

Das sagen unsere Mandanten

S
Svenja T.

Ich hätte nicht gedacht, dass man tatsächlich einen Kitaplatz einklagen kann und bin positiv überrascht worden. Vielen Dank an die Kanzlei!

L
Lina S.

Nach der Ablehnung sind wir mit Hilfe der Kanzlei rechtlich vorgegangen und 3 Monate später gab es doch noch einen Kitaplatz für unsere Tochter.

T
Tugce I.

Mit der Hilfe von DB-Anwälte haben wir sofort einen Kitaplatz bekommen. Würden wir beim nächsten Kind genauso machen.

A
Alicia G.

Uns wurde die komplette und komplexe Bürokratie abgenommen. Man merkt, dass die Anwälte Ahnung haben von dem, was sie tun.

Kita-Platz: Klage nur mit Ablehnungsbescheid vom Jugendamt

Egal, ob Sie selbst oder wir in Ihrem Auftrag Kontakt mit der Jugendhilfe aufgenommen haben: Sobald ein Ablehnungsbescheid erteilt wird, muss innerhalb von einem Monat Widerspruch dagegen eingelegt werden. Spätestens jetzt sollten Sie einen Anwalt einschalten. Das Jugendamt muss Ihren Antrag nun nämlich erneut prüfen.

Meist gibt es aber keinen Grund, warum man Ihnen im zweiten Durchgang etwas anderes sagen sollte, als vorher. Einzige Ausnahme: Wenn der Widerspruch gleich durch einen spezialisierten Anwalt eingelegt wird, wird Ihr Fall wahrscheinlich mit mehr Nachdruck bearbeitet.

Letztes Mittel – Kita-Platz einklagen

Sollte Sie das alles nicht weiterbringen, können wir Ihr Recht über eine Klage durchsetzen. Hierfür beantragen wir ein Eilverfahren. Der Prozess könnte sich andernfalls über Monate oder sogar Jahre ziehen. Mit dem Eilverfahren können wir das auf ca. 4-6 Wochen verkürzen.

Die Klage richtet sich gegen die Kommune, bei der Sie gemeldet sind und wird beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Damit das alles rechtssicher passiert, sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Die Klage können Sie zwar theoretisch selbst formulieren, Ihre Chancen sinken aber signifikant.

„Unsere Klage hatte Erfolg. Sechs Wochen später hatte unser Sohn einen Kitaplatz.“

– Anne S.

Was kann mit einer Klage erreicht werden?

Wenn Sie einen Kita-Platz einklagen, zwingen Sie die Behörden Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Es kommt immer wieder vor, dass Familien systematisch übergangen werden. Durch ein entsprechendes Urteil passiert das nun nicht mehr und Ihrem Kind wird ein Platz eingeräumt.

Natürlich kann es sein, dass schlicht keine Plätze vorhanden sind. Auch in diesem Fall kann sich das Einklagen lohnen. So wird nämlich zumindest Ihr Anspruch festgestellt. Damit können Sie nun die Erstattung von Kosten durchsetzen, die durch alternative Betreuung entstehen, beispielsweise eine private Tagesmutter.

Weitere Möglichkeit: Verdienstausfall einklagen

Besteht kein Kitaplatz, kann Verdienstausfall geltend gemacht werden, sofern Sie gezwungen waren berufliche Tätigkeiten ruhen zu lassen, um Ihr Kind zu versorgen. Das gilt übrigens in gleichem Maße für Selbständige. Der Nachweis entgangener Aufträge, ist dabei zwar etwas aufwendiger, lohnt sich aber.

In jedem Fall sollten Sie Ihr Recht geltend machen. Damit tun Sie nicht nur sich selbst und Ihrem Kind einen Gefallen, sondern ersparen sich auch horrende Kosten für private Betreuungsangebote. Umso früher Sie einen Rechtsbeistand einschalten, umso mehr Ärger vermeiden Sie bei Ihrer Suche.

Kita-Platz einklagen – was Mandanten fragen

Nein. § 24 Abs. 2 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch) besagt: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. [...]“

Der Anspruch besteht auf Förderung in „einer“ Kita. Einziges Kriterium ist, dass Ihnen diese zumutbar ist. Diese Zumutbarkeit orientiert sich an der Entfernung zu Ihrem Wohnort. Die Einrichtung darf demnach maximal 5 Kilometer entfernt liegen bzw. muss in maximal 30 Minuten mit dem ÖPNV erreichbar sein.

Unter gewissen Voraussetzungen ist das zwar möglich, es ist aber in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht empfehlenswert. Denn häufig ist das wenig erfolgversprechend. Der Grund hierfür ist, dass Ihr Recht auf einen Kita-Platz nicht von der Einrichtung selbst, sondern vom Staat garantiert wird.

Deshalb müssen Sie den Kita-Platz auch gegenüber der zuständigen Verwaltungseinheit einklagen. Vorstellbar ist das Vorgehen gegen die Kita nur, wenn Sie aus rechtswidrigen Gründen abgewiesen wurden, beispielsweise aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung oder Ähnlichem. Das müsste aber auch nachweisbar sein.

Der Aufwand für eine solche Klage steht meist in keinem Verhältnis zum gewünschten Erfolg. Ein weiterer Grund ist zwischenmenschlicher Natur: Es ist nicht zielführend die Einrichtung, die später Ihr Kind betreuen soll, gleich am Anfang gegen sich aufzubringen.

Der Rechtsanspruch auf Kita in Bayern besteht genauso wie der Rechtsanspruch auf Kita in Hessen. Es handelt sich dabei nämlich um bundesweit geltendes Recht. Die verwaltungsrechtliche Umsetzung obliegt dennoch den Ländern. Es kann deshalb Unterschiede im verfahrensrechtlichen Vorgehen geben.

Ihr grundsätzlicher Anspruch besteht aber von NRW bis Baden-Württemberg und von Rheinland-Pfalz bis Sachsen gleichermaßen. Deshalb können Sie Ihr Recht auch überall einklagen.

Theoretisch ja. Da das Recht auf einen Kindergartenplatz aber bereits seit 1996 besteht, gibt es hier meist mehr Kapazitäten. Sollten Sie dennoch nichts finden, können wir prüfen, ob sich eine Klage auf einen Kindergartenplatz lohnt. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstprüfung.

Das ist relativ deckungsgleich. Krippen meinen Einrichtungen für Kinder ab vier Monaten bis maximal zum vollendeten dritten Lebensjahr. Sie können hier also schon etwas früher einen Platz bekommen. Aber: Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

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