Rechtsanspruch auf Kita in Hessen juristisch durchsetzbar
Eltern haben mehrere gute Optionen
- Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
- Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
- für Arbeitnehmer und Selbständige
Der Rechtsanspruch auf Kita besteht in Hessen seit 2013. Der Ausbau der Kapazitäten, um den Rechtsanspruch auch in der Praxis für alle Kinder zu gewährleisten, wurde aber lange verschlafen. Mittlerweile hat das Land einige Maßnahmen ergriffen, um Personal aufzubauen und dem Anspruch auf Kindergartenplatz in Hessen besser gerecht zu werden. Die Lage ist dennoch vor allem in städtischen Zentren wie Frankfurt immer noch sehr angespannt. Sie haben aber juristische Optionen, um dennoch einen Kitaplatz zu bekommen.
Update März 2024
Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "Kitaplatz-Klagen" annehmen. Wir bitten um Verständnis.
Rechtsanspruch Kita Hessen – gibt es länderspezifische Besonderheiten?
Zwar regelt das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) zahlreiche Details zum Kita-Recht. Der Rechtsanspruch auf Kita gilt in Hessen aber genauso wie in allen anderen Bundesländern. § 24 Abs. 2, 3 SGB VIII. (Achtes Sozialgesetzbuch) räumt das Recht bundesweit ein.
Ein Kita-Platz steht deshalb auch in Hessen bereits seit dem 01.08.2013 allen Kindern zu, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Damit hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Stellt eine hessische Kommune nicht ausreichend Plätze, sollten Sie sich zur Wehr setzen.
Recht auf Kindergartenplatz in Hessen einklagbar
Da der Rechtsanspruch besteht, können Sie rechtlich vorgehen, sollte Ihrem Kind kein Platz zur Verfügung gestellt werden. In vielen Fällen sind nämlich sogar Kapazitäten da, sie werden nur nicht richtig abgerufen. Häufig liegt das an Problemen in Verwaltung und Koordination.
Selbst wenn beispielsweise in den Ballungszentren im Rhein-Main-Gebiet tatsächlich überhaupt keine Kapazitäten verfügbar sein sollten, gibt es eine Lösung. Sie können sich dann um eine private Betreuung bemühen und die Ihnen entstandenen Mehrkosten einklagen. Das gilt auch für Kosten, die Ihnen durch Verdienstausfall entstehen.
Voraussetzung: rechtssichere Kommunikation mit Kitas und Behörden
Um den Rechtsweg erfolgreich beschreiten zu können, sollten mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Diese erleichtern ein juristisches Vorgehen später enorm:
- Zunächst eigenständige Suche nach einer Kita
- Rechtsanspruch bzw. Bedarf gegenüber Jugendamt anmelden
- Jegliche Kommunikation rechtssicher formulieren und schriftlich dokumentieren
Sollte das Jugendamt Ihnen einen Ablehnungsbescheid schicken, müssen Sie außerdem innerhalb von einem Monat Widerspruch dagegen einlegen. Einerseits muss die Behörde Ihren Rechtsanspruch dann erneut prüfen. Andererseits erklären Sie damit juristisch gesehen, dass Sie den Ablehnungsbescheid nicht akzeptieren. Nur so können Sie im Anschluss einen Kitaplatz einklagen.
Was Sie bei Ihrer eigenständigen Suche beachten sollten
Zunächst müssen Sie nur nach einer zumutbaren Kita in Hessen suchen. Zumutbar bedeutet: Die Kita befindet sich maximal 5 km entfernt von Ihrem Wohnort oder kann mit dem ÖPNV innerhalb einer halben Stunde erreicht werden. Kontaktieren Sie am besten mehrere infrage kommende Kitas.
Dabei müssen Sie nicht jede Kita anfragen, Ihr Bemühen muss aber ersichtlich sein. Deshalb sollten Sie das schriftlich tun, um später alles dokumentieren zu können. Wenn die Lage in Ihrer Nähe besonders angespannt ist, kann es sehr helfen, wenn Sie sich bereits im Vorfeld rechtlich beraten lassen.
Anspruch auf Kindergartenplatz in Hessen gegenüber Jugendamt anmelden
Wenn Sie nicht selbst fündig werden, müssen Sie Ihren Bedarf gegenüber dem Jugendamt anmelden. Hierfür bieten wir Ihnen ein rechtssicheres Musterschreiben. In besonders umkämpften Regionen wie zum Beispiel Frankfurt am Main, Wiesbaden, Fulda oder Darmstadt, kann aber ein Schreiben direkt vom Anwalt noch besser Türen öffnen.
Sollte dennoch ein negativer Bescheid vom Jugendamt kommen, kümmern wir uns gerne um den rechtssicheren Widerspruch. In der Folge können wir Klage einreichen. Dabei gibt es mehrere mögliche Zielsetzungen, die je nach individuellem Fall abgewogen werden müssen.
Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz in Hessen durchsetzen: Ihre Möglichkeiten
Sie können in Hessen das Recht Ihres Kindes auf einen Kitaplatz geltend machen, indem sie ihn einklagen. Wo noch Plätze verfügbar sind, können Sie dann einen erhalten. Das ist aber nicht immer der Fall. Dann sind Sie auf private Betreuungsangebote angewiesen, die aber meist teuer sind.
Wir können Ihre Mehrkosten aber rechtlich geltend machen, da die Kommune Ihren Pflichten zur Bereitstellung eines Platzes nicht nachkommt. Außerdem können Sie Verdienstausfälle einklagen. Welche Variante konkret in Frage kommt, muss im Einzelfall juristisch geprüft werden. Nutzen Sie für einen ersten Überblick unsere kostenlose Erstberatung.
Rechtsanspruch Kita Hessen: häufige Fragen
Das kommt darauf an, wo Sie wohnen. Kommunen können das unterschiedlich regeln. In manchen Fällen ist das kostenfrei, in anderen können niedrige dreistellige Monatsbeträge als Eigenbeteiligung auf Sie zukommen. Manchmal hängt die Eigenbeteiligung auch von der konkreten Betreuungszeit pro Tag bzw. pro Woche ab.
Was der Anwalt für Kindergartenrecht kostet, hängt davon ab was er tut und richtet sich nach der Gebührenordnung der Anwaltskammer. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kann es sein, dass Ihnen nur sehr geringe oder sogar gar keine Kosten entstehen, wenn Sie den Rechtsanspruch auf Kita einklagen.
Häufig lohnt sich auch nur eine detaillierte rechtliche Beratung oder die Übernahme von Schriftverkehr gegenüber dem Jugendamt. Die Kosten hierfür sind überschaubar und Sie können bereits viel erreichen. Eine gerichtliche Vertretung ist etwas teurer, rechnet sich im Vergleich zu den hohen Kosten für private Betreuungsangebote aber häufig trotzdem.
Kein Kitaplatz heißt Verdienstausfall für viele Eltern in Hessen. Gerade wer selbständig ist, kann sich häufig nicht einfach freinehmen, um sein Kind zu betreuen. Verdienstausfall können Sie deshalb geltend machen, weil die Kommune Ihrer Pflicht zur Bereitstellung eines Platzes in der Kita nicht nachkommt.
Diesen benötigen Sie ja auch nur deshalb, weil Sie berufstätig sind. Wenn Sie dieser Tätigkeit nicht oder nicht ausreichend nachkommen können oder konnten, weil das Betreuungsangebot fehlt, müssen Sie dafür entschädigt werden.