Rechtsanspruch Kita NRW: Kommunen zweifelsfrei in der Pflicht
Kitaplatz in umkämpften Gegenden rechtlich durchsetzen
- Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
- Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
- für Arbeitnehmer und Selbständige
Der Rechtsanspruch auf Kita in NRW ist minimal leichter wahrzunehmen als beispielsweise in Bayern oder Hessen. Dabei hilft das Kita-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen. Außerdem wird mittlerweile in den Ausbau frühkindlicher Betreuungsangebote investiert. Das Problem: Wenn Sie derzeit suchen, kommt das zu spät, denn bis diese Investitionen einen spürbaren Effekt bringen, dauert es noch Jahre. Ihren Anspruch auf einen Kitaplatz in NRW können Sie aber auch juristisch geltend machen.
Update März 2024
Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "Kitaplatz-Klagen" annehmen. Wir bitten um Verständnis.
Rechtsanspruch Kita: NRW ist zu spät tätig geworden
Im Unterschied zu vielen anderen Ländern hat Nordrhein-Westfalen das Problem zumindest erkannt. Leider kommt das viel zu spät, denn Kinder haben bundesweit bereits seit dem 01.08.2013 ein Recht auf einen Kitaplatz, sobald sie das erste Lebensjahr vollendet haben.
Dass sich mittlerweile beispielsweise durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vieles tut, kommt für den Rechtsanspruch Ihres Kindes sehr wahrscheinlich zu spät. Immerhin suchen Sie ja jetzt gerade nach einem Kitaplatz und nicht erst in mehreren Jahren, wenn die Maßnahmen einen Effekt zeigen.
Kita Anspruch in NRW – so ist die Lage
In NRW schwankt die Kitaauslastung sehr stark. Je nach Region, Stadt und Stadtteil gehen die Kapazitäten teils weit auseinander. Dass irgendwo Plätze frei sind, bringt Ihnen nicht viel, wenn Sie dafür an das andere Ende der Stadt fahren müssen. Eine Kita muss Ihnen deshalb zumutbar sein.
Als Richtwert dafür gilt, dass diese sich nicht weiter als 5 km von Ihrem Wohnort befinden darf oder alternativ in einer halben Stunde mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein muss. In den städtischen Zentren in und um das Ruhrgebiet kann das ein großes Problem sein.
Anspruch auf Kitaplatz in NRW durchsetzen – juristische Optionen
Wenn Sie keinen Kitaplatz bekommen können, heißt das: Die Kommune in NRW kommt ihrer Verpflichtung nicht nach, jedem Kind einen solchen zur Verfügung zu stellen. Dieses Versagen begründet für Sie die Möglichkeit juristisch aktiv zu werden.
Dabei bestehen folgende Möglichkeiten:
- Kitaplatz einklagen
- Kosten für alternative Betreuung geltend machen
- Verdienstausfall ersetzen lassen
Die Optionen lassen sich auch kombinieren bzw. parallel durchsetzen. Welches konkrete Vorgehen in Ihrem individuellen Fall den meisten Erfolg verspricht, prüfen wir im Detail.
Eigene Suche ist wichtige Voraussetzung für den Rechtsweg
Sie können nicht gleich zu Anfang den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita einklagen. Zunächst müssen Sie selbständig suchen. Das ist in NRW relativ einfach über das Online Kita-Portal möglich. Über Ihre Postleitzahl finden Sie Kitas in Ihrer Nähe.
Ein paar von den in Frage kommenden Einrichtungen sollten Sie dann direkt kontaktieren. Zwar wird über das Portal die Zahl der freien Plätze angezeigt, ob diese aber aktuell sind, ist nicht immer klar. Kommunizieren Sie schriftlich, um Ihr Bemühen später zweifelfrei belegen zu können.
Anspruch auf Kita-Platz in NRW gegenüber Jugendamt anmelden
Wenn Ihre Suche nichts ergibt, wenden Sie sich an das Jugendamt. Hierfür bieten wir Ihnen ein rechtssicheres Musterschreiben. Sollte die Situation bei Ihnen besonders umkämpft sein, lohnt es sich aber häufig, die Kommunikation mit dem Jugendamt gleich einem Anwalt für Kindergartenrecht zu überlassen.
Sollte die Behörde Ihnen einen Ablehnungsbescheid zukommen lassen, müssen Sie innerhalb von einem Monat widersprechen. Spätestens jetzt sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Der Widerspruch ist nun die Grundlage dafür, den Rechtsanspruch juristisch durchzusetzen.
Kita Rechtsanspruch in NRW per Anwalt durchsetzen
Abhängig von Ihrer individuellen Situation können wir für Sie einen Kitaplatz per Eilverfahren zügig einklagen. Sollten tatsächlich keine Plätze vorhanden sein, haben Sie aber noch Alternativen, die Ihnen ebenfalls deutlich helfen können. Da der Rechtsanspruch Ihres Kindes nicht erfüllt werden kann, stehen Ihnen dann Ersatzansprüche gegen die Kommune zu.
Einerseits sind Sie wahrscheinlich gezwungen, eine teure private Alternativbetreuung zu finden. Die Ihnen entstehenden Mehrkosten können Sie einklagen. Außerdem haben Sie vielleicht Verdienstausfälle. Auch deren Erstattung kann durchgesetzt werden. Sie sind aber in der Nachweispflicht, weshalb hier dringend anwaltliche Beratung geboten ist. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Rechtsanspruch Kita in NRW – Häufige Fragen
Leider nein. Sie können Ihre Wunschkita natürlich selbständig kontaktieren. Sollten aber keine Plätze vorhanden sein, sind Ihnen in diesem Fall leider die Hände gebunden. Den Rechtsanspruch auf Kita garantiert die öffentliche Hand insgesamt und nicht ein einzelner Träger.
Mit einer Klage können Sie demnach nur die Kommune zwingen, Ihnen einen angemessenen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Dieser muss dann in einem Ihnen zumutbaren Umkreis liegen. Der Rechtsanspruch Ihres Kindes begründet aber keine Wahlmöglichkeit.
Die Unterscheidung zwischen Kita und Kindergarten ist nicht ganz trennscharf. Häufig ist mit Kindergarten aber die Betreuung in einer Einrichtung für Kinder zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr und der Einschulung gemeint. Hierauf besteht gleichermaßen ein Rechtsanspruch in Nordrhein-Westfalen und insgesamt bundesweit.
In der Folge sind auch das Vorgehen und Ihre Optionen im Wesentlichen die gleichen wie im Falle einer Kita.
Überall. Die zahlreichen städtische Zentren sind meist aber besonders umkämpft. Dazu gehören beispielsweise:
- Düsseldorf
- Köln
- Dortmund
- Essen
- Duisburg
Häufig ist die Situation in kleineren Städten etwas weniger angespannt. Das ist aber keine Regel, die immer gültig wäre. Auch im ländlichen Raum kann es schwierig sein, weil häufig Personal fehlt.
Unabhängig davon, wo Sie suchen, gelten aber immer die gleichen Regeln, was Ihren Rechtsanspruch und somit Ihre rechtlichen Optionen betrifft. Nutzen Sie am besten gleich unverbindlich unsere kostenlose Erstberatung.