Koffer verloren: Entschädigung nach Gepäckverlust erhalten
Fluggesellschaften müssen Schadenersatz zahlen!
- bis zu 1.500€ Entschädigung
- für verlorene, beschädigte oder verspätete Koffer
- alle Ansprüche & Fristen im Überblick
Es ist äußerst ärgerlich, wenn der Koffer, den Sie bei Ihrer wohlverdienten Urlaubsreise am Flughafen aufgegeben haben, verloren geht oder verschwindet. Allerdings haben Sie in solchen Fällen ein Recht auf Entschädigung: Die Rechte von Passagieren bei Problemen mit dem Gepäck während einer Flugreise werden im Montrealer Übereinkommen festgelegt. Diesem Übereinkommen folgend haben Passagiere, deren Koffer verspätet, beschädigt oder verloren gegangen ist, das Recht auf entsprechende Entschädigung. Die Höhe beträgt bis zu etwa 1.500 Euro pro Person – unabhängig davon, wie viele Gepäckstücke betroffen sind. Auch etwaige Noteinkäufe vor Ort können geltend gemacht werden.
Gepäck verloren – Entschädigung durch Fluggesellschaft oder Reiseanbieter
Ob Eurowings, Lufthansa oder Condor: Gibt es Gepäckschäden oder gehen Gepäckstücke sogar verloren, so greift in beiden Fällen in aller Regel das Montrealer Abkommen. Dieses gilt beispielsweise für Reisen in oder aus der EU, Japan oder den USA und garantiert Ihnen im Falle einer Reisegepäck-Beschädigung oder des Verlusts Ihres Gepäckstücks Schadensersatzansprüche.
Ging bei Ihrem Flug Ihr Koffer verloren, dann sollten Sie dies nach Möglichkeit unverzüglich am Flughafenschalter der Airline melden. Pauschaltouristen sollten sich zusätzlich direkt an den entsprechenden Reiseveranstalter wenden. Ganz wichtig: Bewahren Sie sämtliche Belege gut auf. So können Sie später neben der Entschädigung Ihres Koffers unter Umständen auch eine Reisepreisminderung erhalten.
Koffer weg, Entschädigung erhalten – Airline kann haftbar gemacht werden
Sobald die Fluggesellschaft Ihren Koffer übernimmt, ist sie für dessen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung verantwortlich. Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, können Reisende auch den Reiseveranstalter haftbar machen. Sollte das Gepäck also während seiner Aufbewahrung im Flugzeug oder unter der Obhut der Fluggesellschaft bzw. des Reiseunternehmens verloren gehen oder beschädigt werden, müssen diese für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach Angaben des Luftfahrt-IT-Unternehmens Sita ist von Beschädigung und Verlust vor allem Umsteigegepäck betroffen.
Der Zeitraum der Obhut beginnt bereits mit dem Einchecken am Schalter und endet entweder beim Entnehmen des Gepäcks vom Förderband am Zielort oder bei der Übergabe an eine zuständige Zoll- oder Polizeibehörde. Die Haftung der Airlines bzw. Reiseveranstalter erstreckt sich überdies auch auf Schäden durch Diebstahl, Feuchtigkeit oder extreme Temperaturschwankungen. Jedoch entfällt diese Haftung, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden aufgrund besonderer Eigenschaften des Reisegepäcks oder eines inhärenten Mangels (z.B. bei zerbrechlichen Objekten) entstanden ist.
Koffer verloren: Entschädigung mit Formular und folgenden Schritten
Es ist wichtig, dass Sie den Verlust Ihres Reisegepäcks sofort bei der Airline melden. Dafür können Sie direkt zur entsprechenden Gepäckermittlung am Flughafen oder einen Schalter der Fluggesellschaft gehen und ein Musterschreiben ausfüllen. Zusätzlich sollten Sie den verloren gegangenen Koffer auch online bei der Airline melden. Wenn Sie mit einem Pauschalreise-Anbieter geflogen sind, sollten Sie diesen ebenfalls darüber informieren, dass Ihr Koffer verloren wurde.
Stellen Sie ferner sicher, dass Sie Ihre Bordkarte und Ihren Gepäckabschnitt aufbewahren. Dadurch kann das verloren gegangene oder verspätete Gepäck eindeutig Ihnen zugeordnet werden. Falls möglich, sollten Sie auch Quittungen oder Nachweise über den Kofferinhalt aufbewahren. Diese Dokumente helfen Ihnen dabei, den Wert Ihres Reisegepäcks glaubhaft zu machen, sollte es tatsächlich nicht wieder auftauchen.
Verlorenes Gepäck – Entschädigung auch bei Verspätung des Koffers
Reisende haben das Recht, angemessene Ersatzkleidung und Hygieneartikel zu kaufen, wenn ihr Koffer verspätet ankommt. Diese Ausgaben für Notkäufe können später von der Fluggesellschaft erstattet werden. Die Airlines übernehmen normalerweise jedoch nur 50 Prozent der Kosten für wiederverwendbare Kleidungsstücke. Die Kosten für Kosmetik hingegen werden in der Regel vollständig erstattet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es keinen Anspruch auf Erstattung gibt, wenn der Koffer verspätet am eigenen Wohnort eintrifft.
Die Angemessenheit der Anschaffungen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits spielt die Verspätungsdauer eine Rolle: Bei einer Verzögerung von 24 Stunden sind Kosten für Wechselkleidung und Kosmetikartikel angemessen. Trifft der Koffer mit einer Verspätung von mehreren Tagen ein, wird davon ausgegangen, dass ebenfalls zusätzliche Kleidungsstücke benötigt werden. Andererseits ist auch der Zweck der Reise relevant: Geschäftsreisen erfordern andere Kleidungsstücke als Strandurlaube.
Gepäck weg: Entschädigung und Reisepreisminderung bei Pauschalreisen
Im Falle einer Pauschalreise haben Sie bei einem verloren gegangenen Koffer die Möglichkeit, den Reisepreis für den gebuchten Zeitraum zu reduzieren. Dies gilt auch dann, wenn er später wieder auftaucht. Normalerweise steht Ihnen dann Anspruch auf eine Minderung zwischen 5 und 50 Prozent des Tagespreises pro Tag ohne Gepäck zu.
Wenn ein wichtiges Gepäckstück fehlt und dies dazu führt, dass Sie einen Urlaubstag gar nicht nutzen können, besteht unter bestimmten Umständen sogar die Möglichkeit einer vollständigen Erstattung des Tagespreises – beispielsweise, wenn sich ein Smoking für einen Opernbesuch im verloren gegangenen Koffer befand und vor Ort keiner ausgeliehen werden kann.
Koffer verloren: Für die Entschädigung alles dokumentieren
Wenn Ihr Gepäck während des gesamten Urlaubs fehlt, sind laut Gerichtsentscheidungen bis zu 50 Prozent des Gesamt-Reisepreises erstattbar. Um eine Preisminderung bei einer Pauschalreise aufgrund fehlenden Gepäcks beantragen zu können, müssen Sie den Reiseveranstalter umgehend in Kenntnis setzen.
Es ist ratsam diese Mitteilung in Anwesenheit von Zeugen vorzunehmen oder sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass Ihre Verlustmeldung registriert wurde. Suchen Sie hierzu beispielsweise mit einem Familienmitglied oder einem Mitreisenden einen der Schalter bzw. Informationsorte des Reiseveranstalters auf und schildern Sie vor Ort Ihre Situation.
Koffer verschwunden: Entschädigung bei Handgepäck in der Regel nicht möglich
Beachten Sie, dass Ihre Fluggesellschaft normalerweise nicht für Schäden an oder den Verlust von Handgepäck verantwortlich ist. Sollte Ihnen das auf Ihrer Reise passieren, müssen Sie nachweisen können, dass die Mitarbeitenden der Fluglinie den Schaden oder Verlust verursacht haben und dass dieser durch flugbedingte Umstände entstanden ist.
Anders sieht es wiederum bei dem Verlust sensibler Daten aus: Sollte die Airline von einem Datenleck betroffen sein, wie es beispielsweise schon bei EasyJet, TAP oder Air Europa der Fall war, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Denn die abgegriffenen Daten, etwa Adress- oder Kreditkartendaten, werden eigentlich von der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) geschützt.
Auch bei Datenleck Entschädigung von der Airline erhalten
Sollten Sie Opfer eines Datenlecks sein, stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im Bereich Verbraucherrecht prüfen Ihre Ansprüche und fordern bis zu 5.000 Euro Schadensersatz von der verantwortlichen Fluggesellschaft ein. Bereits einige Airlines wurden von Cyberkriminellen attackiert, die Kundendaten erfolgreich stehlen konnten. Ob auch Sie von einem dieser Datenlecks betroffen sind, können Sie schnell und unkompliziert in unserem kostenlosen Datenleck-Checker herausfinden.
Neben den Fluggesellschaften sind im Übrigen auch zahlreiche weitere Unternehmen wie Mastercard, WhatsApp oder Vodafone von Datenlecks betroffen. Zögern Sie nicht, uns für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren. In diesem Gespräch betrachten wir Ihren individuellen Fall näher und geben Ihnen unverbindliche Ratschläge für das bestmögliche Vorgehen. Basierend auf diesen Informationen können Sie dann eine fundierte Entscheidung dazu treffen, wie Sie weiter verfahren möchten.
Häufige Fragen zum Thema: "Koffer verloren, Entschädigung erhalten
Wenn Ihr Gepäckstück während des Flugs Schaden nimmt, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen Entschädigung zu leisten. Bei einer Beschädigung des Reisegepäcks haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von maximal etwa 1.500 Euro. Die tatsächliche Höhe der Entschädigung hängt vom sogenannten Zeitwert Ihres Koffers und des Inhalts ab und reduziert sich in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent des Kaufpreises für jedes Jahr, die der Gegenstand alt ist.
Falls das Gepäck repariert werden kann, hat die Airline das Recht, den Schaden beheben zu lassen. Allerdings muss die Fluggesellschaft keine Erstattung für Schäden am Inhalt des Koffers übernehmen, wenn diese durch den Reisenden selbst verursacht wurden. Dazu gehören zum Beispiel zerbrechliche Objekte oder technische Geräte, die nicht ausreichend geschützt im aufgegebenen Gepäck untergebracht wurden.
Fachleute halten die Reisegepäckversicherung in den meisten Fällen für überflüssig, da Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter ohnehin für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck haftbar sind. Eine Versicherung ist normalerweise nur dann sinnvoll, wenn der tatsächliche Wert des Koffers und seines Inhalts die Haftungshöchstgrenze von circa 1.500 Euro übersteigt.
Für private Urlaubsreisen gilt: Auch wenn sich Ihr Fluggepäck nur verspätet, ist Entschädigung möglich. Es werden jedoch ausschließlich angemessene und nicht überhöhte Auslagen für einen Zeitraum von ein bis zwei Tagen erstattet. Beispiele hierfür sind Zahncreme und Zahnbürste, eine Badehose für Pool oder Strand sowie ein Schlafanzug oder Ersatz-Unterwäsche.
Passagiere sollten zunächst nur das Notwendigste kaufen und dabei Quittungen aufbewahren. Einige Airlines bieten auch eine Vorauszahlung an. Zudem wird verspätetes Gepäck normalerweise direkt zur Unterkunft geliefert. Sollten Sie jedoch Ihr verspätetes Reisegepäck selbst am Flughafen abholen müssen, können Sie der Airline die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen.
Die Passagierrechte gelten für alle Reisen in und aus Staaten, die das Montrealer Abkommen unterzeichnet haben. Dies beinhaltet zum Beispiel die EU, die USA sowie Japan. Selbst wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in ein Land reisen, das dem Übereinkommen nicht beigetreten ist, greift diese Regelung dennoch.
Bei Problemen mit dem Reisegepäck beträgt die Gültigkeit Ihrer Schadenersatzansprüche zwei Jahre. Es liegt dabei allerdings in Ihrer Verantwortung, den Nachweis für die Gepäckschwierigkeiten zu erbringen. Wenn ein verloren gegangener Koffer oder ein beschädigtes Gepäckstück erst nach mehreren Tagen gemeldet wird, ist es für Sie jedoch schwer nachzuweisen, dass der Koffer am Flughafenschalter überhaupt auf das Gepäckband gelangt ist oder auch tatsächlich während des Fluges beschädigt wurde.
Daher sollten Betroffene die Airline innerhalb von 21 Tagen schriftlich über eine verspätete Lieferung oder Verlust ihres Gepäcks informieren. Schäden sollten dagegen schon innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden. Belege für Ersatzkäufe sollten zudem idealerweise innerhalb von wenigen Wochen nach Erhalt der verspäteten Gepäckstücke vorgelegt werden.