Schmerzensgeld für physische und psychische Verletzungen
Außerdem viele weitere Ansprüche auf Schadensersatz möglich
- Personenschäden, Unfälle oder Behandlungsfehler
- schnell Überblick gewinnen
- Ansprüche unkompliziert klären
Schmerzensgeld wird häufig mit vorsätzlichen Körperverletzungen in Verbindung gebracht. Dabei sind die Anwendungsfälle in der Praxis meist viel trivialer. Besonders häufig entstehen Ansprüche auf Schmerzensgeld durch fahrlässig im Straßenverkehr verursachte Unfälle. Es gibt aber noch deutlich mehr Anwendungsbeispiele. Folgender Beitrag erklärt, wann sie Ansprüche auf Schmerzensgeld haben und wann explizit nicht. Außerdem zeigen wir, wie sie darüber hinaus in vielen Fällen weitere Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen lassen können.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine rechtliche Konstruktion, die erlittene Beeinträchtigungen entschädigen soll. Dabei geht es explizit nicht um materielle Schäden, also beispielsweise Vermögensnachteile oder beschädigte Gegenstände. Wie der Begriff Schmerzensgeld bereits impliziert, gehören zu den enthaltenen immateriellen Schäden körperliche Schmerzen. Dazu kommen aber auch psychische Beeinträchtigungen sowie Verletzungen der allgemeinen Persönlichkeitsrechte, der Freiheitsrechte und der sexuellen Selbstbestimmung.
Das Schmerzensgeld erfüllt dabei zwei Zwecke: Einerseits sollen Geschädigte für erlittenes Leid oder andere Beeinträchtigungen einen Ausgleich erhalten. Besondere Relevanz hat das, wenn jemand nachhaltig beeinträchtigt ist, beispielsweise, weil er ein Bein oder Auge verloren hat. Auf der anderen Seite kommt dem Schmerzensgeld auch ein gesellschaftlicher Nutzen zu. Die Sühnefunktion soll schon im Vorfeld abschrecken und möglichst verhindern, dass entsprechende Schäden überhaupt zustande kommen.
Ist Schmerzensgeld eine Form von Strafe?
Nein. Zwar hat das Schmerzensgeld eine Sühnefunktion. Allerdings darf es nicht mit Strafe verwechselt werden. Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Sache zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten. Strafen sind aber eine Sache zwischen dem Schädiger und dem deutschen Rechtsstaat. Dieser bestraft dabei besonders schwerwiegende Vergehen. Wird jemand wegen einer Straftat verurteilt, durch die Sie geschädigt wurden, besteht der Anspruch auf Schmerzensgeld also zusätzlich neben der Strafe. Das muss aber nicht immer miteinander verbunden werden.
Es ist nämlich vorstellbar, dass die Schädigung, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet, nicht strafbar ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie schlicht keine Strafanzeige stellen. Hat Sie beispielsweise der Hund ihres Nachbarn gebissen, haben sie wahrscheinlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Vielleicht wollen Sie das nachbarschaftliche Verhältnis aber nicht weiter belasten und verzichten auf eine Anzeige. Hier muss es auch nicht zu einem Rechtsstreit kommen. Eine gütliche Einigung ist ebenfalls vorstellbar, sollte aber schriftlich festgehalten werden.
Wie bekomme ich Schmerzensgeld?
Der vermeintlich einfachste Weg ist eine gütliche Einigung. Sie können also vom Gegenüber einfach Schmerzensgeld verlangen. Wenn dieser zustimmt, ist der Sachverhalt damit geklärt. Beachten Sie aber, dass hierbei meist eine sog. vorbehaltlose Abfindungserklärung unterschrieben werden muss. Diese muss nicht als solche bezeichnet sein. Es reicht, dass schriftlich festgehalten wird, dass eventuelle Schäden abgegolten wurden. Sie haben danach keine weiteren Ansprüche mehr. Das gilt auch dann, wenn später noch Schäden auftauchen, die vorher noch nicht sichtbar waren.
Sie sollten deshalb auf Nummer sicher gehen. Und beim Thema Schmerzensgeld zumindest den Rat eines Anwalts einholen. Sollte die Gegenseite nicht zustimmen, sind sie ohnehin auf dessen Hilfe angewiesen. Der Rechtsweg kann hier über zwei verschiedene Arten begangen werden. Der erste Weg ist eine Zivilklage, die darauf abzielt, Schmerzensgeld gerichtlich durchsetzen zu lassen. Sollten Sie durch eine Straftat verletzt worden sein, können Sie sich auch als sog. Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen. Das sogenannte Adhäsionsverfahren fasst Straf- und Zivilsache in einem Verfahren zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz?
Schmerzensgeld ist eine spezielle Form des Schadensersatzes. Schadensersatz ist eine allgemeine Begrifflichkeit für die Entschädigung, die Sie für jegliche Schäden erhalten können. Wenn jemand beim Ausparken den Lack an Ihrem Fahrzeug beschädigt, können Sie dafür Schadensersatz fordern. Wenn ein Unternehmen bei einem Datenleck Ihre persönlichen Daten verliert, können Sie ebenfalls bis zu 5000 Euro einfordern. Das Gleiche gilt beispielsweise auch, wenn sie durch rechtswidrige SCHUFA-Einträge unangemessen benachteiligt werden.
Auch die Wertminderung ihres Fahrzeugs im Rahmen des Abgasskandals kann bis zu fünfstellige Schadensersatzansprüche begründen. Schmerzensgeld bezieht sich dagegen spezifischer auf Verletzungen ihrer physischen oder psychischen Gesundheit sowie Beeinträchtigungen Ihres allgemeinen Befindens. Beispiel: Sie haben bei einem Auffahrunfall ein Schleudertrauma erlitten. Die Schäden an Ihrem Fahrzeug begründen einen Anspruch auf Schadensersatz. Das Schleudertrauma begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander.
Wie viel Schmerzensgeld kann ich bekommen?
Das muss im individuellen Fall bewertet werden, es gibt aber zumindest Richtwerte. Hierfür gibt es bestimmte Kataloge, die von Gerichten in der Regel als Orientierung genutzt werden. Eine Bewertung des Einzelfalls wird zwar immer stattfinden, Sie sehen so aber bereits, in welche Richtung es gehen könnte. Sie können hierzu gern auch unsere Detailseite zum Thema "Schmerzensgeld Tabelle” einsehen. Dort haben wir die wichtigsten Informationen zur Berechnung Ihrer Ansprüche zusammengestellt.
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, hängt zudem von einigen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise:
- Ausmaß der Verletzung bzw. Intensität der Beeinträchtigung/Schmerzen
- Nachhaltigkeit der Verletzung, z. B. Verlust eines Körperteils oder nur leichte Prellung
- Kosten der ärztlichen Behandlung und Nachbehandlung
- Folgeschäden: Pflegebedürftigkeit, Behinderungsgrad, Arbeitsunfähigkeit usw.
Häufige Anwendungsfälle für Schmerzensgeld
Anwendungsfälle für Schmerzensgeld sind unter anderem vorsätzliche Straftaten. Den größten Teil der Fälle von Schmerzensgeld machen aber fahrlässig verursachte Schäden aus. Diese passieren in Deutschland allem voran im Straßenverkehr. Auffahrunfälle und Ähnliches sind an der Tagesordnung und führen nicht selten zu erheblichen Verletzungen. Bereits bei geringen Geschwindigkeiten im Stadtverkehr verletzen sich jährlich tausende Menschen teilweise schwer.
Ein weiteres großes Anwendungsfeld ist der Arbeitsplatz. Arbeitsunfälle passieren viel häufiger, als man erwarten würde. Verletzungen, die der eigenen Unachtsamkeit geschuldet sind, ergeben natürlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Allerdings lassen sich viele Unfälle bei gewissenhafter Vorsorge durch den Arbeitgeber verhindern. Bleibt diese aus, kann durchaus ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Autounfälle
Ob Ihnen bei einem Autounfall Schmerzensgeld zusteht, entscheidet sich anhand mehrerer Kriterien. Das Wichtigste ist die Unfallursache. Sie dürfen den Unfall nicht verschuldet und Ihr Gegenüber muss mindestens fahrlässig gehandelt haben. Passiert ein Unfall aus reinem Zufall und wäre dieser von keiner Partei zu verhindern gewesen, steht auch niemandem Schmerzensgeld zu. Halten Sie sich an die Regeln und Ihr Gegenüber fährt viel zu schnell, sieht das schon anders aus. Die fahrlässige Handlung Ihres Gegenübers muss aber zumindest teilweise ursächlich für den Unfall sein.
Das wird beispielsweise immer unterstellt, wenn Ihnen jemand hinten auffährt. Hier wäre es nahezu immer möglich, einfach mehr Abstand zu halten, was Unfälle in den meisten Fällen verhindert hätte. Wichtig ist auch, dass Ihre Verletzungen erheblich sind. Leichte Schürfwunden oder ein blauer Fleck reichen nicht aus. Diese Verletzungen können auch psychischer Natur sein. Wenn Sie nach einem Unfall monatelang in psychologische Behandlung müssen, um Ihn zu verarbeiten, kann auch das Ansprüche auf Schmerzensgeld begründen.
Arbeitsunfälle
Bei Arbeitsunfällen besteht seltener ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser ist nur dann begründet, wenn der Arbeitgeber den Unfall zu verschulden hat. Hierfür muss dieser den Arbeitsunfall zwar nicht bewusst herbeiführen. Er muss aber mindestens sowohl den Unfall als auch dessen Folgen billigend in Kauf nehmen. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn Ihr Arbeitgeber Sie anweist, trotz besseren Wissens Arbeiten durchzuführen, für die die gebotene Sicherheitsausrüstung nicht vorhanden ist.
Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall ist also möglich, allerdings nicht so einfach durchzusetzen. Der Rat eines Anwalts sollte hier immer eingeholt werden. Außerdem sollten Sie den Vorfall in einer Frist von drei Tagen Ihrer Berufsgenossenschaft melden. Das ist auch für den Bezug von Krankengeld essenziell. Bleibt das aus, können Ihnen erhebliche Nachteile entstehen. Es kann außerdem sein, dass die Berufsgenossenschaft Ihre Ansprüche erfüllt und Sie Ihrerseits wieder gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzt.
Körperverletzung und andere Straftaten
Vorsätzlich oder fahrlässig begangene Körperverletzungen begründen sehr häufig einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenn Sie jemand schlägt, tritt oder mit einer Waffe verletzt, liegt der Fall meist recht klar, weil Wunden klar sichtbar sind. Schwieriger wird es bei psychischen Beeinträchtigungen. Leiden Sie beispielsweise an einer posttraumatischen Belastungsstörung oder Angstzuständen in Folge eines Angriffs auf Ihre Gesundheit oder sogar Ihr Leben, muss das entsprechend nachgewiesen werden.
Rechtlich gesehen sind auch hier klar Ansprüche auf Schmerzensgeld anzunehmen. Die Praxis ist aber aufwendig und für die Opfer häufig mit weiteren Belastungen, wie ausufernden ärztlichen Gutachten und langwierigen Rechtsstreits verbunden. Häufig kann das Durchsetzen von Schmerzensgeld-Ansprüchen aber auch zur Verarbeitung des Erlebten beitragen. Außerdem kann eine Zivilklage dem strafrechtlichen Prozess gegen den Schädiger angeschlossen werden, was den Prozess insgesamt erleichtert.
Hundebisse und andere durch Tiere verursachte Verletzungen
Ein Hundebiss ins Bein, die Klauen einer Katze oder der Huftritt eines Pferdes können teils schwere Verletzungen nach sich ziehen. Dabei entstehen Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den Halter des Tieres, sofern Sie den Vorfall nicht selbst zu verschulden haben. Schlagen Sie den bellenden Hund Ihres Nachbarn und werden deshalb gebissen, sind Ansprüche auf Schmerzensgeld eher auszuschließen.
Anders sieht es aus, wenn der Halter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt. Wird ein Hund beispielsweise auf einem Spielplatz nicht an der Leine gehalten und beißt dann ein Kind, sind Ansprüche auf Schmerzensgeld selbstverständlich. Außerdem sollte in einem solchen Fall eine Strafanzeige gegen den Halter in Betracht gezogen werden. Das hat auch den Vorteil, dass Sie sich dem Strafverfahren in der Nebenklage anschließen können.
Fazit: Immer Schmerzensgeld geltend machen
Schmerzensgeld können Sie in vielen Fällen geltend machen. Wurden Sie in ihren Persönlichkeits- oder Freiheitsrechten beschnitten oder haben Sie körperliche oder psychische Schäden durch das Verschulden eines anderen davongetragen, sollten Sie mindestens rechtlichen Rat einholen. Besonders wichtig ist, dass Sie sich nicht nach einem Unfall einfach Geld in die Hand drücken lassen. Das kann schlimmstenfalls dazu führen, dass Ansprüche auf Schmerzensgeld erlöschen, weil sie als abgegolten angesehen werden.
Zu unterscheiden ist das Schmerzensgeld auch vom schlichten Schadensersatz, der in deutlich mehr Fällen in Frage kommt. Hierbei kann es beispielsweise ausreichen, dass Unternehmen ihre Daten bei einem Datenklau verloren haben, sie durch negative SCHUFA-Einträge unangemessen beeinträchtigt werden oder Sie einen Vermögensschaden durch den Abgasskandal erlitten haben. In jedem Fall lohnt es sich, Ansprüche prüfen zu lassen. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich von unseren Experten aufklären.
Häufige Fragen zum Schmerzensgeld
Ja, das geht. Anschaulich lässt sich das mit einem Autounfall darstellen: Jemand anders fährt Ihnen ohne Ihr eigenes Verschulden hinten auf. Der Aufprall ist so stark, dass Sie ein Schleudertrauma erleiden und außerdem das Heck Ihres Fahrzeugs schwer beschädigt wird. Die Kosten der Reparaturen, Ersatzteile usw. werden von Ihrem Anspruch auf Schadensersatz gedeckt. Für die Verletzung an Ihrer Halswirbelsäule haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Ganz grundsätzlich ergibt sich der Anspruch auf Schmerzensgeld schon aus dem Grundgesetz (Art. 1 und 2). Spezieller wird das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 823 regelt allgemein den Schadensersatz. Da es sich bei Schmerzensgeld aber um eine besondere Form des Schadensersatz handelt, gibt es hierzu auch noch eine speziellere Norm. Das ist in diesem Fall § 253 BGB, der sich explizit auf Schäden bezieht, die keine Vermögensschäden sind:
„(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Ja, allerdings nicht direkt. Wird ihre Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigt, begründet das für sich genommen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Es handelt sich aber um einen Faktor, der die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen kann, das Sie in Folge einer von einer anderen Person verursachten Schädigung erhalten. Wird ihre Lebensqualität nachhaltig eingeschränkt und ist das auch eine direkte Folge der Schädigung, fällt der Anspruch auf Schmerzensgeld deutlich höher aus.
Deshalb sollten Sie auch nicht vorschnell Erklärungen unterschreiben, in der Sie gegen eine Schmerzensgeldzahlung langfristige Ansprüche aufgeben. Häufig zeigen sich Spätfolgen von Verletzungen nämlich erst viel später. Haben Sie dann Ihre Ansprüche schon abgetreten, stellt das für Sie einen deutlichen Nachteil dar.