Schmerzensgeldtabelle: Anwendung und konkrete Beispielfälle
Diese Ansprüche stehen Opfern zu
- Personenschäden, Unfälle oder Behandlungsfehler
- schnell Überblick gewinnen
- Ansprüche unkompliziert klären
In einer Schmerzensgeldtabelle sind vergangene Urteile aufgelistet, in denen für bestimmte Verletzungen ein bestimmtes Schmerzensgeld bezahlt wurde. Wer bei einem Autounfall oder einer Straftat verletzt wurde, kann dort nach Vergleichswerten suchen. Dabei gibt es aber viel zu beachten. Wie Sie Schmerzensgeldtabellen anwenden, welche es gibt und in welchen Fällen überhaupt Ansprüche bestehen, erklärt unser ausführlicher Berater.
Schmerzensgeldtabelle: Überblick über die Inhalte des Ratgebers
Schmerzensgelder betragen in der Regel von ein paar 100 Euro bis hin zu mehreren 100.000 Euro. Zumindest sind das die Beträge, die in der Regel in Deutschland maximal gezahlt wurden. Die Höhe wird immer individuell bemessen und hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab, wie beispielsweise der Langfristigkeit der Beeinträchtigung und den Einschränkungen im Alltag. Zur Orientierung gibt es Schmerzensgeldtabellen, deren Verwendung wir im Folgenden erläutern.
Unser Detail-Ratgeber enthält folgende übergeordnete Themen:
Was ist eine Schmerzensgeldtabelle?
Eine Schmerzensgeldtabelle ist ein Sammelwerk, in dem Beispielfälle aus der Vergangenheit zusammengefasst werden. Sie beinhalten eine grobe Beschreibung der konkreten Verletzung, sowie das Schmerzensgeld, das von einem Gericht zugesprochen worden ist. Nicht enthalten sind aber die konkreten Umstände, die zur entsprechenden Bewertung geführt haben. Sie können also mit einer Schmerzensgeldtabelle nicht sofort auf den ersten Blick die Komplexität des Sachverhalts erkennen.
Die Schmerzensgeldtabelle bietet aber Orientierung. Das gilt besonders dann, wenn mehrere miteinander verglichen werden. Es gibt nämlich nicht nur eine, sondern mehrere, die von unterschiedlichen Quellen unabhängig voneinander geführt werden. Das ändert aber nichts daran, dass der konkrete Einzelfall immer noch individuell bewertet werden muss. Die Realität ist in den meisten Fällen zu komplex, um sich ausschließlich an Beispielfällen zu orientieren.
Was findet sich alles in einer Schmerzensgeldtabelle?
Neben der Kurzbeschreibung der Verletzung und der Höhe des Schmerzensgeldes, findet sich auch immer noch das entsprechende Urteil. Hier ist aber in der Regel nicht der Volltext zu finden. Es wird aber mindestens das entsprechende Aktenzeichen, das Datum und das entsprechende Gericht aufgeführt. Über diese Daten lassen sich Gerichtsentscheidungen klar identifizieren und auch auffinden.
Hierfür müssen Sie aber nicht zwangsläufig eine Universitätsbibliothek oder gar das Archiv des entsprechenden Gerichtes aufsuchen. Viele Entscheidungen sind heute digitalisiert und lassen sich auch von Privatpersonen im Netz offen einsehen. Wenn Sie also über die Schmerzensgeldtabelle einen Sachverhalt gefunden haben, der in etwa dem entspricht, was Ihnen passiert ist, können Sie sich das entsprechende Urteil auch im Detail ansehen.
Rechtliche Bindung und Rechtsgrundlage
Eine bestimmte Rechtsgrundlage besteht für das Führen einer Schmerzensgeldtabelle nicht. Prinzipiell kann das jeder tun. Es handelt sich dabei nämlich nicht um ein rechtsverbindliches Regelwerk, sondern nur um ein Hilfsmittel, mit dem sich Verbraucher, Anwälte und Gerichte orientieren können, allerdings nicht müssen.
Dennoch können Werte aus einer Schmerzensgeldtabelle als Argumentationsgrundlage genutzt werden. Auch wenn das keine Rechtsbindung für das entsprechende Gericht hat, so hat man mit vergangenen, vergleichbaren Urteilen durchaus einen Anhaltspunkt. Ob das dann überzeugt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Aktuelle Schmerzensgeldtabelle 2023
Auch wenn es nicht die eine gültige Schmerzensgeldtabelle gibt, so sind Stand 2023 bestimmte Tabellen besonders anerkannt. Dafür gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel weil sie besonders übersichtlich sind oder besonders vollständig. Das heißt nicht, dass nicht auch andere Schmerzensgeldkataloge zurate gezogen werden können, die Folgenden sind aber besonders gängig.
Zu den wichtigsten Schmerzensgeldtabellen gehören:
- Tabelle des Deutschen Anwaltsverlags (auch online)
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle (auch online)
- “Schmerzensgeld Beträge” (analog, Hrsg.: Hacks, Ring, Böhm, ADAC-Verlag)
- Celler Schmerzensgeldtabelle (auch online)
Allgemeines zum Schmerzensgeld: Voraussetzungen, rechtliche Grundlagen, Spezialfälle
Mit einer Schmerzensgeldtabelle lassen sich Rückschlüsse auf die Höhe des Anspruchs machen. Damit das aber überhaupt erst relevant wird, muss ein solcher zunächst bestehen. Im Gegensatz zum weitverbreiteten Glauben beinhaltet Schmerzensgeld keineswegs jede Form von Schmerzen. Außerdem richtet sich der Anspruch auch nicht ausschließlich auf körperliche Verletzung.
Um Verbraucher vollumfänglich zu informieren, behandeln wir hier in unserem Ratgeber zur Schmerzensgeldtabelle auch die rechtlichen Voraussetzungen für das Schmerzensgeld. Im Folgenden erläutern wir Rechtsgrundlagen, Spezialfälle und zahlreiche Beispiele. Um die rechtlichen Verhältnisse zu verstehen, ist zudem auch die Abgrenzung zum Schadensersatz wichtig.
Was ist Schmerzensgeld?
Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, dass Schmerzensgeld keineswegs eine Bezahlung für eine Verletzung darstellt. Deshalb steht auch das Konzept der Schmerzensgeldtabelle immer wieder in der Kritik, weil es als Preisliste missverstanden werden könnte. Das Geld hat stattdessen eine doppelte Funktion. Zum einen erfüllt es eine Sühnefunktion, die auf den Verursacher gerichtet ist. Es handelt sich dabei zwar um keine Strafe, kann eine solche aber ergänzen.
Zum anderen hat das Schmerzensgeld eine Genugtuungsfunktion, Es wird zwar erlittenes Leid nicht rückgängig machen und auch nicht zu einer Heilung beitragen, soll aber ein Mindestmaß an Ausgleich schaffen. Insofern soll es einen Beitrag leisten, dass Opfer mit ihrer Verletzung besser abschließen können und Ihnen Gerechtigkeit zuteilwird. Das gilt nicht in jedem Fall gleichermaßen, dennoch trägt es zumindest dazu bei.
Was ist kein Schmerzensgeld? Abgrenzung zum Schadensersatz
Da das Schmerzensgeld keine Bezahlung ist, muss es auch konkret vom Schadensersatz abgegrenzt werden. Hierbei handelt es sich um einen Ausgleich für Vermögensschäden. Das kann die Wertminderung Ihres Eigentums sein, entgangene Gewinne oder sonstige Schäden, die dazu beitragen, dass Sie materielle oder finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Das lässt sich auch immer konkret berechnen, da materielle Dinge einen bestimmten Preis haben.
Ein Beispiel zum anschaulichen Verständnis: Ein anderer Verkehrsteilnehmer missachtet die Vorfahrt, wodurch es zu einem Zusammenstoß kommt. Sie erleiden ein Schleudertrauma und brechen sich den Arm. Für das Leid, das Sie durch den Unfall ertragen müssen, bekommen Sie Schmerzensgeld. Der Ausgleich der Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie die Kosten für die ärztliche Behandlung sind Schadensersatz.
Voraussetzungen für Ansprüche
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen, dessen Höhe dann mit einer Schmerzensgeldtabelle einschätzbar ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Diese regelt § 253 BGB, Abs. 2: „Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Daneben gibt es noch weitere Voraussetzungen, die für einen Anspruch erfüllt sein müssen. Das sind:
- Erheblichkeit der Beeinträchtigung
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Verschulden des Anderen
- Rechtswidrigkeit der Tat
Erheblichkeit der Beeinträchtigung
Was Sie selbst erheblich finden, ist subjektiv. Rechtlich gesehen kann das aber durchaus eingegrenzt werden. Während Laien schon durch den Begriff Schmerzensgeld davon ausgehen, dass es sich um eine Kompensation für jegliche Schmerzen handle, ist das nicht der Fall. Kleine Verletzungen, die schnell verheilen und keine Spätfolgen nach sich ziehen, begründen explizit keinen Anspruch. Damit soll auch verhindert werden, dass die Gerichte mit Bagatell-Fällen überflutet werden, die Privatpersonen auch ohne weiteres untereinander klären können.
Für folgende Dinge gibt es selten Einträge in der Schmerzensgeldtabelle, weil sie meist keinen Anspruch begründen. Das gilt aber immer vorbehaltlich, dass die eigentliche Verletzung nicht zu Spätfolgen oder medizinisch gebotenen Behandlungen führt, die ihrerseits Ansprüche begründen:
- Leichte Prellungen und blaue Flecken
- Ohne Behandlung ausheilende Schnitte, Schürfungen und Kratzer
- Stauchungen und Zerrungen ohne Spätfolgen
Vorsatz und Fahrlässigkeit
Dabei handelt es sich um ein wichtiges Bewertungskriterium, das aus der Schmerzensgeldtabelle aber nicht immer ersichtlich ist. Sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig verursachte Verletzungen können einen Anspruch begründen und die Unterscheidung kann wichtig sein. So gibt es bei einem Arbeitsunfall nur dann Schmerzensgeld, wenn Arbeitgeber diesen vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei Fahrlässigkeit springt die gesetzliche Unfallversicherung ein, die aber kein Schmerzensgeld zahlt, sondern nur Behandlungskosten und Verdienstausfall.
Außerdem kann sich die Unterscheidung auch auf die Höhe auswirken. Wenn Sie beispielsweise in verschiedenen Schmerzensgeldtabellen für eine vergleichbare Verletzung sehr unterschiedliche Ansprüche finden, kann das an Vorsatz oder Fahrlässigkeit liegen. Da das Schmerzensgeld wie oben beschrieben auch eine Sühnefunktion hat, spielt der Unrechtsgehalt der eigentlichen Tat bei der Bewertung eine Rolle. Dieser ist bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen selbstverständlich höher als bei solchen, die durch Missachtung der gebotenen Sorgfaltspflicht zustandekommen.
Verschulden und Rechtswidrigkeit
Um eine Schmerzensgeldtabelle überhaupt zurate zu ziehen, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob der Verursacher die Verletzung zu verschulden hat. Zum Verständnis: Personen können nach deutschem Recht auch schuldunfähig sein. Das gilt beispielsweise für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter und auch geistig verwirrte Personen. Die Grenze, ab der Schmerzensgeldforderungen gegen Kinder möglich sind, liegt bei 10 Jahren. Diese müssen von den Eltern auch nicht übernommen werden, werden es aber in der Praxis meistens.
Dazu kommt das Thema Rechtswidrigkeit. Es kann sein, dass Verletzungen, die Ihnen zugefügt wurden, gerechtfertigt sind. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Ihr Gegenüber in Notwehr gehandelt hat. Haben Sie also selbst jemanden angegriffen und wurden durch dessen Verteidigung verletzt, entsteht dadurch kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein anderes Beispiel wäre auch eine Rettungshandlung. Bricht Ihnen ein Passant versehentlich eine Rippe bei dem Versuch, Sie per Herzdruckmassage wiederzubeleben, begründet das in der Regel ebenfalls keinen Anspruch.
Konkrete Beispiele für Schmerzensgeld-Tabellen
Unten finden sich zu den jeweiligen Teilbereichen anfangs immer einige Detailinformationen zum Themenkomplex. Danach folgen in der Schwere aufsteigende Beispielfälle, inklusive des zugesprochenen Betrags, der sich in einer Schmerzensgeldtabelle befindet. Hinten angefügt sind immer noch das zuständige Gericht sowie das Jahr, aus dem die Entscheidung stammt. Besonders bei älteren Urteilen können die Beträge durch die Inflation heute nicht mehr aktuell sein.
Überhaupt handelt es sich hierbei nur um Näherungswerte. Fälle sind in der Realität immer komplex und es müssen viele Details berücksichtigt werden, die die Höhe des Anspruchs beeinflussen. Sie erhalten durch die Schmerzensgeldtabellen unten aber ein Gefühl für mögliche Beträge.
Hinweis: AG = Amtsgericht, LG = Landgericht, OLG = Oberlandesgericht, BGH = Bundesgerichtshof
Schmerzensgeldtabelle Verkehrsunfälle
Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Ursachen für Schmerzensgeldansprüche. Hierfür finden sich in jeder Schmerzensgeldtabelle Beispiele für typische Verletzungen. An den Beispielen zeigt sich die Rolle der Langzeitfolgen für die Höhe des Anspruchs.
- Schleudertrauma mit anschließender ISG-Blockade und Lendenwirbelverletzung – 2.000 Euro – AG München (2013)
- Mehrere Zähne ausgeschlagen – 2.000 Euro – OLG Köln (2002): Besonderheit: Anspruch gegen Hersteller eines Fahrradbauteils, das den Unfall verursachte.
- Bleibender mittelschwerer Tinnitus – 12.000 Euro – OLG Naumburg (2013)
- Amputation eines Fußes – 75.000 Euro – LG Bielefeld (2005)
- Dauerhaftes Wachkoma nach schwerem Schleudertrauma – 500.000 Euro – OLG Oldenburg (2014)
Schmerzensgeldtabelle Körperverletzungen
Körperverletzung ist ein Straftatbestand. Dieser wird unabhängig von Ihren Ansprüchen verfolgt. Eine Bestrafung durch den Rechtsstaat und Ihre persönlichen Ansprüche können aber gemeinsam verhandelt werden. Durch das sog. Adhäsionsverfahren treten Sie während des Strafprozesses als Nebenkläger auf.
- Lockerung von Zähnen nach Faustschlag – 600 Euro – AG Düsseldorf
- Schädigung des Hörvermögens inkl. Tinnitus durch Schlag auf den Kopf – 5.000 Euro – LG Ulm (2002)
- Verschiedene Verletzungen der inneren Organe durch Stiche und Schläge – 20.000 Euro – LG Würzburg (2015)
- Schnitte und mehrfache Beinbrüche, posttraumatische Belastungsstörung – 75.000 – LG Düsseldorf
- Querschnittslähmung halsabwärts nach zweifachem Halswirbelbruch – ca. 256.000 Euro – LG Potsdam (2000)
Schmerzensgeldtabelle Sexualdelikte
Bei Sexualdelikten steht in sehr vielen Fällen weniger die Verletzung an sich im Vordergrund. Für das Schmerzengeld sind häufig besonders die psychischen Spätfolgen durch das Trauma maßgeblich. In den Beispielen zeigt sich auch der gravierende Wandel in der Bewertung sexualisierter Gewalt über die Zeit.
- Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Missbrauch – ca. 5100 Euro (umgerechneter DM-Betrag) – LG Duisburg (1988): für heutige Bewertung unbrauchbar
- Vergewaltigung eines Jungen durch den Partner der Mutter – 50.000 Euro – LG Stuttgart (2003)
- Mehrfache schwere Vergewaltigung einer schwangeren Minderjährigen – 100.000 Euro – LG Wuppertal (2013)
Schmerzensgeldtabelle für Verletzungen der Persönlichkeitsrechte
Die Sachverhalte sind hier häufig sehr abstrakt, weil es nicht um körperliche Schmerzen geht. Beispiele sind etwa Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, was die Lebensqualität nachhaltig schädigt. Auch Rufschädigung und üble Nachrede können teils erhebliche Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen.
- Üble Nachrede im Netz mit Unterstellung der Pädophilie – 1.500 Euro – LG Memmingen (2015)
- Mobbing durch Vorgesetzte zum Erzwingen einer Kündigung – 30.000 Euro – AG Cottbus (2009)
- Falschdarstellungen durch den Springer-Verlag gegenüber Moderator Jörg Kachelmann 395.000 Euro – BGH (2018)
Medizinrecht: Schäden durch Pfusch und Behandlungsfehler
Falsche Diagnosen und Behandlungsfehler führen immer wieder zu schwersten Schädigungen der Patienten. Fehler liegen manchmal nicht nur bei Ärzten, sondern auch bei Pflegepersonal oder medizinischem Material. Die Zahlungen sind teilweise sehr hoch, weil die Folgen für Patienten besonders langfristig bzw. unumkehrbar sind.
- Verbrennung nach unsachgemäßer Wärmebehandlung – 2.500 Euro – LG Bonn (2015)
- Querschnittslähmung nach Operationsfehler – 220.000 Euro – OLG Hamm (2004)
- Verspätete Behandlung eines Wasserkopfs mit anschließender schwerer Behinderung – 250.000 Euro – LG Aurich (2005)
- Fast vollständige, dauerhafte Lähmung und schwerste Schmerzen mit anschließendem Freitod – 500.000 Euro (an Hinterbliebene) – OLG Celle (2018)
- Schwerstbehinderung eines Neugeborenen nach verspätetem Kaiserschnitt – 600.000 Euro – OLG Jena (2019)
Schmerzensgeldtabellen für weitere Spezialfälle
Eine Schmerzensgeldtabelle speziell für Arbeitsunfälle gibt es nicht, da diese nur selten einen Anspruch begründen. Mehr dazu finden Sie in unserem Detailbeitrag zum Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall. Für Verletzungen, die beispielsweise durch einen Hundebiss entstanden sind, haftet der Halter des Tieres unter Umständen auch mit Schmerzensgeld. Das gilt auch für andere Tiere gleichermaßen.
Ein Spezialfall sind auch Datenschutzverstöße. Hier gibt es zwar keine Schmerzensgeldtabelle, allerdings kann hier häufig Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) durchgesetzt werden. Von Datenlecks waren in den letzten Jahren viele Millionen Verbraucher betroffen. Hier können Ansprüche von bis zu 5.000 Euro bestehen. Hierüber informieren wir gerne im Detail im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Fazit: Schmerzensgeldtabelle bietet nur lose Richtwerte
Eine Schmerzensgeldtabelle bietet Orientierung für Opfer, Täter, Gerichte und Anwälte. Dabei handelt es sich um Sammlungen von beispielhaften Fällen, die aber keinerlei Rechtsbindung entfalten. Das bedeutet: Sie können mit einer Schmerzensgeldtabelle zwar Rückschlüsse auf Ihren eigenen Fall und die mögliche Höhe eines Schmerzensgelds ziehen. Sie können sich aber nicht darauf berufen, dass Ihnen ein Betrag X zustünde. Schmerzensgeld ist darüber hinaus vom einfachen Schadensersatz abzugrenzen, der Vermögensschäden ausgleicht. Solche können etwa die Wertminderung ihres Fahrzeugs durch den Abgasskandal sein.
Es kann sich aber auch um immaterielle Schäden handeln, wie beispielsweise Datenschutzverstöße. Solche wären beispielsweise das Verlorengehen Ihrer Daten bei einem Datenklau oder auch die millionenfache Weitergabe von Kundendaten an die SCHUFA durch Mobilfunkanbieter. Für die Bewertung Ihrer Schmerzensgeldansprüche wenden Sie sich bitte an einen Spezialisten für Strafrecht bei Ihnen vor Ort. Bei vielen Verbraucherklagen wegen Schadensersatz können auch wir Sie unterstützen. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung.
Häufige Fragen unserer Mandanten zur Schmerzensgeldtabelle
Nein, das kann so pauschal nicht bewertet werden. Es ist aber durchaus möglich, dass eine bestimmte Schmerzensgeldtabelle in Ihrem konkreten Fall aussagekräftiger ist. Das ist dann der Fall, wenn der aufgeführte Beispielfall mit Ihrem individuellen Sachverhalt besser vergleichbar ist. Außerdem kann ein aufgeführtes Urteil auch aktueller sein. Es kommt hier also auf den konkreten Einzelfall an. Deshalb kann es sich lohnen, nicht nur eine einzelne Schmerzensgeldtabelle zu prüfen.
Ja. Es gibt verschiedene Schmerzensgeldtabellen, die nebeneinander geführt werden und sich auch ergänzen können. Manche davon werden als Schmerzensgeldkatalog bezeichnet, andere als Schmerzensgeldtabelle. Gemeint ist in beiden Fällen das gleiche.
Ja, solche Fälle kommen häufig vor. Werden sie ohne eigenes Verschulden von einem Hund gebissen und dadurch erheblich verletzt, entsteht in den meisten Fällen ein Schmerzensgeldanspruch gegen den Halter des Hundes. Dieser ist für das Tier verantwortlich und haftet für Schäden, die durch ihn verursacht werden. Das gilt natürlich nicht nur für Hunde, sondern für alle Tiere. Auch Katzen können schwere Wunden verursachen und auch der Tritt eines Pferdes führt häufig zu erheblichen Verletzungen.
Das Thema Mitschuld bzw. Teilschuld ist besonders bei Verkehrsunfällen relevant. Hier kommt es häufiger vor, dass an einem Crash mehrere Personen schuld sind. Bei der Frage nach Schmerzensgeld kommt es dann darauf an, ob jemand die Hauptschuld trägt. Sind Sie nicht ganz unschuldig an dem Unfall, liegt der Hauptteil allerdings bei Ihrem Gegenüber, dann kann dennoch ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Beachten Sie aber, dass Beispielfälle aus der Schmerzensgeldtabelle dann wahrscheinlich nicht eins zu eins übertragbar sind. Tragen Sie eine Mitschuld, wird das Gericht das in die Bewertung mit einbeziehen und gegebenenfalls den Betrag individuell reduzieren.
Nein. Das zeigt sich auch in den Schmerzensgeldtabellen. Hier finden sich keine kleineren Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, wie beispielsweise durch einen medizinisch unbedenklichen blauen Fleck oder kleinere Kratzer. Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen, muss die erlittene Beeinträchtigung erheblich sein.
Was genau das bedeutet, ist zwar Auslegungssache, kleinere Lappalien finden sich aber in keiner Schmerzensgeldtabelle. Wenn Sie also jemand ohrfeigt und sie dabei nicht weiter verletzt werden, tut das zwar weh, begründet aber keinen Anspruch. Es kann dann zwar sein, dass sich die Person wegen einer Körperverletzung strafbar gemacht hat, die Schmerzensgeldtabelle brauchen Sie dafür allerdings nicht zurate zu ziehen.
Nein, das sind sie niemals. Werte aus der Schmerzensgeldtabelle beruhen auf vergangenen Urteilen. Es gibt in Deutschland allerdings keine sogenannten Präzedenzfälle, die rechtliche Bindung entfalten würden, wie das beispielsweise aus US-amerikanischen Filmen bekannt ist. Zwar bietet eine Schmerzensgeldtabelle Orientierung. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass auch Ihr Sachverhalt genauso beurteilt wird wie ein Beispiel-Urteil aus der Schmerzensgeldtabelle.
Ja, das haben Sie. Zwar gibt es auch Schmerzensgeldtabellen, die schwieriger zugänglich sind, allerdings sind manche auch frei im Netz verfügbar. Dazu gehört beispielsweise die Celler Schmerzensgeldtabelle, die durch das Oberlandesgericht Celle gepflegt wird. Achten Sie aber auch hier darauf, dass Sie keinen Anspruch haben, dass eine bestimmte Schmerzensgeldtabelle in Ihrem Fall zum Einsatz kommt.
Eine individuelle Bewertung des Einzelfalls ist immer zwingend notwendig und wird in zivilen und auch in Strafprozessen vom zuständigen Gericht vorgenommen.
Eine Schmerzensgeldtabelle beruht in der Regel auf vergangenen Gerichtsentscheidungen. Sie gibt also keine rechtliche Bindung, wie viel jemandem zusteht, sondern ist als Sammlung vergangener Beispielurteile zu sehen. Deshalb sind einige Dinge zu beachten. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Sachverhalt tatsächlich mit dem in der Schmerzensgeldtabelle dargestellten Fall übereinstimmt, sollten Sie die konkrete Gerichtsentscheidung ansehen. Diese ist meist aufgeführt und kann häufig schon durch eine einfache Google-Suche gefunden werden.
Viele Urteile sind heute digitalisiert und lassen sich online im Internet nachlesen. Dazu kommt außerdem, dass die in der Schmerzensgeldtabelle aufgeführten Zahlungen heute nicht mehr stimmen müssen. Bezieht sich das Beispiel-Urteil etwa auf einen Fall aus den Neunzigerjahren, können dort aufgeführte Beträge nicht einfach übernommen werden.
Zum einen war damals noch die Deutsche Mark das Zahlungsmittel, weshalb eine Umrechnung in Euro stattfinden muss. Zum anderen muss der Betrag auch inflationsbereinigt werden. Schließlich haben 100.000 Euro heute deutlich weniger Kaufkraft als vor 20 Jahren. Die Werte, die sie in einer Schmerzensgeldtabelle finden, sind aus diesen Gründen mit Vorsicht zu genießen und können nur einen Orientierungswert bieten.
Grundsätzlich schon, da eine Schmerzensgeldtabelle sich im Wesentlichen nach der Art der Verletzung strukturiert und weniger danach, in welchem Kontext die Verletzung erfolgt ist. Das Problem dabei ist aber, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall nur selten besteht. Das liegt am sogenannten Haftungsprivileg.
Arbeitgeber haften dadurch nur für Verletzungen, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen (also beispielsweise Kollegen) vorsätzlich verursacht haben. Für fahrlässig zustande gekommene Beeinträchtigungen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Diese entschädigt aber nur für entgangenen Lohn wegen Arbeitsunfähigkeit oder beispielsweise auch Behandlungskosten.
Ein Schmerzensgeld wird die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. In Ausnahmefällen kann die Schmerzensgeldtabelle aber eine Rolle spielen, wenn Sie tatsächlich vorsätzlich verletzt wurden. Hierfür reicht der sogenannte Eventualvorsatz. Damit ist gemeint, dass Ihr Arbeitgeber beispielsweise Sicherheitsvorkehrungen ignoriert hat, obwohl er genau wusste, dass dadurch eine realistische Möglichkeit besteht, dass sie sich verletzen.
Wenn er dies bewusst in Kauf genommen hat, kann eine vorsätzliche Handlung vorliegen, für die auch die Entschädigung nach einer gängigen Schmerzensgeldtabelle infrage kommt.
Das kommt darauf an. Wenn ein Angehöriger aufgrund einer Verletzung den Tod erleidet, gehen Schmerzensgeldansprüche nicht zwangsläufig auf die Hinterbliebenen über und die Schmerzensgeldtabelle kommt gar nicht zum Einsatz. Es ist aber etwas anderes, wenn der Betroffene einen Anspruch hatte, dieser aber nur vor dessen Tod noch nicht durchgesetzt werden konnte.
Wenn Sie als Erben diesen noch postum durchsetzen, kann das Schmerzensgeld entsprechend Teil der Erbmasse werden. Sie haben also nicht selbst Anspruch auf Schmerzensgeld, Ihr verstorbener Angehöriger hatte diesen aber unter Umständen, weshalb Sie das ihm zustehende Geld unter Umständen erben könnten. Solche Fälle sind aber hochkomplex und müssen dringend von einem Spezialisten für Erbrecht bewertet werden.
Ein tragisches Beispiel ist etwa der Fall eines Familienvaters, der durch schwere Fehler eines Arztes bei der Behandlung eines Bandscheibenvorfalls vor seinem Freitod unvorstellbares Leid erdulden musste. Das Oberlandesgericht Celle (Az. 1 U 71/17) sprach 2019 ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro zu und bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts Lüneburg. Das Geld ging als Erbschaft an die Hinterbliebenen.