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Park & Control: Gegen private Parkraumüberwachung wehren

So funktioniert der Widerspruch gegen überteuerte Gebühren

  • Unterschiede beim Widerspruch kennen
  • negative Auswirkungen vermeiden
  • alle Ansprüche & Fristen im Überblick

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Zu Beginn die gute Nachricht vorweg: Ja, Sie können Widerspruch gegen die Gebühren von Park & Control erheben. Allerdings gilt es hierfür einige Punkte zu beachten. Die Geschäftsbedingungen des Unternehmens sind der ausschlaggebende Faktor. Sind diese beispielsweise nicht klar erkennbar angebracht oder durch ein Hindernis verdeckt, können Sie das zu Ihren Gunsten nutzen. In der Folge können Sie gegen den Park & Control Strafzettel vorgehen. Wir erklären außerdem, wie Sie auch in vielen anderen Fällen mit einem Widerspruch Geld sparen können. 

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Park & Control – eines von vielen Unternehmen zur privaten Parkraumüberwachung

Gerade die großräumigen Parkplätze vor Supermärkten und Einkaufszentren verleiten Autofahrer dazu, dauerhaft zu parken, ohne dort einkaufen zu gehen. Besonders in Großstädten kann das der letzte Ausweg sein. Dadurch werden allerdings die Stellplätze für Kunden blockiert. Dieser Missstand sorgt wiederum dafür, dass sich viele Parkplatzbesitzer dazu entschließen, private Parkraum-Überwachungsfirmen wie Park & Control unter Vertrag zu nehmen.

Diese Unternehmen überwachen die vorgegebene Höchstparkdauer und erheben bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen eine Vertragsstrafe. Die Höhe des geforderten Betrags und auch die Vorgehensweisen von Firmen wie Park & Control sorgen regelmäßig für Unmut und Diskussionsbedarf. Viele Betroffene fühlen sich über den Tisch gezogen und bezweifeln, dass der Vorgang rechtens ist: Dürfen private Firmen wirklich Bußgelder erheben? Nein, Vertragsstrafen sind aber legal.

Wie kommt ein Vertragsabschluss mit Park & Control zustande?

Mittlerweile werden die meisten privaten Parkplätze für Unternehmen mit einer hohen Kundenzahl überwacht. Die Überwachung erfolgt entweder durch die Kontrollen von Parkscheiben durch Angestellte oder mittels digitaler Methoden. Wenn Sie als KFZ-Führer auf einen solchen Parkplatz fahren und dort Ihr Auto abstellen, gehen Sie automatisch einen verbindlichen Vertrag mit den Überwachungsfirmen wie Park & Control ein. Der Eigentümer der Fläche beauftragt diese nämlich mit der Durchsetzung seiner Rechte.

Dies wird insbesondere durch die dort angebrachten Hinweisschilder mit den allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen begründet. Juristisch als „konkludentes Handeln“ beschrieben, gehen Sie durch die Nutzung eines solchen Parkplatzes einen „stillschweigenden Vertrag“ mit der Überwachungsfirma ein. Vergleichbar ist dies mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der damit verbundenen Verpflichtung einen Fahrschein zu erwerben.

Musterformular gegen die Vertragsstrafe von Park & Control

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  • Inhalte in eigene Vorlage kopieren
  • Angaben und Begründungen ergänzen
  • Dokumente beifügen
  • Widerspruch einlegen

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Mögliche Gründe für eine Vertragsstrafe und die damit verbundenen Forderungen

In den meisten Fällen geht es den Auftraggebern der privaten Parkraumüberwachung primär um die Berücksichtigung der maximalen Parkdauer. Die vorgegebene Zeit ist einem regulärem Einkauf angepasst und soll dafür sorgen, dass immer genügend Platz zum Parken für alle Kunden vorhanden sind. Hierfür wird meist die Nutzung einer korrekt eingestellten und klar sichtbar platzierten Parkscheibe gefordert. Teilweise wird alternativ elektronisch das Kennzeichen beim Befahren und Verlassen der Fläche erfasst.

Sollten Sie der Aufforderung zur Nutzung einer Parkscheibe nicht nachkommen oder die maximale Parkzeit überschreiten, verstoßen Sie gegen die Nutzungsbedingen und begehen einen Vertragsbruch. Sie können hierfür von Park & Control durch eine Halterermittlung ausfindig gemacht und belangt werden. Die Zahlungsaufforderung für eine Überschreitung der Höchstparkdauer wird Ihnen im Anschluss postalisch zugestellt und beläuft sich im Regelfall auf ca. 30 Euro.

Mit dem Newsletter von DB-Anwälte sind Sie stets bestens über Ihre Rechte informiert. Unsere Experten informieren Sie zweimal im Monat über Ihre Verbraucherrechte und wie Sie finanziell profitieren können. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zu rechtlichen Themen, mit denen Sie sich effektiv gegen Ungerechtigkeiten wehren können.

— Ulf Böse, Inhaber

Widerspruch erheben – wann ist das ein sinnvolles Unterfangen?

Wenn Sie Formfehler in den AGBs feststellen oder Unrechtmäßigkeiten in Bezug auf die gestellten Forderungen vermuten, können Sie gegen eine Zahlungsaufforderung von Park & Control Einspruch erheben. Es ist hierbei ratsam Ihre Begründung für einen Einspruch gegen Park & Control ausreichend belegen zu können. Hierfür eignen sich Fotos, Zeugenaussagen und Belege mit Datum wie zum Beispiel ein Kassenbon. Die möglichen Gründe für die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Park & Control Strafzettel sind beispielsweise:

  • Es befindet sich kein Schild mit den Nutzungsbedingungen auf der von Ihnen genutzten Parkfläche
  • Das Schild war nicht eindeutig erkennbar angebracht oder war nicht klar lesbar
  • Die Vertragsstrafe ist in Bezug auf eine Überschreitung der Parkdauer unangemessen hoch angesetzt
  • Sie haben das betroffene Fahrzeug dort nicht abgestellt

Frist- und formgerecht Widerspruch gegen Park & Control Vertragsstrafe einlegen

Sollten Sie sich für einen Widerspruch gegen Park & Control entscheiden, empfiehlt es sich auf die korrekte Form zu achten. Nutzen Sie hierfür am besten unser Musterschreiben zum kostenlosen Download. Benötigt werden Namen und Adressen beider Parteien, Ort und Datum sowie das betreffende Aktenzeichen, Vorgangsnummer oder eine andere Form der Zuordnung inkl. Autokennzeichen. Des Weiteren muss verständlich sein, dass Sie widersprechen und das Schreiben muss persönlich unterschrieben werden. Übersenden Sie das Dokument postalisch innerhalb der in den AGBs angegebenen Widerspruchsfrist.

Eine E-Mail kann zwar in der Praxis funktionieren, ist aber nicht rechtssicher. Sie ist im Falle eines Verfahrens gegenstandslos. Das gilt grundsätzlich für den Widerspruch, den Sie auch in einigen anderen Fällen nutzen können. Sie können damit gegen viele Entscheidungen von Behörden und Unternehmen vorgehen. So können Sie beispielsweise der Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. PKV-Beitragserhöhung widersprechen. Die mögliche Kostenersparnis ist hier natürlich um ein Vielfaches höher als bei einem 30 Euro Parkticket. Informieren Sie sich und nutzen Sie unseren Service der kostenlose Erstberatung.

Was passiert, wenn ich die Zahlungsaufforderung ignoriere?

In keinem Fall empfiehlt es sich eine Zahlungsaufforderung von Park & Control einfach zu ignorieren. Auch Schreiben von beauftragten Inkasso-Firmen sollten in keinerlei Hinsicht außer Acht gelassen werden. Ein solches Fehlverhalten zieht nämlich nicht nur hohe Mahngebühren und zusätzliche Kosten nach sich, sondern kann noch weitere negative Folgen haben. Unbeachtete Mahnungen können etwa schnell zu negativen SCHUFA-Einträgen führen und ein schlechter SCHUFA-Score kann Sie im Alltag massiv beeinträchtigen.

Allerdings können Sie sich auch zur Wehr setzen, wenn bereits ein Eintrag besteht. Häufig wissen Verbraucher nicht einmal, dass sie in Misskredit gebracht wurden. Fordern Sie Ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft ein. Negative SCHUFA-Einträge können wir in vielen Fällen löschen. Das gilt auch für Berechtigte. Für zu Unrecht entstandene Einträge können wir in vielen Fällen sogar Schadensersatz für Sie geltend machen. Nutzen Sie unserer kostenlose Erstberatung.

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Park & Control – Legale Abzocke oder notwendiges Übel?

Die Vorgehensweise von Park & Control ist laut einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes vom 18.Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig und somit als legal anzusehen. Somit ist die Firma auch berechtigt, Forderungen an Sie zu stellen, sobald Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Sollte eine Kulanzanfrage bei Park & Control oder dem Parkplatzbesitzer keine Wirkung zeigen, besteht die Möglichkeit gegen einen Park & Control Strafzettel Widerspruch einzulegen.

Hierfür gilt es sowohl fristgerecht als auch formgerecht zu handeln. Verwenden Sie am besten unser kostenloses Musterschreiben und achten Sie auf die Widerspruchsfrist, die Sie auf dem Ticket finden. Für gute Erfolgsaussichten sollten Sie Belege, wie zum Beispiel den Kassenbon oder Fotos von unzureichenden Hinweisschildern, einsenden. Der Widerspruch ist dabei für Verbraucher gut eigenständig umsetzbar. Wollen Sie deutlich höheren Forderungen widersprechen, lohnt sich der Rat vom Anwalt.

Park & Control: Die häufigsten Fragen von Betroffenen

Lesen Sie sich stets die AGBs und Nutzungsbedingungen auf den dort aufgestellten Schildern durch und verhalten Sie sich den Anweisungen entsprechend. Achten Sie zum Beispiel immer darauf, dass Ihre Parkscheibe korrekt eingestellt ist und gut sichtbar in Ihrem Wagen platziert wurde.

Egal ob der betroffene Parkplatz digital oder durch einen Mitarbeiter kontrolliert wird, Park & Control dokumentiert den Verstoß gegen die Höchstparkdauer über Bildmaterial, um so einen ausreichenden Nachweis über den Tatbestand zu haben. Überprüfen Sie dennoch die Belege auf ihre Richtigkeit, bevor Sie die Strafe bezahlen.

Achten Sie auch immer darauf, Ihre Kassenbelege und auch das Parkticket bzw. die schriftliche Zahlungsaufforderung aufzubewahren. Die Dokumente sind wichtig, sollte es zu einem Streitfall kommen.

Nein. Bußgelder werden nur von staatlicher Seite, z. B. durch Vollstreckungsorgane, wie die Polizei oder das Ordnungsamt ausgestellt. Das private Unternehmen Park & Control kann Ihnen nur eine Vertragsstrafe zur Last legen. Das ist trotz des Wortes „Strafe“ ein zivilrechtlicher Vorgang. Eine Zahlungspflicht kann aber dennoch bestehen. Das Geschäftsmodell ist legal. Bezahlen Sie also oder legen Sie Widerspruch ein. Ignorieren sollten Sie die Sache dagegen nicht, um noch höhere Folgekosten zu vermeiden.

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