Direktversicherung Kündigung: Alles, was Sie wissen müssen
Kostenloser Erstcheck Ihres Vertrages
- bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
- Alternativen für Ausstieg prüfen
- kostenfreie Erstberatung durch Experten
Viele Arbeitnehmer denken über die Kündigung der Direktversicherung nach. Das Thema ist heute aktueller denn je, da die meisten nicht mehr ihr ganzes Leben bei einem Arbeitgeber bleiben. Aber was tun mit der Direktversicherung bei Kündigung oder Arbeitslosigkeit? Kann man eine Direktversicherung kündigen und sie sich auszahlen lassen? Und welche Alternativen gibt es zur Kündigung? Hier gibt es die Antworten.
Direktversicherung vorzeitig kündigen: Das sollten Sie wissen
In vielen Unternehmen gibt es die betriebliche Altersvorsorge, die in Form einer Direktversicherung für die Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Die Versicherungsbeiträge sind dabei ein Teil des Gehalts, der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer ist im Alter bezugsberechtigt.
Auszahlung Direktversicherung: Kann man die Direktversicherung kündigen?
Wer sich die Direktversicherung auszahlen lassen will, wird enttäuscht: Eine Kündigung der Direktversicherung ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Direktversicherungen müssen eine Unkündbarkeitsklausel enthalten, um die Steuervorteile zu begründen. Sie können daher nicht vor dem 60. Lebensjahr gekündigt werden.
Vorzeitige Kündigung einer Direktversicherung fast unmöglich
Da die Direktversicherung für die Absicherung im Alter vorgesehen ist und Steuervorteile genießt, ist eine vorzeitige Auszahlung kaum möglich. Und selbst wenn Sie eine Ausnahme nutzen können, hilft Ihnen dies nicht weiter, wenn Sie das Geld schnell erhalten wollen.
Kündigung Direktversicherung nach Ausscheiden: Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt einige wenige Ausnahmen zur Kündigung einer Direktversicherung. Beispielsweise, wenn die eingezahlten Beiträge sehr gering ausfallen (sogenannte Kleinstanwartschaft). Jedoch würden Sie auch in diesem Fall die Summe nicht sofort ausgezahlt bekommen, sondern müssten bis zum Renteneintritt warten.
Direktversicherung kündigen und auszahlen lassen aufgrund wirtschaftlicher Notlage
Zudem kann bei einer wirtschaftlichen Notlage eine Kündigung der Direktversicherung möglich sein. Dann muss jedoch eine wirksame Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden.
Direktversicherung kündigen durch Arbeitgeber
Auch wenn der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer des Vertrages ist, kann er die Direktversicherung ebenfalls nicht einfach kündigen. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, ist er aber nicht verpflichtet, die Beiträge weiterzuzahlen. In diesem Fall geht die Direktversicherung auf den Arbeitnehmer über.
Direktversicherung kündigen und Rückkaufswert erhalten
Eine Kündigung der Direktversicherung ist also nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Die Auszahlung des Rückkaufswerts ist deshalb nicht vorgesehen. Dass dieser in der Regel vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden kann, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden (Az: 7 U 191/97).
Auszahlung der Direktversicherung nach Kündigung
Selbst wenn eine Kündigung unter gewissen Umständen funktionieren würde, würde dies nicht automatisch zur Auszahlung des Rückkaufswerts führen. Meistens würden Sie die Direktversicherung erst mit Renteneintritt ausbezahlt bekommen. Wer also schnell Geld braucht, ist mit der Kündigung nicht gut beraten.
Direktversicherung kündigen: nicht sinnvoll und verlustreich
Die Direktversicherung zu kündigen, ist auch deshalb wenig sinnvoll, weil Sie bei einer Kündigung Verwaltungskosten bezahlen müssten. Außerdem müssten Sie Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, die Sie sich durch die Steuerbefreiung der Direktversicherung gespart haben.
Alternativen zur Kündigung einer Direktversicherung
Alternativ können Sie die Direktversicherung beitragsfrei stellen. In diesem Fall zahlen Sie keine Beiträge mehr und erhalten den bisher angesparten Betrag im Rentenalter ausbezahlt. Bei einem Arbeitsplatzwechsel könnten Sie zudem mit dem neuen Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser den Vertrag übernimmt.
Unter Umständen können Sie bei Arbeitslosigkeit die Direktversicherung privat weiterzahlen. Allerdings ist das wenig sinnvoll, weil dann die Steuerfreiheit der Beiträge wegfällt. All dies sind jedoch keine Alternativen, wenn Sie sich die Direktversicherung sofort auszahlen lassen wollen.
Direktversicherung: Vorzeitige Auszahlung durch Widerruf
Wenn Sie sich die Direktversicherung vorzeitig auszahlen lassen wollen, ist die einzige und sinnvollste Alternative der Widerruf. Denn bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen gleich zurückerstattet und müssen nicht warten, bis Sie in Rente gehen.
Kündigung betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung widerrufen
Wer seine Direktversicherung beenden will, sollte daher immer den Widerruf prüfen lassen. Widerrufen können Sie, wenn Sie beim Abschluss nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Dann können Sie heute noch widerrufen, auch wenn der Vertrag schon jahrelang besteht.
Bei über 85 Prozent der von uns überprüften Fälle haben wir fehlerhafte Klauseln in den Widerrufsbelehrungen gefunden. Bei einem Widerruf wandelt sich die Direktversicherung in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Dann bekommen Sie von der Versicherung die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurück.
Kündigung Direktversicherung: Auszahlung durch Widerruf sichern
Wir überprüfen die Widerrufsbelehrung Ihrer Direktversicherung gerne kostenlos für Sie. Im Rahmen des kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs teilen wir Ihnen mit, ob Sie die Direktversicherung erfolgreich widerrufen können.
Direktversicherung Kündigung: Fragen und Antworten zusammengefasst
Eine Direktversicherung können Sie in der Regel nicht kündigen. Policen von Direktversicherungen müssen eine Unkündbarkeitsklausel enthalten, um ihre Steuervorteile zu rechtfertigen. Sie können daher die Direktversicherung nicht vor einem bestimmten Altern, in der Regel 60 Jahre, kündigen.
Es gibt einige wenige Ausnahmen, zum Beispiel bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer sogenannten Kleinstanwartschaft.
Für die vorzeitige Auszahlung der Direktversicherung gibt es nur eine Möglichkeit: Den Widerruf. Dieser ist dann möglich, wenn die Widerrufsbelehrung der Direktversicherung Fehler enthält. Ist das der Fall, können Sie noch heute widerrufen, auch wenn der Vertrag schon Jahre besteht.
Im Fall eines erfolgreichen Widerrufs erhalten Sie die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen ausbezahlt.
Selbst wenn Sie Ihre Direktversicherung kündigen können, ist dies nicht sinnvoll. Zum einen würden Sie bei einer Kündigung den Rückkaufswert nicht sofort erhalten, sondern meist auch erst im Rentenalter.
Zudem müssen Sie bei einer Kündigung der Direktversicherung Verwaltungskosten bezahlen sowie Steuern und Sozialabgaben nachzahlen. Finanziell lohnt sich eine Kündigung also nicht.
Die Kündigung der Direktversicherung wird als „förderschädlich“ angesehen. Sie müssen daher im Fall einer Kündigung eine Steuernachzahlung für die steuerlichen Vorteile leisten. Ebenso müssen Sie die eingesparten Sozialabgaben nachzahlen.
Auch der Arbeitgeber kann die Direktversicherung nicht einfach kündigen, da die Beiträge als Teil des Gehalts gelten. Im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf den Arbeitnehmer übertragen.
Die Beiträge zur Direktversicherung sind steuerfrei. Wenn Sie im Alter die Versicherung ausbezahlt bekommen, müssen Sie dann auf die Erträge Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Nur die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden in diesem Fall eingespart.