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Fondsgebundene Lebensversicherung: Lösung für frustrierte Sparer

Wie Sie mit Gewinn aus der Anlage aussteigen

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Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eigentlich ein Auslaufmodell und lohnt sich nur in wenigen Fällen. Hierbei muss auch unterschieden werden, ob es sich um Altverträge oder neuere Abschlüsse handelt. Rechtlich gesehen haben viele Versicherte hier gute Handlungsmöglichkeiten. Besonders ältere Verträge können unter bestimmten Umständen ohne Verluste rückabgewickelt werden. Ob sich der Abschluss heute noch lohnt, wie Sie Ihren Vertrag gewinnbringend loswerden und viele weitere rechtliche Details zur fondsgebundenen Lebensversicherung finden Sie hier.

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Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?

Eine fondsgebundene Lebensversicherung soll in der Theorie für den Anleger Gewinne erwirtschaften. Bei dieser Form der Anlage werden die eingezahlten Prämien in einen oder mehrere Fonds investiert, um am Ende möglichst einen Wertzuwachs zu generieren. Ob das funktioniert oder nicht, hängt mit der Wertentwicklung des entsprechenden Anlageprodukts zusammen.

Im Vergleich zur klassischen Lebensversicherung sind hier theoretisch höhere Renditen erreichbar. Das wird aber auch mit erhöhtem Risiko erkauft. Während Sie bei anderen Formen der Lebensversicherung häufig einen Garantiezins haben, können Sie mit der fondsgebundenen Lebensversicherung theoretisch sogar Geld verlieren.

Zum Verständnis: Was ist überhaupt ein Fonds?

Ein Fonds ist ein Anlageinstrument, dass die Teilhabe an bestimmten Werten ermöglicht. Das können Sie sich metaphorisch wie einen Topf vorstellen, in dem sich verschiedene Dinge befinden. Wer Fondsanteile am Topf kauft, wird gleichzeitig Anteilseigner der Wertentwicklung von dessen Inhalten. Was enthalten ist, kann sehr unterschiedlich sein. So gibt es beispielsweise Immobilienfonds, deren Wert mit der Steigerung von Häuserpreisen steigt. In einem Investmentfond können aber auch Rohstoffe wie Edelmetalle, Erdöl oder Getreide enthalten sein.

Auch die Wertentwicklung von Währungen (Devisen) oder Staaten (Staatsanleihen in sog. Rentenfonds) kann abgebildet werden. Besonders häufig sind aber Aktienfonds. Über den Fond erwerben Sie keine einzelne Aktie, sondern eine Mischung aus mehreren Unternehmensanteilen. Das kann nach verschiedenen Kriterien zusammengesetzt werden. So gibt es beispielsweise Sektor-Fonds, die etwa Firmen aus dem Energiesektor oder Software-Unternehmen enthalten. Auch nach nationalen oder geographischen Gesichtspunkten kann sortiert werden, z.B. US- amerikanische Firmen.

Warum sollte man eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen?

Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet in der Regel einen Sparanteil zum Vermögensaufbau mit dem Todesfallschutz einer Risikolebensversicherung. Hierzu haben Versicherer in der Vergangenheit sogar eigene Fonds aufgelegt, um sie in der Kombination mit anderen Versicherungsprodukten zu verkaufen und damit hohe Gebühren einzustreichen. Dabei gewinnt allerdings nur die Versicherungsgesellschaft.

Die Lebensversicherung im Allgemeinen lohnt sich für Verbraucher heute leider kaum mehr. Das gilt auch trotz der aktuell gestiegenen Zinsen. Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung vereinen Verbraucher häufig leider nicht die Vorteile einer Aktienanlage mit einem Todesfallschutz, sondern eher deren Nachteile. Lange, unflexible Bindung und hohes Risiko überwiegen meist im Vergleich zu Alternativen, wie ETF-Sparplänen.

„Dank Decker & Böse konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Fondsgebundene Lebensversicherung: Nachteile überwiegen schon lange

Zwar gibt es viele Anlageprodukte, die durchaus gute Renditechancen bieten. Es stellt sich allerdings die Frage, warum man nicht gleich selbst in entsprechende Fonds investieren sollte, statt den Umweg über den Versicherer zu gehen. Dieser will schließlich einen Teil von der Wertentwicklung abhaben. Er verlangt eine Abschlussgebühr und mehrere laufende Kosten, die Ihren Gewinn schmälern.

In manchen Fällen gibt es zwar Steuervorteile, diese werden jedoch häufig durch laufende Kosten relativiert. Außerdem müssen Sie sich mit einer Lebensversicherung über einen langen Zeitraum auf ein bestimmtes Anlageprodukt festlegen. Auf makroökonomische Entwicklungen, wie die langanhaltende Niedrigzinsphase zwischen ca. 2008 und 2022 konnten Versicherte überhaupt nicht reagieren.

Alternative: Geld abziehen und selbst investieren

Besonders durch die heute sehr leicht und günstig handelbaren ETFs (Exchange Traded Funds) können Anleger sehr breit investieren und langfristig mit vergleichsweise geringem Risiko stabile Gewinne erwirtschaften. Durch den hohen Wettbewerb unter den Brokern und Fondsgesellschaften sind die Preise in der Regel deutlich niedriger als das Investment über einen Lebensversicherer.

Wenn Sie dabei auf den Todesfallschutz Wert legen, können Sie problemlos eine gesonderte Risikolebensversicherung abschließen, ohne den teuren Sparanteil in Anspruch nehmen zu müssen. Für Inhaber von älteren, fondsgebundenen Lebensversicherungen stellt sich aber die Frage, wie die Anlage abgestoßen werden kann, ohne Verluste zu machen.

Per Widerruf inklusive Zinsen und Gebühren rückabwickeln

Besonders für Versicherte, die Ihre fondsgebundene Lebensversicherung vor 2008 abgeschlossen haben, gibt es eine lukrative Möglichkeit, die in vielen Fällen gut funktioniert. Der sog. Widerrufsjoker erlaubt eine vollständige Rückabwicklung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung. Das ist dann möglich, wenn sich Fehler in der Widerrufsbelehrung finden, was häufig der Fall ist.

Wenn Sie erfolgreich widerrufen, ist der Versicherungsvertrag rechtlich gesehen nicht zustande gekommen. Alle Zahlungen, die wegen des rechtlich nicht existenten Vertrags getätigt wurden, müssen zurückgezahlt werden. Dazu kommt, dass der Versicherer keine Rechtsgrundlage hatte, um Gebühren zu erheben, die ebenfalls erstattet werden müssen.

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Was passiert mit Gewinnen aus der fondsgebundenen Lebensversicherung?

Sollte die vorgefundene Lebensversicherung durch Ihre Prämien Gewinne erwirtschaftet haben, stehen Ihnen diese zu. So hat es der Bundesgerichtshof bereits 2015 entschieden. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung stellen die aus der Anlage des Sparanteils erzielten Gewinne die sog. gezogenen Nutzungen dar (BGH-Urteil vom 11.11.2015, Az. 513/14). Diese stehen Ihnen zu, da Ihnen die ganze Zeit über das Geld gehörte, das die Gewinne ermöglicht hat.

Für Lebensversicherungen ohne Fondsbindung ist die Berechnung etwas komplizierter, Zinszahlungen stehen Ihnen allerdings auch in diesem Fall zu. Das gilt auch für eine Überschussbeteiligung. Sollte eine festverzinsliche Lebensversicherung mehr Rendite abgeworfen haben als den Garantiezins, müssen Sie daran beteiligt werden. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung gelten diese Ansprüche durch die Erstattung der Fondsrendite als abgegolten.

Zusatzversicherungen von Todesfallschutz bis Berufsunfähigkeit

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, erhalten Sie Ihre Prämien inklusive Zinsen und Gebühren zurück. Der sogenannte Risikoanteil ist dabei das Einzige, was der Versicherer behalten darf. Den entsprechenden Versicherungsschutz für den Fall Ihres Todes oder einer eventuellen Berufsunfähigkeit haben Sie schließlich über die Laufzeit der Versicherung genossen. Im Versicherungsfall hätte die Gesellschaft hier auch zahlen müssen.

Dass der Vertrag nun rückabgewickelt wird, ist für diesen Anteil unerheblich. Das ändert in der Gesamtschau aber nichts daran, dass Sie bei einem Widerruf in der Regel deutlich höhere Gewinne mitnehmen können als bei den Alternativen. Wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung behalten, kündigen oder verkaufen, bekommen Sie den Risikoanteil ebenso wenig zurück. Falls Sie Ihre Zusatzversicherung weiterhin behalten wollen, sollten Sie für Ersatz sorgen.

Fondsgebundene Lebensversicherung mit Gewinn rückabwickeln

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Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet für Verbraucher die Aussicht auf mehr Rendite bei höherem Risiko.

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Durch hohe Gebühren und Nebenkosten bleibt aber auch davon häufig nicht viel übrig. Die Anlage lohnt sich nur noch selten.

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Für Sparer gibt es heute fast immer bessere Lösungen. Altverträge können Sie durch den Widerruf mit Gewinn rückabwickeln.

oder
0221 - 29270 - 33

Weitere Handlungsmöglichkeiten mit der fondsgebundenen Lebensversicherung

Sie haben neben dem Widerruf mehrere Handlungsoptionen, wie Sie Ihre Anlage sonst noch abstoßen oder zumindest anpassen können. Das Problem ist, dass alle diese Varianten mit teilweise erheblichen finanziellen Nachteilen einhergehen. Der Widerrufsjoker ist daher in nahezu 100 % der Fälle die Methode, mit der Sie das meiste Geld herausholen können. Dieser ist zwar nicht immer anwendbar, sollte aber mindestens geprüft werden. Ob Sie ihn nutzen können, erklären wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, wodurch für Sie kein Risiko entsteht.

Erst wenn die Möglichkeit ausgeschlossen wurde, sollten Sie über die Alternativen nachdenken. Diese sind:

  • Kündigung
  • Verkauf
  • Beitragsfreistellung
  • Beleihen

Kündigung führt meist zu finanziellen Verlusten

Die Kündigung ist eine simple Lösung, die dafür aber teuer ist. Ihre fondsgebundene Lebensversicherung zu kündigen ist in der Regel unkompliziert. Der Versicherer liegt Ihnen hierfür meist keine Steine in den Weg, weil er sich Ihren vorzeitigen Ausstieg teuer bezahlen lässt. Von Ihrem Auszahlungsbetrag zieht er Stornogebühren ab, wodurch Sie sogar weniger herausbekommen können als Sie insgesamt einbezahlt haben. Sie erhalten den sog. Rückkaufswert.

Dieser zeigt an, was Ihre fondsgebundene Lebensversicherung zum aktuellen Zeitpunkt für den Versicherer wert ist. Diesen Wert können Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen, können ihn aber auch der jährlichen Standmitteilung entnehmen. Durch die Abzüge bei der Kündigung entsteht eine deutliche Diskrepanz zum Widerruf, bei dem Sie ja auch Gebühren und Zinsen zurückerhalten würden.

Handel mit fondsgebundenen Lebensversicherungen wenig empfehlenswert

Mit fondsgebundenen Lebensversicherungen wird reger Handel betrieben. Es ist also möglich, Ihre Police zu verkaufen. Das wird allerdings ebenfalls häufig zum Verlustgeschäft. Als Preis wird Ihnen nämlich meist nur grob der Rückkaufswert geboten. Dazu kommt, dass der Policenhändler Ihren Vertrag nur kauft, wenn er damit Gewinn erzielen kann. Deshalb gibt es beim Verkauf zwei erhebliche Haken.

Der Händler zahlt Ihnen erstens weniger als die fondsgebundene Lebensversicherung wert ist, weil für ihn sonst kein Mehrwert bestünde. Zweitens ist er nur an Policen interessiert, die überdurchschnittlich attraktiv sind. Diese wenigen fondsgebundenen Lebensversicherungen wollen Versicherte ohnehin nur selten loswerden. Für den breiten Rest gibt es unter Umständen keinen Markt. Zusätzlich besteht noch ein Risiko durch unseriöse Händler.

Beitragsfreistellung nur als Notlösung

Eine Beitragsfreistellung für die fondsgebundene Lebensversicherung lohnt sich nur in einem Fall: wenn alle Möglichkeiten, die fondsgebundene Anlage abzustoßen, ausgeschöpft sind und Sie sich die Prämien nicht mehr leisten können oder wollen. Eine Beitragsfreistellung ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Beachten Sie aber, dass dadurch die Abschlussprämie sinkt.

Prüfen Sie jedoch vorher andere Möglichkeiten. Schließlich gibt es einen Grund, weshalb Sie keine weiteren Gelder in die Anlage stecken möchten. Da läge es viel näher, diese komplett abzustoßen. Wenn sich die fondsgebundene Lebensversicherung nicht lohnt, bekommen Sie so Ihr Geld zurück und können es besser anlegen. Wenn Sie sich die Prämien nicht leisten können, löst es ebenfalls Ihr Problem, wenn Sie frühzeitig an Ihr Geld kommen.

Eine fondsgebundene Anlage als Sicherheit für einen Kredit beleihen

Diese Variante kommt nur infrage, wenn Sie dringend Geld benötigen, nicht widerrufen können und sich gleichzeitig sicher sind, dass Sie die Anlage behalten möchten. Sie binden sich damit nämlich sehr langfristig, bzw. mindestens für die Laufzeit des Kredits. Die Fondspolice kann beliehen werden. Das bedeutet, dass Sie einen Kredit aufnehmen, um beispielsweise Renovierungsarbeiten oder den Kauf eines neuen Fahrzeugs zu finanzieren.

Darlehen werden günstiger und teilweise überhaupt erst möglich, wenn Sie der Bank gegenüber bestimmte Sicherheiten hinterlegen können. Sollten Sie den Kredit dann nicht zurückzahlen können, hätte das Institut eine Möglichkeit, trotzdem noch einen Gegenwert zu bekommen. Eine Lebensversicherung kann zu diesem Zweck als Sicherheit dienen. Beachten Sie aber, dass Sie sich damit bis zur Tilgung des Kredits an Ihre fondsgebundene Lebensversicherung binden. Das lohnt sich streng genommen fast nie.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
ARAG: LG Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt spricht dem Versicherungsnehmer aufgrund unbegründeter Beitragserhöhungen eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beitrage zu.

Rückzahlung:
AXA: LG Dresden

Das Landgericht Dresden erklärt die Beitragserhöhung für unwirksam und spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung zu.

Rückzahlung:
Signal Iduna: LG Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf erklärt die Tarifanpassung für unberechtigt. Der Versicherte erhält eine Rückerstattung.

Rückzahlung:
Ergo: LG Dortmund

Das Landgericht Dortmund erklärt die Beitragserhöhung für unwirksam und spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung zu.

Rückzahlung:
HanseMerkur: LG Koblenz

Das Landgericht Koblenz spricht dem Versicherungsnehmer aufgrund unbegründeter Beitragserhöhungen eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beitrage zu.

Rückzahlung:
Barmenia: LG Göttingen

Das Landgericht Göttingen erklärt die Tarifanpassung für unberechtigt. Der Versicherte erhält eine Rückerstattung.

Rückzahlung:

Fazit: Fondsgebundene Lebensversicherung sinnvoll? Besser aussteigen!

Das bittere Fazit ist, dass sich die fondsgebundene Lebensversicherung nur in den wenigsten Fällen als sinnvoll erweist. Sie ist zu starr und unflexibel und durch zahlreiche Gebühren und Kosten der Versicherer schlichtweg zu teuer. Die gleichen Vorteile erhalten Sie in vielen Fällen zu deutlich besseren Konditionen, wenn Sie Anlage und Risiko trennen. Schließlich lässt sich durch breitgestreute ETFs heute risikoarm und günstig am Aktienmarkt investieren, während Sie gleichzeitig auch eine einzelne Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Für ältere Verträge gilt das gleichermaßen. Das Problem ist nur, dass sich Versicherte hier sehr langfristig gebunden haben und nun mit Verkauf oder Kündigung nur sehr teuer aussteigen können. Lassen Sie deshalb bei uns kostenfrei prüfen, ob der Widerrufsjoker in Ihrem Fall infrage kommt. Ganz besonders vor dem Jahr 2008 haben Versicherer hier häufig Fehler gemacht, die Ihnen nun eine lukrative Ausstiegsmöglichkeit bieten. Ein erfolgreicher Widerruf ermöglicht die komplette Rückabwicklung Ihrer Anlage inklusive aller Gebühren und der Rendite Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung.

Häufige Fragen zur fondsgebundenen Lebensversicherung

Die Kosten einer fondsgebundenen Lebensversicherung können vielschichtig sein und variieren je nach Anbieter, Vertragsgestaltung und Auswahl der Fonds. Folgende Kostenarten sind zu berücksichtigen:

  • Einmalkosten beim Abschluss: Diese decken Vertriebsprovisionen und Verwaltungskosten des Versicherers ab und können bis ca. 4 % der Beitragssumme ausmachen. Diese müssen über die Rendite erst einmal reingeholt werden. Die Geldentwertung durch die Inflation ist hier noch nicht einmal eingerechnet.
  • Laufende Verwaltungskosten: Jährlich werden 0,5 % bis 1,5 % der Beitragssumme für die Vertragsverwaltung und Fondsverwaltung erhoben.
  • Fondskosten: Hierbei handelt es sich um die laufenden Gebühren der gewählten Fonds, wie Verwaltungs- und Transaktionskosten, die zwischen 0,5 % und 2 % der Sparanteile liegen können. Im Vergleich zu passiven Fondsgebühren auf dem ETF-Markt ist das teuer.
  • Risikobeitrag: Dieser Beitrag dient der Absicherung für den Fall, dass der Versicherte vor Vertragsende verstirbt (Todesfallschutz). Die Höhe richtet sich im Wesentlichen nach Alter und Gesundheitszustand. Gleiches gilt für eine ggf. mitabgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Sonstige Gebühren: Beispielsweise für Fondswechsel oder Teilauszahlungen können weitere Kosten anfallen.

Das kommt darauf an. Eine verbindliche Aussage hierzu erhalten Sie nur von Ihrem Steuerberater, ein paar Richtwerte gibt es allerdings. Zunächst lässt sich allgemein sagen, dass Steuern nur auf Gewinne anfallen können. Wenn Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung haben, die nur Verluste verzeichnet, fallen hierauf auch keine Steuern an. Bei Verlusten aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung sollten Sie aber dennoch Ihren Steuerberater konsultieren, da diese teilweise geltend gemacht und mit Gewinnen aus anderen Anlagen verrechnet werden könnten.

Außerdem gelten unterschiedliche Regelungen vor und nach dem Jahr 2005. Ab dem 1. Januar 2005 ist auf Kapitalerträge die sog. Abgeltungssteuer zu entrichten. Diese beträgt 25 %, ändert sich aber beispielsweise je nach Kirchenzugehörigkeit noch weiter. Für belastbare steuerliche Aussagen in Ihrem individuellen Fall sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Als Verbraucherschutzkanzlei erstreckt sich unsere Expertise auf das Versicherungsrecht und im Besonderen auf die Rückabwicklung Ihrer formgebundenen Lebensversicherung. Steuerrecht gehört nicht zu unseren Kernthemen.

Grundsätzlich ja, die Sparanlage kann schlimmstenfalls aber ein Totalverlust werden. Je nach Fondsanlage sind die Ergebnisse sehr unterschiedlich. Die Entwicklung hängt von den Aktienmärkten ab. Indexfonds auf breit aufgestellte Indices haben ein geringeres Risiko.

Wenn Sie das Anlagerisiko aber ohnehin eingehen, stellt sich die Frage, warum Sie Ihre Sparbeiträge nicht selbst anlegen sollten. Das ist heutzutage recht simpel und gibt mehr Flexibilität, geringere Ausgabeaufschläge und Kontrolle über das Verlustrisiko. Machbar ist das etwa über einen Wertpapiersparplan.

Ja, Sie können auch eine Kapitalanlage mit einem Garantiefonds nutzen, die über einen Garantieverzinsung verfügt. Wenn die Anlage im Minus ist, erhalten Sie am Ende mindestens einen bestimmten Zinssatz, der keinen Schwankungen unterliegt. Das ist aber leider meist sehr teuer. Sie tauschen dann mehr Sicherheit gegen große Teile Ihrer Rendite. Damit werden Ihre Erträge als Versicherungsnehmer wieder relativiert.

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