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Lebensversicherung: Worauf Sie bei Abschluss achten sollten…

…und wie Sie Altlasten mit Gewinn loswerden

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  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
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Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Aktuell wird die Lebensversicherung von diversen Anbietern wieder als vernünftige Geldanlage beworben. Allerdings sind Lebensversicherungen aufgrund hoher Verwaltungskosten und niedriger Zinsen nach wie vor wenig wettbewerbsfähig und vor allem ein gutes Geschäft für die Versicherer.  Besonders Nutzer, die ihre Lebensversicherung schon seit längerer Zeit halten, profitieren davon in der Regel nicht. Die Verluste der langen Niedrigzinsphase in Kombination mit hohen Kosten und Gebühren wiegen zu schwer und lassen sich jetzt nicht mehr ausgleichen. Mit dem Widerrufsjoker gibt es allerdings eine Möglichkeit Versicherungsverträge im Nachhinein komplett rückabzuwickeln. In diesem Ratgeber erklären wir, wie das geht und beleuchten Detailfragen rund um die Lebensversicherung im Allgemeinen.

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Vergleich: Sind Lebensversicherungen heute noch sinnvoll?

Die Lebensversicherung verfügt über eine lange Tradition, die bis in die Antike zurück reicht und hat grundsätzlich auch ihre Daseinsberechtigung. Als Anlageform, beispielsweise für die Altersvorsorge, ist sie allerdings spätestens seit der Finanzkrise von 2008 keine gute Option mehr. Der Grund ist die aus der Krise resultierende Niedrigzinspolitik. Da sich die Renditen vieler Versicherungsverträge am allgemeinen Zinsumfeld orientieren, konnten Lebensversicherungen über viele Jahre hinweg keine Gewinne erwirtschaften.

Durch die Energiekrise 2022 stieg die Inflation auf ein sehr hohes Niveau. Als wirtschaftliche Reaktion darauf stiegen auch die Zinsen wieder an. Für Versicherungsnehmer bringt das in diesem Umfeld allerdings leider auch nicht viel. Denn die Zinsen wachsen weniger stark, als sich die Kaufkraft ihres Geldes verringert. Die von den meisten Lebensversicherungen zu erwartenden Renditen steigen zwar an. Sie tun das allerdings nicht ausreichend, um die Geldentwertung durch die Inflation auszugleichen.

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Ob die Lebensversicherung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab!

Diese Grundregeln gelten allerdings nicht in jedem Fall. Es gibt nämlich viele verschiedene Arten der Lebensversicherung. Dabei unterscheiden sie sich anhand mehrerer Kriterien. Diese sind auch dafür verantwortlich, ob sich Ihre Lebensversicherung noch lohnt oder ob Sie versuchen sollten, diese abzustoßen. Außerdem stellt sich die Frage, wie lange Sie ihre Anlage bereits halten, diese loswerden wollen oder vielleicht sogar in Betracht ziehen, eine neue Police abzuschließen.

Wichtige Kriterien sind unter vielen anderen:

  • das Alter des Versicherungsvertrags
  • die übrige Zeit bis Laufzeitende
  • die Art der Verzinsung bzw. der Kapitalbildung
  • Leistungen und Kosten von Zusatzversicherungen

Alte Lebensversicherung behalten oder loswerden?

Ältere Versicherungsverträge haben in vielen Fällen die gesamte Phase der Niedrig- beziehungsweise Nullzinspolitik durchgemacht. In dieser Zeitspanne von circa 15 Jahren mussten Versicherte teilweise schwere Verluste hinnehmen. Die Lebensversicherung konnte keine Zinsen erwirtschaften, Verbraucher waren aber dennoch verpflichtet Kosten und Gebühren das Vertrags zu entrichten. Dabei ist die Inflation noch nicht einmal eingerechnet.

Es ist deshalb kein Wunder, dass viele Versicherte ihre alte Lebensversicherung loswerden wollen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • ordentliche Kündigung gegenüber ihrem Versicherer
  • Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt
  • Nutzung des Widerrufsrechts zur Rückabwicklung des Vertrags

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Altverträge mit Verlusten kündigen

Die ordentliche Kündigung steht jedem Versicherten offen. Diese Möglichkeit steht Ihnen gesetzlich zu und muss Ihnen seitens der Versicherungsgesellschaft eingeräumt werden. Kündigen können Sie in der Regel binnen einer Frist von ein bis drei Monaten vor ihrer regulären, nächsten Beitragszahlung. Der Versicherer muss Ihre Kündigung zwar hinnehmen, er macht Ihnen den Ausstieg aber auch teuer. Es wurde schließlich über einen langen Zeitraum mit ihren Beitragszahlungen gerechnet.

Versicherer wie Allianz, Generali und Co. müssen nun ihre eigene Finanzplanung anpassen. Für diesen Aufwand bitten Sie die Versicherer mit teils enormen Gebühren zur Kasse. Als Auszahlung erhalten sie dann den sogenannten Rückkaufswert. Durch diverse Abzüge kann dieser sogar deutlich niedriger ausfallen als die Summe ihrer bereits geleisteten Einzahlungen. Für Sie entsteht in der Gesamtschau ein deutliches Verlustgeschäft.

Altverträge mit Verlusten verkaufen

Ein klein wenig mehr Geld können Sie durch den Verkauf ihrer Lebensversicherung erzielen. Die Preise für Versicherungsverträge auf dem sog. Zweitmarkt orientieren sich ebenfalls am Rückkaufswert. Dabei ist es in Einzelfällen möglich, ein paar Prozentpunkte mehr zu erhalten. Das Problem dabei: Nur die lukrativsten Lebensversicherungen werden von Händlern überhaupt angekauft.

Deshalb besteht die erste Hürde darin, einen Käufer zu finden, was sehr aufwendig und teils unmöglich sein kann. Dazu kommt noch, dass der Zweitmarkt wenig reguliert ist und auch kaum beaufsichtigt wird. Deshalb finden sich hier auch unverschämte Dumpingpreise, viel zu hoch angesetzte, unseriöse Lock-Angebote und leider auch immer wieder Betrugsversuche. Aus diesen Gründen ist auch der Verkauf keine gute Lösung.

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Altverträge mit Gewinn widerrufen

Die optimale Lösung, um Ihre Lebensversicherung loszuwerden, ist der sogenannte Widerrufsjoker. Er wird deshalb als Joker bezeichnet, weil er für den Einsatz nach vielen Jahren Laufzeit eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrags. Die Frist beginnt laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings erst mit der einwandfreien Belehrung über Ihr Widerrufsrecht durch den Versicherer.

Besonders im Zeitraum vor 2008 waren solche Widerrufsbelehrungen sehr häufig fehlerhaft oder fehlten teilweise sogar komplett. Daraus ergibt sich die rechtliche Besonderheit, dass die Frist für viele Versicherte noch gar nicht begonnen hat, obwohl die Verträge teilweise seit Jahrzehnten laufen. Das ist deshalb wichtig, weil der Vertrag durch einen Widerruf so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen. Er wird in der Folge zu 100%, inklusive Zinsen und Gebühren rückabgewickelt.

Lohnt sich heute der Abschluss einer Lebensversicherung?

Das kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Viele Finanzexperten sind der Meinung, dass eine neue Niedrigzinsphase in den nächsten Jahren eher unwahrscheinlich ist. Lebensversicherungen werden allerdings auf zeitliche Horizonte von mehreren Jahrzehnten angelegt und sind in dieser Zeit leider sehr unflexibel. Das bedeutet, dass Sie auf wirtschaftliche Entwicklungen während dieser Zeit kaum reagieren können.

Die Lebensversicherung als reine Anlage zur Altersvorsorge oder als Wertanlage für ihre Kinder ist deshalb nicht optimal, auch wenn sich heute wieder halbwegs attraktive Garantiezinsen bekommen lassen. Geldanlagen können an den Finanzmärkten deutlich besser und deutlich flexibler gehandhabt werden. Beispiele hierfür sind heute etwa breit gestreute ETFs.

Zusatzversicherungen können ausschlaggebend sein

Sollten Sie sich dennoch für eine Lebensversicherung entscheiden, ist diese meist nur in Kombination mit einer Zusatzversicherung sinnvoll. In diesen Fällen geht es nämlich explizit nicht nur um den Vermögensaufbau, sondern auch um eine tatsächliche Absicherung für den Fall der Fälle. Deshalb werden Lebensversicherungen häufig mit einer Zusatzversicherung versehen. Der Klassiker ist die Risikolebensversicherung, die Ihren Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes eine bestimmte Summe auszahlt. Die Kombination aus Anlage und Todesfallschutz nennt man Kapitallebensversicherung.

Gängige Zusatzleistungen zur Lebensversicherung sind beispielsweise:

  • Todesfallschutz
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Absicherung für den Fall schwerer Krankheit
  • Zusatzzahlungen bei Unfalltod
  • Hinterbliebenenrente

Zusatzleistungen ohne Anlage

Der Knackpunkt bei all diesen Zusatzleistungen ist, dass diese in der Regel auch über gesonderte Versicherungsprodukte abdeckbar sind. Das bedeutet, es ist nicht zwangsläufig notwendig eine kapitalbildende Lebensversicherung zu besitzen, um Ihren Angehörigen einen Todesfallschutz zu ermöglichen. Insbesondere die Risikolebensversicherung können Sie bei den meisten großen Versicherern auch einfach gesondert abschließen.

Das gilt ebenfalls für Versicherungsleistungen im Falle von Berufsunfähigkeit, schweren Unfällen oder Krankheiten. Es ist deshalb wichtig, sich die Frage zu stellen, welchen Zweck die Lebensversicherung tatsächlich haben soll. In vielen Fällen kann die deutlich flexiblere und auch finanziell lohnenswerte Variante eine Trennung der Faktoren sein. Sie können beispielsweise ihr Geld am Aktienmarkt anlegen und daneben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Zusatzleistungen bei Altverträgen

Auch bei einem älteren Vertrag können die Zusatzleistungen dafür ausschlaggebend sein, wie mit der Police am besten zu verfahren ist. Wenn Sie beispielsweise kündigen oder widerrufen, entfällt auch der erweiterte Versicherungsschutz. Im Fall der Kündigung ist das ein weiterer Nachteil. Wenn sie widerrufen, kann sich das aber dennoch sehr lohnen.

Schließlich erhalten Sie durch den Widerruf nicht nur Ihre bereits eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück, sondern auch sämtliche Zinsen und über die Laufzeit angefallene Gebühren. Dadurch stehen sie häufig finanziell viel besser da, sodass sich der Abschluss einer gesonderten Versicherung immer noch mehr lohnt.

Das sagen unsere Mandanten

S
Sascha F.

Ich konnte meine Versicherung widerrufen und konnte so die eingezahlte Summe plus Zinsen zurückfordern.

P
Peter Z.

Dank der Fehler, die DB-Anwälte im Vertrag gefunden hat, kam ich per Widerruf aus dem Vertrag. Damit habe ich nicht nur Geld gespart, sondern sogar Gewinn gemacht. Danke.

K
Karsten B.

Dank DB-Anwälte konnte ich aus zwei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 28.000 Euro geltend machen.

C
Carolin K.

Wir wurden über die verschiedenen Möglichkeiten der Rückabwicklung ausführlich beraten. Da können sich so manche örtliche Kanzleien eine Scheibe von abschneiden!

I
Inga K.

Ich habe mich für den Widerruf entschieden und habe das keine Sekunde bereut. Das zurückerhaltene Geld kann ich jetzt für meinen Hauskauf nutzen.

D
Dimitrij R.

Endlich raus aus der Lebensversicherungs und das auch noch mit ordentlichem Gewinn. Lief besser als ewartet. Kann ich empfehlen.

Vergleich: Lebensversicherung und Rentenversicherung

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer Rentenversicherung? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, da sich diese beiden Arten der Versicherung im Kern sehr ähnlich sind. In beiden Fällen wird für die Zukunft vorgesorgt. Die Lebensversicherung schützt dabei tendenziell eher Ihre Familie, während die Rentenversicherung Ihr Einkommen im Ruhestand ergänzen soll.

Dabei ist die Auszahlung beispielsweise nicht zwangsläufig ein Unterscheidungsmerkmal, weil beide Varianten rein theoretisch als monatliche Rente ausgezahlt werden können. Im Falle der Rentenversicherung gibt es außerdem noch Sonderformen, wie beispielsweise die Riester-Rente oder die Rürup-Rente. Hier können sich teilweise steuerliche Unterschiede ergeben.

Rentenversicherung auch nicht mehr sinnvoll?

Insgesamt gibt es viele Überschneidungen zwischen Lebensversicherung und Rentenversicherung, weshalb diese beiden Anlageformen in der Praxis nicht immer sauber voneinander trennbar sind. Das gilt auch für die Frage, ob die Rentenversicherung sich noch lohnt. Leider sind steuerliche Vorteile durch die Rentenversicherung häufig vernachlässigbar.

Deshalb folgt auch die Rendite der Rentenversicherung in den meisten Fällen denselben Logiken, wie die Lebensversicherung. Auch diese lohnt sich heute nur noch in Ausnahmefällen und hat durch die Niedrigzinspolitik häufig Verluste erlitten. Glücklicherweise sind auch die Ausstiegsoptionen hier die gleichen. Sie können also auch eine Rentenversicherung gewinnbringend widerrufen.

Unterscheidet sich der Widerrufsjoker bei Lebensversicherung und Rentenversicherung?

Nein, das Grundprinzip bleibt das gleiche. Das gilt auch deshalb, weil Versicherer beim Abschluss der Rentenversicherung sehr häufig exakt die gleichen Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht haben, wie bei ihren Lebensversicherungen. Auch diese Verträge sind in der Folge rechtlich angreifbar und können vollständig rückabgewickelt werden.

Das rechtliche Instrument funktioniert hier also deckungsgleich und hat auch bei der Rentenversicherung vergleichbare Chancen auf Erfolg, wie bei der Lebensversicherung. Für die Rückabwicklung Ihrer Geldanlage, ist die Unterscheidung zwischen diesen Formen der Versicherung also zweitrangig. In beiden Fällen können sie Ihr Geld mit Gewinn zurückbekommen.

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Die Lebensversicherung war lange eine beliebte Anlageform. Spätestens seit 2008 lohnt sie sich aber nicht mehr.

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Wer heute eine neue Lebensversicherung abschließen möchte, sollte sich genauestens informieren.

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Altverträge verzeichnen fast immer Verluste und sollten abgestoßen werden. Mit Gewinn geht das nur durch den Widerruf.

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Nachteile der Lebensversicherung

Größter Kritikpunkt der Lebensversicherung sind im Wesentlichen die hohen Kosten und Gebühren. Die Anlageform ist so konzipiert, dass Gewinne, wenn überhaupt, tendenziell erst zum Ende der Laufzeit entstehen. Durch die extrem lange Laufzeit der Geldanlagen, haben Sie kaum Möglichkeiten währenddessen nachzujustieren, sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

Während der langen Niedrigzinsphase seit 2008 haben Versicherte schmerzhaft erfahren müssen, wie unflexibel Lebensversicherungen sind. Die Renditeerwartungen bleiben im Vergleich zu anderen Anlageformen deutlich zurück und können in vielen Fällen nicht einmal die Inflation ausgleichen. Von Vermögensaufbau kann deshalb keine Rede sein. Heute finden sich zahlreiche bessere Vorsorgemodelle.

Fazit: Alte Lebensversicherung am besten widerrufen und neue Policen sehr genau prüfen

Wenn Sie heute einen neuen Vertrag über eine Lebensversicherung abschließen, können Sie sogar wieder einen angemessenen Garantiezins erhalten. Die grundsätzlichen Nachteile der Lebensversicherung bleiben allerdings bestehen. Diese basieren zum einen auf zu wenig Flexibilität und zum andern auf den trotz steigender Zinsen vergleichsweise niedrigen Renditeerwartungen. Ältere Versicherungsverträge sind für Versicherte in der Vergangenheit fast in allen Fällen ein Verlustgeschäft gewesen.

Das kann wahrscheinlich auch nicht mehr aufgeholt werden. Wenn Sie also eine ältere Lebensversicherung halten, lohnt es sich diese abzustoßen. Wenn sie kündigen oder verkaufen, müssen Sie mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Mit einem Widerruf können Sie allerdings alle Beitragszahlungen inklusive Zinsen und Gebühren zurückerhalten. Insbesondere Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden, haben sehr gute Chancen auf Gewinne durch Widerruf. Ihren Vertrag prüfen wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.

Häufige Fragen zur Lebensversicherung an unsere Anwälte für Versicherungsrecht

Ausnahmen bestätigen die Regel. Allerdings haben fast alle großen Versicherungsgesellschaften in der Vergangenheit Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Das bedeutet, dass sich eine Prüfung das Vertrags bei allen Versicherern lohnt. Das gilt vor allem deshalb, da Sie durch unseren Service der kostenlosen Erstberatung hierfür nichts bezahlen müssen.

Zu den Versicherungsgesellschaften, deren Versicherungsverträge sie prüfen lassen sollten, gehören unter anderem:

1. Versicherungsbedarf: Überlegen Sie sich zunächst, ob Sie wirklich eine Lebensversicherung brauchen oder ob Sie Ihre Familie beziehungsweise sich selbst für das Alter nicht besser absichern können. Eine beliebte Alternative ist beispielsweise das Investieren in breit gestreute ETFs am Aktien- und Anleihenmarkt. Das kann gegebenenfalls auch mit einer gesonderten Risikolebensversicherung kombiniert werden.

2. Versicherungssumme: Diese sollte ausreichen, um finanzielle Verpflichtungen abzudecken. Ein Beispiel wäre die Abzahlung eines Wohnungsbaukredits, sofern Sie beispielsweise als Alleinverdiener in ihrer Familie versterben sollten.

3. Art der Lebensversicherung: Überlegen Sie sich, welchen Versicherungsschutz Sie genau benötigen und ob Sie einen Anlageteil wollen. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoller sein, sich auf den Schutz vor Berufsunfähigkeit beziehungsweise den Todesfallschutz durch eine Risikolebensversicherung zu beschränken.

4. Vertragslaufzeit: Diese muss sehr individuell festgelegt werden. Kriterien können beispielsweise sein, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kinder voraussichtlich über eigenes Einkommen verfügen werden. Auch längerfristig bestehende Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise aus Krediten, sollten berücksichtigt werden. Wann ist beispielsweise ein Haus abbezahlt?

5. Beitragszahlung: Überprüfen Sie die Höhe der Beiträge und die Zahlungsoptionen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich die Prämienzahlungen langfristig leisten können.

6. Versicherungsunternehmen: Rein theoretisch ist die Versicherungsgesellschaft zweitrangig. Achten Sie aber auf einen etablierten Anbieter, um Zahlungsausfälle durch eine mögliche Pleite der Gesellschaft zu vermeiden. Außerdem sollten Sie auf einen hohen Grad an Kundenzufriedenheit achten, da sich dieser häufig vor allem aus Qualität und Geschwindigkeit von Serviceleistungen ergibt.

7. Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten: Stellen Sie sicher, dass Sie im Falle von Änderungen Ihrer finanziellen oder persönlichen Situation flexibel reagieren können. Ältere Verträge können Versicherte in vielen Fällen noch durch den Widerrufsjoker rückabwickeln. Wenn Sie heute eine Lebensversicherung abschließen, wird das in Zukunft höchstwahrscheinlich nicht mehr möglich sein.

Grundsätzlich ist das möglich. Vor allem wenn vorübergehend finanzielle Engpässe auftreten, denken Versicherte über diese Möglichkeit nach. Das Problem dabei ist aber, dass Sie sich zwar die Zahlung weiterer Beiträge sparen, laufende Gebühren und Kosten der Lebensversicherung aber in der Regel leider nicht pausieren. Außerdem wird durch die Beitragsfreistellung die Anlage selbst nicht lukrativer.

Bereits eingezahltes Geld wird weiter von der hohen Inflation aufgefressen. Sollten Sie also über eine Beitragsfreistellung nachdenken, sollten Sie daneben auch ihre Chancen auf einen Widerruf prüfen lassen. Mit diesem können Sie sich ihre Beitragszahlungen mit Gewinn auszahlen lassen. Was Sie dann mit Ihrem Geld tun, bleibt ganz und gar Ihnen überlassen.

Fordern Sie hierzu einfach unsere kostenlose Erstberatung an.

Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Eine Lebensversicherung kann als Sicherheit für ein Darlehen verwendet werden. Dafür muss sie allerdings auch einen gewissen Mindestwert haben. Wenn Sie noch gar nichts einbezahlt haben, ist der Vertrag als Sicherheit für die Bank nichts wert. Bereits über längere Zeiträume gelaufene Lebensversicherungen sind hingegen gern gesehene Sicherheiten.

Vom Beleihen ihrer Lebensversicherung sollten Sie dennoch absehen. Immerhin bürden Sie sich damit neben ihrer Lebensversicherung eine zusätzliche Verpflichtung auf. Diese ist darüber hinaus auch noch untrennbar mit ihrer Versicherung verbunden, bis der Kredit getilgt wurde. Da sich die Lebensversicherung ohnehin kaum lohnt, sollten Sie lieber über einen Widerruf nachdenken.

Damit können Sie alle Beitragszahlungen inklusive Zinsen und Gebühren zurückerhalten und mit diesem Geld Ihren Bedarf querfinanzieren. Ihre Möglichkeiten den Widerrufsjoker zu nutzen, prüfen unsere Experten gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Wenn Sie der Versicherungsgesellschaft im Rahmen ihres Vertrages Geld geben, wird dieses nicht nur gespart, sondern von der Gesellschaft entsprechend angelegt. Wieviel Sie von den mit Ihrem Geld erzielten Gewinnen bekommen, kann sehr unterschiedlich sein. Das kommt auch darauf an, wie ihr Geld genau angelegt wird. Fondsgebundene Lebensversicherungen investieren Ihr Geld in bestimmte Anlageprodukte.

Das können beispielsweise Aktien sein, Unternehmensanleihen, Staatsanleihen, Immobilien, Rohstoffe oder Kombinationen daraus. Hierbei ist es extrem wichtig, dass Sie verstehen, worin genau Sie investieren. Die Rendite Ihrer Lebensversicherung steht und fällt nämlich mit der Entwicklung der entsprechenden Fonds. Das Risiko ist hierbei ungleich höher, wenngleich die Chance auf eine höhere Rendite besteht.

Wenn Sie allerdings ohnehin das Risiko der Finanzmärkte in Kauf nehmen, können Sie heutzutage auch sehr einfach selbst investieren, ohne sich eine Lebensversicherung ans Bein binden zu müssen. Sollten Sie eine ältere, fondsgebundene Lebensversicherung halten, besteht auch hier die Chance, dass Sie diese gewinnbringend rückabwickeln können. Der Widerrufsjoker kann auch bei dieser Art der Versicherung genutzt werden.

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