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Lebensversicherung Auszahlung: So können Sie den Betrag noch erhöhen

Während der Laufzeit und bei Fälligkeit mit Gewinn rückabwickeln

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Ihre Lebensversicherung kann bei der Auszahlung zur bösen Überraschung werden. Jahrelang hat sie wegen der niedrigen Zinsen kaum Geld erwirtschaftet. Sie erhalten im Erlebensfall kaum mehr als das eingezahlte Geld zurück. Durch die Inflation werden Ihre Rücklagen sogar noch entwertet und Sie machen Netto-Verluste. Auch die mittlerweile wieder gestiegenen Zinsen sind dabei nur Schadensbegrenzung. Sie können aber mittels Widerruf die abzugsfreie Auszahlung Ihrer Lebensversicherung durchsetzen lassen. So können Sie sich finanziell viel besser aufstellen.

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Lebensversicherung-Auszahlung: Jetzt handeln und Geld zurückerhalten!

Lebensversicherungen waren früher, vor allem zur Aufbesserung der Rente, eine beliebte Anlage-Option. In den letzten Jahrzehnten gab es aber kaum noch Zinsen auf das eingezahlte Geld. Das bedeutet: Sie zahlen weiterhin regelmäßig große Beträge in ihre Versicherung ein. Wenn die Auszahlung der Lebensversicherung ansteht, bekommen Sie aber kaum Rendite.

Aus diesem Grund sind Sie gut beraten, wenn Sie für Ihre Lebensversicherung eine frühere Auszahlung prüfen lassen. Dazu stehen mehrere Optionen zur Auswahl. Aber nicht alle sind gewinnbringend für Sie. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen Sie Ihren Vertrag auf die Auszahlung per Widerruf prüfen. Dieser bringt Ihnen alle Prämien inklusive Zinsen und Gebühren zurück.

Auszahlung der Lebensversicherung nach Ablauf

Auch wenn ihre Lebensversicherung bereits abgelaufen ist oder kurz vor der Auszahlung steht, können sie noch handeln. Denn auch in diesem Fall ist häufig noch der Widerruf ihres Vertrages möglich. Das liegt am sog. ewigen Widerrufsrecht, das der Bundesgerichtshof bereits in vielen Fällen für Versicherte bestätigt hat. Unser Ratgeber behandelt deshalb alle Formen der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung, die rein theoretisch möglich sind.

Im ersten Abschnitt stellen wir Möglichkeiten der Auszahlung während der Laufzeit dar und gehen im Anschluss auf Modalitäten der Auszahlung bei Fälligkeit ein. Lassen Sie auch in diesen Fällen am besten möglichst bald Ihren Vertrag prüfen. Selbst für Jahrzehnte alte Versicherungsverträge ist in einigen Fällen der Widerruf noch möglich. Ein Abschnitt am Ende befasst sich zudem mit dem Versicherungsfall, also dem Todesfall mit Auszahlung an die Hinterbliebenen.

Jetzt in 3 Schritten Lebensversicherung rückabwickeln

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  • Wir informieren Sie über Ihre Chance auf profitable Rückabwicklung
  • Kostenlose Erstberatung sichern und Geld abzugsfrei und verzinst zurückerhalten

Option 1: Vollständige Auszahlung ohne Abzüge dank Widerrufsjoker

Der sogenannte Widerrufsjoker ist für Sie die bestmögliche Lösung. Dabei erhalten Sie Ihr gesamtes eingezahltes Vermögen zurück. Der Versicherer darf nicht einmal die Bearbeitungsgebühren behalten. Dieses Vorgehen wird durch die eigene Nachlässigkeit der Versicherungskonzerne ermöglicht: Diese haben jahrelang Verträge ohne ausreichende Widerrufsbelehrung nach §8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) abgeschlossen.

Rechtlich gesehen hat bei all diesen Verträgen auch Jahre nach Vertragsschluss die Widerrufsfrist noch nicht begonnen. Diese betrug eigentlich nur 14 Tage, konnte jedoch nicht ablaufen. In einem solchen Fall können Sie den Vertrag auch heute noch per Anwalt widerrufen lassen. Dann erhalten Sie Ihr gesamtes, bereits für den Vertrag gezahltes Geld zurück – egal, ob Bearbeitungsgebühren, Abschlusskosten, Zinsen oder regelmäßige Einzahlungen.

Ist mein Vertrag für den Widerrufsjoker geeignet?

Haben Sie Ihren Versicherungsvertrag vor 2008 abgeschlossen, dann stehen die Chancen gut, dass sich Ihre Lebensversicherung zur Auszahlung im Rahmen eines Widerrufs eignet. Denn diese Verträge enthalten oft keine Widerrufsbelehrung im Sinne des §8 VVG, Abs. 2. Besonders häufig (aber nicht ausschließlich) ist das bei Vertragsabschlüssen nach dem sog. Policenmodell der Fall. Hier wurden Verbraucher meist von Versicherungsvermittlern beraten, die dafür Provision von den Versicherungsgesellschaften kassiert haben.

Leider haben sich diese oftmals mehr um die Abschlüsse als um die rechtlichen Modalitäten gekümmert. Dieses Versäumnis kann nun aber Ihr Glück sein, denn es sind mittlerweile über 50 Fehlerquellen bekannt, die zu einer unwirksamen Widerrufsbelehrung führen. Unsere auf Lebensversicherungen spezialisierten Experten identifizieren im Rahmen einer kostenlosen Erstprüfung fehlende oder fehlerhafte Klauseln in Ihrem Vertrag. Dadurch wissen Sie, wie Ihre Chancen auf eine vollständige Auszahlung Ihrer Lebensversicherung stehen.

Das passiert, wenn Sie widerrufen

Wenn Sie den Widerrufsjoker nutzen, wird Ihr Vertrag so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Das bedeutet: Sie bekommen von der Lebensversicherung all Ihr Geld zurück, weil es für keinerlei Zahlungen eine Rechtsgrundlage gegeben hat. Das gilt für Ihre bereits gezahlten Beiträge wie auch für jegliche Bearbeitungsgebühren und alle Zinsen, die über die Zeit zusammengekommen sind.

Die Höhe dieser Auszahlung liegt deutlich über dem Rückkaufswert, den Sie bei vorzeitiger Vertragskündigung oder beim Weiterverkauf erhalten würden. Bei der Lebensversicherung ist die Auszahlung durch Widerruf mit Abstand die profitabelste Methode, aus dem Vertrag herauszukommen. Das gilt meist auch im Vergleich zu der Auszahlung bei Endfälligkeit. Lassen Sie noch heute Ihre Chancen prüfen.

Praxisbeispiele: Auszahlung durch Rückabwicklung bei vielen Versicherern möglich

Bei welchem Versicherer Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben, ist für die Auszahlung weniger wichtig. Das liegt daran, dass nahezu alle größeren Versicherer vor 2008 Verträge ohne ausreichende Widerrufsbelehrung abgeschlossen haben. Dazu zählen beispielsweise:

  • Aachen Münchener
  • Allianz
  • Axa
  • Debeka
  • Ergo
  • Generali
  • HDI
  • Nürnberger
  • Skandia
  • Targo
  • WWK

Um die Auszahlung der Lebensversicherung bei diesen großen Versicherungshäusern erfolgreich zu erwirken, greifen Sie am besten auf unsere spezialisierten Anwälte zurück. Denn ohne rechtliche Hilfe kann es sein, dass die Versicherer Ihre Ansprüche nicht anerkennen. Schließlich ist Ihr Widerruf für den Versicherer finanziell sehr ungünstig.

Funktioniert das bei Kapitallebensversicherung und fondsgebundener Lebensversicherung?

Ja, die genaue Art Ihrer Lebensversicherung ist für die Auszahlung mit dem Widerrufsjoker unerheblich. Eine Auszahlung der klassischen Kapitallebensversicherung funktioniert also genauso, wie bei jeder anderen Art der Lebensversicherung. Die Berechnung Ihrer rechtmäßigen Rückzahlung ist für fondsgebundene Anlagen zwar etwas komplexer, das braucht aber nicht Ihre Sorge zu sein.

Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen haben lassen, kann diese mit dem Widerrufsjoker besonders profitabel ausgezahlt werden. Hier erhalten Sie selbstverständlich keine Beiträge zurück, die sie noch nicht eingezahlt haben. Die Rückzahlung von Abschlusskosten und sonstigen Gebühren lohnt sich dafür umso mehr.

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Spezialisierter Anwalt setzt Ihre Auszahlung durch

Haben Sie einen Versicherungsvertrag, der vor 2008 abgeschlossen wurde und keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthält? Dann stehen die Chancen gut, dass Sie den Vertrag ohne zusätzliche Kosten widerrufen können. Doch viele Versicherer stellen sich quer und verweigern Ihnen einfach Ihr gutes Recht. Denn die frühzeitige Auszahlung Ihrer Rücklagen ist für den Versicherer schlecht.

Darum sollten Sie auch dann die Unterstützung unserer spezialisierten Anwälte in Anspruch nehmen, wenn der Fall eindeutig scheint. Ein Widerrufsschreiben vom Anwalt bricht häufig bereits den Widerstand bei den Versicherungsunternehmen und sorgt für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Auszahlung. Wird dann trotzdem nicht eingelenkt, gehen wir für Sie den Rechtsweg und klagen.

Option 2: Vertragskündigung: Hohe Stornogebühren reduzieren die Auszahlung

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchte, der denkt zunächst an eine ordentliche Kündigung des Vertrags. Wer sich jedoch darauf einlässt, merkt schnell: Diese Variante lohnt sich nicht! Die Versicherer müssen Ihre Kündigung zwar hinnehmen, erlauben die Vertragskündigung aber nur zu sehr schlechten Konditionen. Von Ihrer eingezahlten Summe werden dann noch Bearbeitungsgebühren und eine Stornogebühr abgezogen.

Deshalb bringt Ihre Lebensversicherung bei Auszahlung schlimmstenfalls sogar weniger Geld ein, als Sie eingezahlt haben. Ausgezahlt wird ohnehin auch nur der Rückkaufswert. Dieser Wert steht für den Betrag, den Ihr Vertrag in der internen versicherungsmathematischen Rechnung der Versicherungsgesellschaft ausmacht. Sie bekommen also nicht, was Ihnen zusteht, sondern so viel, wie der Vertrag für den Versicherer wert ist.

Lebensversicherung-Auszahlung mit Gewinn durchsetzen

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Bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung kommt es zum Verlustgeschäft? Durch das ewige Widerrufsrecht haben Sie selbst bei Fälligkeit am Laufzeitende noch die Möglichkeit rückabzuwickeln.

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Mit dem Widerrufsjoker holen Sie Ihr Geld aus der Lebensversicherung restlos zurück – inklusive aller Beiträge, Bearbeitungsgebühren und sogar Zinsen. So machen Sie noch Gewinn.

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Versicherungsverträge von vor 2008 haben gute Chancen besonders schnell und zu optimalen Konditionen ausgezahlt zu werden. Jetzt kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

oder
0221 - 29270 - 33

Option 3: Verkauf auf dem Zweitmarkt: Geringer Marktwert

Der Verkauf Ihrer laufenden Lebensversicherung ist die zweite Möglichkeit, Geld zurückzubekommen. Sie verkaufen Ihren Lebensversicherungs-Vertrag einfach an eine dritte Person oder ein Unternehmen, das Ihre Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Damit müssen Sie auch keine weiteren Einzahlungen mehr tätigen, haben aber auch keine Rechte mehr aus dem Vertrag.
Der Nachteil: Auch in diesem Fall erhalten Sie bei der Auszahlung der Lebensversicherung nur einen Bruchteil des bereits eingezahlten Geldes. Der Käufer möchte Gewinn aus dem Geschäft schlagen und bezahlt Ihnen deshalb deutlich weniger, als die Versicherung eigentlich wert wäre. Der Verkauf auf dem Zweitmarkt sollte deshalb nur eine Notlösung darstellen.
 

Lebensversicherung wird ausgezahlt: Was tun gegen massive Verluste?

Wenn Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung bereits erhalten haben oder diese ansteht, haben Sie noch immer Optionen. Das ewige Widerrufsrecht funktioniert in vielen Fällen sogar noch nach Auszahlung. Sie sollten in diesem Fall aber keine Zeit verlieren und umgehend Ihren Vertrag prüfen lassen. Ihre Ansprüche können nun nämlich unter Umständen verfallen.

Sollte keine Rückabwicklung mehr möglich sein, werden unsere Experten Sie darauf hinweisen. Dann haben Sie aber Sicherheit, dass Sie keine weitere finanzielle Fehlentscheidung getroffen haben und brauchen sich später nicht vorwerfen, Sie hätten nicht alles versucht. Nutzen Sie unseren Service der kostenlosen Erstberatung, die für Sie mit keinerlei Risiko einhergeht.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Lebensversicherung Erlebensfall-Auszahlung

Bei einer Lebensversicherung mit Sparfunktion führt das Erreichen des Vertragsendes, sofern der Versicherte noch lebt, zur Auszahlung eines Betrags an die im Vertrag genannte Person. Diese Zahlung durch den Versicherer wird auch als "Leistung im Erlebensfall" bezeichnet. Eine solche Lebensversicherung zahlt diesen Betrag nur aus, wenn der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit noch am Leben ist. Die ausgezahlte Summe setzt sich aus einem garantierten Betrag und einer variablen Zuzahlung zusammen.

Der garantierte Betrag ist im Vertrag festgelegt, die Zuzahlung jedoch nicht. Der Grund dafür ist, dass die eingezahlten Beiträge in verschiedene Anlagen investiert werden. Je nachdem, wie erfolgreich diese Anlagen sind, fällt die Zuzahlung höher oder niedriger aus. Leider sind die Boni am Ende meist sehr gering oder gar nicht existent. Bei fondsgebundenen Anlagen kann sogar ein deutliches Minus stehen. Steht der Erlebensfall bei Ihnen an, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag einer anwaltlichen Prüfung unterziehen lassen.

Wann wird die Lebensversicherung ausgezahlt und was muss ich dafür tun?

Das dauert im besten Fall ca. 14 Tage, verzögert sich aber je nach Fall. Wenn eine Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz vorliegt, kommt es vor allem darauf an, ob Versicherungsnehmer oder Angehörige das Geld wollen. Im Todesfall verzögert sich die Auszahlung, weil Sie meist erst eine Sterbeurkunde und teilweise einen Erbschein benötigen. Bei Unfalltod oder sonstigen unnatürlichen Todesursachen kann es noch deutlich komplizierter werden.

Erhält der Versicherte die Leistungen seiner Lebensversicherung im Erlebensfall, ist dies in der Regel ein einfacher Prozess. Im Unterschied zur Auszahlung nach einem Todesfall, bei der umfangreiche Nachweise erforderlich sind, verlangen Versicherungen im Erlebensfall meist nur wenige Dokumente. Üblicherweise reicht die Vorlage der Versicherungspolice. Je nach Anbieter können jedoch weitere Unterlagen benötigt werden, bevor die Auszahlung erfolgt.

Wie viel bekommt man bei der Auszahlung der Lebensversicherung?

Insbesondere die Auszahlung am Laufzeitende bringt leider häufig Ernüchterung. Die Lebensversicherungen konnten durch schlechte Anlagen und die lange Niedrigzinsphase kaum Gewinne erwirtschaften. Sie können deshalb auch nur in den seltensten Fällen mit substanziellen Überschüssen rechnen, an denen Sie beteiligt werden würden. Je nach Vertragsgestaltung kann hier sogar ein Minus stehen.

Sie bekommen am Ende zwar einen Schlussbonus, allerdings wird dieser häufig durch Inflation und hohe Gebühren während der Laufzeit wieder aufgefressen. Wenn Sie stattdessen per Widerruf rückabwickeln, erhalten Sie attraktive Zinszahlungen, die auch die Inflation während der Laufzeit berücksichtigen. Da auch Gebühren wie Abschlusskosten erstattet werden müssen, ist das in der Regel der vorteilhafteste Weg.

Fazit: Lebensversicherung-Auszahlung mit DB-Anwälte erwirken

Zahlen Sie in eine Lebensversicherung ein, die Sie zwar jeden Monat Geld kostet, aber am Ende kaum Zinsen bringt? Dann befreien Sie sich jetzt von dieser Last! Lassen Sie unsere spezialisierten Anwälte die Lebensversicherung-Auszahlung prüfen und holen Sie sich ihr gesamtes bislang eingezahltes Geld zurück!

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um mit Spezialisten über Ihre Optionen zu sprechen. Kann bei Ihnen der Widerrufsjoker ausgespielt werden, vertreten unsere Anwälte Sie gegenüber dem Versicherer sowie vor Gericht, um Ihr Recht einzuklagen. So kommen Sie schnell und so komfortabel wie möglich zu Ihrem Geld.

Häufige Fragen unserer Mandanten zur Lebensversicherung- Auszahlung

Das kommt darauf an. Sie müssen als Versicherungsnehmer nicht zwangsläufig bezugsberechtigt sein. Das kommt darauf an, was bei Abschluss des Vertrags vereinbart wurde. Im Todesfall sind beispielsweise die im Vertrag eingetragenen Hinterbliebenen bezugsberechtigt.

Es kann aber auch deutlich komplizierter sein, beispielsweise wenn eine Sicherungsabtretung vorliegt. Sollte in einem solchen Fall eine Auszahlung anstehen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, da es hier viele Fallstricke gibt, die rechtlich zu beachten sind.

Wollen Sie eine Auszahlung per Widerruf durchsetzen, sind diese Dinge jedoch unerheblich. Die Rückabwicklung erfolgt immer zugunsten des Versicherungsnehmers. Was Sie dann im Anschluss mit Ihrem Geld machen, bleibt voll und ganz Ihnen überlassen.

Das hängt davon ab, über welchen Weg Sie die Auszahlung erreichen wollen – genaue Zeiträume lassen sich hier kaum verbindlich nennen. Es handelt sich also nur um grobe Richtwerte, die je nach Einzelfall erheblich abweichen können.

Die Auszahlung im Erlebensfall dauert meist nur 1-2 Wochen. Im Todesfall dauert es länger, weil unter Umständen die Todesumstände geprüft werden und Hinterbliebene mindestens die Sterbeurkunde benötigen, teils auch einen Erbschein.

Wenn Sie die Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten. Bei Kündigung erhalten Sie die Auszahlung am Ende der Versicherungsperiode, zu der sie gekündigt haben. Wie sich das genau berechnet, können Sie in unserem Detail-Beitrag zur Kündigungsfrist bei Lebensversicherungen nachlesen.

Der Verkauf dauert meist etwas länger. Das liegt vor allem an der aufwändigen Suche nach einem seriösen Ankäufer. Für Laien kann das sehr schwierig sein.

Der Widerruf dauert meist etwas länger, da die Ansprüche in der Regel gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden müssen. Hierfür fallen häufig einige Monate an. Das ist aber verschmerzbar, da am Ende die höchstmögliche Auszahlung zu erwarten ist. 

Gemäß §9 VVG muss die Rückzahlung Ihres Geldes spätestens bis 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erfolgen. Nach einer Bearbeitungszeit von meist wenigen Wochen erhalten Sie also alle gezahlten Beiträge und angefallenen Gebühren komplett zurück. Sie bekommen sogar alle erwirtschafteten Zinsen.

Nutzen Sie dabei unbedingt die Unterstützung unserer Anwälte. Denn die Versicherungsunternehmen möchten aus Eigeninteresse ungerne Ihr Geld zurückzahlen. Auf ein Schreiben vom Anwalt reagieren sie erfahrungsgemäß positiver und deutlich schneller. So ist schon bald Ihr Geld wieder auf Ihrem Konto.

Ja, sofern Ihre Rechtschutzversicherung die Chancen auf Erfolg hoch einschätzt. Haben Sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, in dem die Widerrufsfrist nicht eindeutig kommuniziert wurde, dann ist der Fall für Ihre Rechtschutzversicherung zumeist eindeutig: Sie wird die Kosten für ein Verfahren tragen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung einspringt, dann prüfen wir das gerne für Sie. Wir kontaktieren Ihre Rechtschutzversicherung, legen ihr den Fall dar und übermitteln Ihnen das Ergebnis. So brauchen Sie sich nicht einmal darum zu kümmern.

Der genaue Betrag kann je nach Art der Auszahlung und Art der Lebensversicherung variieren. Mit dem Widerrufsjoker ist es jedoch möglich, alle bislang getätigten Zahlungen zurückzubekommen. Dazu zählt auch Geld, das Sie für eventuelle Gebühren gezahlt haben.

Und das Beste daran: Sie erhalten sogar noch alle durch Ihr Geld erwirtschafteten Zinsen dazu. Ihnen darf rechtlich kein Nachteil entstehen, nur weil Ihre Lebensversicherung Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat.

Gleichzeitig entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Beispielsweise darf keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden, da der Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt wird, sondern rechtlich nie zustande gekommen ist. Der Widerrufsjoker holt das Maximum aus Ihrer Auszahlung heraus.

Für die Auszahlung der Lebensversicherung gibt es vier Möglichkeiten:

  • Erreichen des im Vertrag festgeschriebene Auszahlungsdatums: Dann erhalten Sie Ihre Beiträge sowie die von Ihrem Geld erwirtschafteten Zinsen zurück. Was Sie nicht wiederbekommen, sind Gebühren und andere Nebenkosten. Da der Leitzins so lange extrem niedrig war, bedeutet das meist, dass Sie jahrzehntelang in Ihre Versicherung einzahlen, aber kaum mehr als Ihre geleisteten Beiträge zurückbekommen.
  • Vertrag vorzeitig kündigen: In diesem Fall erhalten Sie das bereits eingezahlte Geld zurück (ohne Gebühren), sowie Ihre Zinserträge. Allerdings müssen Sie hierbei eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihren Versicherer zahlen – so sinkt Ihre Auszahlung deutlich unter den von Ihnen bereits eingezahlten Betrag.
  • Verkauf auf dem Zweitmarkt: Finden Sie jemanden, der Ihre Lebensversicherung übernimmt, so können sie diese wie jede andere Anlage einfach verkaufen. Allerdings streben Händler auf dem Zweitmarkt auch nach Gewinn. Deshalb werden Sie für ihre Versicherung nur einen Bruchteil der bereits geleisteten Zahlungen erhalten.
  • Der Widerrufsjoker: Haben Sie vor 2008 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, können unsere Anwälte fehlerhafte Widerrufsbelehrungen identifizieren und Ihren Vertrag auch Jahre später noch ordnungsgemäß widerrufen. Dann erhalten Sie alles Geld zurück, das sie bislang gezahlt haben, inklusive Zinsen und Gebühren.

Der Widerrufsjoker ist also eindeutig die profitabelste Methode, sich eine laufende Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Lassen Sie sich in einer kostenlosen Erstberatung von unseren Versicherungs-Experten zu Ihren Optionen beraten.

Da die Zinsen lange Zeit niedrig waren, lohnt es sich eigentlich immer, prüfen zu lassen, ob eine Auszahlung in Betracht kommt. Zwar steigen die Zinsen mittlerweile wieder, allerdings ist die Inflation deutlich höher, weshalb Sie Netto immer noch Verlust machen. Durch eine vorzeitige Auszahlung können Sie verhindern, dass Sie noch jahrelang Geld verlieren.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich Ihren Vertrag zu den für Sie besten Konditionen auszahlen lassen können. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um den Widerrufsjoker, bei dem Sie alle bereits getätigten Zahlungen zurückerstattet bekommen.

Eine Meldepflicht gibt es nicht direkt, sie sollten die Auszahlung aber in Ihrer Steuererklärung angeben. Etwaige anfallende Steuern beziehen sich allerdings ausschließlich auf Gewinne. Was sie eingezahlt haben, müssen Sie nicht (erneut) versteuern.

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen der Auszahlung noch Geld zurückerhalten. Für eine exakte Einschätzung können Sie Ihren Steuerberater befragen und unter Umständen noch zusätzlich Geld sparen.

Der gesamte Vorgang ist denkbar einfach:

  • Sie senden uns Ihren Vertrag zu. 
  • Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich. 
  • Wir sagen Ihnen, ob Ihr Fall gute Aussicht auf Erfolg hat. 
  • Wir widerrufen in Ihrem Auftrag. 
  • Sie erhalten Ihr Geld vom Versicherer komplett zurück.  

Sollte sich der Versicherer unserer Einschätzung wider Erwarten nicht anschließen, vertreten wir Sie auch vor Gericht, um Ihr Recht auf Widerruf einzuklagen. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch nur in Ausnahmefällen nötig, da die Rechtslage oft eindeutig ist.

Ja, sofern Ihr Vertrag keine Widerrufsbelehrung beinhaltet, können Sie Ihren Widerruf auch nach der Auszahlung oder der Kündigung noch geltend machen. Das kann von Vorteil sein, wenn Sie zum Beispiel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, um aus Ihrem Vertrag herauszukommen.

In diesem Fall wird Ihr Versicherungsvertrag so behandelt, als sei er nie zustande gekommen. In den meisten Fällen ist das für Sie von Vorteil, da sie dann auch nachträglich noch Bearbeitungsgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen zurückerhalten.

Lassen Sie von unseren Anwälten prüfen, ob Ihr Vertrag für den Widerrufsjoker in Frage kommt und wie viel Geld Sie dadurch zusätzlich zurückerhalten können.

Da der Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer durch den Widerruf rechtlich nie zustande gekommen ist, beeinflusst die Auszahlung Ihren SCHUFA-Score nicht. Tatsächlich ist es sogar so, dass SCHUFA-Einträge, die aufgrund ausbleibender oder zu später Zahlungen an Ihre Lebensversicherung entstanden sind, damit nichtig sind.

Fragen Sie unsere Anwälte einfach nach der Möglichkeit, Ihren SCHUFA-Score zu prüfen und unrechtmäßige Einträge löschen zu lassen. So bekommen Sie nicht nur Ihr Geld von der Lebensversicherung zurück, sondern bessern gleich noch ihren Score auf.

Unsere Anwälte

Ulf Böse
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