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Kapitallebensversicherung: Auszahlung ohne Verlust

Vermögensverfall verhindern und vorzeitige Auszahlung durchsetzen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Viele Versicherte blicken mit Sorge auf ihre Kapitallebensversicherung-Auszahlung, die sie am Ende der Laufzeit erwarten. Was einst als sinnvolle Vorsorge galt, lohnt sich heute aufgrund geringer Erträge und hoher Inflation nicht mehr. Deshalb kommen viele Kapitallebensversicherungen in den Verkauf oder werden gekündigt. Dabei nehmen Verbraucher leider aus Unwissenheit herbe finanzielle Nachteile in Kauf. Häufig besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, statt ihn zu kündigen. Das ist deutlich vorteilhafter, weil Sie damit jegliche Beiträge, Zinsen und sogar Gebühren zurückerhalten können.

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Besonderheiten der Kapitallebensversicherung-Auszahlung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Versicherungspolice, die Ihnen eine Todesfallleistung und eine Sparanlage bietet. Im Todesfall während der Laufzeit wird eine Auszahlung an die begünstigten Personen vorgenommen. Überleben Sie die Laufzeit der Police (Erlebensfall), erhalten Sie am Laufzeitende eine Auszahlung, die aus der Sparanlage besteht.
Sie zahlen regelmäßig Versicherungsprämien, die den Sparanteil finanzieren und gleichzeitig den Todesfallschutz bezahlen. Der Sparanteil wird investiert und kann auf verschiedene Arten wachsen, abhängig von der Art der Police und den entsprechenden Investment-Optionen. Leider warfen die meisten dieser Anlagen aber über Jahrzehnte zu geringe Gewinne ab.

Kapitalbildende Lebensversicherung: Auszahlung mit drei Optionen?

Weil sich die Anlage nicht mehr lohnt, wollen viele Verbraucher sie abstoßen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, von denen leider nur eine vorteilhaft ist. Zunächst gibt es die reguläre Auszahlung der Kapitallebensversicherung nach Ablauf sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Teilauszahlung. Diese Varianten lösen jedoch nicht das Grundproblem, da Versicherungsnehmer die Kapitallebensversicherung damit immer noch behalten müssen.

Potenzielle Lösungen ergeben sich hingegen durch folgende drei Möglichkeiten:

  • Vorzeitige Vertragskündigung mit Auszahlung eines geringen Rückkaufswertes 
  • Ungünstiger Verkauf der Kapitallebensversicherung auf dem Zweitmarkt 
  • Vorteilhafter Widerruf der Versicherung auf Grundlage einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Hohe Kosten bei Auszahlung durch vorzeitige Kündigung

Ihre Kapitallebensversicherung zu kündigen ist vergleichsweise einfach und vertraglich genau geregelt. Dabei ist eine Frist zu beachten, die meist zwischen einem und drei Monaten liegt und zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode ausgesprochen werden kann. Diese Variante hat aber leider einen bitteren Beigeschmack: Sie bekommen nur den Rückkaufswert der Versicherung ausgezahlt.

Das ist der Wert, den Ihre Police zum Zeitpunkt der Kündigung für Ihre Versicherung hat. Dieser liegt in den meisten Fällen deutlich unter dem Wert, den sie für Sie selbst hätte. Ihre vorzeitige Kündigung muss der Versicherer also akzeptieren, es wird aber teuer. Ihr Versicherer hat langfristig mit Ihrem Geld gerechnet und berechnet für Ihre vorzeitige Kündigung (auch Rückkauf genannt) einen hohen Abschlag.

Starke Einbußen bei Verkauf auf dem Zweitmarkt

Der Verkauf Ihrer laufenden Kapitallebensversicherung ist eine weitere Möglichkeit, um angelegtes Geld zurückzubekommen. Hierbei veräußern Sie Ihren Vertrag an eine dritte Person oder ein Unternehmen, das die Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Somit entfallen für Sie weitere Einzahlungen.

Jedoch ist auch in diesem Fall die Auszahlung der Kapitallebensversicherung deutlich geringer als die bereits eingezahlte Summe. Der Käufer möchte schließlich Profit aus dem Geschäft ziehen und der Preis orientiert sich auch wieder an dem Rückkaufswert. Generell sollte der Verkauf auf dem Zweitmarkt nur eine Notlösung darstellen.

Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung per Anwalt durchsetzen

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Kapitalbildende Lebensversicherungen vorzeitig zu kündigen, ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden und somit ein erhebliches Verlustgeschäft.

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Insbesondere Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, enthalten häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können auf unbegrenzte Zeit widerrufen werden.

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Gesamtes Geld durch Widerrufsjoker zurückerhalten

Der Widerruf stellt die einzige Lösung dar, um Ihr eingezahltes Kapital zu einem früheren Zeitpunkt vollständig zurückzuerhalten. Dabei darf der Versicherer nicht einmal die Bearbeitungsgebühren einbehalten. Grund hierfür ist, dass der Versicherungsvertrag, wenn Sie ihn widerrufen, so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen. Das rechtliche Instrument ist normalerweise nur bis 14 Tage nach Vertragsschluss nutzbar.

Häufig liegen aber Vertragsfehler bei der Widerrufsbelehrung vor, die seitens vieler Versicherungsgesellschaften gemacht wurden. Rechtlich gesehen führt das dazu, dass die Frist nie begonnen hat und Sie noch nach Jahrzehnten Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Dann hatte Ihre Versicherung über all die Jahre kein Recht auf Ihr Geld und muss es restlos rückerstatten. Die Auszahlung betrifft alle Prämienzahlungen, Zinsen und Gebühren.

Kapitallebensversicherung Auszahlung nach Ablauf

Letztlich können Sie die Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung auch einfach abwarten. Sie sollten das aber in jedem Fall mit dem Widerrufsjoker gegenrechnen. Es gibt keinen Grund hier Rücksicht auf Ihren Versicherer zu nehmen. Schließlich ist Ihnen vor Jahren ein schlechtes Anlageprodukt verkauft worden. Der Kapitalertrag bei Ablaufleistung ist im Erlebensfall häufig so enttäuschend, dass das Ansparen nach Abzug der Inflation sogar Geld gekostet hat.

Sparer haben am Vertragsende inklusive Überschussbeteiligung und Garantiezins für den Ruhestand schlicht weniger Vermögen als erwartet. Selbst wenn zum Ende der Vertragsdauer die Auszahlung der Kapitallebensversicherung bald fällig wird, kann es sich noch lohnen, rückabzuwickeln. Der Lebensversicherer muss dann nicht nur den Ertragsanteil ausbezahlen, sondern auch alle Zinsen und Gebühren zurückzahlen. Auch Abschlusskosten und Verwaltungskosten zählen dazu.

Kapitallebensversicherung: Teilauszahlung

Die Lebensversicherung kann auch über eine Einmalzahlung vor Vollendung der Vertragslaufzeit teilweise ausgezahlt werden. Eine solche Einmalzahlung kann im Lebensversicherungsvertrag vereinbart sein. Häufig muss der Versicherungsnehmer das mit dem Versicherungsunternehmen gesondert abstimmen. Das ist bei fondsgebundenen Anlagen etwas komplexer, weil die Fondsanteile genau berechnet werden müssen. Hier braucht es in der Regel eine Sondervereinbarung.

Wenn Sie gleichzeitig nicht weiter einzahlen wollen, können Sie über eine Beitragsfreistellung nachdenken. Allerdings wird die Wertentwicklung der Gesamtanlage dadurch noch schlechter, weil sich beispielsweise Schlussprämien reduzieren und der Zinseszins-Effekt weniger wirkt. Die vollständige Rückzahlung aller Einlagen durch den Widerruf ist meist lohnender, wenn Sie Geld aus der Kapitallebensversicherung abziehen wollen.

Bei steigenden Zinsen die Auszahlung der Kapitallebensversicherung abwarten?

Zum Ende der Vertragslaufzeit Ihrer Kapitallebensversicherung erwartet Sie wahrscheinlich eine Enttäuschung. Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung fällt heute nämlich in vielen Fällen deutlich niedriger aus, als ursprünglich versprochen wurde. Grund hierfür sind in erster Linie die niedrigen Zinsen. Für viele Versicherungsmodelle bildeten diese Zinsen allerdings die Grundlage für Gewinne, die die Versicherer mit Ihrem Geld erwirtschaften konnten.

Diese gab es allerdings leider sehr lange Zeit nicht oder nur zu gering. Das mindert auch Ihre Erträge erheblich, die oft nicht einmal mehr die Inflation aufwiegen können. Zwar werden die Zinsen mittlerweile wieder angehoben. Gleichzeitig ist aber auch die Inflation hoch, die die Kaufkraft Ihres Geldes mindert. So haben Sie am Ende zwar nicht weniger, können damit aber weniger kaufen. Steigende Zinsen mindern das Problem also in der Netto-Rechnung nur bedingt.

Kapitalbildende Lebensversicherung Auszahlung: Anspruch gegen Versicherer durchsetzen

Ihre Versicherungsgesellschaft will nicht, dass Sie sich Ihr Geld aus der Kapitallebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen. Auch wenn Versicherungen mit Ihrem Geld aktuell kaum Gewinne erwirtschaften können, rechnen sie dennoch langfristig mit Ihren Zahlungen. Die Planung zu ändern, ist für die Versicherer doppelt schlecht. Sie können Sie aber beispielsweise nicht von einer Kündigung Ihrer Kapitallebensversicherung abhalten.

Sie können es Ihnen aber teuer machen, indem sie Ihnen nur einen geringen Rückkaufswert zahlen. Das gleiche versuchen sie auch beim Widerruf. Dieser ist aus Sicht der Versicherungsgesellschaft eine Katastrophe und für Sie ein Segen. Ihr Versicherer wird Ihren Widerruf auf eigene Faust deshalb auch ablehnen. Mit einem spezialisierten Anwalt können Sie Ihren Anspruch aber gut durchsetzen lassen.

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Versicherungsverträge vor 2008 besonders häufig fehlerhaft

Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor 2008 abgeschlossen haben, stehen die Chancen besonders gut, dass Sie von einem Widerruf und der damit verbundenen vollständigen Auszahlung profitieren können. Denn viele der Versicherungsverträge enthalten keine korrekte Widerrufsbelehrung gemäß §8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Unsere spezialisierten Anwälte für kapitalbildende Lebensversicherungen unterstützen Sie sachkundig dabei, diese fehlenden Klauseln in Ihren Verträgen zu identifizieren und Ihre persönlichen Chancen auf eine Auszahlung zu prüfen. Nehmen Sie hierzu gerne unsere kostenlose Erstberatung durch einen unserer Experten in Anspruch.

Abzugsfreie Kapitallebensversicherung-Auszahlung zu Lebzeiten per Widerruf durchsetzen

Wenn Sie den Widerrufsjoker nutzen, wird Ihr Vertrag so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden. Sie erhalten somit alle Beiträge, die Sie bisher eingezahlt haben, inklusive Bearbeitungsgebühren und Zinsen zurück. Und die Chancen hierfür stehen in vielen Fällen sehr gut. Das gilt sogar auch noch viele Jahre oder sogar Jahrzehnte nach Vertragsschluss. So können Sie Ihr Geld frei nutzen oder gewinnbringender anlegen.

Der Auszahlungswert liegt hierbei deutlich über dem Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung oder dem Verkauf des Vertrags. Der Widerruf ist also die profitabelste Methode, vorzeitig aus Ihrem Vertrag auszusteigen. Lassen Sie noch heute Ihre individuellen Möglichkeiten prüfen und erhalten Sie vor Ablauf Ihres Vertrags Ihr gesamtes Geld zurück. Nutzen Sie für eine Einschätzung zu Ihrem Vertrag am besten gleich unseren Service der kostenlosen Erstberatung.

Häufige Fragen unserer Mandanten zur Kapitallebensversicherung-Auszahlung

Für Sie selbst ist das völlig unkompliziert: Wir brauchen nur Ihre Unterlagen und Ihren Auftrag. Unsere spezialisierten Anwälte kümmern sich anschließend um alles Weitere. Sie müssen nur etwas Geduld haben.

So funktioniert der Ablauf im Einzelnen:

  • Kostenlose Erstberatung nutzen und Vertragsunterlagen übersenden
  • Erfolgsaussichten prüfen lassen
  • Auftrag an uns erteilen
  • Rechtliche Durchsetzung durch uns abwarten
  • Komplette Zahlung empfangen

Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer das Recht, ihre Kapitallebensversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Diese Art des Widerrufes bedarf in der Regel keiner anwaltlichen Unterstützung, um erfolgreich zu sein. Denn hierbei kann der Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.

Im Falle eines späteren Widerrufs aufgrund fehlerhafter vertraglicher Belehrungen über das Widerrufsrecht sieht das jedoch anders aus. Hierbei müssen Verträge zum einen einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Zudem wird dadurch eine rechtssichere Vorgehensweise gegen den Versicherer sichergestellt und die Erfolgsaussichten werden deutlich erhöht.

Grundlegend gibt es zwei Arten von Kapitallebensversicherungen: die klassische Kapitallebensversicherung und die fondsgebundene Kapitallebensversicherung. Bei der klassischen Kapitallebensversicherung wird der Sparanteil in erster Linie in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Die Rendite ist in der Regel niedriger als bei der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung, aber die Police bietet eine höhere Garantie.

Bei der fondsgebundenen Variante wird der Sparanteil wiederum in Investmentfonds investiert. Dadurch haben Sie die Chance auf eine höhere Rendite, aber es besteht auch ein höheres Risiko, da die Rendite von den Schwankungen der Finanzmärkte abhängt. Die Auszahlung der Versicherungspolice unterliegt in beiden Fällen jedoch einer gemeinsamen Problematik: Sie fällt heute viel zu gering aus.

Ihre Auszahlung bereits durch eine Kündigung oder durch Ablauf der Laufzeit erhalten haben. Wenn Sie erfolgreich widerrufen, erhalten Sie die Differenz, die beispielsweise durch den geringen Rückkaufswert entsteht. Durch die Rückabwicklung darf der Versicherer keine Gebühren einbehalten – weder Stornogebühren bei einer Kündigung, noch sonstige Verwaltungskosten oder Abschlussgebühren.

Ob diese Möglichkeit auch für Sie besteht, sollten Sie am besten anwaltlich prüfen lassen. Unsere Experten geben Ihnen dazu gerne Auskunft. Nehmen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

Wer seine kapitalbildende Lebensversicherung verkaufen möchte, ist auf den Zweitmarkt angewiesen. Ankäufer bieten Ihnen dort in den meisten Fällen nur sehr schlechte Preise. Theoretisch können Sie mit einem Verkauf auch Glück haben. Die Erfahrungen vieler Verbraucher sehen aber anders aus.

Das liegt auch an vielen unseriösen Ankäufern, die für den Laien häufig nur schwer zu erkennen sind. Hier entstehen zahlreiche Risiken, die Sie mindestens einige Nerven kosten. Im schlimmsten Fall zahlen Sie hier auch finanziell deutlich drauf. Außerdem sind Ankäufer nur an den besten Versicherungsverträgen interessiert. Was Sie loswerden wollen ist für den Handel häufig uninteressant.

Welche der beiden Optionen für Sie die bessere ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie sollten aber ohnehin zunächst die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Wenn Sie widerrufen, erfolgt die Auszahlung auf einmal.

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Art von Lebensversicherung, bei der die Familie über eine Risikolebensversicherung abgesichert wird. Sollten Sie während der Versicherungsperioden ableben, erhalten Ihre Hinterbliebenen die festgelegte Lebensversicherungssumme. Ein Teil der Prämien fließt gleichzeitig in einen Sparplan, der über einen bestimmten Zeitraum hinweg anwachsen soll. Dieser wird z. B. über einen Fonds am Aktienmarkt abgebildet. Das wäre dann eine fondsgebundene Lebensversicherung.

Hier ist die Höhe der Auszahlung am Ende von der Entwicklung der Fonds abhängig. Das kann mehr Rendite einbringen, geht aber auch mit mehr Risiko einher und kann auch mit einer schlechten Auszahlung verbunden sein. Daneben gibt es auch festverzinsliche Varianten, die einen vorher festgelegten Garantiezins bieten. Unabhängig ob Fond oder nicht, ist eine Kapitallebensversicherung die Verbindung aus Risikoanteil (Todesfallschutz) und Sparanteil (Geldanlage).

Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, wird der vereinbarte Versicherungsbetrag an die begünstigte Person (oder mehrere Bezugsberechtigte) ausgezahlt. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch nicht stirbt (Erlebensfall), erhält er am Ende der Laufzeit die angesammelten Sparanteile zurück. Hierfür wurden lange Zeit attraktive Zinsversprechen von Versicherungsmaklern gemacht, die über das sog. Policenmodell hohe Vermittlerprovisionen einstreichen konnten. Verbrauchern wurde aber häufig eine schlechte Absicherung für das Alter verkauft.

Beachten Sie bitte, dass wir hier nur ein paar Grundregeln zur Verfügung stellen können. Steuerrecht gehört nicht zu unseren Schwerpunkten. Eine individuelle und belastbare Einschätzung in Steuerfragen erhalten Sie nur von Ihrem Steuerberater.

Eine Besteuerung hängt von vielen Faktoren ab. Relevant sind unter anderem folgende Fragen: 

  • Liegt der Vertragsbeginn vor oder nach 2005? 
  • Welche Auszahlungsform wurde gewählt? Rentenzahlung oder Einmalzahlung? 
  • Wird ein Überschussanteil gezahlt? 
  • Welche Kosten und Gebühren können steuerlich geltend gemacht werden?  

Der Kostenanteil kann den Gewinn und damit auch den zu versteuernden Betrag mindern. Wenn Sie gar keine Rendite oder sogar Verluste haben, werden auch keine Steuern fällig. Das dürfte Sie in der Gesamtrechnung aber trotzdem nicht freuen. Keine Kapitalertragssteuer zu zahlen, ist schließlich gleichbedeutend mit zu wenig Vermögensaufbau.

In einem solchen Fall sollten Sie die Rückabwicklung Ihrer Versicherung prüfen lassen. Unter den Auszahlungsoptionen ist der Widerruf dann auf jeden Fall die sinnvollste Variante. Gewinne, die hieraus entstehen, könnten zwar steuerpflichtig sein. Es ist aber besser einen Teil des Gewinns an das Finanzamt abzuführen, als Verluste in Kauf nehmen zu müssen, die letztlich zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft gehen. 

Die Chance kann in Einzelfällen bestehen. Allerdings ist eine Auszahlung hier sehr selten. Den Versicherungsschutz haben Sie schließlich über die Versicherungslaufzeit genossen. Dass Sie nicht gestorben sind (Erlebensfall) ist natürlich erfreulich. Einen Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsbeiträge haben Sie aber in der Regel nicht. Bei kombinierten Produkten wie einer Kapitallebensversicherung erhalten Sie auch nur den Sparanteil zurück. Das für sich genommen lohnt sich in den meisten Fällen aber bereits deutlich.

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