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Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen

Nur eine Variante bringt Gewinne

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Viele Versicherte wollen ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen. Doch einerseits lohnt sich die Anlage in den meisten Fällen nicht mehr. Abzüglich der Inflation machen viele Versicherte sogar ein Minusgeschäft. Andererseits können Sie die Lebensversicherung zwar vorzeitig auszahlen lassen, die meisten Optionen sind aber mit zusätzlichen Verlusten verbunden. Nur der Widerruf erlaubt den Ausstieg mit Gewinn. Wie er funktioniert und wie die Auszahlungsvarianten im Vergleich abschneiden, erklärt unser Ratgeber.

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Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen

Verbraucher, die sich ihre Lebensversicherung vorzeitig haben auszahlen lassen, berichten immer wieder von herben Verlusten. Viele Versicherungsnehmer sehen das jedoch als Ende mit Schrecken, das sie der Alternative vorziehen, weiter einzahlen zu müssen. Tatsächlich ist nicht jede Auszahlung ein Minusgeschäft. Es gibt in vielen Fällen die Möglichkeit, auch aus schlechten Anlagen gewinnbringend auszusteigen.

Diese erfordert allerdings zunächst eine Vertragsprüfung. Der Grund: Der sog. Widerruf ist ein rechtliches Mittel, mit dem ein Vertrag rückabgewickelt werden kann. Dieses kann allerdings nur in begrenztem Zeitraum nach Vertragsschluss genutzt werden. Es gibt aber häufig Fehler im Vertragswerk, die den Fristablauf verhindern. So können viele Versicherte noch Jahrzehnte nach Vertragsschluss rückabwickeln.

Varianten der Lebensversicherung-Auszahlung: vorzeitig aussteigen im Vergleich

Neben dem Widerrufsjoker gibt es noch weitere Varianten, wie Sie eine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen können. Zu diesen gehören:

  • Kündigung 
  • Verkauf 
  • Teilauszahlung

Daneben gibt es noch weitere Sondervarianten, bei denen Sie sich nicht die Versicherungssumme auszahlen lassen, sondern über einen Umweg mehr Geld zur Verfügung haben. Dazu gehören im Wesentlichen das Beleihen der Lebensversicherung und die Beitragsfreistellung. Beide Varianten können in Einzelfällen sinnvoll sein, werden hier aber erst am Ende behandelt. Ihr größter Nachteil ist, dass Sie in beiden Fällen Ihre Lebensversicherung behalten müssen und sich nur finanziellen Spielraum verschaffen. Das hat aber auch Nachteile. 

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Variante 1: Vorzeitige Auszahlung der Lebensversicherung durch Widerruf

Experten für Versicherungsrecht sprechen vom sog. Widerrufsjoker. Eigentlich ist das rechtliche Instrument nämlich nur kurz nach Vertragsschluss nutzbar. Dass viele Versicherte den Widerruf auch heute noch nutzen können, wenn sie die Lebensversicherung auszahlen lassen möchten, liegt an Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Heute sind über 50 konkrete Formfehler bekannt, die zu einer Unwirksamkeit der Aufklärung über das Widerrufsrecht führen.

Die Folge ist dann, dass Sie nicht als aufgeklärt gelten und immer noch widerrufen können. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung Ihres gesamten Versicherungsvertrags. Sie bekommen dann nicht nur ihre Prämien abzugsfrei zurück, sondern auch die Gebühren erstattet. Der Vertrag wird behandelt, als hätte er nie bestanden, weshalb der Versicherer auch nie Kosten in Rechnung stellen durfte. Außerdem haben sie ein Anrecht auf Zinsen.

Bundesgerichtshof bestätigt Widerrufsrecht: Lebensversicherung vorzeitig auszahlen ist rechtens!

Die rechtliche Sichtweise wurde mittlerweile vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt. Das erste bahnbrechende Urteil wurde am 7. Mai 2014 gefällt (Az. IV ZR 76/11). Es begründete das ewige Widerrufsrecht und bestätigte damit die Sichtweise von Verbraucherschützern zur vorzeitigen Auszahlung. Weitere Urteile spezifizierten zudem, dass Versicherungsgesellschaften in diesem Fall keine Bearbeitungsgebühren abziehen dürfen, sobald Sie Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen. Es folgten weitere Urteile zur Berechnung des Zinssatzes.

Dieser liegt nicht zwangsläufig auf dem Niveau, das sie eigentlich zu erwarten hätten. Er kann sogar höher ausfallen, da er sich nicht nach vertraglich festgelegten Werten berechnet. Ihnen steht allerdings ein Nutzungsersatz zu, da Sie Ihr Geld über die Zeit nicht zur Verfügung hatten, der Versicherer aber damit wirtschaften konnte. Vom Bundesgerichtshof wurde außerdem festgestellt, dass die Durchsetzung des Widerrufsjokers in den meisten Fällen von der Rechtsschutzversicherung bezahlt werden muss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass sich Fehler in der Widerrufsbelehrung finden. Man würde nun erwarten, dass Versicherungsgesellschaften in ihren Vertragswerken eher selten Fehler machen. Allerdings wurden speziell bis zum Jahr 2008 Versicherungsverträge nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen. Hier gab es häufig Versäumnisse bei der Aufklärung über das Widerrufsrecht. Viele Versicherte wurden vermeintlich von Versicherungsvermittlern beraten, während diese tatsächlich als Verkäufer und damit auf Provision arbeiteten.

Die Aufklärung über die Verbraucherrechte wurde von den Versicherungsgesellschaften oft vernachlässigt. Deshalb gelten so viele Versicherte als nicht aufgeklärt, unabhängig davon, ob sie über einen anderen Weg von ihrem Recht erfahren haben. Ob Sie betroffen sind und Ihren Vertrag rückabwickeln können, prüfen unsere Experten kostenlos. Falls möglich, können Sie uns mit der Durchsetzung des Widerrufs beauftragen. Ansonsten finden Sie unten die anderen Alternativen, um Ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen.

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Variante 2: Kündigen und Rückkaufswert auszahlen lassen

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchte, für den ist die Kündigung häufig der naheliegendste Weg. Die Variante ist rechtlich gesehen vergleichsweise unkompliziert, hat aber einen gravierenden Nachteil. Sie kostet Sie extrem viel Geld. Das erste Problem ist zunächst der sog. Rückkaufswert. Dieser wird nach versicherungsmathematischen Regeln berechnet und begünstigt leider die Versicherungsgesellschaft. Er stellt den Wert dar, den Ihre Lebensversicherung zum Zeitpunkt, wenn Sie vorzeitig auszahlen lassen wollen, für den Versicherer hat.

Sie erhalten nur diesen Betrag, wenn sie vorzeitig aussteigen. Teuer werden übrigens auch die Stornogebühren. Dabei handelt es sich um eine Art Kündigungsgebühr, die ihren Auszahlungsbetrag schmälert. Die Erhebung von Stornokosten ist leider rechtens und kann auch nicht angegriffen werden. Verbraucherschützer konnten zwar erreichen, dass die Höhe der Stornogebühren abgesenkt werden kann, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit bleibt aber bestehen. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen wollen, ist zu kündigen deshalb fast immer ein deutliches Minusgeschäft.

Variante 3: Verkauf auf dem Zweitmarkt

Der Verkauf ist rechtlich gesehen deutlich von der Kündigung abzugrenzen, führt in Summe allerdings meist zu einem ähnlichen Ergebnis. Auf dem sog. Zweitmarkt können Policen an Händler verkauft werden. Sie treten Ihre Lebensversicherung an diese ab und können sich den Kaufpreis auszahlen lassen. Einziger Knackpunkt: die Berechnungsgrundlage für Kaufpreise auf dem Zweitmarkt ist der Rückkaufswert. In wenigen Fällen ist es hier überhaupt möglich, ein wenig mehr herauszuholen als beim Kündigen.

Es gibt im Vergleich auch zusätzliche Nachteile. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Lebensversicherung unter Umständen gar nicht verkaufen können. Im Unterschied zu Ihnen wird der Ankäufer die Lebensversicherung nicht vorzeitig auszahlen lassen. Das Geschäftsmodell beinhaltet, den Vertrag bis zum Ende auszusitzen und dann im besten Fall einen attraktiven Schlussbonus zu kassieren. Aus diesem Grund werden aber nur die besten Verträge gekauft. Wenn Sie vorzeitig auszahlen lassen möchten, ist das bei Ihnen wahrscheinlich nicht der Fall.

Sondervarianten: Teilauszahlung

Eine Sondervariante ist die Teilauszahlung. Je nach Versicherungsvertrag oder grundsätzlichen Absprachen mit ihrer Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Teile Ihrer Spareinlage vorzeitig auszahlen zu lassen. Der Teilrückkauf ist aber wenig sinnvoll. Sie haben für diese Variante der vorzeitigen Auszahlung die gleichen Nachteile zu erwarten wie beim vollständigen Rückkauf.

Während Sie beim Kündigen die schlechte Anlage zumindest vollständig los sind, müssen sie diese bei der Teilauszahlung ja weiter behalten. Das ist nur in wenigen Fällen sinnvoll. Ein Beispiel wäre, dass ihre Lebensversicherung zu den wenigen attraktiven Verträgen gehört und sie diese grundsätzlich behalten möchten. Wenn sie nun beispielsweise zur Tilgung eines Kredits Geld benötigen, kann eine Teilauszahlung der Weg sein.

Sondervariante: Finanzlast durch Beitragsfreistellung reduzieren

Wenn es grundsätzlich darum geht, dass Sie Geld brauchen, können sie auch die Beitragslast reduzieren. Eine Beitragsfreistellung ist in den meisten Fällen leicht umzusetzen. Sie führt aber dazu, dass Boni zum Laufzeitende und auch Überschüsse reduziert werden oder komplett wegfallen. Das macht die ohnehin schon schlechte Anlage noch unattraktiver.

Außerdem müssen sie ihre Lebensversicherung in diesem Fall weiter behalten. Ihre Versicherung über den Widerruf vorzeitig auszahlen zu lassen, ist auch hier die bessere Variante. Sie werden die Anlage los und können sich Ihr Geld mit Gewinn auszahlen lassen. Dieses können Sie dann ausgeben oder in gewinnbringendere Anlagen investieren.

Sondervariante: Beleihen und Kredit auszahlen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nur deshalb vorzeitig auszahlen lassen wollen, weil Sie Geld benötigen, das Sie perspektivisch auch zurückzahlen können, können Sie auch beleihen. Beim Beleihen schließen Sie einen Kreditvertrag ab und hinterlegen ihre Lebensversicherung als Sicherheit (Policendarlehen). Das ist nur dann eine Lösung, wenn Sie Ihre Lebensversicherung unbedingt behalten wollen.

Durch den Kreditvertrag binden Sie sich langfristig an die Anlage. Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie den Kredit natürlich auch zurückzahlen müssen und hierauf Zinsen anfallen. Hier entstehen also weitere Kosten, die Sie mit anderen Alternativen vermeiden könnten. Lassen Sie sich also nur einen Kredit auf Ihre Lebensversicherung auszahlen, wenn Sie sicher sind, diese behalten zu wollen.

Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen

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Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchten, haben Sie nur eine vorteilhafte Option.

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Der Widerrufsjoker funktioniert in vielen Fällen wegen mangelnder Belehrung bei Vertragsschluss.

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So funktioniert die Rückabwicklung Ihres Vertrags inkl. Zinsen und Gebühren: Kostenlose Vertragsprüfung anfordern.

oder
0221 - 29270 - 33

Lebensversicherung früher auszahlen lassen: Im Vorfeld Optionen prüfen!

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen können. Die Standard-Variante ist das Kündigen, kostet aber viel Geld. Die meisten Vorteile bringt deshalb der Widerruf. Mit diesem können Sie nicht nur alle Ihre eingezahlten Prämien abzugsfrei zurückerhalten, sondern erhalten auch alle Gebühren zurück, wie beispielsweise die Abschlusskosten oder Verwaltungsgebühren.

Die Zinsen erhalten Sie noch obendrauf. Zwar muss zunächst Ihr Versicherungsvertrag geprüft werden, ob Ihnen dieses rechtliche Instrument überhaupt zur Verfügung steht. Häufig ist das aber der Fall. Wenn Sie also Ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen wollen, sollten Sie diese Option zumindest prüfen lassen. Unsere Erstberatung erhalten Sie kostenlos und können im Anschluss entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Häufige Fragen unserer Mandanten zur Kapitallebensversicherung-Auszahlung

Im Prinzip funktionieren hier alle Möglichkeiten, sich vorzeitig auszahlen zu lassen, genauso wie bei anderen Lebensversicherungen. Der einzige Unterschied ist, dass die Berechnung des Rückkaufswerts anders funktioniert, da die Grundlage für die Wertentwicklung keine festverzinste Anlage ist.

Für Sie kann das von Bedeutung sein, wenn der zugrunde liegende Fonds hohe Verluste eingefahren hat. Besonders dann lohnt sich der Widerruf, weil sie hier ihre Prämien zurückerhalten und die Verluste durch die Versicherungsgesellschaft zu tragen sind.

Das kommt darauf an. Grundsätzlich gilt, dass nur Gewinne zu versteuern sind. Macht Ihre Anlage seit Jahren Verluste und haben Sie überhaupt keinen Vermögenszuwachs, müssen in der Regel auch keine Steuern abgeführt werden, da Sie ohnehin im Minus sind. Beachten Sie aber, dass wir zu steuerrechtlichen Fragen keine Beratung anbieten dürfen und deshalb keine Gewähr übernehmen können. Hierzu ist nur ihr Steuerberater berechtigt. Halten Sie zu steuerrechtlichen Fragen mit diesem Rücksprache.

Das kommt auf die Variante an. Wenn Sie uns mit der Durchsetzung des Widerrufs beauftragen, müssen Sie nichts weiter tun, als uns die Vertragsunterlagen zukommen zu lassen. Wir kümmern uns um alles weitere.

Sollten Sie hingegen verkaufen wollen, müssen Sie sich auf die Suche nach einem Ankäufer machen und dabei auch darauf achten, dass dieser seriös ist. Hier gibt es immer wieder Betrugsversuche und auch Fälle, in denen Versicherte preislich deutlich über den Tisch gezogen werden.

Wenn Sie kündigen möchten, müssen Sie das schriftlich tun. Richten Sie ein fristgerechtes Schreiben an Ihren Versicherer. Hierin erklären Sie, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und Ihre Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchten.

Achten Sie dabei darauf, den Eingang des Schreibens beim Versicherer nachzuweisen, zum Beispiel über ein Einschreiben mit Rückschein. Unerlässlich ist es außerdem auch selbstständig analog zu unterschreiben. Deshalb ist auch keine Kündigung per E-Mail möglich.

Eine Kapitallebensversicherung enthält eine Risikolebensversicherung. Neben dem Schutz für den Todesfall kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung bestehen. Der Versicherungsschutz im Versicherungsfall besteht dann aber nicht mehr. Alle Möglichkeiten den kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrag zu beenden, führen auch zum Vertragsende für die Zusatzversicherungen.

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