Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen: unbedingt vorher Alternativen prüfen
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Viele Versicherte wollen ihre fondsgebundene Lebensversicherung kündigen und das Geld anders verwenden. Vor dem Kündigen der Lebensversicherung sollten sich Versicherte jedoch gut informieren und ihre Alternativen prüfen. Denn zu kündigen, ist meist mit Verlusten verbunden, da der Rückkaufswert oft nicht mal die Einzahlungen deckt. Fondsgebundene Modelle sind häufig besonders problematisch, weil die Anlagerisiken die Altersvorsorge ohne Garantiezins ins Minus ziehen können. In vielen Fällen lässt sich das Problem aber durch den Widerrufsjoker lösen.
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen: Ist das sinnvoll?
In vielen Fällen gibt es bessere Optionen, als zu kündigen. Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Fondsanlage kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden in Investmentfonds angelegt. Dadurch versprechen sie höhere Renditechancen, unterliegen aber auch schwankenden Aktienkursen und sind somit risikoreicher. Das Risiko niedriger Kurse bei Vertragsende trägt der Versicherungsnehmer. Wenn Sie vorzeitig kündigen, sind Sie auf die aktuelle Fondsentwicklung festgelegt.
Eine Kündigung der fondsgebundenen Anlage ist in den meisten Fällen mit zusätzlichen Verlusten verbunden. Oftmals erhalten Sie bei einer Kündigung sogar weniger als Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Grund sind hohe Kosten und Gebühren, die der Versicherer vom Auszahlungsbetrag abzieht. Stornokosten für das Kündigen schlagen besonders hart zu Buche. Sie sollten deshalb Alternativen prüfen. Dazu gehört beispielsweise der Widerruf, mit dem Sie alle Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren rückabwickeln können.
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen: Auszahlung mit Verlusten
Viele Honorarberater haben früher nach dem Policenmodell unattraktive Versicherungsverträge mit angeblich sehr guten Gewinnchancen an Verbraucher vermittelt. Heute wissen Verbraucherschützer, wie die Verbraucherzentralen, dass die Anlagen z. B. wegen hohen Verwaltungsgebühren wenig Rendite generieren. Die Sparbeiträge erwirtschaften am Ende nur eine unbefriedigende Auszahlungssumme. Deshalb ziehen viele Versicherte in Erwägung, die Anlage abzustoßen.
Das führt aber zu weiteren Verlusten. Beim sog. Rückkauf kündigen Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung, müssen dabei aber einen Stornoabschlag in Kauf nehmen. Diese Stornogebühren sind eine Art Kündigungsgebühr und leider rechtens. Zwar gibt es auch einen Mindestrückkaufswert, der Ihnen übrigbleiben muss. Je nachdem wie lange die Versicherung läuft, kann das dennoch sogar unter Ihren gesammelten Versicherungsprämien liegen.
Weitere Faktoren für Verluste bei Kündigung: Kurswert und Gebühren
Wenn Sie frühzeitig Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kündigen, geht Ihnen ein möglicher Schlussüberschuss der Ablaufleistung verloren. Auch der Abzug durch Abschlussgebühren ist für Sie beim Kündigen ein Negativfaktor. Ein weiteres Problem ist die Fondsentwicklung. Sollten die Fondsanteile eine hohe Rendite erwirtschaften, wären Sie ja zufrieden. Häufig ist das aber nicht so. Versicherungsberater haben oftmals Anlageoptionen der Versicherungsgesellschaften empfohlen.
Deren Produkte sind in der Regel deutlich teurer als die heute beliebten ETFs (Exchange Traded Funds). Verwaltungsgebühren fressen Teile der Rendite auf und dann ist noch gar nicht garantiert, dass die Fondsentwicklung überhaupt positiv ist. Eine Garantieverzinsung gibt es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regel nicht und ist, falls doch, mit hohen Zusatzkosten verbunden. Was übrigbleiben sollte, unterliegt in vielen Fällen noch der Kapitalertragsteuer.
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen: vorzeitige Auszahlung mit niedrigem Rückkaufswert
Sie erhalten beim Kündigen der fondsgebundenen Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufswert ausbezahlt. Das ist der Betrag, den Ihre Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung wert ist. Die Versicherung kauft damit die Ansprüche aus Ihrer Versicherung zurück. Von diesem Betrag werden jedoch die Kosten des Vertrages, zum Beispiel Verwaltungs- oder Stornokosten, abgezogen. Der Rückkaufswert ist umso geringer, umso mehr Restlaufzeit noch übrig ist.
Aus diesem Grund kann es gerade in den ersten Jahren nach Abschluss der fondsgebundenen Lebensversicherung sein, dass die Kosten den Gewinn auffressen. Aber auch Altverträge müssen oftmals einen harten Abzug bei der Verrechnung am Ende hinnehmen. Den aktuellen Rückkaufswert, den Sie bei Kündigung erhalten würden, können Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen. Er ist aber auch in der jährlichen Standmitteilung enthalten.
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Gewinnbringende Alternative: Widerruf statt fondsgebundene Lebensversicherung kündigen
Da Sie bei Kündigung der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Verlusten rechnen müssen, sollten Sie sich über Alternativen informieren. Die lukrativste Alternative ist der Widerruf des Versicherungsvertrags. Dieser ist möglich, wenn Sie bei Abschluss nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Das kommt immer wieder vor. Besonders häufig ist das bei älteren Verträgen der Fall, deren Vertragsabschluss vor den 01.01.2008 fällt.
Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück. Das gilt auch für jegliche Gebühren, die beispielsweise bei Abschluss angefallen sind oder Verwaltungskosten über die Laufzeit. Lassen Sie daher Ihren Vertrag immer auf diese Möglichkeit der Rückabwicklung überprüfen. Sie können sogar noch widerrufen, wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung bereits gekündigt haben. Zudem gibt es noch weitere Alternativen.
Kündigung fondsgebundene Lebensversicherung: Alternativen im Überblick
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die allerdings alle mit gewissen Nachteilen verbunden sind, die Sie schlimmstenfalls sogar noch mehr Geld kosten:
- Lebensversicherung verkaufen: Handel auf dem sog. Zweitmarkt mit einem Policenankäufer
- Fondsgebundene Lebensversicherung beleihen: Als Sicherheit für einen Kredit
- Lebensversicherung beitragsfrei stellen: Kosten für Versicherungsschutz (Risikobeitrag) bleiben
Das Hauptproblem bei Beitragsfreistellung und Beleihen für ein Darlehen sind, dass Sie in beiden Fällen Ihren Versicherungsvertrag behalten müssen. Wenn Sie die Anlage als Sicherheit für einen Kredit hinterlegen, binden Sie sich bis zur Tilgung daran. Bei einer Beitragsfreistellung können Sie die gesparten Prämien in andere Geldanlagemöglichkeiten stecken oder geänderten Lebensumständen gerecht werden. Gebühren und Nebenkosten bleiben aber bestehen und die Gesamtrechnung wird noch unattraktiver. Es handelt sich also um eine Notlösung bei Geldbedarf durch finanzielle Engpässe. Mit einem Widerruf können Sie dieses Problem aber auch lösen, indem Sie einfach Ihr Geld zurückerhalten.
Kündigungsfrist bei Kündigung der fondsgebundenen Lebensversicherung
Wenn Sie sich dennoch entscheiden, die fondsgebundene Lebensversicherung zu kündigen, können Sie das unter Einhaltung der Kündigungsfrist tun. Die Kündigungsfrist ist je nach Versicherung unterschiedlich, richtet sich aber meist nach der Zahlweise Ihrer Beiträge, zum Beispiel quartalsweise, monatlich oder jährlich. Sehen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach. Wenn Sie in Ihren Vertragsunterlagen nicht fündig werden, können Sie das auch einfach bei Ihrem Versicherer erfragen.
Die Kündigungsfrist kann zum Beispiel einen Monat zum Jahresende betragen. Damit ist gemeint, dass Sie eine jährliche Versicherungsperiode haben. Sie können also jedes Jahr kündigen. Die Frist von einem Monat meint, dass Sie einen Monat vor Ende des Jahres gekündigt haben müssen, damit diese noch für das laufende Jahr gültig ist. Geht Ihr Schreiben später ein, gilt die Kündigung erst zum Ende des Folgejahres.
Rechtsgrundlagen und wichtiges Urteil des BGH
Die wichtigsten Regelungen zum Kündigen einer kapitalbildenden fondsgebundenen Lebensversicherung ergeben sich aus:
- VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
- VVG Versicherungsvertragsgesetz
- BGB Bürgerliches Gesetzbuch
Wenn Sie Ihre fondsgebundene Anlage kündigen wollen, können Sie das jederzeit tun. Durch die hohen Stornogebühren und den Verzicht auf Prämien bei Endfälligkeit haben Versicherer in der Regel nichts dagegen. Deshalb führt dieser Punkt nur zu wenig Rechtsstreits. Bis zum BGH (Bundesgerichtshof) ging aber die Frage nach der Möglichkeit von Alternativen wie dem Widerrufsjoker. Dieser ist für Sie hochgradig vorteilhaft und die Versicherungswirtschaft wehrt sich dagegen. Sie braucht das nicht abschrecken, der BGH hat hierzu erstmals bereits 2014 verbraucherfreundlich geurteilt (7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).
Kündigung fondsgebundene Lebensversicherung: Todesfallabsicherung und Zusatzversicherungen erlöschen
Mit dem Kündigen erlöschen auch Ihre Todesfallabsicherung sowie eventuelle Zusatzversicherungen. Dazu kann zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gehören. Denken Sie daran, dass Sie dafür eine neue Police abschließen müssen, falls Sie auf den Schutz dieser Absicherung nicht verzichten wollen.
Todesfallschutz mit einer entsprechenden Versicherungsleistung für Ihre Angehörigen in Ihrem Todesfall können Sie aber auch durch eine gesonderte Risikolebensversicherung erreichen. Die Versicherungssumme für die Todesfallleistung und andere Konditionen können Sie bei Neuabschluss neu vereinbaren, was nicht zwangsläufig nachteilig sein muss.
Bewertung der fondsgebundenen Anlage für heutige Neuverträge
Die fondsgebundene Versicherung ist relativ unabhängig vom Zinsniveau und der lange vorherrschenden Niedrigzinspolitik, hat dafür aber in der Regel keine garantierte Verzinsung, also mehr Risiko. Vertriebskosten und Verwaltungskosten sind meist trotzdem hoch. Das gilt auch für die Kapitallebensversicherung. Es besteht ein Risikoanteil und ein Sparanteil. Das heißt, es handelt sich um eine Kapitalanlage, die Vermögen aufbauen soll. Neben dem Deckungskapital zahlen Sie einen Teilbetrag für den Versicherungsschutz, meist einen Todesfallschutz.
Damit sollen im Falle Ihres Ablebens Ihre Hinterbliebenen unterstützt werden. Diese Zusatzversicherung erhalten Sie aber auch ohne kapitalbildende Versicherung. Als Anlage lohnen sich heute deshalb eher andere Investments wie Immobilien oder breit gestreute ETFs. Kombiniert mit einer Risikolebensversicherung erhalten Sie das gleiche, nur flexibler und mit weniger Nachteilen, wie langer Bindung bis Endfälligkeit, Mindestlaufzeit und hohen Kosten. Das ist auch der Grund, weshalb heute der Widerruf von Altverträgen so attraktiv ist.
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen: Zusammenfassung
Vor der Kündigung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung sollten Sie die Alternative des Widerrufs prüfen lassen. Diese attraktive Form des vorzeitigen Ausstiegs vor Endfälligkeit ist fast immer die finanziell lohnendste Alternative zum Kündigen. Zwar gibt es auch weitere Optionen, wie Sie mit Ihrer Lebensversicherung arbeiten können, diese haben aber allesamt weitere Nachteile.
Als Experten für Versicherungsrecht und Verbraucherschutz prüfen wir Ihren Vertrag gerne kostenlos auf die Möglichkeit rückabzuwickeln. Dabei handelt es sich noch nicht um eine detaillierte Rechtsberatung, Sie haben dann aber zumindest Aufschluss über Ihre Optionen erhalten. Zu verlieren haben Sie also nichts. Bevor Sie hohe finanzielle Verluste beim Kündigen hinnehmen, sollten Sie diese Möglichkeit daher zumindest prüfen lassen.
Häufige Fragen zum Kündigen der fondsgebundenen Lebensversicherung
Pauschal lässt sich nicht sagen, ob die Versicherung zu kündigen in Ihrer Situation Sinn ergibt. Da Sie dabei jedoch nur den Rückkaufswert erhalten, kann es sein, dass eine Kündigung für Sie zum Verlustgeschäft wird. Der Rückkaufswert kann weniger als Ihre eingezahlten Beiträge betragen, da die Versicherung noch Kosten für den Vertrag abziehen kann.
Zudem müssen Sie bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung den Kurswert zur Kündigung bedenken. Sind die Kurse im Keller, sinkt auch der Rückkaufswert. Da Sie vorzeitig kündigen, verzichten Sie auch auf die Überschussbeteiligung. Das sind die erwirtschafteten Überschüsse aus dem Investment, die der Versicherer am Ende der Laufzeit an Sie ausbezahlen muss.
Lassen Sie vor dem Kündigen Ihrer Anlage daher prüfen, ob Sie, statt zu kündigen, die Widerrufsmöglichkeit haben. Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie Ihre Einzahlungen plus Zinsen zurück und erzielen so in der Regel einen viel höheren Auszahlungsbetrag, als wenn Sie kündigen.
Jetzt Vertrag prüfen lassen!
Beim Kündigen Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung müssen Sie die Kündigungsfrist Ihrer Versicherung einhalten. Diese variiert je nach Versicherer, orientiert sich jedoch oft nach Fälligkeit der Zahlungsweise Ihrer Versicherungsbeiträge. Oft wird eine Kündigungsfrist von einem oder drei Monaten zum Jahresende vereinbart.
Ihre Kündigungsabsicht müssen Sie Ihrer Versicherung schriftlich mitteilen. Für die Fristeinhaltung gilt der Eingang bei der Versicherung, nicht der Poststempel. Schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Zweifel einen Nachweis haben. Musterschreiben finden Sie im Netz, prüfen Sie aber zur Sicherheit zuerst Ihre Alternativen.
Das hängt davon ab, wann Sie den Vertrag für Ihre fondsgebundene Lebensversicherung geschlossen haben. In der Regel müssen Sie beim Kündigen von Verträgen, die Sie vor 2005 geschlossen haben, keine Steuern bezahlen. Hierfür gibt es noch weitere Kriterien: Ihr Vertrag muss bei Kündigung mindestens 12 Jahre bestanden haben und Sie müssen fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt haben. Lassen Sie sich zu den genauen Steuerverpflichtungen von Ihrem Steuerberater beraten.
Beim Kündigen fondsgebundener Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, fällt meist eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Diese kann aber unter bestimmten Voraussetzungen nur auf die Hälfte des Gewinns anfallen – die andere Hälfte wird mit Ihrem normalen Einkommensteuersatz versteuert.
Die Angaben hier sind nur unverbindliche Richtwerte und können im Einzelfall abweichen. Zu individuellen Steuerfragen sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren. Wir beraten Sie aber gerne in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Versicherung. Besonders verbraucherfreundliche und finanzielle vorteilhafte Methoden wie der Widerruf sind unsere Spezialität. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Das ist der Betrag, den die Versicherung zum Zeitpunkt wert ist, an dem Sie kündigen. Da Versicherer davon Kosten und Gebühren abziehen, kann der Rückkaufswert sogar niedriger sein als Ihre Einzahlungen.
Wie hoch der Rückkaufswert ist, hängt von der Laufzeit des Vertrages ab, von den Kosten des Vertrages sowie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung vom Kurswert der Fonds bei Kündigung. Den aktuellen Rückkaufswert können Sie der jährlichen Standmitteilung Ihrer Versicherung entnehmen.
Die beste Alternative zum Kündigen der fondsgebundenen Versicherung ist der Widerruf. Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung nicht ordnungsgemäß zu Ihrem Widerrufsrecht belehrt wurden, können Sie die Lebensversicherung widerrufen. In diesem Fall erhalten Sie alle Prämien plus Zinsen zurück.
Darüber hinaus können Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung auch verkaufen. Dann erhalten Sie aber ebenfalls nur etwa den Rückkaufswert. Außerdem können Sie die Versicherung beleihen, was bedeutet, dass Sie diese als Sicherheit für einen Kredit verwenden.
Zudem können Sie Ihre Lebensversicherung vorübergehend oder bis Laufzeitende beitragsfrei stellen. Dann bezahlen Sie keine Beiträge mehr, der Versicherungsschutz bleibt aber erhalten.
Jetzt eigenen Vertrag prüfen lassen
Muster und Vorlagen für die Kündigung Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung finden Sie zahlreich im Internet. Aber die Versicherung wird immer versuchen, Ihren Auszahlungsbetrag kleinzurechnen. Besser, Sie lassen sich zuerst von unseren spezialisierten Anwälten beraten und lukrativere Alternativen prüfen.
Dann vermeiden Sie auch, dass die Versicherung formale Fehler gegen Sie verwenden kann – z. B. weil Sie Kündigungsfristen und andere formale Vorgaben nicht korrekt eingehalten haben. Nutzen Sie statt eines kostenlosen Musters mit viel Risiko lieber zunächst unsere unverbindliche und kostenlose Erstberatung.