Kündigungsfrist Lebensversicherung
Fristen für alle Ausstiegsoptionen aus der Anlage
- bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
- auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
- kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten
Wenn Versicherte ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden wollen, müssen sie die Kündigungsfristen beachten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Fristen, die es bei der Kündigung einer Lebensversicherung geben kann und darüber, was Versicherte beachten müssen, damit die Kündigung wirksam wird. Dabei wird häufig vergessen, dass es auch andere Ausstiegsoptionen gibt, die deutlich vorteilhafter sind. Die Frist spielt auch beim sog. Widerrufsjoker eine wichtige Rolle. Viele Versicherer haben in der Vergangenheit Fehler gemacht, die heute eine Rückabwicklung der Lebensversicherung erlauben.
Lebensversicherung kündigen: Fristen für Ihren Ausstieg
Bei der Kündigungsfrist einer Lebensversicherung handelt es sich um den Zeitraum, der eingehalten werden muss, damit die Kündigung zu einem bestimmten späteren Datum wirksam wird. Sie meint die maximale Zeitspanne zwischen dem Eingang der Kündigung beim Versicherer und dem tatsächlichen Ende des Lebensversicherungsvertrages.
Die Kündigungsfrist wird vereinbart, damit Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft genügend Zeit haben, um im Fall einer Kündigung reagieren zu können. Wenn Sie als Versicherungsnehmer kündigen, hat Ihr Versicherer während der Frist Zeit, um den Vertrag abzuwickeln und den Rückkaufswert zu ermitteln.
Beispiel-Frist für die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung
Ein häufiges Beispiel aus der Praxis: Die Kündigungsfrist Ihrer Lebensversicherung beträgt drei Monate zum Jahresende. Dann ist das letzte Datum, an dem Sie kündigen können, der 30. September. Die Kündigungsfrist ist danach abgelaufen und beginnt von Neuem für das darauffolgende Jahr, bzw. für die kommende Versicherungsperiode. Diese muss aber nicht im jährlichen Turnus auftreten und ist häufig deckungsgleich mit der Regelmäßigkeit Ihrer Zahlungen. Gängig sind auch halbjährliche oder quartalsweise Perioden. Monatliche Varianten sind eher selten.
Beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende, wird Ihre Erklärung folgendermaßen wirksam. Das angegebene Datum ist dabei der Eingang der Kündigung bei Ihrem Versicherer.
- 30.09.2024: Vertragsende zum Ablauf des Jahres 2024
- 01.10.2024: Vertragsende zum Ablauf des Jahres 2025
Kann ich vor Fristablauf noch schnell per Mail kündigen?
Nein. Die elektronische Form per E-Mail reicht für Lebensversicherungsverträge nicht aus. Zwar kann Ihr Versicherer diese Form der Kündigung im Sinne der Kulanz akzeptieren, das ist aber sehr unwahrscheinlich. Der einfach Grund ist, dass er nicht möchte, dass Sie kündigen. Als Lebensversicherer wird er Ihnen wahrscheinlich auch keine neue Versicherung mehr verkaufen können und hat deshalb kein Interesse daran, Ihnen entgegenzukommen. Die Kündigungsfrist halten Sie per Mail also nicht ein.
Dazu kommt, dass Ihre Versicherungsgesellschaft Sie im schlimmsten Fall nicht einmal darauf hinweist, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Es kann sogar sein, dass Ihnen in der nächsten Versicherungsperiode auffällt, dass wieder Geld eingezogen oder gefordert wird. Sie haben dann ohne es zu wissen die Kündigungsfrist verpasst und müssen ein ganzes Jahr weitere Prämien zahlen. Gehen Sie mit einem Einschreiben inklusive Rückschein auf Nummer sicher und fordern Sie auch gleich eine Kündigungsbestätigung an.
An wen sende ich mein Schreiben, damit es fristgerecht ankommt?
Adressat ist in diesem Fall die Versicherungsgesellschaft. Im Zweifel wählen Sie als Anschrift die Hauptgeschäftsstelle. Die Adresse finden Sie im Netz oder in der Regel auch im Schriftverkehr (z. B. Standmitteilung), den Sie von Ihrem Versicherer erhalten. Wenn Sie Ihr Schreiben an die Hauptgeschäftsstelle Ihres Versicherungsanbieters richten, können Sie erwarten, dass es zum entsprechenden Sachbearbeiter weitergeleitet wird. Der Eingang in der Poststelle ist für die Einhaltung der Kündigungsfrist völlig ausreichend.
Sie müssen nicht sicherstellen, dass Ihr Schreiben die richtige Person erreicht. Sollten Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben, können Sie diesen auch direkt adressieren. Achten Sie aber darauf, dass es sich nicht um einen freien Versicherungsberater, Versicherungsmakler oder Ähnliches handelt. Dieser ist nicht Ihr offizieller Vertragspartner und deshalb auch nicht vertretungsberechtigt. Er kann Ihre Schreiben nicht rechtswirksam innerhalb der Kündigungsfrist entgegennehmen. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie besser die Hauptanschrift.
Wichtige Frist: Widerrufsfrist läuft noch nach Jahrzehnten
Der Widerruf erlaubt eine Rückabwicklung ihrer Anlage kurz nach Vertragsschluss. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Konstruktion, die es Ihnen erlaubt, gerade bei sehr langfristigen Engagements noch kurzfristig auszusteigen. Allerdings hat die Widerrufsfrist bei vielen Altverträgen noch gar nicht begonnen, obwohl deren Abschluss teilweise Jahrzehnte zurückliegt. Der Grund sind Fehler in der Widerrufsbelehrung, die von Lebensversicherern besonders häufig bis zum Ende des Jahres 2007 gemacht wurden. Rechtlich gesehen gelten viele Versicherte deshalb noch heute nicht als aufgeklärt über ihre Verbraucherrechte.
Damit konnte die Widerrufsfrist noch nicht beginnen und ist folglich auch nicht abgelaufen. Wenn sie das Rechtsmittel heute nutzen, können sie damit ihren gesamten Lebensversicherungsvertrag rückabwickeln und erhalten nicht nur attraktive Zinsen, sondern auch alle Gebühren zurück. Das schließt auch Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und sonstige Nebenkosten mit ein. Unsere Experten prüfen ihren Versicherungsvertrag kostenlos und unverbindlich auf diese Möglichkeit. Dabei nennen wir alle relevanten Fristen. Wenn Sie sich unsicher sind, erörtern unsere Experten für Sie gern auch die Kündigungsfrist.
Spezialfälle: Kündigungsfrist Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung enthält im Unterschied zu einer Kapitallebensversicherung keinen Sparvertrag, sondern nur den Todesfallschutz. Das bedeutet, sie zahlt im Todesfall des Versicherten einen bestimmten Betrag an die Hinterbliebenen. Für die Kündigungsfrist von Risikolebensversicherungen gelten die gleichen, oben genannten Angaben.
Kapitallebensversicherung kündigen
Die Kapitallebensversicherung verbindet den Todesfallschutz mit einer Sparanlage. Sie ist der Klassiker unter den Lebensversicherungen. Alle Angaben zur Kündigungsfrist aus diesem Beitrag gelten hier. Das gilt auch für die Widerrufsfrist. Eine Rückabwicklung ist für viele enttäuschte Sparer möglich und bringt in den meisten Fällen deutlich mehr Geld als einfach auszusteigen.
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Variante, bei der nicht mit festverzinslichen Anlagen gearbeitet, sondern am Kapitalmarkt angelegt wird. Die Grundregeln für die Kündigungsfrist gelten hier genauso, wie bei anderen Varianten der Lebensversicherung. Hier haben Versicherte teilweise viel Geld verloren. Prüfen Sie mit uns eine Rückabwicklung.
Kündigung der Lebensversicherung: Frist versäumt! Was tun?
Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, heißt das, dass die Kündigung unwirksam ist. In diesem Fall wird die Lebensversicherung Sie wahrscheinlich auf die versäumte Frist aufmerksam machen und Ihre Kündigung zurückweisen. Anders verhält es sich nur, wenn Sie “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” kündigen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Ende der nächsten Versicherungsperiode wirksam, falls Sie die aktuelle Kündigungsfrist verpassen.
Lebensversicherung vorzeitig beenden: Tipps zur Fristwahrung
Vor allem, wenn Sie kurz vor Fristende kündigen wollen, sollten Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Dadurch haben Sie einen Beleg, wann das Schreiben beim Versicherer eingegangen ist. Wie schnell er es bearbeitet, liegt dann in der Verantwortung der Versicherung und ist nicht Ihr Problem. Wenn Sie per Fax kündigen, sollten Sie den Sendebericht aufbewahren.
Kündigen Sie niemals per Mail. Das ist in der Regel unwirksam. Geben Sie im Kündigungsschreiben immer an, zu welchem Termin Sie kündigen wollen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, verwenden Sie eine Formulierung wie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Fordern Sie den Versicherer außerdem im Anschreiben auf, Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu übersenden.
Fazit zur Lebensversicherung: Kündigungsfrist zweitrangig, Widerruf prüfen!
Die Kündigungsfrist zeigt an, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Kündigung gegenüber Ihrem Versicherer erklären müssen, damit Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam wird. Dabei verlieren Sie aber viel Geld, da der Rückkaufswert teils sogar unter Ihren gezahlten Prämien liegt. Der Schlussbonus entgeht Ihnen ebenfalls und eine Stornogebühr bezahlen Sie noch zusätzlich.
Beachten Sie deshalb auch die Widerrufsfrist. Diese hat bei vielen Versicherten noch gar nicht begonnen, weil es häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung gibt. Viele enttäuschte Sparer können deshalb noch heute komplett rückabwickeln. Das gilt auch, wenn die Anlage schon viele Jahre lang läuft. Unsere Experten prüfen Ihren Vertrag kostenlos auf alle Fristen und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Optionen.
Kündigungsfristen Lebensversicherung: Alle Antworten im Überblick
Die Kündigungsfrist bei Lebensversicherungen ist der Zeitraum, der eingehalten werden muss, damit die Kündigung zu einem bestimmten Datum wirksam wird. Die Kündigungsfrist gibt es, damit Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber im Fall einer Kündigung Zeit haben, um zu reagieren und somit einen gewissen Planungsspielraum erhalten. Wenn Sie als Versicherungsnehmer kündigen, hat der Versicherer während der Kündigungsfrist Zeit, den Vertrag abzuwickeln.
Beispiel 1: Wenn die Kündigungsfrist Ihrer Lebensversicherung drei Monate zum Jahresende beträgt, können Sie bis einschließlich 30. September kündigen. Die Kündigungsfrist läuft bis zum 31. Dezember. An diesem Termin endet auch Ihr Versicherungsvertrag.
Beispiel 2: Können Sie laut Versicherungsvertrag mit zwei Monaten Kündigungsfrist halbjährlich kündigen, sieht das Beispiel wie folgt aus:
- Eingang beim Versicherer bis 30.04.: Kündigung wirksam mit Ablauf 30.06.
- Eingang beim Versicherer bis 31.10.: Kündigung wirksam mit Ablauf 31.12.
Die Kündigungsfrist Ihrer Lebensversicherung geht dann immer wieder von Neuem los. Wenn Sie einen Termin verpassen, können Sie zum nächsten Fälligkeitsdatum kündigen. Dieses brauchen Sie auch nicht abzuwarten. Sie können Ihr Schreiben also auch am 01.05. losschicken, wenn es mit Ablauf des 31.12. des Jahres wirksam werden soll.
Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, da die Kündigungsfristen je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich lang sind. In der Regel richtet sich die Frist jedoch nach den Beitragszahlungen – also zum Beispiel jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich. Oft werden bei Lebensversicherungen Kündigungsfristen von einem oder drei Monaten zum Jahresende vereinbart. Das genaue Datum können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen oder bei Ihrem Versicherer erfragen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum bei Ihrer Versicherung. Das gilt auch, wenn Sie die Kündigung per Post schicken: Es zählt nicht der Poststempel! Schicken Sie das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein. Formulieren Sie im Schreiben Ihre Kündigungsabsicht und geben Sie an, zu welchem Datum Sie wirksam werden soll. Alternativ können Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden. Verlangen Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihrer Versicherung.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nicht fristgerecht kündigen, ist das unwirksam. Das Schreiben wird dann zurückgewiesen und Ihr Vertrag läuft weiter. Achtung: Wenn Sie die Kündigungsfrist versäumt haben, heißt das nicht automatisch, dass Ihre Erklärung dann zum nächstmöglichen Termin wirksam wird. Sie müssen entweder noch einmal kündigen oder in Ihrem Kündigungsschreiben eine Formulierung wie „und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden.
Wie lange die Kündigungsfrist bei Ihrer Lebensversicherung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel richtet sich diese aber nach dem Zeitraum, in dem Sie auch Ihre Beiträge bezahlen, also zum Beispiel jährlich, halbjährlich, monatlich oder quartalsweise.
Bei Lebensversicherungen beträgt die Kündigungsfrist oft drei Monate oder einen Monat zum Jahresende. Die genaue Frist für Ihre Lebensversicherung können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen oder beim Versicherer erfragen.
Nein. Allerdings ist in einigen Fällen der sog. Widerrufsjoker noch rückwirkend nutzbar. Sprechen Sie unsere Experten gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung auf diese Möglichkeit an.