Kapitallebensversicherung kündigen: Diese Alternativen haben Sie jetzt
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- bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
- auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
- kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten
Dass viele Menschen heute Ihre Kapitallebensversicherungen kündigen wollen, ist kein Wunder. Denn Vermögen wird damit tendenziell nicht mehr vermehrt, sondern in vielen Fällen sogar verbrannt. Bevor Sie eine Kündigung Ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung in Betracht ziehen, sollten Sie aber Alternativen prüfen. Die Kündigung kann Sie sonst schmerzhaft viel Geld kosten. Prüfen Sie im Vorfeld die Möglichkeit eines vorteilhaften Widerrufs, der Ihnen alle Beiträge, Gebühren, Abschlusskosten und Zinsen wiederbeschaffen kann.
Aktuelle Entwicklungen: Bundesgerichtshof stärkt Widerspruchsrecht
Die Kündigung der Kapitallebensversicherung ist längst nicht mehr der einzige Weg, eine Versicherungspolice abzustoßen. Das hat der BGH in einem Urteil vom 21. Februar 2024 (Az.: IV ZR 297/22) erneut deutlich gemacht. In diesem Fall hatte der Versicherte 16 Jahre nach Abschluss der Versicherung Einspruch erhoben, da in der Versicherungspolice von 2004 nicht klar kommuniziert wurde, wann die Widerspruchsfrist eintritt.
Die Police des Versicherten suggerierte, dass die Frist mit der Übergabe des Versicherungsscheins beginne. Der BGH stellte fest, dass gemäß § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. auch die Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinformation nach § 10a VAG a.F. übergeben werden müssen, um die Widerspruchsfrist zu starten. Damit wurde bestätigt, dass Versicherte bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen selbst Jahrzehnten nach Vertragsschluss noch Widerspruchsrechte haben.
Kapitallebensversicherung kündigen? Diese Möglichkeiten haben Sie!
Bevor Sie Ihre kapitalbildende Lebensversicherung kündigen, sollten Sie folgende Alternativen prüfen und sich erst danach entscheiden:
- Widerrufsjoker nutzen
- Laufzeit absitzen
- Lebensversicherungsvertrag widerrufen
- Verkauf auf dem Zweitmarkt
- Vorübergehende Beitragsfreistellung
- Teilauszahlung
Gleich vorneweg: Beitragsfreistellung und Teilauszahlung sind schon allein deshalb unpraktisch, weil Sie die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft erfordern. Sie sind hier auf Kulanz angewiesen und können nicht einmal selbst entscheiden. In diesen Fällen sind Sie also dem Wohlwollen Ihrer Versicherung ausgeliefert. Da Versicherungen kein Interesse daran haben, dass Sie kündigen, können Sie nicht mit vorteilhaften Konditionen rechnen. Benötigen Sie schnell Geld oder möchten die regelmäßigen Zahlungen einstellen, ist dies jedoch nur eine von vielen Optionen.
Was ist eine kapitalbildende Lebensversicherung?
Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der ein Kapitalbetrag an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, entweder bei seinem Tod oder nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit. Im Gegensatz zu einer reinen Risikolebensversicherung beinhaltet eine Kapitallebensversicherung somit neben dem Todesfallschutz (Todesfallsumme) auch eine Spar- oder Investitionskomponente. Darum wurde diese Versicherungsart bislang gerne als Investment genutzt.
Die Beiträge des Versicherungsnehmers werden dabei in einen Sparanteil und in einen Risikoanteil aufgeteilt. Der Sparanteil wird zur Bildung von Kapital verwendet, das nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird (Ablaufleistung). Der Risikoanteil dient dazu, die Kosten der Todesfallabsicherung abzudecken. Derartige Versicherungen lohnen sich in den meisten Fällen aber nicht mehr.
Der Vergleich zur fondsgebundenen Lebensversicherung
Kapitallebensversicherungen können in der Regel flexibel gestaltet werden, indem der Versicherungsnehmer beispielsweise die Höhe der Beiträge, die Laufzeit des Versicherungsvertrags oder die Versicherungssumme an seine individuellen Bedürfnisse anpasst. Es gibt auch Varianten wie die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der der Sparanteil in Fonds investiert wird und somit die Chance auf Rendite höher ist.
Kapitallebensversicherungen wie auch fondsgebundene Lebensversicherungen werden bzw. wurden oft als Altersvorsorge oder zur Absicherung von Hinterbliebenen genutzt, da sie eine Kombination aus Risikoschutz (die Versicherungssumme) und Vermögensaufbau bieten. Wenn Sie diese vorzeitig auflösen möchten, ist zwar die Kündigung oft der erste Gedanke, dies kann jedoch ein Minusgeschäft für Sie sein.
Kapitallebensversicherung auflösen durch Verkauf: keine gute Wahl!
Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung verkaufen möchten, können Sie sich direkt an spezialisierte Unternehmen wenden, die Ihre Versicherung kaufen. Da diese Unternehmen Gewinn machen möchten, erhalten Sie weniger als den Rückkaufswert. Alternativ können Sie die Versicherung über einen gebührenpflichtigen Makler verkaufen.
Die Entscheidung, eine Kapitallebensversicherung zu verkaufen, sollte daher gut überlegt sein. Denn der Verkauf ist in der Regel nicht die beste Lösung. Sie bekommen hier meist weniger Geld als bei kosteneffizienteren Alternativen, wie dem Widerruf. Außerdem tragen Sie noch ein Risiko, da nicht alle Händler seriös sind.
Geldverlust bei Kündigung der Kapitallebensversicherung
Ihr Versicherer rechnet mit Ihrem Geld über den Vertragszeitraum. Er will also nicht, dass Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen. Gesetzlich muss er Ihnen zwar das Kündigungsrecht einräumen, lässt Sie das aber teuer bezahlen, indem er nur einen geringen Rückkaufswert auszahlt.
Der Rückkaufswert liegt daher fast immer unter dem Wert, den die Kapitallebensversicherung zum Kündigungszeitpunkt, gemessen an ihren Beiträgen, eigentlich haben sollte. Außerdem haben Sie durch gezahlte Gebühren, Abschlusskosten, Verwaltungskosten und versteckte Nebenkosten weitere Verluste.
Kapitallebensversicherung kündigen: sinnvoll oder nicht?
Was zunächst schön klingt, birgt leider in den meisten Fällen für Sie eine herbe Enttäuschung. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie nämlich nicht ausgezahlt, was Sie eingezahlt haben. Von der Versicherung bekommen Sie am Ende meist deutlich weniger, wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen.
Sie erhalten den sogenannten Rückkaufswert. Dieser ist für Sie aber fast immer ein Minus-Geschäft. Stattdessen lohnt sich in vielen Fällen nur der sogenannte Widerruf. Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn wir Sie bei der besten Alternative zur Kündigung unterstützen dürfen.
Widerrufen, statt die kapitalbildende Lebensversicherung zu kündigen
Bevor Sie kündigen, sollten Sie prüfen lassen, ob Ihre Kapitallebensversicherung widerrufen werden kann. Die Chancen stehen sehr gut, da fast alle Versicherer zwischen 1994 und 2007 Fehler in den Widerrufsbelehrungen gemacht haben. Diese Fehler oder unvollständig ausgehändigte Verbraucherinformationen berechtigen Sie zu einer kompletten Rückabwicklung.
Das bedeutet, dass Sie alle gezahlten Beiträge in voller Höhe zurückbekommen – und das völlig unabhängig vom Rückkaufswert. Da der Versicherungsvertrag so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen, gibt es rechtlich auch keinen Grund, Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Zusätzlich erhalten Sie alle mit Ihrem Geld erwirtschafteten Erträge. Ihren Vertrag prüfen unsere Experten unverbindlich und kostenlos.
Häufige Fragen zur Kündigung der Kapitallebensversicherung
Die Risiko-Variante ist nur für den Fall gedacht, dass Sie sterben – dann erhalten Ihre Hinterbliebenen die Todesfallsumme. Die Beiträge sind deutlich niedriger und Sie bauen damit keinerlei Rücklagen auf. Bei der Kapitallebensversicherung werden Rücklagen aufgebaut, die Sie auch im Erlebensfall ausgezahlt bekommen. Leider ist diese Form der Vorsorge für Sie mittlerweile ein Minusgeschäft.
Sollten Sie eine solche Kapitallebensversicherung haben, prüfen Sie am besten, ob sich diese noch lohnt. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall. Nutzen Sie dann besser den Widerruf. Unsere Spezialisten prüfen gerne, ob Ihr Vertrag Sie dazu berechtigt, Ihre Kapitalversicherung zu kündigen.
Viele Versicherungsverträge sind zum Monatsende kündbar. Damit werden Sie Ihre Kapitallebensversicherung zwar los, müssen aber mit herben Verlusten rechnen. Schließlich hat der Versicherer mit Ihrem Geld für einen bestimmten Zeitraum gerechnet und möchte nicht, dass Sie es frühzeitig mitnehmen.
Das Kündigen muss der Versicherer Ihnen gesetzlich einräumen, macht Ihnen das aber so teuer wie möglich. Mit einem Widerruf können Sie das geschickt umgehen. Dann spielen auch Fristen keine Rolle mehr, da der Vertrag rückabgewickelt werden muss – und zwar nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode, sondern mit sofortiger Wirkung.
Kapitalversicherung ist ein verkürzter Begriff für das lange Wort Kapitallebensversicherung. Gemeint ist damit allerdings das gleiche. Das gilt auch für die Möglichkeit zu kündigen und für den Widerruf, der hier genauso möglich sein kann.
Niemand zwingt Sie, Ihre Kapitallebensversicherung zu kündigen. In vielen Fällen ist das Abwarten bis zum Ende der Vertragslaufzeit aber sogar die schlechteste Lösung – auch wenn Sie dann prinzipiell Ihren Versicherungsschutz beibehalten. Grund dafür ist die Kombination aus niedrigen Zinsen und hoher Inflation. Das Geschäftsmodell funktioniert deshalb nicht mehr.
Einfacher gesagt: Mit der Zeit wird alles teurer. Mit dem in der Kapitallebensversicherung eingezahlten Geld können Sie später also weniger bezahlen als heute. Ohne Zinsen, die dem entgegenwirken, wird Ihr Geld mit jedem Tag weniger wert.
Die Möglichkeiten unterscheiden sich, bringen aber alle nicht den gewünschten Erfolg. Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt richtet sich der Ertrag nach dem Rückkaufswert. Das ist das, was Sie beim Kündigen erhalten. Ein Käufer auf dem Zweitmarkt gibt Ihnen also auch nicht viel mehr als es Ihre Versicherung bei einer Kündigung tun würde. Außerdem klagen viele Verbraucher über Betrugsversuche.
Eine weitere mögliche Option ist das Beleihen des Versicherungsvertrags – Sie nehmen also ein Darlehen (Policendarlehen) auf, für das der Rückkaufwert der Versicherung als Sicherheit gilt. Das hat den Vorteil, dass Sie weiterhin den Versicherungsschutz genießen. Allerdings erhalten Sie durch das Beleihen mit einem Policendarlehen zwar kurzfristig finanzielle Mittel, schulden damit aber wiederum der Bank Geld. Möchten Sie Ihre Police eigentlich loswerden, haben Sie sich durch das Darlehen noch mehr daran gebunden.
Das Warten auf das Laufzeitende, Teilauszahlung und Beitragsaussetzung bringen alle wenig, weil Sie damit Ihre Lebensversicherung nicht rechtzeitig abstoßen können, während gleichzeitig der Versicherungsschutz bzw. die finale Auszahlungssumme eingeschränkt wird. Es bleibt als Lösung nur noch der Widerruf, mit dem Sie das meiste aus der Versicherung herausholen können und sie gleichzeitig mit sofortiger Wirkung abstoßen.
Im Falle eines rechtlich durchsetzbaren Widerrufs erhalten Sie vom Lebensversicherer eine Rückzahlung über alle bereits geleisteten Zahlungen, von den gezahlten Prämien bis zu Gebühren und Zusatzkosten. Außerdem haben Sie ein Anrecht auf die erwirtschafteten Zinsen (Rendite) sowie die Ihnen zustehenden Überschussanteile – nicht jedoch den Schlussüberschussanteil.
Diese Überschüsse würden Sie nur dann von der Versicherungsgesellschaft erhalten, wenn Sie die Versicherung regulär bis zur Auszahlung weitergeführt hätten. Mit Zinsen und Überschussbeteiligung erhalten Sie also in den meisten Fällen beim Widerrufen Ihrer Kapitallebensversicherung mehr Geld vom Lebensversicherer, als Sie ursprünglich eingezahlt haben.