Zum Hauptinhalt springen

Lebensversicherung prüfen lassen

Drohende Verluste durch Anwalt abwenden

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Die meisten Versicherungsnehmer sollten ihre Lebensversicherung prüfen lassen. In den letzten Jahren haben sich die Finanzsituation und Profitabilität von Lebensversicherungsunternehmen stark verschlechtert. Viele bestehende Verträge sind schon lange nicht mehr rentabel. Um diesem Umstand zu begegnen, empfiehlt es sich, die eigene Lebensversicherung prüfen zu lassen. Unsere Experten führen eine Analyse Ihrer Vertragsdokumente durch und ermitteln die besten Handlungsoptionen. Die beste Option ist fast immer der sogenannte Widerrufsjoker, mit dem Sie Ihren Vertrag noch nach Jahrzehnten verlustfrei rückabwickeln können. Nehmen Sie hierzu am besten unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch.

Bekannt aus:

CTA Vertragsprüfung

Lebensversicherung vom Experten prüfen lassen

CTA Vertragsprüfung

Nutzen Sie die beste Option für Ihren Vertrag

Update 2024: Alte Lebensversicherung prüfen noch immer sinnvoll!

Stand 2024 sind die Leitzinsen wieder gestiegen. Auf die Rendite der Lebensversicherer hat sich das noch wenig ausgewirkt und es ist weiter mit enttäuschenden Überschussbeteiligungen zu rechnen. Der Auszahlungsbetrag bei Vertragsende bleibt deshalb dennoch in vielen Fällen deutlich zu niedrig. Abzüglich der Geldentwertung durch die Inflation müsse viele Sparer trotz Garantiezinsen teils sogar mit einem Realverlust rechnen. Für Verträge mit fondsgebundener Rechnungsgrundlage läuft die Kapitalbildendung teils besser, teils aber sogar noch deutlich schlechter.

Die Zinsen fallen auch aktuell bereits wieder. Die Anlage kommt also auch perspektivisch nicht aus der Krise. Die Widerrufsmöglichkeit bleibt daher auch 2024 die attraktivste Option. Die Rückabwicklung aller Beitragszahlungen inklusive Abschlusskosten, sonstiger Gebühren und Zinsen bleibt für viele Sparer weiter möglich. Weiter unten finden Sie unseren aktualisierten Beitrag zum Prüfen der Lebensversicherung. Lassen Sie sich daneben gerne auch umfassend von unseren Experten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung aufklären.

Nach Prüfung: Bundesgerichtshof bestätigt Pflicht zu transparenten Verbraucherinformationen

Wie die Verbraucherzentralen lange Zeit bemängelt hatten, waren insbesondere Versicherungsunterlagen, die nach dem Policenmodell zu Stande kamen, häufig viel zu intransparent. Die Belehrung über das Widerrufsrecht war vor allem zwischen 1994 und 2007 häufig unwirksam. Die Vertragsprüfung durch unsere Experten führt auch heute noch in vielen Fällen zum Ergebnis, dass Versicherungsberater nicht ausreichend aufgeklärt haben. Das unterblieb dann leider häufig auch durch die Versicherungsunternehmen.

Was nie offen erklärt wurde, kann in diesem Fall auch nicht verjähren. So sagt es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in einem Urteil, das schon 2014 gefällt wurde (Gerichtsentscheidungen vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11). Wenn Sie betroffen sind, können Sie auf ungünstige Alternativen wie Beitragsfreistellung oder hohe Kündigungsgebühren verzichten. Lassen Sie prüfen, ob Sie aus Ihrer Lebensversicherung frühzeitig aussteigen und dabei sogar gute Gewinne mitnehmen können.

Lebensversicherung leidet unter schlechten Konditionen: Möglichkeiten prüfen lassen

Ob Niedrigzins, Covid oder Brexit: Die Versicherungsbranche in Deutschland kämpfte in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit einer Reihe außergewöhnlicher Ereignisse, die einen erheblichen Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit hatte. Daher haben zahlreiche Lebensversicherungsunternehmen Schwierigkeiten, ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Zinszahlungen zu erfüllen. Aufgrund dieser Entwicklungen drohen Millionen von Kunden hohe Verluste in ihren Altverträgen.

In vielen Fällen wurden die zugesagten Leistungen in den letzten Jahren drastisch reduziert. Als Experten für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie bei der Vertragsüberprüfung und helfen Ihnen auch dabei, Ihr Geld von der Versicherung zurückzufordern. Sie sollten hier allerdings nicht nur eine Kündigung prüfen. Denn dabei müssen Sie immer einen teils erheblichen Stornoabzug hinnehmen. Es gibt auch bessere Alternativen, wie den Widerrufsjoker, den Sie rechtlich prüfen lassen sollten.

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Vorzeitige Lebensversicherung-Auszahlung prüfen: Drei Optionen

Da sich sowohl klassische Garantiezins-Verträge als auch fondsgebundene Versicherungsverträge heute in vielen Fällen nicht mehr lohnen, versuchen Verbraucher diese abzustoßen. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:

  • Vorzeitige Vertragskündigung
  • Verkauf auf dem Zweitmarkt
  • Widerruf auf Grundlage von Vertragsfehlern

Allerdings sollten die ersten beiden Optionen lediglich Notlösungen bilden. Denn mit einem erfolgreichen Widerruf wird Ihr eingezahltes Geld sowie sämtliche angefallene Bearbeitungsgebühren und Zinsen zurückgezahlt. Wenn Sie eine Lebensversicherung besitzen, sollten Sie daher unverzüglich Kontakt zu uns aufnehmen und sich Ihre kostenlose Erstberatung sichern. Unsere Experten besprechen mit Ihnen Ihre individuell besten Handlungsoptionen.

Vorzeitige Kündigung mit geringem Rückkaufswert

In der Regel enthält jeder Versicherungsvertrag die Möglichkeit, vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden zu können. Hierbei ist lediglich eine ein- bis dreimonatige Frist zu beachten. Allerdings birgt der vorzeitige Vertragsausstieg ein erhebliches Manko: Sie erhalten in diesem Fall lediglich den sogenannten Rückkaufswert Ihrer Police ausbezahlt. Dieser Rückkaufswert entspricht dem Wert der Police zum Zeitpunkt der Kündigung aus Sicht des Versicherungsanbieters.

Er liegt in den meisten Fällen deutlich unter dem Wert, den die Versicherung langfristig für Sie als Versicherungsnehmer hätte. Obwohl die vorzeitige Kündigen von der Versicherung akzeptiert werden muss, fallen dafür noch zusätzlich hohe Abschläge (Stornopauschalen) an. Die Versicherungsgesellschaft hat langfristig mit Ihrem Geld kalkuliert und lässt sich Ihre vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit teuer bezahlen. Der Schlussüberschuss entgeht Ihnen noch zusätzlich, weshalb Sie Alternativen überprüfen lassen sollten.

Verkauf auf dem Zweitmarkt mit erheblichen Verlusten verbunden

Eine weitere Option, um das angelegte Geld Ihrer laufenden Kapitallebensversicherung zurückzuerhalten, ist der Verkauf an eine dritte Partei bzw. an ein spezialisiertes Unternehmen. Dabei übernimmt der Käufer die Pflichten aus Ihrem Vertrag und Sie müssen keine weiteren Versicherungsraten mehr einzahlen. Sie müssen aber erst einmal einen seriösen Käufer finden. Das zu prüfen, ist für Verbraucher teilweise recht schwierig.

Jedoch ist auch hierbei zu beachten, dass der Verkaufswert immer deutlich unter dem Wert liegt, den Sie bereits eingezahlt haben. Der Käufer des Vertrags strebt schließlich einen Gewinn an und orientiert sich bei seiner Preisgestaltung ebenfalls am Rückkaufswert. Daher sollte der Verkauf auf dem Zweitmarkt ebenfalls nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden – auch weil es viele unseriöse Händler gibt, die Sie nur schwer prüfen können.

Bestehende Lebensversicherung prüfen lassen und Geld zurückholen

check-circle-regular

Die Renditeaussichten von Lebensversicherungen sind in den vergangenen Jahrzehnten stark gesunken. Sie sollten deshalb prüfen lassen, ob Sie die Anlage abstoßen können.

check-circle-regular

Versicherungsverträge sollten Sie immer von Experten prüfen lassen. Häufig können dann mit einem Widerruf eingezahlte Beiträge inklusive Verwaltungskosten mit Zinsen zurückgeholt werden.

check-circle-regular

Durch unsere Expertise können Sie viel Geld sparen bzw. eine deutlich höhere Auszahlung aus Ihrer Versicherung erhalten. Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen und prüfen lassen.

oder
0221 - 29270 - 33

Widerrufsjoker prüfen und gesamtes Kapital zurückholen

Der Widerruf bildet die einzige Möglichkeit, um Ihr eingezahltes Kapital inklusive Zinsen sowie entstandene Bearbeitungskosten vollständig zurückzuerhalten. Denn im Falle eines Widerrufs wird Ihr Vertrag mit dem Versicherer so behandelt, als wäre er niemals zustande gekommen. Eigentlich ist dieses juristische Instrument nur bis 14 Tage nach Vertragsschluss nutzbar, doch es gibt Ausnahmen.

In unzähligen Versicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 vor allem nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden, machten Versicherungsgesellschaften fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. So läuft die Frist noch nicht, wodurch Versicherungsnehmer dem Abschluss einer Lebensversicherung auch noch nach Jahren erfolgreich widersprechen können.

Jetzt in 3 Schritten Lebensversicherung rückabwickeln

  • Informationen zur Lebensversicherung eintragen & absenden
  • Wir informieren Sie über Ihre Chance auf profitable Rückabwicklung
  • Kostenlose Erstberatung sichern und Geld abzugsfrei und verzinst zurückerhalten

Vorzeitige Auszahlung der Lebensversicherung vom Experten prüfen lassen

Im Vergleich zum Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung oder einer Vertragsveräußerung auf dem Zweitmarkt ist der Auszahlungswert beim Widerruf erheblich höher. Daher ist der Widerruf die sinnvollste und profitabelste Methode, um vorzeitig aus einem Versicherungsvertrag auszusteigen. Lassen Sie noch heute Ihre persönlichen Möglichkeiten prüfen und erhalten Sie vor Ablauf Ihres Vertrags Ihr gesamtes Kapital inklusive Zinsen zurück.

Nutzen Sie für eine Einschätzung zu Ihrer Police am besten gleich unseren Service der kostenfreien Erstberatung. Hierbei gehen wir mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen durch. Die Erfolgsaussichten für den Widerruf sind in vielen Fällen hoch und können sogar noch Jahre nach Abschluss des Vertrags genutzt werden. Somit können Sie Ihr Geld wieder frei verwalten oder sogar gewinnbringender investieren.

Lebensversicherung prüfen lassen – häufig gestellte Fragen

Insbesondere Versicherungsverträge, die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, halten sich häufig nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Widerrufsbelehrungen. Experten sind mittlerweile mehr als 50 Fehlerquellen bekannt, die einen Widerruf des Versicherungsvertrags einwandfrei rechtfertigen. Ob auch Ihr Vertrag von diesen Fehlern betroffen ist, prüfen unsere Anwälte gerne im Detail für Sie.

Nehmen Sie hierzu am besten unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen Sie sich alle wichtigen Informationen zu Ihrem Vertrag und möglichen Vorgehensweisen erklären. Anschließend entscheiden Sie frei, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen.

Nein, in der Regel sind die Vertragsbedingungen der Lebensversicherung festgelegt. Wurde die Versicherungspolice einmal zu den vereinbarten Konditionen abgeschlossen, lassen sich diese nicht nachträglich ändern. Ausnahme ist nur, wenn Sie sich beitragsfrei stellen lassen. Das lohnt sich aber in der Regel nicht, ist häufig auch vertraglich vorgesehen und deshalb dann streng genommen auch keine Vertragsänderung.

Wollen Sie Ihre Lebensversicherung vor Ablaufleistung abstoßen, so sollten Sie unbedingt Kontakt zu einer sachkundigen Anwaltskanzlei wie DB-Anwälte aufnehmen. Denn diese kann Ihnen auf Grundlage aktueller BGH-Urteile eine zuverlässige Einschätzung und Handlungsempfehlung zu Ihrem Versicherungsvertrag liefern.

Auch wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen erfahrenen Juristen. Denn dieser kennt alle Tricks der Versicherer und ist somit imstande, diesen gegenüber souverän aufzutreten, um Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich Ihren persönlichen Termin für eine kostenlose Erstberatung geben.

Wenn Sie Ihre Versicherungspolice prüfen lassen möchten, so benötigen wir lediglich zwei Dinge von Ihnen: Ihren Versicherungsschein sowie den Vertrag mit dem „Kleingedruckten“. Diese Unterlagen können Sie uns auch gerne via E-Mail oder über unser Kontaktformular zukommen lassen. Sollten wir weitere Dokumente oder Informationen von Ihnen brauchen, so melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um einen langfristigen Vertrag, der über viele Jahre hinweg besteht. Während dieser Zeit können sich jedoch die persönlichen Lebensumstände und Bedürfnisse ändern. Ob sich die Anlage trotz der schlechten Verzinsung noch lohnt, sollten Sie in jedem Fall prüfen.

Darüber hinaus ändern sich auch die Bedingungen auf dem Versicherungsmarkt und es ist wahrscheinlich, dass es mittlerweile deutlich lukrativere Anlageformen gibt, die besser zu Ihren eigenen Bedürfnissen passen. Sie sollten deshalb Ihre Lebensversicherung kostenlos prüfen lassen, ob sich diese aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung rückabwickeln lässt.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung überprüfen lassen, kommen verschiedene Gesetzeswerke zum Einsatz. Deren Regeln können Sie als Verbraucher nur schwer überblicken, weshalb sich mindestens unsere Erstberatung zur besseren Einordnung lohnt.

Die wichtigsten Gesetzestexte sind:

  • VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
  • VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)
  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Eine Rolle spielen auch die vertraglich festgelegten Versicherungsbedingungen. Dazu kommen bestimmte Vorgaben der BaFin (Finanzdienstleistungsaufsicht), die in Deutschland auch die Aufsicht über Versicherungsunternehmen übernimmt. Für Endverbraucher ist das aber weniger relevant.

Nein, mit der Prüfung geht kein Prozesskostenrisiko einher. Wir bieten Ihnen als Verbraucherrechte-Kanzlei sogar eine vollkommen kostenfreie Erstberatung durch unsere Experten. Sollte durch eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung die Verjährungsfrist für Ihr Widerspruchsrecht noch nicht abgelaufen sein, können wir aber Ihre Kundenrechte durchsetzen.

Enthielten Ihre Vertragsunterlagen bei Abschlusszeitpunkt keine ausreichende Belehrung, kann Ihre Lebensversicherung gegenüber dem Versicherungsunternehmen komplett rückabgewickelt werden. Für diesen Vorgang lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, ist aber nicht nötig. Über mögliche Kosten klären wir offen und transparent auf. Im Vergleich zu Alternativen wie der Kündigung rechtfertigt die Gewinnaussicht bei Widerruf Prozesskosten aber in den meisten Fällen deutlich.

Unsere Anwälte

Ulf Böse
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak, LL,M.
Associate
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Frederik Voltmann
Rechtsanwalt
Isabell Adrian
Juristin
Vanessa Eulenhöfer-Kolar
Juristin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Jetzt Vertrag prüfen